Vor dem Rentenantrag – Tipps und Hinweise

An dieser Stelle findet ihr Antworten auf dringende Fragen vor der Rentenantragsstellung sowie den ein oder anderen Tipp dazu, wie ihr eure Rente auch kurz vor dem Rentenbeginn nochmal erhöhen könnt.

Welche Renten gibt es und wann kann ich in Rente gehen?

Eine zentrale Frage vor dem Rentenbeginn ist, wann die Rentenzahlung denn überhaupt beginnt. In den nachfolgenden Artikeln habe ich mir angeschaut, welche Rentenarten es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt, welche Voraussetzungen jeweils zu erfüllen sind und ab wann die jeweilige Altersrente in Anspruch genommen werden kann:

  1. Die Regelaltersrente (Mindestversicherungszeit: 5 Jahre)
  2. Die Altersrente für langjährig Versicherte (Mindestversicherungszeit: 35 Jahre)
  3. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Mindestversicherungszeit: 45 Jahre)
  4. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Mindestversicherungszeit: 35 Jahre + Schwerbehinderung)

Wie beantrage ich Rente?

Es gibt viele Möglichkeiten – mit und ohne Beratung -, um seinen Rentenantrag zu stellen:

Unterstützung beim Rentenantrag

Das Rentenrecht ist hochkomplex. Ich kann daher gut nachvollziehen, dass sich viele Bald-Rentner Untersützung bei der Rentenantragsstellung wünschen, um keinen Fehler zu machen:

Kostenfreie Beratung bei der Rentenantragsstellung bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, ehrenamtliche Versichertenberater und die Versicherungsämter der Gemeinden.

Auch besteht die Möglichkeit, den Rentenantrag gemeinsam mit einem Rentenberater zu stellen, der von euch hierfür jedoch ein Honorar verlangen wird.

Rentenantragsstellung ohne Unterstützung

Beschäftigt man sich ein wenig mit der Thematik, ist es aus meiner Sicht – in einfachen Fällen – durchaus auch möglich, den Rentenantrag ohne Beratung zu stellen.

Die erforderlichen Formulare kann man sich entweder auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder sich von der Rentenversicherung zuschicken lassen. Am einfachsten ist die Antragsstellung aus meiner Sicht mit den Online-Services der Deutschen Rentenversicherung. Die Antragsstellung läuft hierbei voll elektronisch ab und man wird durch das Programm der Rentenversicherung bei der Antragsstellung unterstützt.

Achtung bei Frage 9.4.1 – Hochrechnung

Entscheidet ihr euch dafür, den Rentenantrag selbst auszufüllen, dürfte das Ausfüllen in “Normalfällen” auch für einen Laien, der nicht im Rentenrecht bewandert ist, durchaus möglich sein. Riesen Fehler kann man bei der Rentenantragsstellung eher nicht machen.

Es gibt jedoch eine Frage, deren Hintergrund sich nicht sofort erschließt: Gemeint ist Frage 9.4.1, in der ihr entscheiden müsst, ob eine Hochrechnung erfolgen soll oder nicht.

Damit ihr hier nicht die falsche Entscheidung trefft, habe ich ausführlich zusammengefasst, was überhaupt Hochrechnung bei der Rente meint, in welchen Fällen eine solche sinnvoll ist und wann man besser darauf verzichten sollte.

Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten im Falle der Erwerbsminderung. Hier erfahrt ihr, wie sich die Erwerbsminderungsrente berechnet und was eine Zurechnungszeit ist. Außerdem lest ihr, warum es aus finanziellen Gründen sinnvoll sein könnte, statt der Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Rentenabschlag ausgleichen

Habt ihr euch für eine Altersrente mit Rentenabschlägen entschieden, habt ihr die Möglichkeit, den Rentenabschlag durch eine extra Einzahlung zur Rentenversicherung auszugleichen. Diese Ausgleichszahlung ist sogar steuerlich absetzbar. Wenn ihr die Ausgleichszahlung nicht selbst vornehmt, sondern über euren Arbeitgeber laufen lasst, könnt ihr hierdurch unter Umständen sogar noch mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Hinzuverdienst und Flexi-Rente

Nur weil man noch arbeitet oder selbstständig ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man noch nicht in Rente gehen kann.

Unter Umständen entspricht es der persönlichen Lebenssituation, nicht sofort vollständig aus dem Berufsleben auszuscheiden, sondern zunächst seine Arbeitszeit und damit sein Einkommen etwas zu reduzieren und ergänzend einen Teil seiner Altersrente zu beantragen.

Oder man hat sogar das Glück, aufgrund der Wahl des Rentenbeginns für mehrere Monate sowohl die volle Altersrente als auch volles Gehalt zu erhalten zu können. Diese und noch mehr Möglichkeiten bietet die sogenannte “Flexi-Rente”.

Bin ich verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Pflicht, einen Rentenantrag zu stellen. Tatsächlich sieht das Rentenrecht sogar die Möglichkeit vor, den Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus aufzuschieben und hierdurch die eigene Rente weiter zu steigern.

Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten, können jedoch in bestimmten Fällen vom Jobcenter aufgefordert werden, ihre Altersrente zu beantragen. Doch nicht in jedem Fall kann das Jobcenter Leistungsempfänger zur frühestmöglichen Rentenantragsstellung zwingen.

Selbst nach dem Ende der Altersteilzeit kann es sinnvoll sein, für einige Monate Arbeitslosengeld zu beantragen, da zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls eine abschlagsfreie Rente gezahlt werden kann. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts wird in Einzelfällen sogar nicht einmal eine Sperrzeit verhängt.

Rentenbeginn aufschieben, um Rente zu steigern

Eine bisher eher wenig bekannte Methode, um seine Rente kurz vor Rentenbeginn nochmal deutlich zu steigern, ist die Verschiebung des Rentenbeginns. Für jedes Jahr, dass man später als seine individuelle Regelaltersgrenze in Rente geht, erhöht sich die Rente um 6 %.

Zu den 6 % Rentenzuschlag kommt noch ein weiterer Effekt: Personen, die sich für ein Aufschieben des Rentenbeginns entscheiden, arbeiten im Regelfall weiter, zahlen infolgedessen Rentenversicherungsbeiträge und steigern damit zusätzlich ihre Rente.