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Anrechnung Unfallrente auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt!

Rentenzahlungen werden nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Auch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt beispielsweise Verletztenrenten an Personen, deren Arbeitsmöglichkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingeschränkt sind. Doch was passiert, wenn Unfallrente und Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentreffen?

Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, in welchen Fällen es beim Zusammentreffen von Unfallrente und Rente aus der Rentenkasse zur Anrechnung kommt und wie diese Anrechnung genau erfolgt.

Verletztenrente wird auf gesetzliche Rente angerechnet – nicht umgekehrt

Zum Einstieg: Mit § 93 SGB VI enthält das Rentenrecht eine gesetzliche Regelung, nach der Verletztenrenten – zumindest zum Teil – auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen sind. Konkret heißt das: Treffen Unfallrente und gesetzliche Rente zusammen, wird die Unfallrente weiterhin in voller Höhe ausgezahlt, die gesetzliche Rente kann jedoch unter Umständen gekürzt werden.

Ob es dann tatsächlich zu einer Kürzung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, hängt von den folgenden drei Faktoren ab:

  • Von der Höhe der Rente aus der Rentenversicherung,
  • von der Höhe der Rente aus der Unfallversicherung beziehungsweise
  • dem der Unfallrente zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienst sowie der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Keine Anrechnung bis zum Grenzbetrag

Zentral für die Anrechnung der Unfallrente auf gesetzliche Rente ist der sogenannte Grenzbetrag. Denn solange gesetzliche Rente und Verletztenrente zusammengerechnet unterhalb des Grenzbetrags liegen, kommt es zu keiner Rentenkürzung. Überschreitet die Summe der beiden Renten allerdings den Grenzbetrag, wird der übersteigende Betrag vollständig auf die gesetzliche Rente angerechnet.

Die Berechnung des Grenzbetrags ist eigentlich relativ simpel:

Hierzu muss lediglich der Jahresarbeitsverdienst, auf dessen Grundlage die Unfallrente berechnet wurde, mit 70 % multipliziert werden:

Nach § 93 SGB VI berechnet sich der Grenzbetrag wie folgt: Jahresarbeitsverdienst / 12 Monate x 70 % x Rentenartfaktor

Sollte der Grenzbetrag unterhalb der Brutto-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen, zählt als Grenzbetrag nicht der nach obiger Formel ermittelte Betrag, sondern die monatlich gezahlte Brutto-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beispiel – Thomas (1):

Infolge eines Arbeitsunfalls wurde die Erwerbsfähigkeit von Thomas aus Hannover zu Beginn des Jahres 2007 um 40 % gemindert. Er hat daher Anspruch auf die Zahlung einer Verletztenrente. Die Verletztenrente wurde im Jahr 2007 auf Grundlage eines Jahresarbeitsverdienstes von 25.000 Euro berechnet.

Thomas steht nun, Anfang 2020, kurz vor seinem Renteneintritt und möchte wissen, wie hoch in seinem Fall der Grenzbetrag nach § 93 SGB VI ist.

Hierzu muss zunächst der Jahresarbeitsverdienst aus 2007 an das heutige Einkommensniveau angepasst werden – die Anpassung der Verletztenrente ist nämlich an die Rentensteigerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Zwischen Anfang 2007 und Anfang 2020 hat sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung um 26,48 % erhöht. Entsprechend ist auch Thomas Jahresarbeitsverdienst von 25.000 Euro auf 31.620 Euro anzuheben. Geteilt durch 12 Monate ergibt sich dann ein Betrag von Höhe von 2.635 Euro.

Nimmt man hiervon 70 %, erhält man den für Thomas maßgeblichen Grenzbetrag in Höhe von 1.844,50 Euro pro Monat.

Da der Rentenartfaktor bei Altersrenten wie auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0 beträgt, muss dieser in der Berechnung nicht weiter berücksichtigt werden.

Würde Thomas aber beispielsweise eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Rentenartfaktor 0,5) beziehen, würde sich der Grenzbetrag um die Hälfte reduzieren. Auch Witwen- und Witwerrenten liegt der Grenzbetrag unterhalb von 1,0 – bei kleinen Witwen- und Witwerrenten bei 0,25, bei großen bei 0,55 bzw. 0,6.

Zusammenrechnung Unfallrente und Rente aus der Rentenversicherung

Ist der Grenzbetrag bekannt, müssen nur noch Unfallrente und Brutto-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengerechnet werden. Dann sollte klar sein, ob es zu einer Anrechnung kommt und wie hoch diese ausfällt.

In diesem Zusammenhang ist jedoch eine Besonderheit zu berücksichtigen: Sofern eine Unfallrente aus eigener Versicherung – also keine Unfall-Hinterbliebenenrente – gezahlt wird, wird ein Teil der Verletztenrente bei der Zusammenrechnung nicht berücksichtigt:

Wie hoch dieser „Freibetrag“ genau ausfällt, ist von der anerkannten Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängig. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe des Betrags, der bei der Zusammenrechnung unberücksichtigt bleibt (Stand 1. Juli 2019 – 30. Juni 2020):

Minderung der ErwerbsfähigkeitFreibetrag nach § 93 SGB VI
20 %100,67 Euro
30 %151 Euro
40 %205 Euro
50 %274 Euro
60 %348 Euro
70 %482 Euro
80 %583 Euro
90 %700 Euro
100 %784 Euro

Bei der Berechnung des Freibetrags sind darüber hinaus noch zwei weitere Besonderheiten zu berücksichtigen:

1. Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 50 % und ist derjenige, der die Unfallrente erhält, mindestens 65 Jahre alt, wird der Freibetrag nochmals, wie anhand der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, erhöht. (Da in diesem Fall wie auch in der obigen Tabelle kaufmännisch gerundet wird, genügt für den Zusatzfreibetrag de facto eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 45 %.)

Minderung der ErwerbsfähigkeitZusatz-Freibetrag ab einem
MdE von 50 % für Personen ab 65
45 % – 64 %+ 31 Euro
65 % – 84 %+ 38 Euro
85 % – 100 5+ 46 Euro

2. Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %, an die eine Verletztenrente aufgrund einer Silikose oder einer Siliko-Tuberkulose gezahlt wird, erhalten einen zusätzlichen Freibetrag. Auch Bergleute mit anerkannter Berufskrankheit wegen chronisch obstruktiver Bronchitis oder Emphysem können gegebenenfalls von diesem Zusatz-Freibetrag profitierten. Der Silikosefreibetrag wird zusätzlich zu den obigen Freibeträgen gewährt und berechnet sich wie folgt:

Minderung der Erwerbsfähigkeit x 0,1667 x aktueller Rentenwert

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % läge der Silikosefreibetrag (Stand: 1.7.2019 – 30.6.2020) also bei 3,86 Euro (70 % x 0,1667 x 33,05 Euro).

Schauen wir uns mit dem Wissen den Beispiel-Fall von Thomas nochmal an:

Beispiel – Thomas (2):

Thomas erhält eine monatliche Unfallrente in Höhe von 702,67 Euro.

Mehr zur Berechnung der Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erfahrt ihr in meinem Beitrag: “Blick in die Unfallversicherung – Wie berechnet sich die Höhe einer Unfallrente?”

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 % sind hiervon 205 Euro als Freibetrag abzusetzen. Für die Zusammenrechnung mit der gesetzlichen Rente verbleiben somit noch 497,67 Euro. Weitere Freibeträge sind nicht zu berücksichtigen.

Da der Grenzbetrag im Falle von Thomas bei 1.844,50 Euro liegt, würde die Verletztenrente nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet, sofern sie brutto nicht oberhalb von 1.346,83 Euro liegt. Hätte Thomas aber beispielsweise Anspruch auf eine gesetzliche Rente in Höhe von 1.546,83 Euro, würden von der Unfallrente 200 Euro auf die gesetzliche Rente angerechnet. Trotz des höheren Anspruchs würden ihm also lediglich 1.346,83 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt.

Abfindung der Unfallrente – und jetzt?

Anders als bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist es bei Unfallrenten möglich, sich diese in einer Summe als Abfindung auszahlen zu lassen.

Doch welche Auswirkungen ergeben sich für die die Anrechnung von Unfallrente auf gesetzliche Rente, wenn aufgrund einer Abfindung tatsächlich keine oder nur eine verminderte Unfallrente gezahlt wird?

Der gesetzlichen Rentenversicherung ist es relativ egal, ob eine Abfindung erfolgt ist. Bei der Anrechnung verfährt sie für den Zeitraum, für den die Abfindung gewährt wurde, einfach so, als wenn die Verletztenrente weiterhin gezahlt worden wäre.

Wichtiger Hinweis zum Schluss:

Zu beachten ist, dass in bestimmten Ausnahmefällen keine Anrechnung von Unfallrenten auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt:

1. Hat sich der Arbeitsunfall erst nach dem Rentenbeginn ereignet, findet keine Anrechnung statt. Die gesetzliche Rente wird in voller Höhe neben der Unfallrente erbracht.

2. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Anrechnung bei Selbstständigen, die sich für die Zahlung eigener Beiträge zur Unfallversicherung entschieden haben.

Anrechnung nach § 93 SGB VI nur bei Renten aus derselben Versicherung

Darüber hinaus gilt es zu beachten: Eine Anrechnung wie dargestellt erfolgt nur, wenn beide Renten aus derselben Versicherung gezahlt werden.

Wenn also:

  • Entweder: Sowohl die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Verletztenrente aus eigener Versicherung erbracht werden.
  • Oder: Eine Witwen-/ Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Witwen-/ Witwerrente der Unfallversicherung zusammentrifft.

Hat man hingegen selbst einen Arbeitsunfall erlitten, aufgrund dessen eine Verletztenrente gezahlt wird und erhält zusätzlich noch eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (oder umgekehrt), erfolgt keine Einkommensanrechnung nach § 93 SGB VI. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen

Bei Personen, die Anspruch auf mehrere Unfallrenten haben, sind bei der Anrechnung noch einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Wie genau die Anrechnung beim Bezug mehrerer Unfallrenten erfolgt, habe ich in diesem Beitrag genauer erklärt: Mehrere Unfallrenten – So erfolgt die Anrechnung auf die gesetzliche Rente

Wie die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten geregelt ist, habe ich in diesem Beitrag zusammengefasst: “Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet?”

Habt ihr weitere Fragen zur Anrechnung von Verletztenrenten auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 93 SGB VI? Schickt gerne eine E-Mail an rentenfuchs@gmx.de oder schreibt einen Kommentar.

Für noch mehr Informationen zu den Themen Rente und Altersvorsorge abonniert auch meinen Youtube-Kanal.

Dieser Beitrag hat 157 Kommentare

  1. F.A

    Hallo Rentenfuchs,
    ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, denn ich finde seit Wochen keine Lösung für unser Problem. Mein Vater ist im Januar 2024 im Alter von 60 Jahren bei einem Wegeunfall gestorben.Meiner Mutter (59 Jahre), die nur eine geringfügige Beschäftigung ausübt (ca.520€/Monat), würde sowohl von der Unfallversicherung als auch von der gesetzlichen Rentenversicherung die große Witwenrente zustehen. JAV vom Vater betrug ca. 43000€.
    Laut meiner Rechnung würde ihr von der Unfallversicherung 40%*43000€/12=1433€ monatlich zustehen.
    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat mein Vater bis zu seinem Tode 42,5 Entgeltpunkte gesammelt.
    Was uns jetzt irritiert, ist, wenn man die Formel mit dem Grenzbetrag zur Berechnung annimmt.
    43000€*0,7*(0,55 für die große Witwenrente als Rentenartfaktor)/12=1380€
    Somit kommt man beim Grenzbetrag unter dem Wert von der Witwenrente der Unfallversicherung, welches ja kein Sinn ergibt. Müsste man nicht als Rentenartfaktor 1,0 annehmen?Oder spielt der Grenzbetrag bei Todesfall keine Rolle?Wie genau werden die beiden Witwenrenten verrechnet?
    Würde mich über jegliche Hilfe sehr freuen.Vielen Dank

  2. Michael

    Hallo Rentenfuchs,
    herzlichen Dank für die umfassenden Informationen. Ich hätte eine Frage zu Steuern und den Beiträgen zur KVdR, wenn die Altersrente oder (teilweise) EMR beim Zusammentreffen mit der Verletztenrente gekürzt wird.
    Ist die Bemessungsgrundlage für Steuern und Beiträge zur KVdR die ungekürzte oder die gekürzte Altersrente bzw. (teilweise) EMR?
    Besten Dank für die Beantwortung der Frage und viele Grüße
    Michael

  3. Christoph

    Guten Tag,
    ich bin 57 Jahre alt und überlege Altersteilzeit mit 2,5 Jahre aktiver Zeit und 2,5 Jahre passiver Zeit zu machen. Laut Rentauskunft hätte ich dann einen Rentenanspruch mit 63 Jahren in Höhe von 2700€. Ich beziehe jetzt zwei BG-Renten mit einmal 10% MdE und einmal 20% MdE, das entspricht einer monatlichen BG-Rente von 1400€ bei einem JAV von 84000€. Wird meine gesetzliche Rente gekürzt?

  4. Silvia

    Hallo Rentenfuchs,
    ich beziehe Regelaltersrente in Höhe von 1527,78 € Mon.
    Von der BG bekomme ich wegen einer Berufskrankheit 1001,40 € Mon.
    Habe eine mde von 40%
    BG hat einen JAV von 45063,02 € berechnet.
    Wieviel wird mir von der Altersrente abgezogen?
    Danke

    1. Rentenfuchs

      Hallo Silvia,
      der Grenzbetrag liegt in deinem Fall dann bei monatlich 2.628,67 Euro (45.063,02 Euro x 70 % / 12 Monate). Auch ohne Abzug des Freibetrags (233,12 Euro) liegt die Summe der Renten in deinem Fall unterhalb des Grenzbetrags. Das heißt, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe gezahlt wird; eine Kürzung erfolgt nicht.

  5. Ralf

    Hallo Rentenfuchs,
    ich werde eine relativ hohe Rente bekommen so dass wohl die UV–Rente (30%) komplett angerechnet wird.
    Bei der Berechnungsformel gibt es einen Freibetrag (bei 30% z.Z. 162,81€). Bekommt man diesen auf jeden Fall?
    Oder ist der nur bei der Berechnung abzuziehen?

    Gruß Ralf

    1. Rentenfuchs

      Hallo Ralf,
      wenn die Unfallrente in voller Höhe auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird, wird immer die Unfallrente nach Abzug des Freibetrags angerechnet. Bekommst du also zum Beispiel eine Unfallrente in Höhe von 362,81 Euro, wird die gesetzliche Rente um 200 Euro gekürzt – die 162,81 Euro zählen nicht mit.

  6. Daniel Vogt

    Hallo Rentenfuchs,
    hätte eine Frage, zum berechnen des Grenzbetrages wird ja der Jahresvedienst genommen, jetzt meine Frage, der Brutto oder Nettovedienst? Ist ja doch ein Unterschied. Hoffe sehr, es wird mit dem Brutto Jahreserdienst gerechnet. Bin 60 Jahre alt und seit 2006 unbefristet 70% Schwerbeschädigt, nach einem Arbeitswegeunfall. Ich bekomme von der BG eine Unfallrente momentan in Höhe von 1830,- €.
    Mein Brutto Jahresverdienst beträgt ca. 52000,- € Der Grenzbetrag wäre also ~3000,- € Wenn ich jetzt den Freibetrag von 482,-€ (70%) abziehe, komme ich auf 1348,- € Unfallrente und wenn ich jetzt die zu erwartende Rente (laut Rentenbescheid 2023) von 1450,- € dazu rechne, komme ich auf auf eine Rente von 2798,- €. Heißt das nun es wird nichts abgezogen, da die Summe der beiden Renten unter dem Grenzbetrag von um die 3000,- € liegen?

    Vielen Dank,
    Daniel Vogt

    1. Heinz-Jürgen

      Hallo Herr Vogt,
      mein Kenntnisstand ist folgender:
      Als Jahresarbeitsverdienst (JAV) gilt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall, nicht zu verwechseln mit dem aktuellem Jahresverdienst (Gehalt). Der JAV wird aber jährlich mittels Anpassungsfaktor angepasst.

      Gruß Heinz-Jürgen

  7. Ulli L.

    Hallo Rentenfuchs,
    meine 1942 geborene Mutter erhält seit Oktober 2022 Zahlungen von der Berufsgenossenschaft für eine Berufserkrankung. Neben ihrer eigenen Altersrente erhält sie von ihrem 1996 verstorbenen Ehemann (seit 1969 verheiratet) Hinterbliebenenrente. Die Hinterbliebenenrente wurde jetzt zum 01.07.2023 gestrichen, weil sie auf die Rente der BG angerechnet wird. Laut Rentenbescheid der Altersrente ist der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft. Meines Wissens ist die Anrechnung der BG-Rente nach ALTEM Recht (vor 2002?) nicht vorgesehen. Liege ich hier richtig? Die Rentenversicherung nennt den § 97 SGB VI als Begründung.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Ulli, eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung wird sowohl nach neuem als auch nach altem Recht auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Rechtsgrundlage ist der § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB IV in Verbindung mit § 114 Absatz 3 SGB IV. Letzterer umfasst die Sonderregelungen für Witwenrenten nach altem Recht – auch hier wird ist aber die Nummer 4 umfasst (Nummern 1 bis 8).

  8. Schumacher

    David hallo ich bin in dieser Jahre 63 und möchte auf Rente gehen mit 12,6Prozent kürzung und bekomme 620 € Während eines Arbeitsverhältnisses hatte ich ein Berufsunfall und bekomme 30 Prozent 520€ meine JAV in Höhe 23.571 Wie wirken Unfallrenten auf meine Rente aus

  9. werner beckers

    Hallo,
    ich bin 78 Jahre alt und hatte 1965 einen Wegeunfall, daher eine Behinderung von 50%.die dazu führte, dass ich mit 60 Jahren in Rente gegangen bin.
    Meine Frau und ich bekommen jeder eine Altersrente und ich zusätzlich eine Verletztenrente.
    Wie im Fall wenn ich vor meiner Frau sterben sollte, meine Verletztenrente auf die Altersrente meiner Frau angerechnet ?

  10. Pete

    Hallo Miteinander,
    was mir auch bitter aufgestoßen ist, seitdem ich mich mit dem ganzen Thema “Anrechnung der Unfallrente auf die gesetzliche Rente” beschäftige, das ist die ganz üble Begrifflichkeit.
    Da ist die Rede von der Mde, also die Unfallrente. Gefaselt wird da dann in der Literatur auch bei der MdE, dass es eine Erwerbsminderungsrente sei. Denn genau das ist Begrifflich gesehen falsch, es ist de facto eine Unfallrente.

    Denn sie hat nichts mit der Erwerbsminderung aus der allgemeinen Rente zu tun. Die Unfallrente (MDE) ist nicht mit der Erwerbsminderungsrente (früher EU-Rente, jetzt EM-Rente) gleichzusetzen. Die Unfallrente folgt aus dem Prinzips des Schadensersatzes. Daher wurde der Begriff MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) auch umgewandelt in GdS (Grad der Schädigung), was die Unterscheidung zur EU-Rente klarer macht. Denn mal Hand aufs Herz: wer bekommt nicht einen Knoten ins Hirn, wenn “Minderung der Erwerbsfähigkeit” und “Erwerbsminderung” liest.

    Der normale Menschenverstand sagt einem doch, dass beide das gleiche ist, oder geht es euch nicht auch so? Ich bin jedenfalls lange über diese beiden Begrifflichkeiten gestolpert.

    Denn diese Unterscheidung ist wichtig beim Berechnen der Obergrenze.

    Bei der EM-Rente kommt der Faktor 0,5 zum Einsatz (bei teilweiser Erwerbsminderungsrente – Arbeiten nur noch weniger wie 6h möglich).
    Bei der MdE-Unfallrente ist der Faktor 1,0, sprich, die Berechnung der Obergrenze ist wie hier ja oft beschrieben JAV x 70% / 12 x Rentenfaktor 1,0.

  11. Pete

    Hallo und guten Tag,
    Ich wärme dieses Thema nach 3 Jahren mal auf. Was nirgendwo so richtig erklärt wird, das ist die Sache mit dem JAV. Der Terminus, dass für die ganzen o.g. Berechnungen, dass der MDE zugrunde liegende JAV herangezogen wird, ist verwirrend. Ich brauche doch gar nicht mit %utalen Erhöhung der MDE über die Jahre umeinanderrechnen. Man muss doch einfach nur auf das aktuelle Schreiben der BG schauen, da steht doch der aktuelle JAV drin, mit dem man die Obergrenze berechnet. Oder sehe ich das falsch?
    Aktuell liegt der JAV bei mir bei ca. 77.000€/Jahr. Meine MDE-Rente von 25% liegt bei ca. 1070€/Minat.
    Meine Rente bei Renteneintritt am 1.1.24 wird nach Abzug von 12% bei ca. 2000€ liegen. Damit liege ich wohl deutlich unter dem Grenzwert von ca. 4492€. Sehe ich das richtig?

    LG und Danke
    Pete

    1. Heinz-Jürgen

      Ja, Deine Berechnung scheint richtig zu sein.
      Aufgrund des hohen JAV bleibt man unter dem Grenzwert.
      Bei mir war der Arbeitsunfall in der Lehrzeit (1986) passiert und der JAV richtet sich nur an dem Ausbildungsberuf (Abschluss).
      Das ich mich danach weiter gebildet habe und dadurch mehr verdiene wird beim JAV nicht berücksichtigt.
      Somit habe ich eine niedrige JAV und höhere Altersrente und komme somit über den Grenzbetrag.
      Schätze das meine Unfallrente ca. 50% gekürzt wird.

      Gruß Heinz-Jürgen

      1. Heinz-Jürgen

        Meine natürlich 50% der Unfallrente von der Altersrente abgezogen wird!

      2. Anonymous

        Vielen Dank für deine Antwort

      3. Klaus

        Das mit dem JaV ist für mich auch nicht ganz klar.
        In allen Beispielrechnungen die ich im Internet gefunden habe,finde ich keinen Hinweis darauf, dass das Lohnniveau auf das Jahr des Renteneitritts angehoben wird und somit der Grenzbetrag steigt.

  12. Heinz-Jürgen

    Hallo und Danke für Ihre Unterstützung dies Sie hier leisten.
    Eine verzwickte Frage:
    Bei gesetzlicher Alters- und Unfallrente wird ein Grenzbetrag bestimmt.
    Nun möchte man früher mit Abschlägen die Rente erhalten.
    Wir zur Ermittlung des Grenzbetrages die gesetzliche Rente mit oder ohne den Abschlagwert herangezogen?
    Bei 5 Jahren früher bekommt man ja 60×0,3%= 18% weniger Rente monatlich. Wird dann dieser Rentenbetrag und die Unfallrente zusammengezogen?
    Besten Dank für eine Rückmeldung

    1. Pete

      Hallo Heinz-Jürgen,
      Auf diese Frage hätte ich auch gerne eine Antwort!

      LG
      Pete

  13. Susann

    Hallo Rentenfuchs,
    Ich bekomme eine Unfallrente seit 2001 wegen eines Wegeunfalls. Die MdE beträgt 30%. Der JAV vor dem Unfall betrug rd. 43000€. Wie hoch ist der Grenzbetrag für die Summe aus Altersrente und Unfallrente zum jetzigen Zeitpunkt? Wird der JAV für die 22 Jahre analog zu den allg. Rentenanpassungen auch erhöht oder nicht? Das wäre gut zu wissen, da sonst die Altersrente gekürzt würde. Viele Grüße Susann

  14. Nowicki

    Hallo, bekomme monatlich 535,44€ verletzenrente (nach dem Arbeitsunfall).JAV 30.775,30€.Ab 01.09.23 gehe ins Frührente (50% Behinderung).Bekomme 947,56€ (Brutto) Rente. Muss gesetzliche Rentenversicherung über Verletztenrente informiert werden?

    1. Rentenfuchs

      Ja, den Bezug der Verletztenrente müssen Sie der Rentenversicherung anzeigen. Zu einer Kürzung der gesetzlichen Rente dürfte es in Ihrem Fall jedoch nicht kommen, da Sie mit Rente und Unfallrente den Grenzbetrag nicht überschreiten.

  15. uwe fuchs

    habe eine frage,bekomme niedrige rente (ostrente)habe 20%u-rente habe aber 50% gdb .haben diese 50%gdb einen einfluss au die rentenberechnung?danke für die mühe .

    1. Rentenfuchs

      Einen direkten Einfluss auf die Rentenberechnung hat die vorliegende Schwerbehinderung (GdB von 50) nicht. Aufgrund der Schwerbehinderung können Sie jedoch ggf. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten und damit früher in Rente gehen.

  16. Cem

    Hallo Rentenfuchs,

    ich bin im Jahr 2006 aufgrund meiner damaligen Arbeit erkrankt und 2007 wurde ein Gutachten von der BG erstellt und das Ganze als Berufskrankheit anerkannt. Ich habe unterschreiben müssen, dass ich meinen damaligen ausgeübten Beruf aufgebe und eine Umschulung mache und diese Kosten wurden von der BG übernommen. Seitdem bin ich in ärztlicher Behandlung und bekomme Medikamente auf Kosten der BG. Aufgrund dessen, dass die Verschlechterung meiner Krankheit mit meiner Berufskrankheit zusammenhängt, habe ich am 01.10.2019 eine Verletzensrente bei der BG beantragt. Diese wurde wie bei den meisten auch abgelehnt und aufgrund meines Einspruchs, wurde der Fall beim Sozialgericht weiter bearbeitet und das Sozialgericht hat mich daraufhin zu einem gerichtlich bestellten Sachverständiger geschickt und dieser hat einen Gutachten erstellt, dass mir ab dem 01.05.2018 eine Verletzensrente MDE in Höhe von 20% zusteht. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Meine Frage ist, nach welcher Berechnung wird die MDE von 20% von der BG berechnet? Die BG wollte von mir die Verdienstabrechnungen vom 01.04.2017 bis zum 30.04.2018 (das war die Summe von 40.078€). Aktuell verdiene ich allerdings ein Jahresbrutto von 53.000€. Wie wird das Ganze jetzt von der Berufsgenossenschaft berechnet und welche monatliche Summe steht mir jetzt zu?

    1. Rentenfuchs

      Lieber Cem, maßgeblich für die Berechnung der Unfallrente ist der Verdienst in den zwölf Kalendermonaten, bevor der Versicherungsfall eingetreten ist (§ 82 SGB VII). Wann in deinem Beispiel der Versicherungsfall als eingetreten angesehen wird, geht vermutlich aus dem Urteil des Sozialgerichts hervor. Wird hier der 1.5.2018 genannt, ist das Arbeitsentgelt maßgeblich, welches in den Monaten Mai 2017 bis April 2018 verdient wurde. Da dieser Zeitraum bereits einige Jahre her ist, wird der ermittelte Jahresarbeitsverdienst dann noch im gleichen Verhältnis angepasst, wie sich seit 2018 die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht haben (§ 95 SGB VII). Für die Zeit ab Juli 2023 käme ich dann auf einen Jahresarbeitsverdienst von ca. 48.560 Euro, woraus sich bei einer MdE von 20 % dann eine monatliche Unfallrente in Höhe von ca. 540 Euro (48.560 Euro x 2/3 x 20 % / 12 Monate) ergibt.

  17. Edith

    Hallo,
    mein Schwiegervater – 92 Jahre alt – bekommt eine Unfallrente auf Grund eines Arbeitsunfalls. Nun ist meine Schwiegermutter pflegebedürftig in Heimunterbringung.
    Wir haben beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gestellt. Nun meine Frage: Wird die Unfallrente dem Einkommen meines Schwiegervater zugerechnet? Gilt diese als “Familieneinkommen” ? Meiner Meinung nach steht ihm die Unfallrente alleinig zu um die Folgen die durch den Unfall entstanden sind zu finanzieren. Liege ich da falsch?

    1. Rentenfuchs

      Hallo Edith, mit der Einkommensanrechnung bei der Hilfe zur Pflege kenne ich mich leider nicht im Detail aus, weshalb ich die Frage nicht verlässlich beantworten kann.

  18. Richard

    Hallo Rentenfuchs,
    Ich bin 62 Jahre
    Ich bekomme momentan 636 € von der Unfallversicherung, 30 % MDE
    Die Unfall Versicherung wurde in 2003 mit einem Jahresarbeitsverdienst von damals 27.700 €
    Am 01.09.2025 könnte ich lt Rentenauskunt in Rente gehen, Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Meine Rente wäre dann lt Rentenauskunt 2.100 € . Ich habe normalerweise auch Anspruch auf einer Witwerente von 880 €.
    Meine Frage ist , wie hoch wären tatsächlich meine Rente und meine Witwerente ?
    Die Unfalltente bleibt bestehen oder?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
    Schöne Grüße

    1. Rentenfuchs

      Hallo Richard,
      der Unfallrente müsste jetzt ein JAV in Höhe von 38.160 € zugrunde liegen (636 € x 3/2 x 12 Monate / 30 %).
      Der Grenzbetrag liegt somit bei monatlich 2.226 € (38.160 € / 12 Monate x 70 %).
      Von der Unfallrente sind nach Abzug des Freibetrags 473,19 € (636 € – 162,81 €) beim Zusammentreffen der Renten zu berücksichtigen.
      Es ergeben sich also zusammentreffende Rentenbeträge in Höhe von in Summe 2.573,19 (2.100 € + 473,19 €). Der Grenzbetrag wird damit um 347,19 € überschritten.
      Die Rentenzahlung würde sich aufgrund der Anrechnung der Unfallrente also um 347,19 € auf dann rund 1.750 € reduzieren.

      Auf die Witwerrente sind folgende Einkünfte anzurechnen: 1.750 Euro Brutto-Rente abzüglich Pauschale von 14 % = 1.505 Euro sowie 473,19 Euro an Unfallrente. In Summe liegt man dann bei rund 1.980 Euro. Der Freibetrag von rund 950 Euro wird damit um 1.030 Euro überschritten. Diese 1.030 Euro werden zu 40 % auf die Witwerrente angerechnet. Von den 880 Euro verbleiben dann also noch 468 Euro.

  19. Heinz-Jürgen

    Hallo,

    und ein dickes Lob für diese sehr guten Informationsseiten.
    Bin 56 Jahre alt und aktuell würde meine Altersrente und Unfallrente den Grenzwert um ca. 170 Euro überschreiten und somit von der AR abgezogen werden. Dieser Wert wird bis zum Renteneintrittsalter wohl noch höher steigen. In Ihrem Video schlagen Sie u.a. vor, früher mit Abschlägen in Rente zu gehen, da man in Ihrem Beispiel noch unter den Grenzwert-Abzügen liege und somit keinen wirklichen Verlust hätte. In meinem Fall könnte ich, als besonders langjährig Versicherter, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Wenn ich nun früher (z.B. 63 Jahre) in Rente gehen möchte, werden mir 0,3% pro Monat abgezogen. Dabei geht man aber von 67 Jahren aus und nicht von meinen eigentlichen 65 Jahren, so dass ich zwei Jahre zusätzliche Abschläge auf Dauer abgezogen bekommen würde, also 48×0,3% anstatt 24×0,3%.
    Ist das richtig, da sich das natürlich so nicht rechnen würde.
    Gibt es eine bessere Lösung?

    Für eine Rückmeldung schon mal Besten Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß
    Heinz-Jürgen

    1. Rentenfuchs

      Lieber Heinz-Jürgen,
      ob sich der vorzeitige Rentenbeginn mit Abzügen rechnet oder nicht, hängt von den konkreten Beträgen ab. Sofern Sie den Rentenbeginn so wählen, dass sich die Rente aufgrund der Abschläge lediglich um den Anteil vermindert, der andernfalls aufgrund der Anrechnung der Unfallrente eh abgezogen würde, steht man finanziell ja nicht schlechter da, erhält dafür aber früher eine Rentenzahlung; kleine Einschränkung: eine ggf. zu zahlende Witwenrente würde bei einem Rentenbeginn mit Abschlag etwas geringer ausfallen. Über den Zeitpunkt des Rentenbeginns kann man seine Rentenhöhe am stärksten beeinflussen. Einen kleineren Einfluss kann es noch haben, wenn man z. B. einen Teil des Lohns über die Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzahlt. Da der eingezahlte Betrag beitragsfrei ist, kann man so ggf. die Rentenansprüche, die man erwirbt, etwas verringern. Einen riesigen Einfluss hat dies jedoch nicht.

      1. Anonymous

        Danke für die Rückmeldung bzw. Auskunft.

  20. Uwe Koschel

    Hallo Rentenfuchs,
    die Grundlage für die Anpassung des Jahresarbeitsverdienst aus dem Unfalljahr an das heutige Einkommensniveauin findet sich in § 95 SGB VII (Anpassung von Geldleistungen). In dem anschaulichen Beispiel mit Thomas (1) ergab sich beispielsweise eine Erhöhung von 26,48% zwischen 2007 und 2020. Woher stammt diese Prozentangabe?
    Gibt es eine Tabelle, aus der ich konkret die prozentuale Erhöhung für meinen Fall ablesen kann? (Unfalljahr: 2001).
    Vielen Dank für einen Hinweis.

    Viele Grüße

    Uwe

    1. Rentenfuchs

      Hallo Uwe, die Unfallrenten werden mit dem gleichen Prozentsatz angepasst wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Anhand der aktuellen Rentenwerte lässt sich daher relativ einfach ermitteln, um welchen Prozentsatz die Unfallrente und damit auch der Jahresarbeitsverdienst zwischenzeitlich angepasst wurde.

  21. Wolfgang

    Hallo Rentenfuchs,
    frage zu den Freibetrag der Unfallrente.
    Ich beziehe eine Unfallrente mit einer MdE von 30%, habe aber in Summe eine MdE von 50%.
    Kann hier der Freibetrag mit 50% MdE angesetzt werden.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Wolfgang, Sie meinen vermutlich, dass bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt wurde. Grad der Behinderung (GdB) und Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sind jedoch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Freibetrag berechnet sich immer nach dem MdE.

  22. Martin

    Hallo Rentenfuchs,
    danke für die vielen Hinweise und sehr wertvollen Informationen auf Deiner Internetseite!!
    Die Berechnung des Grenzbetrages und Ruhensbetrages und damit die Reduzierung der Altersrente bei Zusammentreffen mit einer Unfallrente ist mir klar.
    Um beim Beispiel (2) Thomas zu bleiben, würden seine Ansprüche an die Altersrente ja quasi bei 1.346,83 Euro gekappt. D.h., wenn Thomas noch jung ist, sagen wir mal 35 Jahre und sehr gut verdient (z.B. 2 RP/Jahr) dann kommt er irgendwann zu dem Zeitpunkt in seinem Arbeitsleben, wo sich weitere Einzahlungen in die GRV nicht mehr lohnen (also für ihn, für die DRV schon ;-)), da die über 1.346,83 Euro hinausgehenden Ansprüche ja gekappt werden.
    Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich denn für Thomas, wenn er diesen Zeitpunkt z.B. mit 50 Jahren erreicht? Privatier werden ist ja auch doof, weil dadurch Krankenkassenbeiträge auf die Unfallrente anfallen. Versuchen eine EMR zu beantragen um in die KVdR zu kommen? Sich selbstständig machen und von der Versicherungspflicht in die GRV befreien lassen?
    Beste Grüße
    Martin

    1. Pete

      Hallo Martin,

      deine Ausführungen bringen das Dilemma der Anrechung der MDE auf die Altersrente auf den Punkt. Wie kann es sein, um beim o.g. Beispiel zu bleiben, dass der arme “Thomas” an einen Punkt kommt, wo ihm jede jährliche Altersrentenerhöhung nicht mehr angerechnet wird, wenn die Rente einmal die 1346,83€ erreicht hat. Und wie du schon sagst Martin, am besten keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen, das geht aber leider nicht, solange man einfacher Angestellter ist.
      Im Grunde kassiert die DRV ab, ohne dass man dafür eine Gegenleistung erhält. Das ist in meinen Augen glatter Betrug an den Einzahlern in die Rentenversicherung.
      Warum dagegen nicht mal seitens der Sozialverbände geklagt wird, dass ist mir ein Rätsel (aber ggf. ist es ja passiert. Ggf. kann Rentenfuchs dazu mal eine Expertise abgeben?).
      In meinen Augen sind die Altersrente und eine Unfallrente zweierlei Paar Schuhe. Da zahlt man Lebenslang in die DRV ein, und dann gibt es Fälle, wo den Leuten richtig viel von der Altersrente abgezogen wird. Skandalös wie ich finde.

      LG
      Pete

      1. Martin

        Hallo Pete,
        dass es angerechnet wird ist prinzipiell in Ordnung (keine Besserstellung wie ohne Unfall etc.) und wurde auch schon in einigen Gerichtsurteilen (https://openjur.de/u/118477.html oder https://lexetius.com/1998,330; bin aber kein juristischer Experte…) bestätigt. Die Diskussion darüber ist müßig, daher möchte ich das Problem gerne vermeiden und schon im Vorfeld aktiv gestalten.
        Eine Beratung/Information dazu habe ich bislang nicht gefunden, alle beziehen sich auf den Fall, wo das „Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.

        In meinem Fall werde ich den Punkt mit 49 Jahren erreichen. Wenn ich anschließend noch 13 Jahre lang (65 Jahre wegen Schwerbehinderung, und nochmal 3 Jahre früher mit Abschlägen) in die Rentenkasse einzahle, kommt da bei einem Verdienst oberhalb der BBG ein ziemlich großer „unnötiger“ Einzahlbetrag in die DRV zustande. Das möchte ich irgendwie vermeiden und suche nach Ideen, was man machen könnte, um die Anrechnung zu vermeiden.

        Danke für den Start der Diskussion und beste Grüße
        Martin

      2. Martin

        Hallo Pete,
        dass es angerechnet wird ist prinzipiell in Ordnung (keine Besserstellung wie ohne Unfall etc.) und wurde auch schon in einigen Gerichtsurteilen (z.B. BSG, Urteil vom 31. 3. 1998 – B 4 RA 49/96 R; bin aber kein juristischer Experte…) bestätigt. Die Diskussion darüber ist müßig, daher möchte ich das Problem gerne vermeiden und schon im Vorfeld aktiv gestalten.
        Eine Beratung/Information dazu habe ich bislang nicht gefunden, alle beziehen sich auf den Fall, wo das „Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.

        In meinem Fall werde ich den Punkt mit 49 Jahren erreichen. Wenn ich anschließend noch 13 Jahre lang (65 Jahre wegen Schwerbehinderung, und nochmal 3 Jahre früher mit Abschlägen) in die Rentenkasse einzahle, kommt da bei einem Verdienst oberhalb der BBG ein ziemlich großer „unnötiger“ Einzahlbetrag in die DRV zustande. Das möchte ich irgendwie vermeiden und suche nach Ideen, was man machen könnte, um eine Anrechnung zu vermeiden.

        Danke für den Start der Diskussion und beste Grüße
        Martin

  23. Udo

    Hallo Rentenfuchs,

    hatte 1990 einen Arbeitsunfall und beziehe seitdem eine BG Rente von zur Zeit 2016€ (80%)
    durch eine Scheidung liegt meine geschätzte Altersrente bei ca. 1300€. Ich bin Bj. 64 und wollte mit spätestens mit 65 Jahren in Rente gehen. Meine Frage lautet wie folgt: Wäre es vielleicht besser früher in Rente zugehen da mir zuviel gekürzt wird? Ich arbeite eigentlich sehr gerne, nur wenn nachher das gleiche rauskommt als wenn ich jetzt gehen würde, komme ich ans überlegen. Habe jetzt 43 Jahre voll. Danke im Voraus.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Udo,

      anhand der von dir angegebenen Daten habe ich einmal gerechnet:

      Der Unfallrente liegt aktuell ein JAV in Höhe von 45.360 € zugrunde (2.016 € x 3/2 x 12 Monate / 80 %).
      Der Grenzbetrag liegt somit bei monatlich 2.646 € (45.360 € / 12 Monate x 70 %).
      Von der Unfallrente sind nach Abzug des Freibetrags 1.380,97 € (2.016 € – 635,03 €) beim Zusammentreffen der Renten zu berücksichtigen; 41,78 € weniger, wenn du 65 Jahre oder älter bist.
      Es ergeben sich also zusammentreffende Rentenbeträge in Höhe von in Summe 2.680,97 € (1.380,97 € + 1.300 €). Der Grenzbetrag wird damit um 34,97 € überschritten. Dieser Betrag wäre dann von der Rente abzuziehen. Solange die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die 1.300 Euro nicht überschreitet, würde es dann ja ziemlich genau passen – wenn man auch den zusätzlichen Freibetrag ab 65 noch mitberücksichtigt. Die Rente noch deutlich zu steigern, ergibt hingegen wenig Sinn: Denn alles was oben drauf kommt, würde letztlich wieder abgezogen. Möglicherweise wäre es bei dir eine Option, die Rente vorzeitig mit einigen Abzügen in Anspruch zu nehmen und dann einfach neben der Rente noch weiterzuarbeiten.

      1. Anonymous

        Hallo Rentenfuchs

        danke für die ausführliche Berechnung. Sehe ich das richtig, das auf die 2680,97 noch der Freibetrag von 635,03 € drauf kommt und dann eine Gesamtrente von 3316€ vorhanden wäre, oder habe ich da einen Denkfehler. Durch meine Schwerbehinderung, müsste ich eigentlich mit 63 Jahren in Rente gehen können ohne Abzüge. Dann hätte ich auch 47 Jahre voll.

        Danke im Voraus

  24. Helmut

    Hallo in die Runde,
    im Jahr 1976 hatte ich mich als Lizenzfussballspieler verletzt und mir wurde der Minuskus entfernt.
    vor einigen Jahren wurde eine 30% Behinderung festgestellt wodurch ich 502 € VBG Rente beziehe.
    Am 01.07.2021 ging ich nach 50 Jahren und 9 Monaten in Rente. Offizielle Rente in höhe von 1700 € und mit der
    VBG Rente 502 € würde ich 2202 € beziehen. Nun sagt die Rentenversicherung ads eine Überversorgung vorliegen würde
    und zieht mir an meiner Rente 390 € ab. Bei einer Rente von 2202 € spricht man von einer Überversorgung !!!!! Da meine Frau
    schwer erkrankt ist bin ich auf jeden € angewiesen !
    Gibt es da die Möglichkeit sich dagegen zu wehren.
    Vieln herzlichen Dank im voraus.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Helmut,
      anhand der von Ihnen angegebenen Zahlen habe ich einmal gerechnet:
      Der Unfallrente dürfte aktuell ein JAV in Höhe von 30.120 € zugrunde liegen (502 € x 3/2 x 12 Monate / 30 %).
      Der Grenzbetrag liegt somit bei monatlich 1.757 € (30.120 € / 12 Monate x 70 %).
      Von der Unfallrente sind nach Abzug des Freibetrags 339,19 € (502 € – 162,81 €) beim Zusammentreffen der Renten zu berücksichtigen.
      Es ergeben sich also zusammentreffende Rentenbeträge in Höhe von in Summe 2.039,19 € (1.700 € + 339,19 €). Der Grenzbetrag wird damit um 282,19 € überschritten.
      Sofern alle von Ihnen angegebenen Zahlen korrekt sind, wäre eine Kürzung um 390 Euro zu hoch. Gerne können Sie mir den Bescheid per E-Mail an rentenfuchs@gmx.de schicken, dann werfe ich einmal einen Blick drauf.

  25. Ati

    Guten Abend,

    Ich hätte auch eine Frage zur Rente. Ich werde sehr wahrscheinlich dieses Jahr in die Volle Erwerbsminderungsrente geschickt. Ich bin 55 Jahre alt und habe zu Letzt 30 Jahre in einem Automobil Konzern gearbeitet. Insgesamt 37 Pflichtjahre.

    Ende Februar 2023 bekomme Ich eine Betriebsrente von 983,00 Euro Brutto. (Monatlich).
    Zusätzlich eine EM Rente von 1807,00 Euro Brutto aus der Deutschen Rentenversicherung laut Renteninformation.
    Außerdem bekomme Ich eine Unfallrente von der BG seit 2019. 20% 540,00 Euro (Monatlich)
    Steuerklasse 3 (3 erwachsene Kinder)

    Meine Memogrenze liegt bei exakt 2500,00 Euro (Grenzbetrag)

    Zusammengefasst: EM Rente 1807,00 Euro Brutto
    Betriebsrente 983,00 Euro Brutto
    Unfallrente BG 540,00 Euro Brutto (20%)

    Können Sie mir bitte Sagen wieviel Gesamt Rente Ich Netto bekomme? Ich bedanke mich im voraus auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen guten Tag.
    LG Ati

  26. Ludwig

    Hallo Rentenfuchs,

    zunächst vielen Dank für die wertvollen Informationen auf Deiner HP.

    Mein Fall: Mit Schreiben vom heutigen Tage der BG ist mein Versicherungsfall zum 30.03.2018 eingetreten.
    Mir steht eine Unfallrente von 890, 36 zu und eine Nachzahlung von über 28k Euro.
    Ich bin 72 Jahre alt und seit 10 Jahren in Rente.
    Welcher JAV wird zu meiner gestzlichen Arendt nun angerechnet? Oder steht mir der volle Betrag zu, da ich zum Eintreten des Versicherungsfalles bereits lange in Rente war. Es handelt sich um eine Silikose sprich Lungenerkrankung mit Mde 30.

    Besten Sank vorab für Deine Info.

  27. Walter

    Hallo,

    ich hatte 1984 eine Berufserkrankung mit 25% MDE. Der Rentenbescheid endgültig rechtskräftig und die Rente nach § 93 wurde festgeschrieben (Aussparung, keine Erhöhung der Unfallrente seit 1991). Seit 1984 wurde mein JAV nicht mehr angepasst und meine Altersrente massiv auf den JAV von 1984 gekürzt. Gibt es keine Fortschreibung vom JAV?

  28. Wolfgang

    Hallo, beziehe ab jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente plus eine BG Rente von 40 %.Meine Frage : Wenn ich in die normale Regelaltersrente bekomme, wird die BG Rente dann auch auf die gesetzl. Regelaltersrente angerechnet.?

    1. Rentenfuchs

      Das hängt von der Höhe der Rente sowie dem Jahresarbeitsverdienst ab, der der Unfallrente zugrunde liegt. Wie genau berechnet wird, ob es zu einer Anrechnung kommt, habe ich in diesem Video auf meinem YouTube-Kanal erklärt: Anrechnung Unfallrente auf gesetzliche Rente erklärt!

  29. Theo

    Da ist der Fehler wen ein Unfall eintrifft und den Körper eine verletzte Rente bekommen arbeiten dann weiter und zahlen an die Rentenkasse bis sie nicht mehr können,warum sollte dann beides verrechnet werden,wen sie höhere Beiträge zahlen nach Jahren der Unfall Rente,ist nicht in gleiche Zeit dan die Ewerbsminderungs Rente oder?

  30. M J

    Guten Tag, ich habe eine allgmeine Frage. Ich habe eine MdE von 20% nach dem erstguchtachten erhalten. Die BG hat aber noch keinen Bescheid dazu geschickt, so dass ich noch nicht weiß, ob die Rente auf unbestimmte Zeit oder befristet ist.
    Ich habe einen Dauerschaden. Ist es so, dass die BG die Rente nach paar Monaten oder Jahren willkürlich verkürzt, ohne irgendein Gutachten?( wegen Gewohnung oder Anpassung). Was ist in diesem Fall zu tun, vor allem wenn der Schaden und die Beschwerden unverändert sind. Danke im Voraus

  31. Casi

    Hallo Rentenfuchs,
    ich bekomme von der BG seit März 2003 eine Rente von zur Zeit 641,-€ mit einem MdE von 30%.
    Mein Jahresverdienst ihm Jahr des Unfalls im Dezember 2001 war ca.65.000 DM / ca.33233,-.
    Mein aktueller Rentenauszug besagt, dass meine Rentenerwartung zur Zeit bei ca. 1300,-€ liegen würde. Ich bin Jahrgang 1969 muss noch bis 2034 zur gesetzlichen Rente ohne Abschläge arbeiten. Das heißt das die BG Rente noch steigt und meine gesetzliche Rente auch. Schon bei heutiger Berechnung, wäre es sogar besser eher in Rente zu gehen und Abschläge in Kauf zu nehmen, weil ich davon aus gehe das mir meine Rente (Nach meiner Rechnung ca. 1938,-€) sowieso gekürzt wird. Meine Frage ist, ob meine Rechnung richtig ist und mir eine Rentenkürzung beforstet!
    Vielen Dank für Ihre Zeit!
    Gruß
    Casi

  32. Stefan Rupp

    Hallo Rentenfuchs,
    mein Name ist Stefan, ich bin 60 Jahre alt. Ich hatte 2019 einen schweren Fahrradunfall mit verschiedenen Verletzungen. Alles ausgeheilt, bis auf eine Knieverletzung, welche mich zum dauerhaften Tragen einer Orthese zwingt. Nach langem Hin- und Her habe ich im November 2021 einen Termin in der BG Klinik erhalten. Hier wurde eine Abschlussgutachten erstellt. U.a enthält dieses Gutachten folgenden Text: Die MdE wird mit 20% entsprechend den Erfahrungswerten und den Konsensempfehlungen als Rente auf unbestimmte Zeit ermittelt. Die Rente ist durchgängig, seit dem 14.10.2019, anzugeben. Seit dem 14.10.2019 besteht eine MdE von 20% durchgehend und ist darüber hinaus als nicht besserbarer Rentendauerbefund (RuZ9 angegeben.

    Für die Rentenberechnung ist somit der Durchschnittsverdienst von 01.07.2018 bis 01.07.2019 zu berechnen. Und hier scheiden sich die Geister. Ich habe in diesem Zeitfenster, aufgrund eine komplizierten Hirntumoroperation, Krankengeld erhalten. Das Kankengeld wurde in 2018 von April bis Oktober gezahlt. Nach meiner Berechnung fallen damit 4 Monate Krankengeldzahlung in den Verlauf der Rentenberechnung der BG. Lt. Aussage der Mitarbeiterin ist die BG nicht verpflichtet einen Krankengeldbezug in die Berechnung einer Verletztenrente mit einzubeziehen. Müssen diese 4 Monate nicht zurückverfolgt werden?

    Nach meine Berechnung ist dann die Zeit von Dezember 2017 bis März 2018 zu berücksichtigen.
    Ich hatte im Jahr 2017 60.500 €, im Jahr 2018 61.500 € und im Jahr 2019 62.500 € Jahresfestentgelt.

    Darf die BG bei der Berechnung der Verletztenrente die 4 Monate Krankengeldzahlung vernachlässigen oder wird hier eine Ausgleichssumme hinzugezogen?

    Danke für Ihre Beantwortung
    Stefan

    1. Rentenfuchs

      Hallo Stefan, auch wenn im betreffenden Zeitraum zum Teil kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, wird der Zeitraum nicht zurückdatiert. Stattdessen gilt nach § 82 Absatz 2 SGB VII: “Für Zeiten, in denen der Versicherte kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat, wird das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, das seinem durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in den mit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen belegten Zeiten dieses Zeitraums entspricht.” Siehe hierzu auch meinen Beitrag zur Berechnung einer Unfallrente: “Blick in die Unfallversicherung – Wie berechnet sich die Höhe einer Unfallrente?

  33. Männix

    Hallo Rentenfuchs,
    habe im Dez.21 meine Reha beendet. Meine Einschränkung : 3-6 Std .wurden empfohlen. Muss aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten. (60%) ca. 1800 €
    Wie rechnet die DRV bzw. ich, ob für mich eine Teilerwerbsminderungsrentei in Frage kommt?
    Beziehe auch UR, die wahrscheinlich angerechnet wird. Mein Grenzwert liegt bei 1670 € oder nach den Anpassungen der letzten Jahre bei ca. 2100€?

    Im Voraus herzlichen Dank und eine ganz tolle Seite

    MfG
    Männix

  34. Dirk

    Hallo,
    ich hatte 1988 einen Wegeunfall bei der Fahrt von der Schule nach Hause. Mein Grad der Behinderug/Erwerbsunfähigkeit liegt bei 60%. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte ich als Abiturient natürlich noch kein Einkommen. Meine monatliche Rente der BG beläuft sich nun auf 668,- Euro, was sich momentan wohl über ein JAV von 20.053,. Euro errechnet (laut Bescheid).
    Ich habe noch nie wirklich verstanden, wie die BG auf dieses JAV kommt, da ich ja bis dato nie etwas verdient hatte! Vielleicht können Sie auch das mal erklären…!?

    Wie wird sich diese BG Rente später auf meine gesettzliche Rente auswirken?

    Ich war lange Jahre selbständig, ohne in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Meine Anspruch auf gesetzliche Rente besteht aus 2 Jahren Schule und 3 Jahren Ausbildung. Danach war ich selbständig, bis ich Mitte 2019 eine nicht selbständige Beschäftigung annahm, bei welcher ich nun bis zur BBG in die gesetzliche Rente einzahle.

  35. wilfried kron

    Wilfried
    HALLO
    ich habe 2002 einen Antrag für Unfallrente gestellt,der Grad der Behinderung wurde mit 20 festgestellt.Der Antrag wurde
    abgelent weil damals der Behinderungsgrad 30 sein musste,kann ich den antrag heute noch einmal stellen

    1. Rentenfuchs

      Hallo, würde Ihnen auf jeden Fall empfehlen, diesbezüglich nochmals Kontakt mit der Unfallversicherung aufzunehmen und einen Antrag zu stellen.

  36. Axel

    Hallo Rentenfuchs
    Mir raucht der Kopf, vielleicht kannst du mur helfen.Habe heute meinen Bescheid von der BG Unfallrente bekommen.Wie hoch ist mein Grenzbetrag. Ich beziehe Altersrente seid 3 Jahren
    MDE 100%
    JAV 36288 €
    Vollrente jährlich 24200 €
    Unfallrente 01,03,21 2016 €
    Schwerbehindertenausweis 100%
    Vielen Dank

    1. Rentenfuchs

      Hallo Axel, ich nehme mal an, dass die Unfallrente aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung gezahlt wird, die noch während Ihrer Arbeitszeit eingetreten ist. Wenn Sie bereits Rentner waren, gleichzeitig aber noch gearbeitet haben und es dabei zu einem Unfall kam, kommt es nämlich überhaupt nicht zur Anrechnung, sodass der Grenzbetrag dann auch gar keine Rolle spielen würde. Soweit vorweg.
      In Ihrem Fall liegt der Grenzbetrag bei 2.116,80 Euro (70 % des JAV); Ausnahme: Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt oberhalb dieses Betrags. Von der Unfallrente sind 810,99 Euro bzw. ab dem 65. Lebensjahr 858,85 Euro als Freibetrag nicht anzurechnen, sodass von den 2.016 Euro Unfallrente noch 1.157,15 Euro für die Anrechnung verbleiben. Die Folge: Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf einen Betrag von 959,65 Euro begrenzt.

      1. Axel

        Hallo Rentenfuchs
        Die Berechnung stimmt genau. Die BG Rente wird nach 5 Jahren neu Begutachtet.
        Mal schauen was dann rauskommt.

        1. Rentenfuchs

          Das freut ich sehr! Vielen Dank für Ihr Feedback!

    2. Savic Gospa

      Moje postovanje imalasam unfal 2020 jasam invalid 30% jos nemam pravo na starnu penziju na bolovanju sam jos dali ja imaam pravo na invaldinsku penziju prije starosne penzije

  37. repos

    Lieber Rentenfuchs,
    ich habe meine Situation anhand des Beispiels mal durchgerechnet. Da ich zum Zeitpunkt des Unfalls einen hohen JAV hatte kommt bei mir ein anrechenbarer Betrag heraus der höher ist als mein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. D.h. ich bekomme keine gesetzliche Rente.
    Meine Frage ist: soll ich trotzdem einen Rentenantrag stellen damit ich in die GKV der Rentner aufgenommen werde?
    Bisher zahle ich nämlich die GKV zu 100% aus der eigenen Tasche.
    Und noch eine zweite Frage: Ich habe eine private Unfallversicherung. Lohnt es sich, dort einen Antrag auf Versicherungsleistungen zu stellen? Die Idee ist mir erst durch den Text gekommen. Der Unfall hat sich im Jahr 2002 ereignet und ist erstmalig 2006 als beruflich bedingter Unfall anerkannt worden. Ist das verjährt für die private Unfallversicherung? Bzw ist eine Leistungserbringung ausgeschlossen sobald die gesetzliche Unfallversicherung zahlt?
    Danke

  38. Martin Keller

    Hatte 2011 einen Arbeitsunfall und bekomme inzwischen BG -Rente von ca 1400 Euro.
    Wie verhält sich das später mit der Gesetzlichen Rente?
    Laut Rentenbescheid stehen mir aus der GV ca 750 Euro zu.
    Rentenbeginn wäre allerdings erst im Jahre 2036
    Dachte die BG Rente wäre Steuerfrei und würde ” nicht verrechnet werden” mit der Gesetzlichen Rente.
    P.S. Vielen Dank im Vorfeld für die antwort

    1. Rentenfuchs

      Ob es zur Anrechnung kommt oder nicht, hängt vom Jahresarbeitsverdienst, der der Unfallrente zugrunde liegt, der Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie der Höhe der gesetzlichen Rente ab. Wie genau sich das Ganze berechnen lässt, habe ich in folgendem Video anschaulich erklärt: Anrechnung Unfallrente auf gesetzliche Rente erklärt!

  39. Peter

    Hallo, ich habe eine MdE von 20, aktuell einen GdB von30.
    Ich beziehe eine feste Unfallrente einer BG und werde später eine Rente der DRV Bund und einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes beziehen. Meine Frage lautet: Ist bzgl. einer eventuellen Kürzung der DRV Rente die Rentenzahlung der ZVK mit zu berücksichtigen? D.h. muss um eine Rentenkürzung zu vermeiden, die monatliche Gesamtsumme von BG Rente + Rente DRV Bund + ZVK) kleiner als der Grenzbetrag (70 % Jahresarbeitsverdienst /12) liegen oder ist die ZVK Rente hier nicht zu berücksichtigen?

    1. Rentenfuchs

      Hallo Peter, die Zusatzrente der ZVK spielt bei der Anrechnung der Unfallrente auf die gesetzliche Rente keine Rolle.

  40. Werner

    Hallo, ich hätte folgendes Szenario. Unfall 2012, MDE 20 Rente auf unbestimmte Zeit. Damaliges Einkommen war 120000. MDE Rente beträgt aktuell 1100. Nur mal den Fall, ich würde jetzt eine gesetzliche Rente von ca. 2.800 Eur bekommen. Wie würde denn dann die Berechnung aussehen? Ich habe das irgendwie noch nicht begriffen? Vielen Dank schonmal. Werner

    1. Anonymous

      Nach meiner Kenntnis kommt es bei der Berechnung des Grenzbetrags auf den Jahresarbeitsverdienst an der deiner jetzigen Rente zugrunde liegt. Sollte dein individueller JAV höher liegen als der maximale Betrag der jeweiligen BG ist der maximale Betrag der BG anzusetzen.
      Für die nachfolgende Beispielrechnung übernehme ich keine Garantie auf Richtigkeit.

      Beispiel: Dein aktueller Jahresverdienst beträgt 120000 Euro. Der Jahresarbeitsverdienst der BG der deiner aktuellen BG Rente zugrunde liegt ist 100000 Euro. Freibeträge gem. §93 SGB VI sind hierbei nicht berücksichtigt und würden nach meiner Information den jeweiligen Grenzbetrag noch erhöhen.
      Dein monatlicher Grenzbetrag berechnet sich nach meiner Auffassung wie folgt:
      ((100.000 Euro /100) x 70) /12 = 70.000 Euro / 12 = 5833,33 Euro

      D.h. nach meinem Verständnis würde ab einer monatlichen Gesamtrente (gesetzliche Rente + BG Rente) > 5833,33 Euro die gesetzliche Rente gekürzt werden so dass der Gesamtbetrag von 5833,33 Euro nicht überschritten wird.

  41. Heribert

    Hallo Rentenfuchs,
    ich finde deine Seite super, ich lese schon eine Weile mit. Danke dafür!
    Ich bin im November 1958 geboren und kann lt. Kurzauskunft am 1.12.21 in Rente gehen mit 10,8% Abzug 1272,11 Euro.
    Am 1.12.22 für besonders langjährig Versicherte würde ich 1446,45 Euro kriegen. Ich arbeite seit 1973.
    Ich bekomme Verletztengeld im Moment 360,63 €, diese Rente berechnet sich nach dem Jahresverdienst von 2008 von 25215,71€ bei einer MdE von 20%. im Juni 2010 kam ein Schreiben, dass der Grad der Behinderung jetzt 30% beträgt.
    Wird die Unfallrente bzw Verletztengeld abgezogen? Wann ist der richtige Zeitpunkt um in Rente zu gehen? Ist es richtig, dass ich mehr Geld über habe, wenn ich dieses Jahr in Rente gehe? Wäre es vielleicht sogar sinnvoll sofort in Rente zu gehen trotz Abzüge und bis Ende des Jahres noch nebenbei zu arbeiten, weil ja der Freibetrag so erhöht wurde?
    Zu welchem Zeitpunkt sollte meine Frau die Steuerklasse wechseln?
    Ich freu mich schon auf deine Antwort, ich denke du bringst Licht in meinen Rentenzahlen.
    Gruß Heribert

  42. Sonja Sage

    Hallo Rentenfuchs,
    in nächster Zeit steht ein Umzug an. Ich möchte nun wissen, ob ich beim Tod meines Mannes , die Miete dann noch leisten kann.
    Mein Mann ist Jahrgang 1938 und ich 1952. Wir wohnen in Brandenburg und sind seit 1996 verheiratet.
    Er hatt eine Nettorente von 1179,65€ (netto) und aus der gesetzlichen Unfallrente 468,37€(Netto)
    Ich erhalte 943,65€(netto).
    Wie hoch wäre dann die Witwenrente?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen Sonja

    1. Rentenfuchs

      Hallo Sonja,
      gerne versuche ich dir einen groben Überblick über die Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Witwenrente zu geben. Ich würde dir jedoch empfehlen, ergänzend noch einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen und ggf. auch Rücksprache mit der Unfallversicherung zu halten.
      Bei meiner Berechnung gehe ich davon aus, dass du im Falle des Todes deines Mannes keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus der Unfallversicherung hast. Eine Witwenrente aus der Unfallversicherung wird nämlich nur gezahlt, wenn der Tod infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit eingetreten ist.
      Bleibt also noch die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Höhe liegt bei 60 % der zuvor gezahlten Altersrente. Macht überschlägig also rund 780 € netto. Auf diese Witwenrente wird jetzt noch eigenes Einkommen, also deine Altersrente, angerechnet, soweit das eigene Einkommen den Freibetrag von aktuell 902,62 € überschreitet. Von den übersteigenden 41 € werden 40 %, also rund 16 € auf die Witwenrente angerechnet. Es würde also ein Auszahlungsbetrag von ungefähr 764 € verbleiben.

  43. Wenzel Angela

    Hallo Rentenfuchs

    ich hab keine Ahnung von dem ganzen Rentensachen und deshalb auf Suche nach Erklärungen. Glaube , nach dem lesen der Kommentare , das sie mir alles beantworten können.
    Bin 58 Jahre , hab einen Behindertengrad von 50%. Nach einem Unfall in einem Krankenhaus bekomme ich seit 2013 eine Rente von der BG ( bzw steht auf Anschreibern VBG ) . So und nun steig ich nicht mehr durch ..was wird wo angerechnet?
    Man hat mir gesagt das ich mit 62 u 10 Mon. jedoch mit einem Abzug frühestens in Rente kann.
    Allerdings habe ich vor 2 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente beantragt ( die bürokratischen Mühlen laufen dazu noch immer) .Was hätte das für Auswirkungen?
    Danke für Info schon im voraus. LG

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      es kann sein, dass der Bezug einer Unfallrente zu einer Kürzung der gesetzlichen Rente führt, genauso ist es aber auch möglich, dass die BG-Rente keine Auswirkungen auf die gesetzliche Rente hat. Ob es zu einer Anrechnung kommt, hängt – wie im Beitrag beschrieben – vom Jahresarbeitsverdienst, der der BG-Rente zugrunde liegt, der Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie der Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Wie genau das mit der Berechnung funktioniert, habe ich – hoffentlich einigermaßen anschaulich – auch nochmal auf meinem YouTube-Kanal erklärt: Anrechnung Unfallrente auf gesetzliche Rente erklärt!

      1. Anonymous

        Danke für Info glg

  44. Vinciguerra Daniela

    Hallo liebes Team,
    mein Vater bezieht Rente und erhält nun aktuell zusätzlich eine Berufskrankheitsrente in Höhe von 2.477,00.
    Der JAV beträgt 31.039,00.
    Zieht die deutsche Rentenversicherung nun was von seiner Rente ab ?
    Vielen Dank im Voraus !
    Grüße Daniela

    1. Rentenfuchs

      Ob es zu einer Anrechnung der Unfallrente auf die gesetzliche Rente kommt, hängt vom Jahresarbeitsverdienst, der Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Höhe der gesetzlichen Rente ab. Wie genau hier die Berechnung erfolgt, habe ich sowohl in diesem Beitrag als auch auf meinem YouTube-Kanal ausführlich beschrieben (Anrechnung Unfallrente auf gesetzliche Rente erklärt!). Wie hoch ist denn die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Ihrem Vater?

      1. Vinciguerra Daniela

        Danke!
        100 % Erwerbsminderung.

        1. Rentenfuchs

          Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 100 % und einer aktuellen Unfallrente in Höhe von 2.477 Euro monatlich dürfte der aktuelle Jahresarbeitsverdienst bei rund 44.586 € liegen (2.477 Euro x 12 Monate x 3/2). Der Grenzbetrag liegt demnach bei 2.600 Euro. Von der Unfallrente werden hierauf 1.618 Euro (2.477 Euro – 859 Euro) angerechnet. Liegt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oberhalb von 982 Euro, kommt es zu einer Kürzung. Sollte es sich um eine Berufskrankheit wegen Silikose handeln, wäre – wie im Beitrag erläutert – noch ein gesonderter Freibetrag zu berücksichtigen.

  45. Manne

    Hallo Rentenfuchs,

    vielen Dank für die schnelle und präzise Auskunft.

    Ist die Rentenanpassung neu oder schon immer?

    Habe 2020 ein privater Rentenberater und eine Dame von der DRV mit meinem Anliegen aufgesucht.
    Beide haben mir in keinster Weise auf die steigenden Rentenanpassungen drauf hingewiesen.
    Es wurden mit dem JAV vom Unfalljahr 2010, meinen Grenzwert berechnet.

    Für diesen Hinweis ,meine geschätzte Achtung.

    1. Rentenfuchs

      Die Regelung ist meines Wissens nach schon immer so – alles andere wäre auch ziemlich sinnfrei.

  46. Manne

    Hallo Rentenfuchs,

    beziehe 2 BG UR. Der Grenzwert des höheren JAV, aus 2010 ist mir bekannt. Meine Frage :
    wird der Grenzwert aus 2010 ( 1670 €) auch angepasst an die Rentenerhöhungen (bis jetzt ca. 23%) oder wird mit dem benannten Grenzwert bis zur Rente gerechnet ?
    Welcher Grenzwert ist für mich bindend ? 1670€ oder 2054 €

    Im voraus besten Dank
    Manne

    1. Rentenfuchs

      Hallo Manne,
      der Grenzbetrag wird im Umfang der Rentenanpassung Jahr für Jahr angehoben. Für die Anrechnung der Unfallrente auf die gesetzliche Rente ist folglich der höhere Betrag maßgeblich.

      1. U.Wenger

        Hallo Rentenfuchs,

        Bekomme zwei UVR zusammen 1115,-€
        Bin 1961 geb. Möchte 2025 in Rente gehen
        Wieviel % wird von der Regelsaltersrente
        abgerechnet?

  47. Sabine

    Lieber Rentenfuchs,

    meine Mutter erhält von meinem Vater Hinterbliebenenrente. Sie selbst bekommt eine kleine Altersrent ca. 400,– Euro zusätzlich von der BG eine kleine Unfallrente. Da sie eigentlich noch Selbständig ist würde sie, wenn nicht aktuell die Gaststätte wegen Corna geschlossen wäre, Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit erwirtschaften.
    Darf die BG-Rente, welche ja steuerfrei ist ihrer Rente hinzugerechnet werden und sich somit ihr Freibetrag um diese Rente gekürzt werden? Bei einem Freibetrag von rund 903 Euro und einer Rente von 400,– und zusätzlich der BG-Rente wäre somit ihr Einkommen aus der Gaststätte der “Strafzins” für ihr Lebenswerk. D. h. Sie würde die Rente meines Vaters komplett verlieren. Kann das sein?
    Kann das sein

    1. Rentenfuchs

      Hallo Sabine, ich nehme mal an, dass es sich bei der Unfallrente um eine Rente aus der eigenen Versicherung Ihrer Mutter handelt und nicht um eine Witwen-Unfallrente. Rechtlich ist es so, dass auch Unfallrenten bei der Einkommensanrechnung als Einkommen berücksichtigt werden, jedoch nicht in voller Höhe, sondern der BVG-Grundrentenbetrag, dessen Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängt, wird zuvor abgezogen. Was nicht richtig ist, ist, dass Ihre Mutter bei Überschreiten des Freibetrags Ihren Witwenrentenanspruch direkt verlieren würde. Übersteigende Beträge werden lediglich zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Hierzu kann ich Ihnen mein Video zur Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten empfehlen, welches ich auf meinem YouTube-Kanal veröffentlicht habe: Einkommensanrechnung bei Witwenrenten – So viel können Sie hinzuverdienen

  48. Kurek Władysław

    Hallo erst, meie Frage, vor 1 Monat bekomme ich 2 bk reenten:10%und 20%.die erste jav 33.123 monat rente 184€, zweite jav54. 183€. monat rente600. Aus deutscher Renten Versicherung rente 1200€.kannst Du mir sagen wie bewirken die beiden bk renten auf meine gezezliche rente. Viel Dank LG

    1. Rentenfuchs

      Hallo, der Grenzbetrag berechnet sich immer anhand des höheren Jahresarbeitsverdienstes: In Ihrem Fall also anhand der 54.183 €. Daraus ergibt sich ein Grenzbetrag von rund 3.160 Euro. Selbst ohne Abzug der Freibeträge bei den Unfallrenten ist klar, dass Sie den Grenzbetrag nicht überschreiten und es damit zu keiner Rentenkürzung kommt.

  49. Rüdiger Böhringer

    Hallo Rentenfuchs,
    bin 72 Jahre alt und erhalte ab 01.03.21. 2136€ Rente + 168 € KVZuschuss von der Deutschen Rentenversicherung.
    Seit 01.03.2006 erhalte von der Landwirtschaftichen Berufsgenossenschaft Verletztenrente als Jagfpächter aufgrund einer 30% Verletzung/ Behinderung zur Zeit 230 €.
    Mein berufliches Nettogehalt betrug 2006 3000 € monatlich.
    Mir wurde seinerzeit beim Renteneintritt 2013 von Bekannten versichert, dass ich diesen geringen Betrag für Verletzungen bei der Rentenkasse nicht angeben müsse.
    Nun verlangt die Dt Rentenversicherung Angben über Renten aus gesetzlichen Unfallversicherungen.
    Muss ich damit rechnen, dass meine Altersrente dadurch reduziert?
    Liebe Grüße

  50. Sven

    Hallo Herr Bäcker,
    meine Frage ist bestimmt schon einmal beantwortet worden, hab sie nur nicht gefunden. Deshalb nur grundsätzlich ohne Berechnung:
    Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn mit Abzügen (z.B. 10,8%) – auf welcher Basis wird die Unfallrente angerechnet:
    – mit der Rentensumme mit Abzügen oder mit der Höhe der Regelsaltersrente bzw.wird nach erreichen des Regelalters nachgerechnet.
    Oder ist das egal weil die Unfallrente ( bis auf die Anpassungen) gleich bleibt und,je nach Berechnung die gesetzliche Rente kürzt ?
    Danke für Ihre Mühe

    1. Rentenfuchs

      Es wird die tatsächlich gezahlte Rente berücksichtigt – wenn man sich für einen Rentenbeginn mit Abzügen entscheidet, also die geringere Rente. Übersteigt die Summe aus Unfallrente und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Grenzbetrag, ist es also möglich, dass der vorzeitige Renteneintritt mit Abzügen defacto gar nicht zu einer Rentenkürzung führt, weil die Rente aufgrund der Unfallrente eh gekürzt würde.

  51. Kira

    Hallo Rentenfuchs,
    Ich bin 1958 geb., kann am 01.06.2022 in Rente gehen Lt. Rentenkasse fehlen mir nur noch 11 Mon. an 45 Jahre. Ich bin 50% behindert. Meine Rente ab 2022 soll 1590,31€ betragen dazu bekomme ich noch eine Rente aus der VBL von ca. 540€. Ich hatte einen Arbeitsunfall, deswegen bekomme ich ein Unfallrente in Höhe von 580€, die Höhe des Jahresverdienst hat die Undallkasse 46000.-€ ausgerechnet mit eine Behinderung von 20%. Meine Frage wie viel wird mir nächstes Jahr abgezogen und wenn ja, würde es Sinn mach so schnell wie möglich in Rente zu gehen und lieber einen Abzug in kauf nehmen. Ich freue mich schon auf Deine Antwort. Danke

    1. Rentenfuchs

      Hallo Kira,
      bei einem Jahresarbeitsverdienst von 46.000 Euro läge der Grenzbetrag bei monatlich 2.683 Euro (46.000 * 70 % /12 Monate). Wenn ich Ihre gesetzliche Rente und die Unfallrente zusammenzähle – die VBL spielt hier keine Rolle -, komme ich auf eine Summe deutlich unterhalb des Grenzbetrags, sodass Sie sich um eine Anrechnung keine Sorgen machen müssen. Der Aspekt einer möglichen Anrechnung dürfte für Ihre Entscheidung “Wann soll es in Rente gehen” somit keine Rolle spielen.

  52. Anonymous

    Hallo Rentenfuchs.
    Mein Name Elisabeth. Bin 70.Jahre alt. Habe mit 65.Jahren meine Rente bekommen. Bis aber weiter Arbeiten gegangen
    Mein Verdienst ca.9.000.- Euro pro Jahr.Von diesem Geld wurde aber weiter in die Rentenkasse eingezahlt.
    Möchte nun mit 70. aufhören. Kann ich noch mit einer kleinen Rente von den 5.Jahren rechnen.
    Danke. Elisabeth Schäfer.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Elisabeth,
      wenn man nach Renteneintritt weiterhin erwerbstätig ist und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, erhöht sich die Rente aufgrund der zusätzlichen Beitragszahlung erstmalig mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Ab dann werden jährlich zum 1. Juli die im Vorjahr eingezahlten Beiträge der Rente aufgeschlagen. Ein Großteil der von dir eingezahlten Beiträge hat sich also bereits positiv auf die Rentenhöhe ausgewirkt, dir ist es vermutlich nur nicht aufgefallen, weil die Erhöhung gleichzeitig mit der Rentenanpassung zum 1.7. erfolgt ist. Wie genau das mit der Rentensteigerung funktioniert, wenn man nach Rentenbeginn weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, habe ich in diesem Beitrag erklärt: Kann bzw. muss ich trotz Rentenbezugs Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?. Ergänzend habe ich hierzu auch noch ein Video auf meinen Youtube-Kanal veröffentlicht: Lohnt es sich, als Rentner weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?.

      1. Esmeralda

        Hallo Rentenafuchs,

        Ich habe da mal eine Frage die mich wurmt.
        Mein Vater ist im Januar 21 gestorben und darauf hin haben wir die Witwenrente beantragt. Meine Frage, darf die Unfallrente meines Vaters auf die Witwenrente angerechnet werden? Für mein dafür halten nicht… Mein Vater war bereits seit 2001 Rentner und im Jahre 2019 wurde eine Berufskrankheit festgestellt also erst nachdem er bereits Rentner war. Die Berufskrankheit ist infolge seiner vor 40 Jahren Tätigkeiten mit Asbet in Kontakt beim Arbeitsplatz entstanden. Er hatte Asbestkrebs aber dadurch, dass die Berufskrankheit nach Renten beginn eingetreten ist dürfte die Leistung der Unfallrente doch nicht auf die Witwenrente meiner Mutter angerechnet werden oder?

        1. Rentenfuchs

          Liebe Esmeralda, die Sonderregelung, dass die Regelungen zur Anrechnung der Unfallrente auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Anwendung finden, wenn der Unfall nach Rentenbeginn eingetreten ist, gelten nur für Unfallrenten aus eigener Versicherung, nicht jedoch für Unfall-Witwenrenten. Hinzukommt, dass bei Berufskrankheiten rein rechtlich als Zeitpunkt des Versicherungsfalles der letzte Tag gilt, an dem der Versicherte die versicherte Tätigkeit verrichtet hat, die ihrer Art nach geeignet war, die Berufskrankheit zu verursachen. Ich nehme mal an, dass dies im Falle Ihres Vaters vor Rentenbeginn gewesen ist, sodass die Sonderregelung so oder so hier keine Anwendung findet.

  53. Olaf van der Vegt

    Hallo
    Ich beziehe eine MdE 20% Rente von der BG auf unbestimmte Zeit
    Ich bin 59 Jahre alt und überlege ob ich mir die Rente abfinden lasse.
    Nun meine Frage: Wenn ich mit 66 Jahren in Rente gehe wird die Abfindung Rückwirkend auf meine Regelaltersrente angerechnet??
    Kannst Du mir da weiter helfen

    1. Rentenfuchs

      Bei der Abfindung einer Unfallrente, der eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 % zugrunde liegt, wird die Höhe der Abfindung mittels der Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ermittelt. Nach der Verordnung wird die Jahresrente mit einem gesetzlich festgelegten Kapitalwert multipliziert. Der Kapitalwert entspricht dann den Jahren, die die Unfallrente bzw. die Abfindung auf die gesetzliche Rente angerechnet wird (sofern es denn überhaupt zu einer Kürzung kommt). Sollte der Unfall bereits länger als 15 Jahre her sein, ergibt sich für Personen zwischen 55 und unter 60 ein Kapitalwert von 11,8 (Jahren). Die Regelungen zur Anrechnung wären also in Ihrem Fall ca. bis zum 70. Lebensjahr zu berücksichtigen.

  54. Joachim

    Hallo,
    Ich bin 60 Jahre und habe eine MDE von 20% und eine GDB von 50%
    z.Zt. bekomme ich ich eine Unfallrente von 384,58/Monat
    Auf Grund meiner GDB von 50% kann ich ab 01.09.2022 mit 10,8% Abschlag in die Altersrente gehen.
    Meine Rente ab 01.09.2022 wird ca. €1885 brutto betragen.

    z.Zt. bin ich arbeitslos, d.h mein Einkommen beträgt €1420/Monat .
    Wie kann ich ausrechnen, ob meine Altersrente auf Grund der Unfallrente gekürzt wird, oder nicht ?

    In dem Rentenbescheid von 1986 sind nachfolgende Werte angegeben.

    Bruttojahresarbeitsverdienst DM=36068,57 € 18441,57
    Vollrente DM=24045,71 € 12294,38
    20% MDE DM=4809,14 € 2458,87
    monatliche Rente DM=400,80 € 204,92

    Grüße Joachim

    1. Rentenfuchs

      Hallo Joachim,
      ich habe einmal für dich gerechnet:

      Der Unfallrente liegt aktuell ein JAV in Höhe von 34.612 € zugrunde (384,58 € x 3/2 x 12 Monate / 20 %).
      Der Grenzbetrag liegt somit bei monatlich 2.019,03 € (34.612 € / 12 Monate x 70 %).
      Von der Unfallrente sind nach Abzug des Freibetrags 280,58 € (384,58 € – 104 €) beim Zusammentreffen der Renten zu berücksichtigen.
      Es ergeben sich also zusammentreffende Rentenbeträge in Höhe von in Summe 2.165,58 € (1.885 € + 280,58 €). Der Grenzbetrag wird damit um 146,55 € überschritten.
      Die Rentenzahlung würde sich aufgrund der Anrechnung der Unfallrente also auf dann 1.738,45 € (1.885 € – 146,55 €) reduzieren.

  55. Bruno

    Hallo Rentenfuchs,

    können Sie bitte mal auf die Besonderheit bei dem Vergleich des Grenzbetrages mit der Summe aus Alters- und Unfallrente bei knappschaftlichem Anteil erläutern?
    Meines Wissens nach wird der Leistungszuschlag und 15% des knappschaftlichen Rentenanteils NICHT berücksichtigt.

    Schöne Grüße

    Bruno

    1. Rentenfuchs

      Hallo Bruno,
      was die knappschaftlichen Regelungen betrifft, bin ich kein Experten. Deine Aussage müsste jedoch stimmen, da Folgendes im Gesetz steht:

      Bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge bleiben unberücksichtigt
      1. bei dem Monatsteilbetrag der Rente, der auf persönlichen Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversicherung beruht,
      a) der auf den Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage entfallende Anteil und
      b) 15 vom Hundert des verbleibenden Anteils.

  56. Gerhard Skaletz

    Hallo Rentenfuchs, Ich habe eine Behinderung von 60% bekomme dafür Unfallrente.Jedes Jahr bekomme ich eine Renten Info . Unter der Rubrik Neuer Jahresarbeitsverdienst 40.105,49 Eu.Darf ich die Summe als Grundlage nehmen um denn Grenzbetrag zu berechnen.

    1. Rentenfuchs

      Ja, den Wert kannst du nehmen.

  57. Wolfgang Cavael.36148 Kalbach

    Hallo Rentenfuchs.
    Ich bin 2012 in E.U.-Rente gegangen. Habe 70.% G.d.B. Habe seit 2015 eine Nebentätigkeit auf 450.- Euro Basis.
    Bei dieser Tätigkeit bin ich 2019 gestürzt. Habe mir eine Fraktur am L.W.S.-1 zugezogen. Lag 7.Monate in der B.G.
    Unfallklinik . Habe in dieser Zeit meine Vollrente bekommen. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wurde
    mir eine Unfallrente zuerkannt. 311.- Euro.Ich habe selbst eine Rente von 1.600.- Euro. Im gleichen Monat kam
    ein Bescheid das meine Vollrente um 160.- Euro gekürzt wird. Warum. Kann ich mich dagegen wehren.
    Danke Wolfgang C. aus Kalbach – Rhön.Bin heuteb 67. Jahre alt.

    1. Wolfgang Cavael 36148 Kalbach/Rhön.

      Erbete Antwort auf den o.g. Beitrag.

    2. Rentenfuchs

      Hallo Wolfgang, du hast die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ob die Anrechnung zulässigerweise oder unzulässigerweise erfolgt ist, kann ich anhand deiner Schilderungen nicht beurteilen. Da du nach dem Arbeitsunfall in die Altersrente gewechselt bist, ist eine Anrechnung aber grundsätzlich rechtmäßig – die Frage ist jedoch, in welcher Höhe. Solltest du Unterstützung bei der Prüfung, ob die Anrechnung tatsächlich fehlerhaft ist, brauchen, kannst du dich gerne per E-Mail an mich wenden: rentenfuchs@gmx.de.

  58. Ralf

    Hallo Rentenfuchs,
    bin nach einem Arbeitsunfall von 2014 mit einer MDE von 20% auf unbestimmte Zeit eingestuft
    und erhalte eine monatliche Unfallrente.
    Hatte früher auch zwei Arbeitsunfälle (1991 Verletzung linker Daumen und 2013 Verbrennung linker Fuß).
    Nun meine Frage kann ich die zwei Verletzungen die schon ein paar Jahre zurückliegen noch bei der
    BG die damals zuständig war geldend machen oder sind die zwei Unfälle verjährt ?
    Würde mich interessieren ob ich da auch eine Unfallrente bekomme ?
    Es handelt sich aber um eine andere BG wie die von der ich gerade meine Unfallrente beziehe.
    Vielen Dank für im vorraus für eine kurze Info !

    1. Rentenfuchs

      Hallo Ralf,
      sofern es noch möglich ist, die Unfälle und deren Folgen nachzuweisen, müsste man diese auch nach längerer Zeit noch geltend machen können. Am besten kontaktieren Sie mal die zuständige Berufsgenossenschaft und klären ab, was dafür so an Informationen und Unterlagen erforderlich wäre.

    2. Klaus

      Halo Ralf,
      ich hatte fast das gleiche Problem. Mein Arbeitsunfall war 2001, die Spätfolgen wurden erst 2007 festgestellt. 2016 Habe ich eine Unfallrente beantragt, weil die Verletzung schlimmer wurden. Es folgte ein 4jähriger Gerichtsstreit. Ich hoffe du hast noch Unterlage von 1991, denn die Aufbewahrungsfristen betragen bei Arzt nur 15 Jahre. Aber ein Versuch ist es wert.

  59. Anonymous

    Hallo Rentenfuchs !
    Ich werde dieses Jahr 61 und kann mit Schwerbehinderung 50 % in Rente gehen .Beziehe zwei Unfallrenten eine mit 30 % Mde und eine Stützrente mit 10 % Mde .Beide zusammen 1675 Euro , Meine Jetzige Altersrente wäre nach dem Rentenbescheid 2475 Euro .
    Da ich ja mit 10,8 % Abschlägen rechnen muss aus der Altersrente ,würde mich interessieren ,wieviel Geld ich aus der Altersrente verliere da ,ja der Grenzbetrag sicher überschritten würde .Was für einen Freibetrag würde ich bekommen .Niemand kann mir diese Fragen beantworten .Da die Unfallrente ja Steuerfrei ist ,wird die dann bei der Altersrente versteuert
    Blicke da echt nicht durch
    Liebe GRüsse

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      zunächst müsste man deinen Grenzbetrag bestimmen. Hierfür müsste ich wissen, welcher Jahresarbeitsverdienst den beiden Unfallrenten zugrunde liegt. Wenn mir die Info vorliegt, könnte ich dir vermutlich mehr sagen.
      Liebe Grüße

      1. Anonymous

        Hallo Rentenfuchs !
        bei der mit 30 % liegt ein Jahresverdienst , von 84 000 Euro und und bei der mit 10 % liegt ein Jahresverdienst von 47737 Euro zugrunde
        oder brauchen Sie den vom Unfalljahr .

        Liebe Grüsse und vielen Dank

        1. Rentenfuchs

          Hallo,
          werden mehrere Unfallrenten bezogen, ist für die Bestimmung des Grenzbetrags immer der höhere Jahresarbeitsverdienst entscheidend, was in Ihrem Fall die 84.000 € wären. Damit ergibt sich dann ein Grenzbetrag in Höhe von 4.900 € (84.000 € x 70 % / 12 Monate).
          Die Unfallrenten in Höhe von 1.675 € sind noch um die Freibeträge zu kürzen (156 € + 52 € = 280 €), sodass 1.467 € verbleiben, die auf den Grenzbetrag anzurechnen sind. Solange Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb von 3.433 € liegt, kommt es zu keiner Anrechnung.

          1. Anonymous

            Hallo Rentenfuchs!
            Vielen herzlichen Dank sie konnten mir sehr helfen .
            Tausend Dankr für die kompetente Antwort hilft mit sehr
            Hatte ja auch die ganze Zeit überlegt ,aber dann stimmt das mit dem Grenzbetrag ,das mit den zwei Unfallrenten wusste ich sowieso nicht
            Profi ist halt Profi

            Danke noch mal

        2. Rudi

          Frage: Wie kommt man bei 1675 Euro Gesamt-UR auf einen JAV von 84.000 Euro?
          Die Formel lautet doch: UR*3/2*12/MdE*100
          Das ergibt: 1675*3 / 2 *12 *30% *100 = 43.071 Euro
          Und damit eine Überschreitung von um die 1400 Euro.
          Wurde hier das aktuelle Gehalt angenommen anstatt dem aus der UR errechneten JAV?
          Gruß
          Rudi

          1. Rentenfuchs

            Hallo Rudi, in diesem Fall werden zwei Unfallrenten bezogen:
            Der ersten liegt ein Jahresarbeitsverdienst von 84.000 Euro und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % zugrunde. Ergibt eine monatliche Unfallrente in Höhe von 1.400 € (84.000 Euro x 2/3 / 12 Monate x 30 %).
            Bei der zweiten Unfallrente liegt der JAV bei 47.737 Euro sowie die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 10 %. Macht eine monatlich Unfallrente in Höhe von 265 Euro (47.737 Euro x 2/3 / 12 Monate x 10 %). Insgesamt werden somit 1.665 Euro an Unfallrente gezahlt. Passt aus meiner Sicht also.
            Für die Berechnung des Grenzbetrags ist dann jedoch nur der höhere JAV, also die 84.000 Euro entscheidend.

          2. Anonymous

            Hallo Rentenfuchs,
            d.h. je geringer die MdE, desto höher der JAV. Wie weiter unten von mir geschrieben:
            ich habe 70 MdE bei einer akt. UR von 2100. Damit ist mein Freibetrag deutlich geringer.
            mein JAV liegt bei ca 52000.
            Gruß Rudi

          3. Rentenfuchs

            Hallo Rudi,
            Jahresarbeitsverdienst und Minderung der Erwerbsfähigkeit sind zwei Faktoren, die nicht miteinander in Verbindung steht. Der Jahresarbeitsverdienst hängt davon ab, wie hoch der Verdienst im letzten Jahr vor Eintritt des Arbeitsunfalls war, die Minderung der Erwerbsfähigkeit von der Schwere der gesundheitlichen Schäden. Es kann also sein, dass man einen hohen JAV und einen kleinen MdE hat oder auch genau umgekehrt.

  60. Ralf Piton

    Hallo Rentenfuchs,
    ich hatte 2014 ein Arbeitsunfall und wurde letztentlich mit einer MDE von 20 % eingestuft.
    Die Unfallrente wird von der BG auf unbestimmte Zeit bezahlt.
    Nun meine Frage : die Unfallrente wird jährlich an meinem Jahresbrutto berechnet.
    Was würde passieren wenn ich ein anderer Job annehmen würde in einer anderen Brance die mit der
    derzeitigen BG gar nichts zu tun hat. Oder wie wird dann meine Unfallrente errechnet ?
    Vielen Dank im vorraus für ihre Antwort.
    MFG Ralf

    1. Rentenfuchs

      Hallo Ralf,
      die Höhe der Unfallrente hängt nicht mit deinem aktuellen Brutto-Verdienst zusammen, sondern mit dem Jahresarbeitsverdienst zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls. Der Jahresarbeitsverdienst wird jedoch jährlich (wie auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung) angepasst, weshalb sich auch die Unfallrente regelmäßig erhöht. Ein Jobwechsel dürfte somit keine Auswirkungen auf die Höhe deiner Unfallrente haben.

  61. Ref

    Grüß Gott Rentenfuchs,
    mit Schwerbehinderung 3 Jahr früher in Rente mit 10,8 % Abschlag auf die gesetzliche Rente wird die Lebensqualität verbessern. Meine Fragen: Bei Bezug einer Unfallrente und bei der Berechnung des Grenzbetrages wird da auch der Rentenfaktor 1 verwendet oder 0,892 (1-10,8%)

    1. Rentenfuchs

      Ja, auch bei einem Rentenabschlag gilt beim Bezug einer Altersrente der Rentenartfaktor von 1. Die 0,892 sind nämlich nicht der Rentenartfaktor, sondern der Zugangsfaktor.

      1. Ref

        Vielen herzlichen Dank für die Info. Wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit!

  62. Wolfgang

    Hallo Rentenfuchs, erstmal Frohes neues Jahr!!
    Ich hatte 07/2019 einen Wegeunfall und es stehen noch weitere OPs an.( Trümmerbruch Sprunggelenk).
    Ich bin 12/20 in Rente gegangen für langjährig Versicherte.
    Meine Bruttorente beträgt 2236,-€ auf Grund meiner langjährigen Beschäftigung als Betriebsleiter.
    Die letzten Jahre vor meinem Unfall habe ich es ruhiger angehen lassen mit einem Jahresgehalt brutto von 30.000€.
    Nun habe ich einen Rentenbescheid BG bekommen bei 20% über 334,-€ mtl.
    Nach meiner Berechnung würde ich mit der BG Rente und Rente weniger mtl. bekommen als ohne.
    Frage Ist das so, oder liege ich falsch?
    Wenn ja kann ich eine BG Rente auch ablehnen?.
    Vielen Dank im Vorraus!!!

    MfG

    Wolfgang

    1. Rentenfuchs

      Hallo Wolfgang,
      bei der Berechnung des Grenzbetrags gibt es eine Besonderheit, sofern der auf Grundlage von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes ermittelte Wert unterhalb der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. In diesem Fall entspricht der Grenzbetrag der aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Rente. In deinem Fall läge er also bei 2.236 €. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % bleiben aktuell 104 € der Unfallrente anrechnungsfrei. Die verbleibenden 230 € würden auf die gesetzliche Rente angerechnet. Finanziell solltest du also trotz Anrechnung noch besser dastehen als bei einem Verzicht auf die Unfallrente – auch weil Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versteuert werden müssen und im Regelfall beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung sind. Die 334 € erhältst du also voraussichtlich ohne weitere Abzüge.

    2. Guras

      Wie kann ich ausrechnen, ob meine Altersrente auf Grund der Unfallrente gekürzt wird, oder nicht ?

      In dem Rentenbescheid von 1986 sind nachfolgende Werte angegeben.

      Bruttojahresarbeitsverdienst DM=42085,70€ 21142,35
      Vollrente DM=28056,70€ 14200,35
      20% MDE DM=5611,70€ 2900,70
      monatliche Rente DM=467€ 245

      1. Rentenfuchs

        Wenn Sie mir die aktuellen Werte nennen – Höhe der Unfallrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – kann ich gerne einmal rechnen.

  63. Peter

    In Ihrem Beispiel – Thomas (1) sprechen Sie von einer Erwerbsminderung von 40%, berechnen aber den Grenzbetrag von Thomas mit dem Rentenfaktor 1,0 (volle Erwerbsminderung).
    40% sind doch aber nach meinem Rechtsverständnis eine teilweise Erwerbsminderung.
    Was ist der Grund für die Verwendung des Rentenfaktors 1,0?
    Für die Antwort schon besten Dank im Voraus.

    1. Rentenfuchs

      Die 40 % beziehen sich auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit, die die Unfallversicherung bei der Berechnung der Unfallrente zugrunde gelegt hat. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt, wie stark jemand infolge eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit im Vergleich zu einem gesunden Versicherten eingeschränkt ist. Bei der Frage, ob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, werden hingegen alle gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt: Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, zumindest drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen; eine Teilerwerbsminderungsrente wird bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich geleistet.

  64. Peter martin

    Hallo rentenfuchs, ich hatte einen schulunfall bekomme von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt- zerbst eine rente von 25% etwa 312 Euro ich bin 55 jahre möchte weil ich insgesamt 50%grad behinderrung mit 56 jahren in die Altersteilzeit würde mit 62 jahren u. 10.8% Abzüge in rente gehen ich verdiene im jahr ca 38ooo Euro protto wie rechnt sich diese unfallrente auf meine dann zu bekommente rente.

    1. Rentenfuchs

      Entscheidend ist die Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne diese zu kennen, lässt sich auch keine Aussage bezüglich einer etwaigen Anrechnung treffen.

  65. Rudi

    Hallo Rentenfuchs,
    ich muss noch einige Zeit arbeiten. Ich beziehe eine Unfallrente und werde auch eine gesetzliche Rente beziehen.
    Auch ich habe mir Gedanken gemacht, um wieviel sich meine gesetzliche Rente kürzen wird und was am Ende in Summe bleibt.
    § 95 SGB VII (Anpassung von Geldleistungen).
    Da steht viel drin, aber dazu benötigt man auch aktuelle Werte. Ehrlich gesagt, ich komme mit den Berechnungen nicht ganz klar und bräuchte eine neutrale Berechnung. Aktuell bekommt man keine Präsenztermine bei der Rentenversicherung, alles nur online und mit Verweis auf den oben genannten Paragraphen.
    Meinen ersten Job hatte ich im Februar 1989 nach meinem Unfall. Damals wurde meine Unfallrente auf Basis meines damaligen JAV (60.000 DM) berechnet. Inzwischen sind 31 Jahre vergangen, meine Unfallrente in der Zwischenzeit auch gestiegen.
    Auf Basis der folgenden Zahlen, wie hoch wäre die Rente in Summe?
    Unfallrente 2100 Euro Gesetzl. Rente 2400 Grad der Behinderung: 80%
    Rentenfuchs, vielleicht könnten Sie die Berechnungsformel einfach mit meinen Zahlen füllen und posten? Ginge das?
    Danke für eine Berechnung.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Rudi,
      in deinem Fall komme ich auf folgende Werte:
      Der Unfallrente liegt aktuell ein JAV in Höhe von 47.250 € zugrunde (2.100 € x 3/2 x 12 Monate / 80 %).
      Der Grenzbetrag liegt somit bei monatlich 2.756,25 € (47.250 € / 12 Monate x 70 %).
      Von der Unfallrente sind nach Abzug des Freibetrags 1.497 € (2.100 € – 603 €) beim Zusammentreffen der Renten zu berücksichtigen; 39 € weniger, wenn du 65 Jahre oder älter bist.
      Es ergeben sich also zusammentreffende Rentenbeträge in Höhe von in Summe 3.897 € (2.400 € + 1.497 €). Der Grenzbetrag wird damit um 1.140,75 € überschritten.
      Die Rentenzahlung würde sich aufgrund der Anrechnung der Unfallrente also um 1.140,75 € auf dann 1.259,25 € (2.400 € – 1.140,75 €) reduzieren.

      Solltest du noch Fragen haben, melde dich gerne!

      1. Anonymous

        Hallo Rentenfuchs,
        danke für die Berechnung. Ich habe die Formeln in eine Excel-Tabelle übernommen und etwas mit den Zahlen gespielt.
        Bei gleichbleibender Unfallrente von 2100 Euro hätte eine Erhöhung der gesetzl. Rente, sagen wir mal, um 200 Euro, gar keinen Einfluss auf die Gesamtrente (UR+gesetzl. Rente), da die 200 Euro mehr auch den Grenzbetrag um 200 Euro überschreiten. Die Rentenzahlung würde sich demnach wegen der 200 Euro Mehrüberschreitung um diesen Betrag kürzen.
        Eine höhere Gesamtrente ergibt sich dann also nur aus einem höheren JAV, der Basis für die UR ist.
        Lohnt es sich dann eigentlich für mich länger zu arbeiten, wenn eine höhere gesetzl. Rente eh um den höheren Rentenanteil wegen des höheren Grenzbetrags wieder geringer wird?
        Quasi eine “Nullrechnung”.
        Wenn ich mit der 3,6% Regel drei Jahre früher in Rente gehen würde, dann würden sich die o.g. 2400 Euro um 259 Euro reduzieren. Die Gesamtrente bliebe gleich.
        Ok, ich hätte diese 3 Jahre kein Lohneinkommen, sondern eine reduzierte Altersrente, mit der man auskommen muss.
        Sind meine Gedankengänge und Berechnungen so richtig?
        Würde mich über eine erneute Antwort sehr freuen.
        Rentenfuchs, bleiben Sie gesund. Gruß Rudi

        1. Rentenfuchs

          Hallo Rudi,
          zumindest was die Höhe des Gesamtalterseinkommens betrifft, dürfte es finanziell tatsächlich keinen Unterschied machen, wenn du vorzeitig mit Rentenabschlägen in Rente gehst. Bei der Deutschen Rentenversicherung wird man dir dies aber auch nochmal ganz genau sagen können.

          1. Rudi

            Hallo Rentenfuchs,

            Sie berechnen:
            Der Unfallrente liegt aktuell ein JAV in Höhe von 47.250 € zugrunde (2.100 € x 3/2 x 12 Monate / 80 %).
            Die 80% sind der Grad der Behinderung.
            Wenn ja, würde sich der JAV dann nicht erhöhen, wenn ich weniger behindert wäre, also eine körperliche Besserung eintreten würde. Bei 50% wäre dann der JAV 75600 Euro?
            Oder würde die UR dann automatisch auch geringer werden, sodass am Ende nichts gewonnen wäre?
            Aktuell arbeite ich um meinen Lebensstandard zu halten, aber nicht um später mehr Gesamtrente zu bekommen.
            Sobald wieder Publikumsverkehr bei der Rentenversicherung möglich ist, lass ich mir einen Termin geben.
            Gruß
            Rudi

          2. Rentenfuchs

            Hallo Rudi, die 80 % sind die Minderung der Erwerbsfähigkeit, die der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegen. Sollte sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit verringern, würde der Jahresarbeitsverdienst gleich bleiben, sich die Höhe der Unfallrente jedoch verringern. Wie genau die Unfallrente berechnet wird, habe ich in diesem Beitrag erklärt. Eine Beratung bei der DRV ist sicherlich nicht verkerhrt.

  66. J

    Hallo Rentenfuchs,
    auch ich hatte leider 2 Unfälle und beziehe davon jeweils eine Unfallrente. Ich gehe weiterhin arbeiten.
    1. Unfall = 20% MdE wurde dieses Jahr vorübergehend auf 10%MdE herabgestuft = 891 € = 180€/ Monat
    2. Unfall = 50% MdE = 891€/ Monat
    Insgesamt: 60% MdE

    Ich überlege mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen; auch deswegen weil mir wohl auch die gesetzliche Rente eh gekürzt/angerechnet wird.
    Wie sollte ich am Besten vorgehen?

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      ich würde dir empfehlen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, alle Unterlagen zu den Unfallrenten mitzunehmen und das Ganze dann einmal durchrechnen zu lassen. Sollten sich im Anschluss noch Fragen ergeben, kannst du dich natürlich gerne auch nochmal bei mir melden!

    2. Anonymous

      Hallo Rentenfuchs,
      auf die Altersrente werden doch in Abhängigkeit der Höhe der Altersrente Versicherungsbeiträge und Steuern abgezogen.
      Aufgrund der Anrechnung der Unfallrente bekommen ich statt 2400 Euro Altersrente nur 1500 Euro.
      Werden die o.g. Abgaben dann von den 2400 oder den 1500 Euro erhoben? Sollten es die 2400 Euro sein, würde ich ja quasi doppelt “bestraft”.
      Bin privat krankenversichert. Von der Altersrente muss ich den kompletten KV Betrag selbst zahlen, oder gibt es da einen entsprechenden “Zuschuss” vom Staat?

      1. Rudi

        bin Rudi, habe vergessen meinen Namen oben einzutragen.

  67. M.Büter

    Warum werden nur 70% angerechnet statt 100%

    1. Rentenfuchs

      Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die Berechnung des Grenzbetrags, der auf der Grundlage von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes berechnet wird. Ich habe jetzt zwar nicht in der Gesetzesbegründungen gestöbert, würde mir die 70 % allerdings so erklären:

      Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % würde die jährliche Unfallrente bei 2/3, also 66,67 % des Jahresarbeitsverdienstes liegen. Jemand, der neben der Unfallrente noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, soll in Summe nicht groß besser gestellt werden als jemand mit einer 100 %-Unfallrente. Im Fachjargon würde man wohl sagen, dass durch diese Regelung eine Überversorgung ausgeschlossen werden soll.

      1. Rudi

        Ja, den Begriff “Überversorgung” kenne ich auch . Dann fragt man sich echt, warum man in eine gesetzliche Rentenkasse einzahlt, wenn man bei Renteneintritt nicht wie alle anderen eingestuft wird und fast die Hälfte seiner Rente nicht bekommt, weil man wegen eines Unfall und einer daraus resultierenden Unfallrente, die ja den “Unfall” kompensieren soll, nicht besser da stehen soll. Hätte ich den Unfall nicht gehabt, stünde ich tatsächlich besser da, weil ich einen anderen Job hätte. Und mein Bein hätte ich auch noch, mit dem ich dann mit beiden Beinen in der Welt sehen könnte. Sorry, mein Humor an dieser Stelle.
        Ich finde, man wird nicht besser gestellt, sondern benachteiligt. Würde ich mit Behinderung (Altersrente) und niedrigerer Unfallrente die Einnahmen haben, die deutlich den Grenzbetrag übersteigen, würde ich quasi keine Altersrente bekommen.

  68. Johannes Noll

    Hallo,
    wo ist festgelegt, dass der Jahresarbeitsverdienst aus dem Unfalljahr an das heutige Einkommensniveau angepasst wird.
    Ich finde diesbezüglich keine Quelle.

    Vielen Dank

    Johannes Noll

      1. Anonymous

        Vielen Dank, bleiben Sie gesund.

        Johannes Noll

  69. Birgit von der Heide

    Hallo,
    Ich bin 20 Jahre selbstständig und zahle nicht in die Gesetztliche Rente ein, war vorher angestellt und bekomme daher mal 360€ Rente. Während eines Arbeitsverhältnisses hatte ich ein Berufsunfall und bekomme 20% z. Z. 300 € Unfallrente. In meiner Selbstständigkeit hatte ich einen zweiten Berufsunfall mit 10% z. Z. 400€.
    Wie wirken sich diese beiden Unfallrenten auf meine Rente aus?

    1. Rentenfuchs

      Hallo Birgit,
      zwar kenne ich den Jahresarbeitsverdienst, der den beiden Unfallrenten zugrunde liegt, nicht genau, bei den geringen Beträgen ist jedoch ziemlich klar, dass du (weit) unterhalb des Maximalbetrags liegen wirst, sodass eine Anrechnung quasi ausgeschlossen ist. Du würdest also die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe neben den beiden Unfallrenten erhalten.

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