Rentenbeiträge steuerlich absetzen – Höchstbetrag 2024

Wer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann diese steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Dies ist jedoch nicht unbegrenzt möglich. Denn Altersvorsorgeaufwendungen werden nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt. Und dieser Maximalbetrag verändert sich von Jahr zu Jahr. Für das Jahr 2024 gilt: Alleinstehende können bis zu 27.566 Euro an Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Für verheiratete Personen, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, gilt der doppelte Betrag: Sie können bis zu 55.132 Euro an Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgaben geltend machen. Doch für wen sind diese Höchstbeträge überhaupt relevant?

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024 – Werte stehen fest

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde beschlossen und damit auch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2024. Vom vorläufigen Durchschnittsentgelt hängt ab, wie teuer die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge ist. Was muss man 2024 also zahlen, wenn man seine Rentenabzüge ausgleichen möchte?

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet. Konkret steigt der Freibetrag zum 1.7.2023 auf 992,64 Euro. Anders als in den vergangenen Jahren gilt dieser Freibetrag dann in gleicher Höhe sowohl für Personen mit Wohnsitz in den alten als auch für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern.

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024

Die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge ist weiterhin für viele Leserinnen und Leser dieses Blogs ein großes Thema. Daher will ich an meinen Beitrag des letzten Jahres anknüpfen und jetzt, wo die Zahlen zur Rentenanpassung 2023 vorliegen, abermals die Prognose wagen: Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024?

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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2023

In mehreren meiner Beiträge bin ich bereits darauf eingegangen: Im Vergleich zu den Vorjahren lassen sich Rentenabschläge im Jahr 2022 ziemlich günstig ausgleichen. Dies ist einem coronabedingten Sondereffekt geschuldet und wird bereits im kommenden Jahr wieder ganz anders aussehen. Nachdem die Zahlen zur Rentenanpassung 2022 veröffentlicht wurden, lässt sich nun auch schon ziemlich genau abschätzen, wie teuer ein Rentenpunkt im Jahr 2023 voraussichtlich sein. Und so viel vorweg: Der Preis wird stark steigen! All jene, die Ihre Rentenabschläge erst im nächsten Jahr ausgleichen möchten, sollten also auf jeden Fall weiterlesen...

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2022

um 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten um 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten so wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens ist abhängig davon, ob der Wohnsitz der oder des Hinterbliebenen in den westdeutschen oder in den ostdeutschen Bundesländern liegt sowie davon, ob ein zusätzlicher Freibetrag wegen der Erziehung waisenenrentenberechtigter Kinder zu gewähren ist.

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Auch 2022 nahezu unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen: Hinzuverdienstgrenze weiterhin bei 46.060 Euro

Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück - stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Doch wer genau profitiert von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze?

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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge – 2021 einzahlen, aber von den 2022er-Konditionen profitieren?

Wie in meinem letzten Beitrag erläutert, sinkt der Preis für einen Rentenpunkt im Jahr 2022 deutlich, was die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2022 besonders attraktiv macht. Es kann jedoch verschiedene Gründe dafür geben, die Ausgleichszahlung bereits 2021 vorzunehmen. Einer meiner Leser befindet sich in einer solchen Situation und hat eine interessante Idee, wie er 2021 einzahlen kann, aber dennoch nur den 2022er-Preis zahlen muss. Ich habe diese Idee auf den Prüfstand gestellt.

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Wegen Grundrente: Zahlung von Minijob-Beiträgen kann Rente reduzieren

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eigentlich: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr an Rente wieder raus. Durch die Einführung der Grundrente gab es hier jedoch die ein oder andere Verschiebung. Besonders deutlich wird dies, wenn jemand neben seiner Hauptbeschäftigung noch einem 450-Euro-Job nachgeht. In diesem Fall kann es sein, dass man sich bei einem Verzicht auf die Versicherungspflicht nicht nur den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung spart - also weniger einzahlt-, sondern trotz geringerer Beiträge dennoch die spätere Rentenzahlung höher ausfällt.

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Corona-Prämie wird nicht auf Rente angerechnet

Viele Beschäftigte sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die besonderen Leistungen der Arbeitnehmer mit einer steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € zu honorieren. Auch Rentner, die nebenher noch erwerbstätig sind, können einen solchen Corona-Bonus erhalten. Doch welche Auswirkungen hat der Corona-Bonus auf die Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder auch eine Witwen- oder Witwerrente? Wird die Corona-Prämie als Einkommen auf die Rente angerechnet?

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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge wegen Corona lieber auf das nächste Jahr verschieben?

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, dies jedoch nicht mit einer dauerhaften Rentenkürzung bezahlen will, kann alternativ den Rentenabschlag durch eine Extra-Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Doch im Zuge der Corona-Pandemie stellt sich da die Frage: "Lohnt es sich, die Ausgleichszahlung aufgrund der Corona-Pandemie aufzuschieben, weil es in Zukunft unter Umständen mehr Rentenpunkte für das gleiche Geld gibt? Oder ist vielleicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Ausgleichszahlung zu leisten?"

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Trotz Corona – Ost-Renten werden auch 2021 steigen!

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 wird es trotz Corona-Pandemie zum 1. Juli 2020 eine üppige Rentenanpassung geben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die deutschen Rentner hingegen erst etwas verspätet, nämlich zum 1. Juli 2021 zu spüren bekommen. Auch eine Nullrunde ist für das Jahr 2021 nicht auszuschließen - zumindest für West-Rentner. Im Rahmen der Anpassung der Ost-Renten ist hingegen ein Faktor zu berücksichtigen, durch den für das Jahr 2021 und auch für die Folgejahre eine (kleine) Rentenanpassung garantiert wird.

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