Rentenbeiträge steuerlich absetzen – Höchstbetrag 2025
Wer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann diese steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Dies ist jedoch nicht unbegrenzt möglich. Denn Altersvorsorgeaufwendungen werden nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt. Und dieser Maximalbetrag verändert sich von Jahr zu Jahr - und das auch im Jahr 2025.