Freiwillige Rentenversicherung – Das ändert sich 2025
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat den großen Vorteil, dass er selbst entscheiden kann, in welcher Höhe er einzahlen möchte. Beachten muss man dabei lediglich den gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstbetrag. Genau diese Beträge – also sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag – ändern sich mit dem Jahreswechsel 2024 – 2025: