Krankengeld trotz Rentenbezug – So geht’s
Immer mehr Rentner entscheiden sich dafür, neben der Rente noch zu arbeiten. Sollten sie aufgrund einer Erkrankung länger ausfallen, gibt es jedoch ein Problem – zwar nicht in den ersten sechs Wochen. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nämlich noch ganz normal fort. Jedoch danach. Denn das Gesetz sagt: Wer eine Altersvollrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Es gibt jedoch einen Weg, um diese Problem zu umschaffen: Die Beantragung einer Altersteilrente.