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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2025

“Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im nächsten Jahr?”

Die Beantwortung dieser Frage hat auf meinem Blog fast schon Tradition. Und auch für das Jahr 2025 möchte ich mit dieser Tradition nicht brechen. Nachdem nun die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 vorliegen, will ich den Blick also mal wieder gen Zukunft richten und meine Prognose zum Entgeltpunktepreis 2025 abgeben:

Berechnung des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2025:

Um zu bestimmen, wie teuer die Ausgleichszahlung im Jahr 2025 sein wird, muss das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2025 berechnet werden.

Denn für die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge gilt die besondere Regelung: Die Berechnung erfolgt immer anhand des vorläufigen Durchschnittsentgelts. Selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt das endgültige Durchschnittsentgelt bekannt ist, erfolgt keine Neuberechnung.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 wird berechnet, indem das endgültige Durchschnittsentgelt des Jahres 2023 um den doppelten Faktor erhöht wird, um den sich das endgültige Durchschnittsentgelt zwischen 2022 und 2023 erhöht hat.

Den Ausgangspunkt für meine Berechnung stellt also der endgültige Durchschnittsverdienst 2022 dar, der sich ganz einfach den offiziellen Zahlen entnehmen lässt und bei 42.053 Euro liegt.

Da der endgültige Durchschnittsverdienst für das Jahr 2023 hingegen noch nicht offiziell feststeht, bediene ich mich hier eines Tricks: Aus den Zahlen zur Rentenanpassung 2024 entnehme ich einfach den Faktor, um den die Entgelte in den westdeutschen Bundesländern zwischen 2022 und 2023 gestiegen sind. Dieser Wert liegt bei 4,72 %.

Für das Jahr 2023 ergibt sich damit ein endgültiger Durchschnittsverdienst in Höhe von 44.038 Euro.

Die Berechnung des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2025 stellt mit diesem Wissen nun auch kein größeres Problem mehr dar: Hierfür muss lediglich der endgültige Durchschnittsverdienst 2023 – 44.038 Euro – mit dem Doppelten von 4,72 %, also mit 9,44 % vervielfältigt werden.

Für das Jahr 2025 komme ich folglich auf einen vorläufigen Durchschnittsverdienst in Höhe von 48.195 Euro.

Disclaimer: Über den Faktor, der der Rentenanpassung zugrunde liegt, kann das endgültige Durchschnittsentgelt nur näherungsweise geschätzt werden. Wenn das der endgültige Durchschnittsverdienst Ende des Jahres offiziell bekannt gegeben wird, kann dieser durchaus etwas von dem geschätzten Wert abweichen. So hatte ich im vergangenen Jahr (2023) beispielsweise als endgültigen Durchschnittsverdienst für das Jahr 2022 42.284 Euro geschätzt. Tatsächlich lag der endgültige Durchschnittsverdienst dann aber – siehe oben – bei 42.053 Euro.

So teuer wird der Entgeltpunkt im Jahr 2025

Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung aller Voraussicht nach auch im kommenden Jahr bei 18,6 % verbleiben wird, ergibt sich für das Jahr 2025 im Ergebnis ein Preis für einen Entgeltpunkt in Höhe von ca. 8.960 Euro.

Vergleich mit dem Jahr 2024

Die Frage, die sich nun stellt:

Wie sieht der Vergleich mit dem aktuellen, also dem Jahr 2024 aus?

Werfen wir dazu einfach einen Blick auf die Zahlen:

2024 kostet der Rentenpunkt 8.436,59 Euro, 2025 werden es dann ca. 8.960 Euro sein. Dies entspricht einem Anstieg um 523 Euro pro Rentenpunkt bzw. um 6,2 %.

Jemand, der sieben Rentenpunkte erwerben muss, um seinen Rentenabschlag in Gänze auszugleichen, müsste hierfür im Jahr 2024 rund 59.060 Euro zahlen, 2025 werden es dann um die 62.720 Euro sein – also rund 3.660 Euro mehr.

Schlussfolgerung

Doch welche Schlussfolgerung ist aus diesem Wissen zu ziehen? Sollte man nun seine Rentenabschläge besser 2024 ausgleichen, bis 2025 warten oder vielleicht einen Teil 2024 und einen Teil 2025 einzahlen?

Eine pauschale Empfehlung lässt sich hier meines Erachtens nicht geben: Denn wie so häufig hängt es von der individuellen Situation und insbesondere der individuellen steuerlichen Situation ab, wie die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung am sinnvollsten ausgestaltet wird.

Denn die Ausgleichszahlung ist zwar steuerlich absetzbar, jedoch nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Im Jahr 2024 liegt dieser Höchstbetrag für Alleinstehende bei 27.566 Euro und für verheiratete Personen bei 55.132 Euro (hier mehr zum Höchstbetrag 2024 erfahren). Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es daher meist sinnvoll, die Ausgleichszahlung über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken und im Gegenzug etwas höhere Preise für einen Rentenpunkt zu zahlen.

Das Gute: Es gibt Möglichkeiten, mit denen man es schafft, dass die Ausgleichszahlung steuerlich dem Jahr 2025 zugerechnet wird, für diese aber noch die günstigen rentenrechtlichen Konditionen des Jahres 2024 gelten:

Entweder man beantragt die besondere Rentenauskunft erst Ende 2024, sodass die Bescheiderteilung durch die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2025 erfolgt. Sofern man die Einzahlung dann innerhalb von drei Monaten nach Bescheiderteilung vornimmt, gelten ausnahmsweise noch die 2024er-Konditionen, steuerlich fällt die Zahlung aber schon ins Jahr 2025, weil hier das sogenannte Abflussprinzip gilt.

Oder: Will man keine (neue) besondere Rentenauskunft beantragen, kann man alternativ die Einzahlung auch innerhalb der ersten Januartage des Jahres 2025 veranlassen. Wie im Beitrag „Ausgleichszahlung für Rentenabschläge – 2021 einzahlen, aber von den 2022er-Konditionen profitieren?“ beschrieben, wird diese dann rentenrechtlich, nicht steuerrechtlich noch dem Vorjahr zugeordnet.

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