Ausgleichszahlung für Rentenabschläge durch den Arbeitgeber
Will man zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet sich für Personen ab dem 50. Lebensjahr die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge an. Diese Ausgleichszahlung kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen, was steuer- und beitragsrechtliche Vorteile mit sich bringt.