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Mindestjahresarbeitsverdienst bei Unfallrenten neu geregelt

Wie genau eigentlich die Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet wird, habe ich mir in einem meiner älteren Beiträge bereits ausführlich angesehen.

Seit der Veröffentlichung des Beitrags ist aber schon einige Zeit vergangen, in der es der es die ein oder andere Rechtsänderung gegeben hat. Eine solche Rechtsänderung betrifft den für die Berechnung der Unfallrente maßgeblichen Mindestjahresarbeitsverdienst und ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten.

Doch bevor wir einen genaueren Blick auf die neue Regelung zum Mindestjahresarbeitsverdienst werfen, als „Auffrischung“ hier die Vorschrift zur Berechnung einer Unfallrente knapp zusammengefasst:

Berechnung Unfallrente zusammengefasst

Jahresarbeitsverdienst x Minderung der Erwerbsfähigkeit x 2/3 = jährlich zu zahlende Unfallrente

Unter dem Jahresarbeitsverdienst versteht man das Arbeitsentgelt, welches ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat erhalten hat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.

Sollte dieses jedoch unterhalb einer gesetzlich festgelegten Schwelle oder sogar bei 0 Euro liegen, weil man zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls noch Schüler oder Student war, kommt der Mindestjahresarbeitsverdienst ins Spiel. Dieser ersetzt dann nämlich in der obigen Formel den tatsächlichen Jahresarbeitsverdienst.

Mindestjahresarbeitsverdienst bei Personen ab 30

Für Person, die zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls bereits 30 Jahre alt oder älter waren, bringt die Neuregelung zum Mindestjahresarbeitsverdienst keine großen Veränderungen mit sich:

Für Sie galt schon bisher ein Mindestjahresarbeitsverdienst in Höhe von 60 % der Bezugsgröße.

Im Jahr 2021 liegt die jährliche Bezugsgröße bei 39.480 €. 60 % hiervon sind 23.688 €. Bei allen Personen, die in den zwölf Kalendermonaten vor ihrem Arbeitsunfall weniger als 23.688 € verdient haben, wird die BG-Rente also auf der Grundlage von 23.688 € berechnet.

Über 30 und noch in Ausbildung

Für Personen, die sich mit 30 oder älter noch in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befanden und bei denen es während der Ausbildung zum Arbeitsunfall kam, gibt es eine Sonderregelung. In diesen Fällen kann der Jahresarbeitsverdienst nämlich erhöht werden:

  1.  Nämlich auf 100 % der Bezugsgröße ab dem Zeitpunkt, ab dem Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich beendet wurde beziehungsweise sogar auf 120 %, wenn die Hochschulausbildung erfolgreich beendet wurde.
  2. Auch wenn sich die Ausbildung aufgrund des Arbeitsunfalls verzögert hat oder diese sogar ganz abgebrochen werden musste, ist eine Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes auf 100 % beziehungsweise 120 % möglich. Die Erhöhung erfolgt für Schul- und Berufsausbildungen drei Jahre nach dem Beginn der Ausbildung; bei Hochschulausbildungen fünf Jahre nach deren Beginn.

Beispiel:

Hierzu ein kurzes Beispiel:

Michael hat am 1. Oktober 2017 angefangen zu studieren. Zwei Jahre später hat er einen schweren Autounfall auf dem Weg zur Vorlesung. Infolgedessen erhält er eine Unfallrente.

Da er in den zwölf Kalendermonaten zuvor von seinen Ersparnissen gelebt, also kein Geld verdient hat, wird die Unfallrente anhand des Mindestjahresarbeitsverdienstes berechnet – zunächst heißt das: Auf der Grundlage von 60 % der Bezugsgröße.

Obwohl Michael sein Studium aufgrund des Arbeitsunfalls nicht beenden konnte, verändert sich die Höhe seiner Unfallrente ab Oktober 2022. Die Unfallversicherung geht nämlich davon aus, dass Michael ohne den Unfall sein Studium nach fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen hätte. Der Jahresarbeitsverdienst erhöht sich daher ab diesem Zeitpunkt auf 120 % der Bezugsgröße. Seine Unfallrente verdoppelt sich.

Mindestjahresarbeitsverdienst bei Personen unter 30

Personen, die sich mit 30 oder älter noch in Ausbildung befinden, sind jedoch eher die Ausnahme. Anders sieht dies jedoch für jüngere Personen aus. Und für diese hat sich seit dem 1.1.2021 doch etwas mehr geändert:

Bei jüngeren Personen liegt der Mindestjahresarbeitsverdienst nämlich nicht pauschal bei 60 % der Bezugsgröße. Der Mindestarbeitsverdienst hängt davon ab, wie alt jemand war, als er den Schul- oder Arbeitsunfall hatte. Die nachfolgende Tabelle zeigt den altersabhängigen Mindestjahresarbeitsverdienst:

AlterMindestjahresarbeitsverdienst2021
Unter 6 Jahre25 % der Bezugsgröße9.870 €
6 Jahre bis unter 1533,33 % der Bezugsgröße13.160 €
15 Jahre bis unter 1840 % der Bezugsgröße15.792 €
18 Jahre bis unter 2560 % der Bezugsgröße23.688 €
25 Jahre bis unter 3075 % der Bezugsgröße29.610 €

Anpassung des Mindestjahresarbeitsverdienstes

Doch was passiert, wenn man beispielsweise mit 14 Jahren auf dem Weg zur Schule einen Unfall hat und infolgedessen dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist? Bleibt es dann für immer bei den 33,33 % der Bezugsgröße?

Tatsächlich nicht! Und hier kommt jetzt die gesetzliche Neuregelung ins Spiel. Bisher war es so, dass bis zum 30. Geburtstag – vereinfacht gesagt – regelmäßig geprüft wurde, wie viel jemand mit vergleichbarer Ausbildung/Kenntnisstand laut Tarifvertrag verdient und der Mindestjahresarbeitsverdienst entsprechend festgesetzt und angehoben wurde. Ein ziemliches aufwändiges und konfliktbehaftetes Verfahren.

Seit dem 1.1.2021 orientiert man sich bei den Anpassungen des Mindestjahresarbeitsverdienstes nun an der obigen Tabelle: Mit dem 18. Geburtstag wird der Mindestjahresarbeitsverdienst beispielsweise auf 60 % angehoben und mit dem 25. Geburtstag auf 75 % der Bezugsgröße.

Die letzte Anhebung erfolgt mit dem 30 Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt steigt der Mindestjahresarbeitsverdienst von Personen, die vor ihrem 30. Geburtstag einen Arbeitsunfall hatten, auf 100 % der Bezugsgröße (2021: 39.480 €) an. Sofern man die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben hat, erhöht sich der Mindestjahresarbeitsverdienst sogar auf 120 % der Bezugsgröße (2021: 47.376 €).

Vorzeitige Erhöhung des Mindestjahresarbeitsverdienstes

Und auch hier gibt es noch eine Besonderheit:

Der Mindestjahresarbeitsverdienst kann bereits vor dem 25. Geburtstag auf 75 % der Bezugsgröße angehoben werden – nämlich ab dem Zeitpunkt, ab dem man seine Berufsausbildung oder sein Studium beendet, wenn es während Berufsausbildung oder Studium zum Unfall kam.

Beispiel:

Bei jemandem, der während seiner Ausbildung einen Arbeitsunfall hat und die Ausbildung dann mit 21 Jahren beendet, wird die Unfallrente also bereits ab 21 auf der Grundlage von 75 % der Bezugsgröße berechnet.

Verzögert sich Ausbildung oder Studium aufgrund des Arbeitsunfalls oder muss die Ausbildung sogar abgebrochen werden, gilt wie auch für Personen über 30: 3 Jahre nach Beginn der Ausbildung beziehungsweise 5 Jahre nach Studienbeginn erfolgt “automatisch” die Anhebung auf 75 % (auf 100 % oder 120 % geht es dann im Alter von 30 Jahren).

Habt ihr noch Fragen zum Mindestjahresarbeitsverdienst und dessen Anhebung? Schreibt diese gerne in den Kommentarbereich!

Dieser Beitrag hat 49 Kommentare

  1. Heinz-Jürgen

    Hallo Rentenfuchs,

    meine Unfallrente bzw. JAV wurde noch nach dem alten Verfahren ermittelt.
    Der Unfall selber ist 1986 passiert. Kann ich jetzt die Unfallversicherung bitten den JAV nach der neuen Rechtsprechung neu zu ermitteln? Mein aktueller JAV liegt unter dem Mindestjahresarbeitsverdienst der Tabelle nach neuer Rechtsprechung?

  2. Anonymous

    Hallo, ich habe mit 17 Jahren, in meiner Ausblidung, einen Wegeunfall von der Bergbau-Berufsschule gehabt. 50% Schärbeschädigung dauerehaft. Nun bin ich Ende 50 um kümmer mich um meine Rente. Ich habe in meinem (umgeschulten) Beruf Augenoptiker anschließend meinen Meister und einen Betriebswirt gemacht. Ich habe 25 Jahre Geschäfte einer Optikerkette geleitet und gut verdient. Nun bei der Verrechnung meiner BG-Rente und meiner gesetlichen Rente, wird auf den Jahresarbeitsverdienst der BG -Rente zurückgegriffen. Also bekomme ich nun weniger Rente, ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen würde. Kann man da was machen ? MfG Paul

  3. Lara

    Ich hatte 1999 (da war ich 8 bzw. 2 Tage später 9) einen Unfall in der Kita. In der Zeit hatte ich einen mde zwischen 100-10%.
    Mit 23 hab ich meine Ausbildung abgeschlossen. Jetzt bin ich 33 und bekomme jetzt endlich ein neues Gutachten.
    Wie würde hier gerechnet werden?
    Verstehe das alles nicht so ganz.
    Wäre um jede Hilfe dankbar

  4. Sven

    Hallo, hatte 1991 ( ehemalige DDR) in der Lehre ( Sportunfall) einen Unfall der 201? anerkannt wurde. Dezember 2019 hab ich 20% bekommen und dann ging es hin und her RVO oder doch §90SGB 7 .
    jetzt kam §212/§90 SGB 7 2021 rückwirkend bis 2019 eine Anpassung!
    Meisterbrief/ Fachhochschulreife wurde nicht anerkannt da nach dem 30 Lebensjahr.

    Hier die Frage sollte hier nicht das mit dem §90 SGB 7 alt berücksichtigt werden?
    und der Meisterbrief ( angefangen vor dem 30lebensjahr) vielleicht auch berücksichtigt werden?

    freundliche Grüße

    1. Rentenfuchs

      Was Alt-Regelungen der Unfallversicherung betrifft, bin ich leider nicht im Thema drin, sodass ich da leider nicht weiterhelfen kann.

  5. Ozo

    Servus Rentenfuchs,
    ich hatte meinen Arbeitsunfall im Alter von 23 Jahren. Nun habe ich nach jahrelanger Genesungszeit wieder fuß fassen können und meine Hochschulreife an einer öffentlichen Berufsoberschule nachgeholt. Zum Anfang der schulischen Ausbildung war das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, jedoch beim erreichen des Abschlusses. Sprich 9 Monate nach dem 30. Geburtstag hatte ich meinen Abschluss.
    Nun die Frage, wäre es möglich trotzdem auf 120% zukommen? Liege aktuell bei 100%.
    Vielen dank im Voraus.

    Mit besten Gruß

  6. MB

    Hallo,
    Auf welches Gesetz bezieht sich folgende Aussage: Über 30 und noch in Ausbildung

    Für Personen, die sich mit 30 oder älter noch in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befanden und bei denen es während der Ausbildung zum Arbeitsunfall kam, gibt es eine Sonderregelung. In diesen Fällen kann der Jahresarbeitsverdienst nämlich erhöht werden.
    Könnte ich dazu eine Quellen Angabe finden?
    Freundliche Grüße

    1. Anonymous

      §90 SGB vii ab 2021 ( Neue Festsetzung BG-rente (nach Alter/Bezugsgrössen)
      v. Jess 46

  7. Schorsch

    Hallo
    Bei mir sieht es ganz ähnlich aus.
    Hatte in der Ausbildung 1980 einen Unfall und gehe jetzt bald in Rente. Auch mir sind keine JAV Erhöhungen auf Grund Alter ( 20, 25, 30 Jahre) bekannt.
    Hast du hier im Forum was erfahren?
    Wäre toll mir deine Erfahrungen mitzuteilen
    Gruß Schorsch

  8. Bülent Öztürk

    Hallo ich habe mit 18 Jahren sinem Arbeitsunfall gehabt. Ich war noch in der Ausbildung. Ich habe eine Umschulung-Ausbildung gemacht. Meine uv-rente wurde nach meiner erst Ausbildung Tarif berechnet. Also die Formel mit jahresverdienst und 2/3…
    Inzwischen sind über 30 Jahre vergangen. Kann ich also bei Antrag auf eine Erhöhung der Berechnung hoffen. Und wenn ja wie müsste ich meinen Antrag stellen?

    1. Schorsch

      Hallo Bülent
      Bei mir sieht es ganz ähnlich aus.
      Hatte in der Ausbildung einen Unfall und gehe jetzt bald in Rente. Auch mir sind keine JAV Erhöhungen auf Grund Alter bekannt.
      Hast du hier im Forum was erfahren?
      Wäre toll mir deine Erfahrungen mitzuteilen
      Gruß Schorsch

  9. Rosenau

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin aus der ehemaligen DDR und hatte 1991 einen Unfall in der Lehre der jetzt mit 20% ( nachträglich jetzt 30%] hinterlegt ist.
    hier meine Frage kommt die Berechnung nach RVO oder § 90SGB7 in Betracht und ich hab einen Meisterbrief der ja Fachhochschulreife beinhaltet (+20%)?
    es wird ein Wert genommen nach der lehre 20 lebensjahr oder mit 25 Jahren oder oder und warum werde ich mit 60% ( Jahresarbeitsverdienst) berechnet?

    kennt hier jemand die Antwort?

    FG

  10. David

    Hallo Rentenfuchs,

    Ich hatte im Alter von 14 Jahren einen Unfall, seitdem ich eine Unfallrente beziehe. Mein damaliger JAV wurde mit 12.000€ angesetzt. Nun habe ich meine Ausbildung/Studium mit 28 beendet und dies meiner Unfallkasse mitgeteilt, damit eine Anpassung des JAVs passiert. Nun heißt es, dass dies erst mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres passiert. Ist dies normal?

    Vielen Dank

  11. Schifo

    Hallo und frohes neues Jahr!
    Wie sieht es mit Unfällen, die früher stadtgefunden hat und wenn man nicht in der Ausbildung war bzw. die Ausbildung bereist erfolgreich beendet wurde und ca. 2.5 Jahre später mit 26 J. einen Arbeitsunfall hatte und aufgrund des Unfalls den erlernten Beruf nicht mehr in vollem Umfang weiter führen konnte, deshalb sogar eine Umschulung von der BG (UKNRW) bewilligt bekommen und finanziert bekommen hat..?
    Konkret geht’s um einen Unfall aus dem Jahr 1998 mit einer anerkannter MdE von 40% der aber erst 12 Jahre später durch eine SG Entscheidung Anerkannt worden ist..? Wie wird die Mindestjahresarbeitsverdienst berechnet..? Gibts es auch für diesen Personenkreis eine Anpassung nach der neun Regelung oder bleibt es bei der Berechnung von 1998 (= 2/3 der zum Zeitpunkt gültigen Mindestjahresarbeitsverdienst)?
    Danke und viele Grüße
    Schifo K.

  12. Mo aus Bu

    Mein Mann hatte ein Arbeitsunfall am 15.08.2017 jetzt im Mai 22 augrund von Folgeschaden wurde sein linker Unterschenkel amputiert. Er befindet sich seit 12.2019 in Altersteilzeit in der passiven Phase. Er wurde nicht krank geschrieben. Er erhält Gehalt und Zuzahlung vom Arbeitsamt durch den AG. BG sagt eine höhere MdE bekommt erst nach 78 Wochen. BG zahlt außer Pflegegeld keinen Cent. Er ist 90 % auf dem Rollstuhl angewiesen, da er die Prothese nur z.Zt. 40 Minuten tragen kann.

  13. Markus Bock

    Guten Tag, ich hatte 1986 einen Wegeunfall und befand mich im Alter von 18 Jahren noch in der Ausbildung.
    Meine Rente ist auf 40%. Ich habe bei der BG nachgefragt warum mein JAV so gering ist (30.668,-) und mir wurde gesagt dass eine weitere Anpassung bei älteren Unfällen nicht vorgenommen wird. Dadurch werde ich aber erhebliche Verluste haben wenn ich in die Rente gehe. Da Diese ja durch den Grenzbetrag + Freibetrag gedeckelt ist.
    Meine Frage: kann ich irgendwie dagegen Einspruch erheben?

    Gruß Markus

  14. Silvia

    Hallo,
    bei meinem Mann wurde eine Berufskrankheit endlich anerkannt. Er hat 2021 zusätzlich zu seiner Tätigkeit ein halbes Jahr Regelaltersrente bezogen. Wird nun die Rente der BG nur von seinem JAV berechnet oder wird ein halbes Jahr JAV und ein halbes Jahr Rentenbezug berechnet?
    Wird die Rente vom Brutto oder vom Netto Einkommen berechnet?
    Danke

    1. Rentenfuchs

      Bei einer Berufskrankheit ist der Verdienst in den letzten zwölf Monaten vor dem Tag, an dem Ihr Mann die Tätigkeit verrichtet hat, die ihrer Art nach geeignet war, die Berufskrankheit zu verursachen. Da der Rentenbezug nach diesem Zeitpunkt liegt, spielt er für die Berechnung der Unfallrente keine Rolle.

  15. Dirk

    Hallo Rentenfuchs,
    ich habe im Jahr 2014 einen Antrag auf Berufskrankheit 2108 gestellt ,dieser zog sich mit Widerspruch und zwei Instanzen
    vor Gericht bis Mai 2022 hin. Ich habe die erste Instanz gewonnen in der zweiten Instanz hat die BG Ihre Berufung zurückgezogen.
    Im August 2022 war ich nun zur erneuten Feststellung der MdE bei einem Gutachter der BG, der mir eine MdE von 30 bescheinigte.
    Nun meine Frage muß die BG mir eine Rente Rückwirkend ab 2014 zahlen? Das war das Jahr der Antragstellung.
    Ich muss noch dazu sagen, ich bin seid 2012 aufgrund der gleichen Erkrankung nicht mehr Arbeitsfähig und Beziehe eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente der DRV.
    Über eine Kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

  16. Katja

    Hallo Rentenfuchs,
    Ich hatte einen Wegeunfall in 2013, war zu der Zeit Werkstudentin und hatte ein geringes Einkommen in den 12 Monaten zuvor. Nun habe ich endlich meinen Rechtsstreit vor Gericht gewonnen, da die BG am Ende ihre Berufung zurückgenommen hat. Damals war ich 21, fast 22. Nun habe ich die Abrechnung bekommen für die ca. 6,5 Jahre, die die BG noch rückwirkend zahlen darf und hierbei wird von einem JAV von 19.404,- € gesprochen. Aufgrund dessen wird alles berechnet, selbst mit 25 weder mit 30 erfolgt eine Erhöhung des JAV. Ist das denn richtig? Und was ist zu tun, falls nicht? Welche Rechte habe ich und welche Bezugsgröße gilt?
    Danke.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Katja, im “alten” Recht der gesetzlichen Unfallversicherung – was in deinem Fall ja vermutlich gilt, weil der Wegeunfall 2013 war – kenne ich mich leider nicht so gut aus. Daher kann ich dir leider in dieser Sache auch keinen Tipp gehen. Das tut mir leid.

  17. Fabian

    Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel. Ich wäre dankbar für eine Bestätigung der folgenden Berechnung für diesen konkreten Fall:

    Wegeunfall 2002
    Alter zum Zeitpunkt Unfall: 19
    Jahresverdienst brutto im Jahr zuvor: 18.000€
    Status: Rente wurde 2006 eingestellt, aber ab Okt 2022 wieder mit 20% MdE bewilligt
    Ausbildung: in 2010 wurde ein Hochschulabschluss erworben

    Berechnung: €39.480 Mindest JAV x 120% x 2/3 x 20% MdE = €6.348/Jahr = €529/Monat

  18. Glaß, Kristina

    Ich bin 77 Jahre und war2012fast 48 Jahre verheiratet. Ich erhalte mehrere Renten.1. meine eigene Altersrente,2.eine Hinterbliebenen Rente der BG und 3.eine Witwenrente der staatlichen Rentenversicherung.
    Frage:Wie werden die zwei Hinterbliebenen Renten miteinander verrechnet?

    1. Rentenfuchs

      Hallo, in dem Fall ist es so, dass zunächst die Witwenrente der BG gemäß § 93 SGB VI auf die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird. Ob es dabei zu einer Kürzung der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, ist davon abhängig, ob die beiden Renten zusammengerechnet den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten oder nicht. Dessen Höhe ist wiederum vom Jahresarbeitsverdienst abhängig, der der Witwenrente zugrunde liegt.

      In einem zweiten Schritt wird dann das eigene Einkommen der Witwe – in Ihrem Fall also die eigene Rente – auf die Unfall-Witwenrente angerechnet. Die Anrechnung erfolgt dabei in gleicher Weise wie bei Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung. Erklärt habe ich die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten unter anderem in diesem Video: https://youtu.be/UAZwiRiisDg

  19. Motte

    Hallo, habe eine Frage! Berufsunfall 1974 in der Lehre mit 16 Jahren. (300,- DM Brutto monatlich) Bin seit 01.05.22 Rentner. Die BG teilt einen JAV über 22.092,51 Euro mit, obwohl wir in dieser Tabelle (abhängig v.d.sog. Bezugsgröße) einen Betrag über 15.792,00 Euro gelesen haben. Was ist denn jetzt richtig?

  20. Dennis

    Hallo, ich hatte in der Berufsschule im Jahre 2010 (damals war ich noch 25) einen Arbeitsunfall und habe darauf eine unfallrente von 20% bekommen (Lebenslang) da ich aber in der Ausbildung die ich dadurch abbrechen musste ( ich war dadurch 6 Jahre im Krankenhaus zur behandlung) erst im Jahr 2016 konnte ich eine Ausbildung Anfangen die ich 2018 abgeschlossen habe.
    Seither gab es dann jeweils eine erhöhung von 10 Euro pro Jahr (ausgenommen 2021) liegt jetzt bei 230Euro das ist ja noch vom Stand von 2010 wie verhält sich das hier mit dem Mindestjahresarbeitsverdienst? Wird das noch einmal neu berechnet?
    Ich bin seit 2018 nun fest in Arbeit.

    Viele Grüße
    Dennis

  21. Doreen

    Ihr Lieben, auch ich habe einen Frage zur neuen Rechtslage und würde mich über eine Antwort freuen. Ich hatte vor 17 Jahren als Kind einen Unfall und beziehe deshalb eine Unfallrente. Da ich ein langes Studium gewählt habe, wurde meine Rente erst sehr spät (nach alter Rechtslage erst mit meinem Hochschulabschluss) erstmals angepasst. Nach alter und neuer Rechtslage sollte nun mit 30 eine Anpassung/Erhöhung erfolgen, jedoch nach einer anderen Berechnung (Branchenspezifisch nach alter Rechtslage, % vom JAV nach neuer). Nun lehnt die zuständige Behörde eine Erhöhung sowie auch jegliche allgemeine Rentensteigerungen mit der Begründung ab, dass die Rente, die ich jetzt nach der neuen Rechtslage bekäme geringer ist als die Rente, die ich jetzt erhalte (seit meinem Hochschulabschluss). Muss auf meine Rentensteigerung mit 30 nicht die alte Rechtslage Anwendung finden? Und kann die Behörde zusätzlich wirklich so lange keine allgemeine Rentensteigerung nach §95 SGB VII gewähren, bis die Rente nach der neuen Rechtslage mein derzeitiges Rentenniveau erreicht hat?

  22. Doreen

    Ihr Lieben, auch ich habe einen Frage zur neuen Rechtslage und würde mich über eine Antwort freuen. Ich hatte vor 17 Jahren als Kind einen Unfall und beziehe deshalb eine Unfallrente. Da ich ein langes Studium gewählt habe, wurde meine Rente erst sehr spät (nach alter Rechtslage erst mit meinem Hochschulabschluss) erstmals angepasst. Nach alter und neuer Rechtslage sollte nun mit 30 eine Anpassung/Erhöhung erfolgen, jedoch nach einer anderen Berechnung (Branchenspezifisch nach alter Rechtslage, % vom JAV nach neuer). Nun lehnt die zuständige Behörde eine Erhöhung mit der Begründung ab, dass die Rente, die ich jetzt nach der neuen Rechtslage bekäme geringer ist als die Rente, die ich jetzt erhalte (seit meinem Hochschulabschluss). Muss auf meine Rentensteigerung mit 30 nicht die alte Rechtslage Anwendung finden?

  23. Jo

    Hallo,
    bei mir wurde gerade rückwirkend zum 01.01.2021 eine Berufsunfähigkeit anerkannt. Als Berechnungsgrundlage wurde für den JAV nur mein tatsächliches Bruttoarbeitseinkommen 2020 genommen. In diesem Jahr habe ich aber auch Krankengeld bekommen. Zählt das nicht zum JAV?
    Vielen Dank vorab!

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      bei der Berechnung der Unfallrente wird nur das erzielte Arbeitsentgelt (Angestellte) bzw. Arbeitseinkommen (Selbstständige) berücksichtigt. Sollte man in einzelnen Monaten kein Arbeitsentgelt erhalten haben, weil man z.B. krank war, erfolgt eine Hochrechnung des Arbeitsentgelts auf zwölf Monate. Dies und mehr zur Berechnung der Unfallrente habe ich in diesem Beitrag erklärt: Blick in die Unfallversicherung – Wie berechnet sich die Höhe einer Unfallrente?

      1. Biber

        Hallo, hatte mit 14 ein Wegeunfall (1995). Mittlerweile bin ich 39. Aufgrund Verzögerung der Ausbildung habe ich nach meiner Ausbildung eine Berechnung erhalten und seit dem beziehe ich eine Unfallrente. Muss die UV-Rente aufgrund der Gesetzänderung neu berechnet werden? Muss ich das beantragen?

  24. Gerhard

    Hallo, ich bekomme nach 45 Beitragsjahren ab Juni 2022 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ich bin dann 64. Seit meinem 18. Lebensjahr bekomme ich aufgrund Berufsunfähigkeit eine Unfallrente. Ich war damals gerade fertig mit der Lehre und das ganze im Osten. Der Verdienst war natürlich dementsprechend gering. Welcher Verdienst wird nun bei der Anrechnung der Unfallrente zur Berechnung des Grenzbetrages zugrunde gelegt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank, Gerhard

    1. Rentenfuchs

      Hallo Gerhard, genauso wie die Unfallrente regelmäßig angepasst wird, wird auch der Jahresarbeitsverdienst angepasst. Wie hoch der aktuell zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst ist, kann Ihnen entweder die zuständige Berufsgenossenschaft mitteilen oder lässt sich anhand der gezahlten Unfallrente sowie der zugrunde liegenden Minderung der Erwerbsfähigkeit “rückwärts” errechnen. Wie sich eine Unfallrente berechnet, habe ich in diesem Beitrag erklärt: Blick in die Unfallversicherung – Wie berechnet sich die Höhe einer Unfallrente?

      1. Anonymous

        Danke. Ich denke der Verdienst war recht niedrig. Ich habe gelesen, dass in einem solchen Falle ein sogenannter Mindestverdienst zugrunde gelegt wird. Stimmt das? Und wie hoch ist der? Danke.

        1. Gerhard

          Sorry, für die Nachfrage. Ich hätte gleich Ihrem Rat entsprechend nachschauen können. Es sind demnach etwas um die 23000 Euro, da ich schon 19 war. Danke.

  25. Andi

    Bei meiner Frau ist nun die Unfallrente Neu berechnet worden, sie ist nun 30 Jahre alt und es wurde erstmals 2021 ihr JAV festgestellt, vorher wurde immer mit dem Mindest-JAV gerechnet. Sie ist auch im besitz der Fachhochschulreife, dieses wurde aber nicht berücksichtigt. Gilt das Gesetzt nicht auch für alte Fälle ( §214) und Ihr JAV 2014 war unter der Bezugsgröße von 2014, wird nicht im Normalfall günstiger für den verletzten gerechnet? Ich meine mal gelesen zu haben: „ Wenn für den Versicherten günstiger…..“

    1. Andi

      PS. Der Unfall war 2007 während ihrer Schulausbildung am Gymnasium.
      2014 war Ausbildungsende.

  26. Adriana

    Guten Tag,
    könnten Sie mir bitte erklären, ob die Rechtsänderung bez. maßgeblichen Mindestjahresarbeitsverdienst zum 1.1.2021 auch für alte Fälle gilt und soll rückwirkend bzw. vom Rechtsänderung an diese angewand werden? Mit Dank im Voraus, A.F.

  27. Lisa

    Hallo Rentenfuchs,

    ich hatte einen Schul/Arbeitsunfall mit 16 Jahren. Damals wurde mir nach 2 Operationen keine MdE zugesprochen, heute nach insgesamt 4 Ops und dauerhaften Schäden am Knie wurde mir nun eine MdE von 20% zugesprochen. Da ich aufgrund des Arbeitsunfalls erst eine Berufsausbildung beendet habe trotz allgemeiner Hochschulreife und jetzt aktuell mit 29 studiere kommt mir folgende Frage auf: Wird die Unfallrente mit meinem 30. Geburtstag dieses Jahr final berechnet oder gilt für mich auch 5 Jahre nach Studienbeginn (Gehalt wird nach dem Studium natürlich höher sein als das jetzige Ausbildungsgehalt).

    Vielen Dank für eine Antwort.

  28. Bem-sek Tak

    Guten Abend,

    ich hatte im Jahr 2002 einen schweren Arbeitsunfall und zwar habe ich eine Gehirnblutung erlitten und habe eine MDE von 50 % und einen GdB von 60 % laut Schwerbehindertenausweis. Ich erhalte eine Verletztenrente in Höhe von 619 Euro berechnet mit einen niedrigen Jahresverdienst damals.

    Seit 2016 arbeite ich im öffentlichen Dienst
    Und bin nebenberuflich selbständig und habe somit einen höheren Jahresverdienst . Kann ich meine Verletztenrente neu berechnen oder anpassen lassen durch mein höheren Jahresverdienst . Ich bitte um einen Feedback. Vielen Dank.

    Viele Grüße

  29. Marion Jung

    Hallo, hab eine ähnliche Frage wie Tino. Arbeitsunfall 1992. 20% Mde von BG. Unfall war letztes Halbjahr vor Ausbildungsende. Ausbildung mit gut abgeschlossen. Alter zum Unfallzeitpunkt 21. Wie ist der JAV ? Nach Neugellung 1.1.2021 oder davor?

  30. Tino Bartelt

    hallo, ich habe im november 1990 einen schweren, unverschuldeten unfall auf der autobahn erlitten
    (koma, schnitt-/platzwunden/brüche und SCHWERES SCHADELHIRNTRAUMA).
    da es sich um eine fahrt vom studienort nach hause/familienheimfahrt handelte, wurde es als arbeitsunfall anerkannt.
    mein RA hat klage wegen einer rente eingereicht, da ich nachweislich meine studium als ingenieur beendet hätte.
    nach jahrelangem kampf wurde mir im jahre 1998 endlich eine verletztenrente auf basis von 20% MdE zugesprochen.
    als basiswert zum berechnen wurde ein jahresabeitsverdienst/JAV herangezogen, welcher im laufe der jahre nur
    marginal angepasst wurde.
    nachdem ich öfter um eine anpassung des JAV gebeten habe, kam letztendlich von der zahlenden behörde – hier BBG Hannover – ein schreiben, worin sinngemäß steht, das der JAV nicht an den heutigen wert angepasst wird, da der unfall vor dem jahr 1991 passiert ist und bis dahin galt noch ein gesetzt aus der RECHSVERFASSUNGSORDNUNG.

    FRAGE: hat sich die gesetzlage dazu geändert, damit ich etwas zur anpassung des JAV
    an den heutigen wert unternehmen kann?

    gruß Tino

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      mit dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bin ich leider nicht ganz so vertraut wie mit dem Rentenrecht, weshalb ich Ihre doch recht spezielle Frage nicht sicher beantworten kann. Dies tut mir leid. Vielleicht findet sich ja jemand anderes, der hierzu Auskunft geben kann.

  31. Andreas

    Ich interpretiere es so das durch die Fachhochschulreife/ Abitur eine Anhebung auf 120 % erfolgt. Wie ist es wenn sich der Unfall schon im Jahr 2007 ereignete und anerkannt ist und im Jahr 2011 das Abitur erreicht wurde. Die Berechnung der bisherigen Rente wurde anhand des Jahresmindestverdienst berechnet. Wird nun auch zugunsten des Geschädigten rückgerechnet ab dem Zeitpunkt des Abiturs?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Claudia Schacke

      Hallo und Guten Abend,
      Meine Tochter hatte im Januar 2023 im Rahmen einer Kursfahrt mit der Schule einen Skiunfall. Sie hat eine Sekundarschule mit gymnasialem Zweig besucht und war in der 12. Klasse auf dem Weg zum Abitur. Sie ist im Mai 18 geworden und erhält momentan bei 100 % iger Erwerbsminderung 60 % des Mindest-JAVs. Aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen durch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma wird sie ihre schulische Ausbildung wohl nicht beenden können und auch nicht, wie geplant, studieren. Nun meine Frage: Nach welcher Logik wird die Anpassung ihrer Verletztenrente erfolgen?
      Vielen Dank und viele Grüße

  32. kevin

    Wenn ich jetzt weniger verdiene als zu dem Zeitpunkt meines Unfalls, und die Unfallrente bei meinem 30. Lebensjahr neu berechnet wird, kann meine Rente dann kürzer ausfallen als vorher?

  33. Marcel

    Hallo, die Anhebung auf 120% der Bezugsgröße erfolgt wenn man Abitur oder Fachabitur erreicht hat. Werden Abschlüsse, wie Maschinenbautechniker ebenfalls anerkannt?

    Vielen Dank im Voraus!

    1. Rentenfuchs

      Ich interpretiere den § 90 SGB VII so, dass es der Hochschul- oder Fachhochschulreife bedarf. Neben dem klassischen Weg über das Abitur, lässt sich diese ja auch noch über andere Wege erwerben. Ob mit dem Abschluss als Maschinenbautechniker zwingend die Fachhochschulreife einhergeht, kann ich leider nicht genau sagen – dafür ist die Bildungslandschaft in Deutschland zu unterschiedlich.

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