Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen.
Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück - stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Doch wer genau profitiert von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze?