Rentenbeiträge steuerlich absetzen – Höchstbetrag 2025

Wer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann diese steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Dies ist jedoch nicht unbegrenzt möglich. Denn Altersvorsorgeaufwendungen werden nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt. Und dieser Maximalbetrag verändert sich von Jahr zu Jahr - und das auch im Jahr 2025.

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2025 – Offizielle Werte

Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2025? Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 liegt nun vor und zeigt: Zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen, wird 2025 deutlich teurer. Der Preis für einen Entgeltpunkt steigt um über 11 %.

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2025

Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im nächsten Jahr? Die Beantwortung dieser Frage hat auf meinem Blog fast schon Tradition. Und auch für das Jahr 2025 möchte ich mit dieser Tradition nicht brechen. Nachdem nun die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 vorliegen, will ich den Blick also mal wieder gen Zukunft richten und meine Prognose zum Entgeltpunktepreis 2025 abgeben:

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 steigen nicht nur die Renten, auch der Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten erhöht sich: Konkret steigt der Freibetrag auf 1.038,05 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2024. Der Zusatzfreibetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind wird ab dem 1. Juli 2024 bei 220,19 Euro liegen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den genannten Freibeträgen um Netto-Freibeträge handelt.

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Es ist beschlossen: Höherer Rentenfreibetrag in der Steuer für Neurentner

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Dieses sieht nicht nur Regelungen zur Entlastung der Wirtschaft und zur Förderung von Investitionen vor, sondern enthält auch eine erfreuliche Regelung für alle Rentnerinnen und Rentner, die 2023 oder später in Rente gegangen sind bzw. noch in Rente gehen werden. Für diese Personengruppe erhöht sich nämlich der Rentenfreibetrag bei der Steuer. Wie genau, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

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Rentenanpassung 2024 – Zahlen veröffentlicht!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 veröffentlicht: Zum 1. Juli 2024 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 4,57 Prozent angehoben. Bezogen auf den aktuellen Rentenwert – also den Betrag, den man für einen Rentenpunkt an Brutto-Rente erhält - bedeutet dies: Der aktuelle Rentenwert steigt von derzeit 37,60 Euro ab dem 1. Juli 2024 auf 39,32 Euro. Doch was heißt das konkret in Zahlen?

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Rentenbeiträge steuerlich absetzen – Höchstbetrag 2024

Wer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann diese steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Dies ist jedoch nicht unbegrenzt möglich. Denn Altersvorsorgeaufwendungen werden nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt. Und dieser Maximalbetrag verändert sich von Jahr zu Jahr. Für das Jahr 2024 gilt: Alleinstehende können bis zu 27.566 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Für verheiratete Personen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag: Sie können bis zu 55.132 Euro an Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen. Doch für wen sind diese Höchstbeträge überhaupt relevant?

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024 – Werte stehen fest

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde beschlossen und damit auch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2024. Vom vorläufigen Durchschnittsentgelt hängt ab, wie teuer die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge ist. Was muss man 2024 also zahlen, wenn man seine Rentenabzüge ausgleichen möchte?

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet. Konkret steigt der Freibetrag zum 1.7.2023 auf 992,64 Euro. Anders als in den vergangenen Jahren gilt dieser Freibetrag dann in gleicher Höhe sowohl für Personen mit Wohnsitz in den alten als auch für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern.

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024

Die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge ist weiterhin für viele Leserinnen und Leser dieses Blogs ein großes Thema. Daher will ich an meinen Beitrag des letzten Jahres anknüpfen und jetzt, wo die Zahlen zur Rentenanpassung 2023 vorliegen, abermals die Prognose wagen: Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024?

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2023

In mehreren meiner Beiträge bin ich bereits darauf eingegangen: Im Vergleich zu den Vorjahren lassen sich Rentenabschläge im Jahr 2022 ziemlich günstig ausgleichen. Dies ist einem coronabedingten Sondereffekt geschuldet und wird bereits im kommenden Jahr wieder ganz anders aussehen. Nachdem die Zahlen zur Rentenanpassung 2022 veröffentlicht wurden, lässt sich nun auch schon ziemlich genau abschätzen, wie teuer ein Rentenpunkt im Jahr 2023 voraussichtlich sein. Und so viel vorweg: Der Preis wird stark steigen! All jene, die Ihre Rentenabschläge erst im nächsten Jahr ausgleichen möchten, sollten also auf jeden Fall weiterlesen...

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2022

um 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten um 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten so wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens ist abhängig davon, ob der Wohnsitz der oder des Hinterbliebenen in den westdeutschen oder in den ostdeutschen Bundesländern liegt sowie davon, ob ein zusätzlicher Freibetrag wegen der Erziehung waisenenrentenberechtigter Kinder zu gewähren ist.

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Auch 2022 nahezu unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen: Hinzuverdienstgrenze weiterhin bei 46.060 Euro

Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück - stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Doch wer genau profitiert von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze?

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