Aktuelles

Aktuelles

Hier findet ihr eine Übersicht der Beiträge zur aktuellen Entwicklung in der deutschen Renten- und Sozialpolitik.

Veränderungen im Jahr 2020

Zusätzliche Altersvorsorge soll sich mehr lohnen! Daher hat die Bundesregierung sich darauf geeinigt, ab dem 1. Januar 2020 Betriebsrentner finanziell zu entlasten.

Die meisten Rentner, die bisher eine Betriebsrente erhalten, müssen hiervon bisher den vollen Beitragssatz an die gesetzliche Krankenkasse abführen. Ab dem 1. Januar 2020 sollen Betriebsrentner aber von einem Freibetrag profitieren und pro Jahr fast 300 € an Krankenversicherungsbeiträgen sparen.

Grundrente

Am 10. November 2019 hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, dass sie kommen soll: Die Grundrente. Bisher stehen jedoch lediglich die Eckpunkte fest, ein konkreter Gesetzesentwurf wird wohl Anfang 2020 folgen.

Eckpunkte Grundrente

Nach dem Koalitionsbeschluss aus November 2019 soll die Grundrente, von der Versicherte ab dem 1. Januar 2021 profitieren könnten, wie folgt aussehen:

  • Grundrente soll erhalten, wer im Laufe seines Versicherungslebens unterdurchschnittlich viele Rentenpunkte gesammelt hat – zwischen 0,3 und 0,8 Rentenpunkten pro Jahr – und zudem eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren aufweist.
  • Sind diese Voraussetzungen erfüllt, soll es einen Zuschlag auf die Rentenpunkte geben. Der Zuschlag berechnet sich, indem die gesammelten Rentenpunkte verdoppelt werden – maximal jedoch auf 0,8 Rentenpunkte pro Jahr – und vom so ermittelten Zuschlag im Anschluss wieder 12,5 % abgezogen werden.
  • Von der Grundrente sollen nur Personen mit geringem Einkommen profitieren. Daher ist eine Einkommensprüfung geplant. Nach jetzigem Stand liegt die Grenze zum Erhalt der Grundrente für Alleinlebende bei 1.250 € und für Paare bei 1.950 €.

Allein mit Blick auf diese Eckpunkte wird klar, dass es sich bei der Grundrente um ein durchaus komplexes Vorhaben handelt. Wie die Eckpunkte konkret umgesetzt werden, wird wohl erst der Gesetzesentwurf zeigen.

Ob die Grundrente tatsächlich so neu ist, wie man es teilweise in den Medien lesen und von Politikern hören kann, habe ich mir anhand der Eckpunkte schon einmal genauer angesehen.

Rentenanpassung

Jedes Jahr heiß erwartet werden die Informationen zur Höhe der zum 1. Juli eines Jahres stattfindenden Rentenanpassung!

Genaueres zur Rentenanpassung 2020 gibt es hier.

Wie sich die Rentenanpassungen in den letzten 11 Jahren entwickelt haben, ist im Artikel Rentenanpassungen im Zeitverlauf beschrieben.

Und für alle, die noch einmal mit den Rentenanpassungen der letzten beiden Jahre auseinandersetzen wollen:

Alles zur Rentenanpassung 2019

Alles zur Rentenanpassung 2018

Veränderungen im Jahr 2019

Welche Änderungen hat das Jahr 2019 gebracht?

Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem Jahr 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Diese Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) bringt auch finanzielle Vorteile für Rentner mit sich gebracht. Wie hoch diese jedoch ausfallen, hängt von der Rentenhöhe und dem Zusatzbeitrag ab, den ihre Krankenkasse erhebt.

Im Gegenzug wurden 2019 aber auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht – für Arbeitnehmer verkraftbar, da gleichzeitig und in gleicher Höhe auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt wurde.

Da Rentner jedoch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung , ist die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Rentner nicht zwangsläufig ein Nullsummenspiel, sondern bedeutet einen höhere finanzielle Belastung.

Der Rentenpakt und seine Verbesserungen

Weiterhin sind zum 1. Januar 2019 mehrere der mit dem Rentenpakt beschlossenen Verbesserungen in Kraft getreten: Hier sind die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder sowie die Besserstellung von Geringverdienern in der Rentenversicherung zu nennen.

Rentenpakt für Deutschland

Am 13. Juli 2018 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den sogenannten “Rentenpakt für Deutschland” vorgestellt. Konkret handelt es sich hierbei um einen Gesetzesentwurf mit dem sperrigen Titel: “Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“, der eine Vielzahl kleinerer und größerer Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht.

Am 8. November 2018 hat der Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Um welche Verbesserungen es dabei  genau geht, habe ich in meiner Reihe zum Rentenpaket zusammengefasst:

Teil 1 – Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner

Teil 2.1 – Änderungen bei der Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder

Teil 3 – Beitragsentlastung für Geringverdiener

Veränderungen zum 1. Januar 2018

Zum 01.01.2018 wurden verschiedene Werte in der Rentenversicherung angepasst. Um welche Werte es sich dabei handelt und welche Auswirkungen sich daraus ergeben, lest ihr in diesem Beitrag.

Weitere Änderungen zum 01.01.2018:

  • Die Riester-Grundzulage wurde erhöht. Ob Riester dadurch attraktiver wird und wer generell über den Abschluss eines Riester-Vertrags nachdenken sollte, könnt ihr hier nachlesen.
  • Die für Erwerbsminderungsrenten wichtige Zurechnungszeit wurde verlängert. Wer hiervon in welchem Umfang profitiert ist hier beschrieben.

Veränderungen im Rahmen der Flexi-Rente

Zum 01.07.2017 gab es durch die sogenannte “Flexi-Rente” deutliche Änderungen in der Einkommensanrechnung bei Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Einen Einstieg in die Neuregelungen bei Altersrenten bietet der Beitrag zu “Rente und Einkommen”.