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Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten

Für volljährige Waisen gilt:

Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur dann gezahlt, wenn

  • die Waise sich in beruflicher, schulischer oder universitärer Ausbildung befindet,
  • sie freiwilligen Dienst, also zum Beispiel ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder auch Bundesfreiwilligendienst, leistet oder
  • wegen einer Behinderung nicht in der Lage dazu ist, sich selbst zu unterhalten.

Überdies besteht Anspruch auf die Zahlung einer Waisenrente während einer maximal vier Monate langen, sogenannten Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Eine solche liegt beispielsweise zwischen Abitur und dem Beginn des Studiums vor.

Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? Wird die Waisenrente dann eingestellt, weil die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Nach bisheriger Rechtslage wäre dies der Fall. Um finanzielle Einschränkungen bei Waisen während der aktuellen Ausnahmesituation zu verhindern, hat das Bundeskabinett jedoch im Zweiten Sozialschutzpaket neben vielen anderen Regelungen auch eine Verbesserung für Waisen geplant:

Im Zweiten Sozialschutzpaket ist vorgesehen, dass Waisenrenten auch dann weitergezahlt werden sollen, wenn eine Ausbildung oder ein freiwilligen Dienst wegen des Coronavirus nicht angetreten werden kann.   

Auch, wenn der Übergangszeitraum von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie überschritten wird, wenn sich also beispielsweise der Studienbeginn um einige Monate verzögert, soll die Waisenrente weiterhin gezahlt werden.

Noch nicht klar ist allerdings, wie die Rentenversicherungsträger prüfen werden, ob der Grund für die Verzögerung tatsächlich die Corona-Pandemie ist. Denn für eine Verzögerung oder den Nichtantritt einer Ausbildung kann es ja durchaus auch andere Gründe geben…

Das genaue Verfahren der Rentenversicherungsträger bleibt hier abzuwarten.

Wollt ihr mehr darüber erfahren, wann die Zahlung einer Waisenrente endet? Werft doch mal einen Blick auf mein Video: Wie lange wird eine Waisenrente gezahlt?

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Marlies wegner

    Hallo. Bin Witwe. Nun überlege ich ob ich wieder heiraten möchte. Ich selbst bin auch Rentner Erwerbsminderungsrente bis Ende kommende Jahres. Was ist besser? Finanzielle Situation ,leider.

    1. Rentenfuchs

      Rein finanziell betrachtet lohnt sich die Abfindung bei Wiederheirat eher selten. Hängt letztlich aber auch von der individuellen Situation ab. Gegebenenfalls kann eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hilfreich sein, zu beurteilen, welche Auswirkungen eine Wiederheirat hätte. Wie genau die Abfindung bei Wiederheirat berechnet wird, habe ich in diesem Beitrag erläutert: https://www.rentenfuchs.info/rentenabfindung-wiederheirat/

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