Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 steigen nicht nur die Renten, auch der Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten erhöht sich: Konkret steigt der Freibetrag auf 1.038,05 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2024. Der Zusatzfreibetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind wird ab dem 1. Juli 2024 bei 220,19 Euro liegen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den genannten Freibeträgen um Netto-Freibeträge handelt.

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet. Konkret steigt der Freibetrag zum 1.7.2023 auf 992,64 Euro. Anders als in den vergangenen Jahren gilt dieser Freibetrag dann in gleicher Höhe sowohl für Personen mit Wohnsitz in den alten als auch für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern.

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Mehrere Unfallrenten – So erfolgt die Anrechnung auf die gesetzliche Rente

Wie Unfallrenten auf die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, habe ich in einem früheren Beitrag bereits recht genau erläutert. Wenn neben der gesetzlichen Rente jedoch nicht eine, sondern mehrere Unfallrenten bezogen werden, sind einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Beitrag werden diese Besonderheiten - inklusive eines Beispiels - genau erklärt.

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2022

um 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten um 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten so wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens ist abhängig davon, ob der Wohnsitz der oder des Hinterbliebenen in den westdeutschen oder in den ostdeutschen Bundesländern liegt sowie davon, ob ein zusätzlicher Freibetrag wegen der Erziehung waisenenrentenberechtigter Kinder zu gewähren ist.

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Anrechnung Unfallrente auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt!

Rentenzahlungen werden nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Auch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt beispielsweise Verletztenrenten an Personen, deren Arbeitsmöglichkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingeschränkt sind. Doch was passiert, wenn Unfallrente und Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentreffen?

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Werden Mieteinkünfte auf Witwen- und Witwerrenten angerechnet?

Werden Mieteinkünfte auf Witwen- oder Witwerrente angerechnet? Das hängt davon ab: Nämlich davon, ob altes oder neues Recht gilt und wie hoch die Mieterträge ausfallen. In diesem Beitrag erfahrt ihr, in welchen Fällen es zur Anrechnung kommt und in welchem Umfang Mieteinkünfte auf Hinterbliebenenrenten angerechnet werden.

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Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet?

Beim Tod des Ehegatten zahlt die Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Aber Achtung: Das eigene Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Die Einkommensanrechnung ist aber durchaus komplex, weshalb ich mir den häufigsten Fall genauer angesehen haben: Eigene Rente + Witwen- oder Witwerrente.

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Freibetrag in der Grundsicherung kann bei geringen Renten Vorteile bringen – sofern er richtig genutzt wird

Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge macht Altersvorsorge für Geringverdiener interessant Wer im Alter neben seiner Rente auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist, kann sich im Regelfall keine größeren Ausgaben leisten und muss sehr genau auf sein Geld achten. Stünden 50 € oder 100 € mehr zur Verfügung, ginge hiermit häufig schon eine…

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Kann bzw. muss ich trotz Rentenbezugs Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?

Sei es aus Freude an der Arbeit, sei es aus finanziellen Gründen: Viele Rentner in Deutschland beziehen Rente und müssen oder wollen daneben arbeiten. Doch müssen oder können sie trotz Rentenbezugs weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?

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Rente und Einkommen – Die „Flexi-Rente“

Achtung: Dieser Beitrag ist veraltet. Zum 1. Januar 2023 wurden bei Altersrenten die Hinzuverdienstgrenzen vollständig abgeschafft. Seitdem kann man neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Die Regelungen zur Flexi-Rente sind seitdem nicht mehr relevant. 

Auch wenn das Kapitel „Arbeiten“ mit Beginn der Rente für den ein oder anderen endgültig abgeschlossen ist, gibt es doch viele, die aus finanziellen Gründen oder aus Spaß an der Arbeit neben der Rente einer Erwerbstätigkeit – möglicherweise im reduzierten Rahmen – nachgehen möchten.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass das zusätzlich neben der Rente erzielte Arbeitsentgelt unter Umständen zum Teil oder gänzlich auf die Rente angerechnet wird.

Wer die Regelungen zur Einkommensanrechnung zu beachten hat und wie die Rente durch das zusätzliche Einkommen gekürzt wird, erklärt euch dieser Beitrag.

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