Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2022
um 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten um 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten so wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens ist abhängig davon, ob der Wohnsitz der oder des Hinterbliebenen in den westdeutschen oder in den ostdeutschen Bundesländern liegt sowie davon, ob ein zusätzlicher Freibetrag wegen der Erziehung waisenenrentenberechtigter Kinder zu gewähren ist.