Mehrere Unfallrenten – So erfolgt die Anrechnung auf die gesetzliche Rente

Wie Unfallrenten auf die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, habe ich in einem früheren Beitrag bereits recht genau erläutert. Wenn neben der gesetzlichen Rente jedoch nicht eine, sondern mehrere Unfallrenten bezogen werden, sind einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Beitrag werden diese Besonderheiten - inklusive eines Beispiels - genau erklärt.

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Was lohnt sich mehr – Freiwillige Beitragszahlung oder Rentenverzicht? #Leserfrage

Möglichkeiten, die eigene Rente zu steigern, gibt es viele - auch noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Beispielsweise ist es auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze - sofern man denn eine Altersteilrente beantragt - möglich, freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Eine Alternative wäre, mit dem Geld, was man freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde, zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu nutzen und stattdessen auf einen Teil der Rente zu verzichten. Pro Jahr des Rentenverzichts erhält man dann einen Zuschlag in Höhe von 6 Prozent auf die eigene Rente, sodass man auch mit dieser Option eine langfristige Rentensteigerung erreichen kann. "Doch welche der beiden Möglichkeiten lohnt sich finanziell mehr" hat mich ein Leser gefragt, was ich mir daraufhin genauer angesehen habe.

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Als Rentner Geld sparen durch Familienversicherung – Tipp: Teilrente

Bares Geld sparen durch Familienversicherung: Für freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner kann dies möglich sein - auch dann, wenn die Rente oberhalb der Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt. In diesem Beitrag erfahrt ihr, wer sich als Rentnerin oder Rentner überhaupt Familienversicherung kann, wie viel Geld sich durch die Familienversicherung sparen lässt und wie sich durch die geschickte Wahl einer Altersteilrente die eigene Rente so reduzieren lässt, dass man - dank Familienversicherung - keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss.

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Auch 2022 nahezu unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen: Hinzuverdienstgrenze weiterhin bei 46.060 Euro

Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück - stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Doch wer genau profitiert von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze?

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Wegen Grundrente: Zahlung von Minijob-Beiträgen kann Rente reduzieren

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eigentlich: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr an Rente wieder raus. Durch die Einführung der Grundrente gab es hier jedoch die ein oder andere Verschiebung. Besonders deutlich wird dies, wenn jemand neben seiner Hauptbeschäftigung noch einem 450-Euro-Job nachgeht. In diesem Fall kann es sein, dass man sich bei einem Verzicht auf die Versicherungspflicht nicht nur den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung spart - also weniger einzahlt-, sondern trotz geringerer Beiträge dennoch die spätere Rentenzahlung höher ausfällt.

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Trotz Corona – Ost-Renten werden auch 2021 steigen!

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 wird es trotz Corona-Pandemie zum 1. Juli 2020 eine üppige Rentenanpassung geben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die deutschen Rentner hingegen erst etwas verspätet, nämlich zum 1. Juli 2021 zu spüren bekommen. Auch eine Nullrunde ist für das Jahr 2021 nicht auszuschließen - zumindest für West-Rentner. Im Rahmen der Anpassung der Ost-Renten ist hingegen ein Faktor zu berücksichtigen, durch den für das Jahr 2021 und auch für die Folgejahre eine (kleine) Rentenanpassung garantiert wird.

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Freibetrag in der Grundsicherung wird auf gesetzliche Rente ausgeweitet – jedoch mit einer Einschränkung

Schon jetzt gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche Altersvorsorge, der es ermöglicht, dass Zahlungen aus privater Vorsorge nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dies jedoch nicht. Mit dem Gesetz zur Grundrente will der Gesetzgeber diese gefühlte Gerechtigkeitslücke nun schließen.

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Arbeitslos und später Rente – worauf Sie unbedingt achten sollten

Heutzutage gibt es kaum noch einen Menschen in Deutschland, dessen Lebenslauf frei von Zeiten der Arbeitslosigkeit ist. Ob direkt nach dem Studium, durch Insolvenz der Firma oder aufgrund einer langen Erkrankung. In den meisten Fällen erleben Sie durch Arbeitslosigkeit keinen großen Nachteil für die spätere Rente – doch es gibt Ausnahmen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen fünf wichtige Bereiche vorstellen, in denen Arbeitslosigkeit einen wichtigen Einfluss auf Ihre Rentenpläne haben kann.

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Grundrente gar nicht so neu?!

Das Kind hatte schon viele Namen: Lebensleistungsrente, Solidarrente, Respekt-Rente, Grundrente. Doch wie neu ist das Konzept eigentlich wirklich? Ich habe mir einmal angeschaut: Was soll sich durch die Grundrente ändern? Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Regelungen wie die jetzt diskutierte Grundrente?

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Leserfrage: Besondere Bewertung von Fachschulzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Leserin H. fragt: "Lieber Rentenfuchs, zu Beginn meines Erwerbslebens habe ich für drei Jahre eine Krankenpflegeschule besucht - also eine Fachschule. Während dieser Ausbildung habe ich kein Geld verdient und somit auch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich habe nun gehört, dass Fachschulen bei der Rente anders zählen als normale Schul- und Studienzeiten. Stimmt das? Und wenn ja: Wird die Zeit des Fachschulbesuchs bei der Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mitgezählt?

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Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet?

Beim Tod des Ehegatten zahlt die Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Aber Achtung: Das eigene Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Die Einkommensanrechnung ist aber durchaus komplex, weshalb ich mir den häufigsten Fall genauer angesehen haben: Eigene Rente + Witwen- oder Witwerrente.

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