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Rentenabzüge ausgleichen – Lohnt sich das noch? (2024)

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Personen entschieden, zusätzliches Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ihr Ziel: Rentenabzüge ausgleichen, um dann im Alter eine höhere Rente zu erhalten. Die Frage ist: Lohnt sich die Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen überhaupt bzw. lohnt sie sich im Jahr 2024 noch?

Dieser Frage will ich mit diesem Beitrag beantworten oder mich zumindest der Antwort etwas annähern.

Was ist die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge?

Doch zunächst: Was ist überhaupt die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge und wer kann diese vornehmen?

Die meisten wissen wahrscheinlich: Wenn ich vor dem regulären Rententermin in Rente gehen will, muss ich mit Rentenabzügen rechnen. Bei jemandem, der 1964 oder später geboren wurde, nicht schwerbehindert ist und mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, liegen diese beispielsweise bei 14,4 %.

Die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge eröffnet die Möglichkeit, zusätzliches Geld in die Rentenversicherung einzuzahlen, um diesen Abzug auszugleichen. Nach der Einzahlung ist die Rente mit 63 dann so hoch, wie sie vor Abzug des 14,4-prozentigen Rentenabschlags gewesen wäre. Und das Beste: Auch wenn man die Einzahlung vorgenommen hat, ist man nicht verpflichtet, tatsächlich mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Entscheidet man sich für einen späteren Rentenbeginn, behält man die zusätzlich gekauften Rentenpunkte und bekommt dann zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere Rente.

Voraussetzungen

Und wer darf eine solche Einzahlung leisten?

Jeder, der mindestens 50 Jahre alt ist und bis zum Rentenbeginn zumindest theoretisch noch die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen kann.

Praktisch ist dies fast jeder, weil bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit zum Beispiel auch Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr und Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mitzählen.

Die besondere Rentenauskunft

Um zu prüfen, ob man tatsächlich berechtigt ist, zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen, muss man eine sogenannte besondere Rentenauskunft beantragen. Hierzu nutzt man den Antrag V0210.

Sofern man zur Ausgleichszahlung berechtigt ist, wird einem mit der besonderen Rentenauskunft dann auch direkt mitgeteilt, wie viel Geld man maximal in die Rentenkasse einzahlen kann. Individuell ist dies sehr unterschiedlich. Die Kosten für die Ausgleichszahlung sind jedoch nicht zu unterschätzen:

Will man den Abschlag vollständig ausgleichen, ist man schnell bei Beträgen von 50.000, 60.000 oder auch 70.000 Euro. Bei sehr hohen Renten kann man sogar auf Beträge von mehr als 100.000 Euro kommen.

Lohnt sich die Ausgleichszahlung?

Doch lohnt es sich wirklich, so viel Geld in die Rentenversicherung einzuzahlen? Was bekomme ich am Ende wieder raus?

Wie viele Entgeltpunkte für 10.000 Euro?

Im Jahr 2024 ist es so: Zahle ich 10.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerbe ich damit 1,1853 Entgeltpunkte. Pro Entgeltpunkt erhöht sich die Brutto-Rente Stand 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 um 37 Euro und 60 Cent.

Für die 10.000 Euro an Einzahlung erhält man also jeden Monat 44 Euro und 57 Cent mehr an Rente. Pro Jahr ergibt das einen Betrag von 534 Euro und 84 Cent.

Klar ist:

Genauso wie bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist auch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung eine Wette auf ein langes Leben: Je älter man wird und je länger man folglich von der höheren Rente profitieren kann, desto eher lohnt sich auch die Zahlung.

Mit Blick auf die genannten Zahlen könnte man jetzt ganz einfach rechnen:

Wenn ich jedes Jahr rund 535 Euro mehr an Rente bekomme, hätte ich die eingezahlten 10.000 Euro nach 18 Jahren und acht Monaten Rentenbezug wieder raus. Lebe ich länger, mache ich ab diesem Zeitpunkt plus.

Diese Rechnung vernachlässigt jedoch mehrere für die Entscheidung wichtige Punkte:

Rentenabschlag auch auf Ausgleichszahlungs-Entgeltpunkte

Nehmen wir an, jemand geht mit 63 Jahren und einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent in Rente. In diesem Fall erhöht sich die Brutto-Rente durch die eingezahlten 10.000 Euro nicht um jährlich 535 Euro, sondern nur um 458 Euro. Denn auch von den 1,1853 Entgeltpunkten, die man für die 10.000 Euro erhält, werden bei einem Rentenbeginn mit 63 noch 14,4 Prozent abgezogen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Und dann ist der Großteil der Rentnerinnen und Rentner ja auch noch gesetzlich krankenversichert und muss von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies sind ca. 12 Prozent der Rente. Von den 458 Euro bleiben netto – vor Berücksichtigung der Einkommenssteuer – also noch 403 Euro übrig.

Rechnet man mit diesen 403 Euro, würde es fast 25 Jahre (24 Jahre und 10 Monate) dauern, bis die 10.000 Euro wieder zurückgeflossen sind. Ab dem 88. Geburtstag wäre man also im Plus.

So richtig attraktiv klingt das noch nicht. In die Betrachtung müssen aber noch einige weitere Punkte miteinbezogen werden:

Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner

Bleiben wir zunächst noch kurz beim Thema Krankenversicherung:

Für Rentnerinnen und Rentner, die privat krankenversichert sind, ist die Ausgleichszahlung deutlich attraktiver: Bei ihnen gehen von den 458 Euro keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und sie erhalten auf ihre Brutto-Rente zudem noch einen Beitragszuschuss von derzeit 8,15 Prozent (Stand: 2024) ­– begrenzt auf die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung.

Bei 10.000 Euro Einzahlung steigt ihre Rente also jährlich um rund 495 Euro. Damit dauert es nur knapp über 20 Jahre (20 Jahre und 4 Monate), bis sich die Einzahlung amortisiert hat.

Ausgleichszahlung und Steuern

Um die Frage „Lohnt sich die Ausgleichszahlung“ wirklich gut zu beantworten, muss man sich neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch das Thema „Steuern“ genauer ansehen.

Aus steuerlicher Perspektive ist die Bewertung der Ausgleichszahlung nicht ganz einfach: Denn einerseits handelt es sich bei der Einzahlung um Altersvorsorgeaufwendungen. Diese kann man steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt übernimmt also einen Teil der 10.000 Euro.

Andererseits muss man im Alter aber auch mehr Steuern zahlen, wenn man aufgrund der Ausgleichszahlung eine höhere Rente erhält.

Steuerersparnis durch Ausgleichszahlung

Wie hoch die Steuerersparnis durch die Einzahlung genau ausfällt und was man im Alter infolge der Einzahlung mehr an Steuern zahlen muss, hängt ganz stark von der individuellen steuerlichen Situation ab. Verdient man beispielsweise sehr gut und zahlt infolgedessen auch hohe Steuern, ist die Steuerersparnis deutlich höher als bei jemandem mit nur geringem Einkommen.

Hierzu zwei schnelle Beispiele:

Schauen wir uns zunächst eine alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro pro Jahr an. Wenn diese Person 10.000 Euro in die Rentenkasse einzahlt, sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 15.000 Euro. Infolgedessen muss die Person ca. 2.480 Euro weniger an Steuern zahlen. De facto kostet die Ausgleichszahlung für sie also nur 7.520 Euro – und nicht 10.000 Euro.

Bei einer alleinstehenden Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro ist die Steuerersparnis noch deutlich höher. Diese läge nämlich bei rund 4.120 Euro. Der Netto-Preis für die Ausgleichszahlung läge somit lediglich bei 5.880 Euro.

Zur steuerlichen Absetzbarkeit noch ein ganz wichtiger Hinweis: Die zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kann nicht unbegrenzt als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Denn es gibt einen jährlichen Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen. Will man höhere Beträge in die Rentenversicherung einzahlen, ist es daher häufig sinnvoll, diese über mehrere Jahre zu strecken.

Höhere Steuern bei Auszahlung

Neben der Steuerersparnis gibt es aber ja noch die andere Seite:

Von 403 Euro, die man jährlich mehr an Rente erhält, gehen ja auch noch Steuern ab. Wie viel genau, hängt auch hier wieder vom Gesamteinkommen im Alter ab:

Bei einer Person, die eine Brutto-Rente von 1.600 Euro erhält und seit 2024 in Rente ist, dürfte sich die Steuerbelastung aufgrund der höheren Rente um ca. 62 Euro erhöhen. Von den 403 Euro müssen also nochmal 62 Euro abgezogen werden. Es verbleiben noch 341 Euro an Netto-Rentenplus.

Jemand, der 2.000 Euro an Brutto-Rente erhält, müsste aufgrund der Ausgleichszahlung ca. 82 Euro mehr an Steuern zahlen. Von den 403 Euro verbleiben in diesem Fall also noch 321 Euro.

Wann amortisiert sich die Einzahlung – Nach Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und von Steuern?

Widmen wir uns unter Berücksichtigung dieser Informationen nochmals der Frage:

Wie lange muss man Rente beziehen, bis das eingezahlte Geld zurückgeflossen ist?

Konstellation 1:

Von den 10.000 Euro zahlt man nach Berücksichtigung der Steuerersparnis tatsächlich nur 7.520 Euro. Durch die Einzahlung ergibt sich ein jährliches Netto-Rentenplus nach Abzug der Steuern von 341 Euro. In dieser Konstellation würde es ziemlich genau 22 Jahre dauern, bis das eingezahlte Geld zurückgeflossen ist. Besser als 25 Jahre, aber noch immer nicht so richtig gut.

In Konstellation 2 ist die Steuerersparnis durch die Einzahlung deutlich höher: Hier zahlt man tatsächlich nur 5.880 Euro und profitiert von einem Rentenplus nach Steuern in Höhe von 321 Euro pro Jahr. In dieser Konstellation hätte man das eingezahlte Geld nach 18 Jahren und 4 Monaten zurückerhalten.

Diese Beispiele zeigen sehr gut, dass sich die Rentabilität der Ausgleichszahlung abhängig von der individuellen Situation deutlich unterscheiden kann.

Bevor man zusätzliches Geld in die Rentenkasse einzahlt, lohnt es sich also, die eigene steuerliche Situation zu analysieren und sich dann auf dieser Grundlage für oder gegen die Einzahlung zu entscheiden.

Bei der Entscheidung müssen aber auch noch zwei weitere Punkte mitbedacht werden:

Die Rentenanpassung

Punkt 1: Die regelmäßige Rentenanpassung.

Bei den bisherigen Überlegungen habe ich noch nicht berücksichtigt, dass die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Im vergangenen Jahr (2023) wurden die West-Renten beispielsweise um 4,39 Prozent angehoben.

Klar: Aufgrund der hohen Inflation fiel die Rentenanpassung im Jahr 2023 überdurchschnittlich hoch aus, aber auch, wenn die Rente jährlich nur um zwei Prozent angehoben wird, würde man nach 10 Jahren nicht mehr 403 Euro an zusätzlicher Netto-Rente pro Jahr erhalten, sondern rund 490 Euro.

Natürlich könnte man die 10.000 Euro auch anders anlegen. Auch dann würde man Jahr für Jahr Renditen erzielen – bei der richtigen Anlage – zum Beispiel am Aktien- oder Immobilienmarkt ­– dürfte die Rendite sogar spürbar höher sein als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Man darf jedoch auch keine Äpfel mit Birnen vergleichen: Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um ein vergleichsweise sicheres Anlageprodukt, bei dem ein Kapitalverlust quasi ausgeschlossen ist. Ein Investment am Aktien- oder Immobilienmarkt bietet diese Sicherheit nicht.

Für einen fairen Vergleich muss man die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung meiner Meinung nach eher mit privaten Rentenversicherungen vergleichen. Und hier schneidet die gesetzliche Rente gar nicht so schlecht ab.

Rentenanpassung 2024 noch nicht berücksichtigt

Und wo wir gerade beim Thema Rentenanpassung sind:

Die Rentenanpassung 2024 ist den Rentabilitätsberechnung noch nicht berücksichtigt.

Zum 1. Juli 2024 erhöht sich der aktuelle Rentenwert, der Preis für einen Entgeltpunkt bleibt jedoch im gesamten Jahr 2024 gleich.

Daraus folgt: Legt man den ab dem 1. Juli 2024 gültigen aktuellen Rentenwert zugrunde, geht es etwas schneller, bis sich die Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen amortisiert hat.

Sobald die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 vorliegen, werde ich mir die Frage „Wie lange muss man Rente beziehen, bis das eingezahlte Geld zurückgeflossen ist?“ daher noch einmal ansehen.

Hinterbliebenenabsicherung

Und es gibt ja noch einen weiteren Punkt, den man berücksichtigen muss: Die Hinterbliebenenabsicherung:

Denn von der Ausgleichszahlung profitiert gegebenenfalls nicht nur der Rentner oder die Rentnerin selbst, sondern auch die Ehegattin bzw. der Ehegatte sowie etwaige Waisen.

Denn verstirbt der Rentner, berechnet sich die Höhe der Witwenrente anhand der zuvor gezahlten Altersrente. Ist diese aufgrund der Ausgleichszahlung höher, fällt auch die Witwenrente höher aus – zumindest dann, wenn das Einkommen der Witwe nicht so hoch ist, dass diese nach Anrechnung des Einkommens gar keine Witwenrente mehr erhält.

Ähnlich wie bei der Steuer muss man also auch beim Punkt „Höhere Witwen- bzw. Witwerrente“ individuell schauen, wie groß der Vorteil durch die Ausgleichszahlung tatsächlich ist.

Keine Ausgleichszahlung bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente

Wo wir gerade beim Thema Einkommensanrechnung sind:

Wer bereits Witwe oder Witwer ist, eine Hinterbliebenenrente erhält und jetzt mit dem Gedanken spielt, seine eigene Rente durch die Ausgleichszahlung zu steigern, sollte dies vorher gut durchdenken. Denn steigt die eigene Rente, reduziert sich voraussichtlich die Witwen- oder Witwerrente, sodass sich die Einzahlung vermutlich eher nicht lohnen wird.

Fazit

Doch kommen wir zum Abschluss nun zurück zur Ausgangsfrage:

Lohnt es sich, zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen?

Nach den dargestellten Berechnungen sollte klar sein, dass sich mit der Ausgleichszahlung sicherlich keine Traumrenditen werden erzielen lassen. Vermutlich ist das aber auch gar nicht das Ziel.

Vielmehr handelt es sich bei der Ausgleichszahlung um eine solide Möglichkeit der Altersvorsorge ohne großes Verlustrisiko. Der große Vorteil der Einzahlung ist, dass man die extra Rentenzahlung bis Lebzeitende erhält. Man sichert sich also gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Anders als bei einer Anlage zum Beispiel am Aktienmarkt kann es nicht vorkommen, dass das Geld nicht bis Lebzeitende reicht. Hinzu kommt der Vorteil, dass die Rentenzahlungen regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst werden und es sich damit bei der Ausgleichszahlung auch um eine relativ inflationssichere Anlageform handelt.

Wer im Alter wenig Aufwand mit seiner Geldanlage haben will und daher ein Produkt sucht mit monatlicher lebenslanger Zahlung, sollte sich meiner Einschätzung nach nicht nur die Angebote der privaten Versicherungen ansehen, sondern zumindest auch einen Blick auf das Angebot der Deutschen Rentenversicherung, auf die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge, werfen.

Wer hingegen sagt: Auch ohne Ausgleichszahlung kann ich mit meiner Rente meinen Lebensunterhalt ganz gut bestreiten. Und meine Ersparnisse möchte ich lieber flexibel verwenden– zum Beispiel für größere Reisen, den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung oder auch zum Vererben: Für den wird die Ausgleichszahlung eher nicht das richtige Produkt sein.

Auf die Frage: „Lohnt sich die Zahlung oder nicht?“ gibt es aus meiner Sicht keine allgemeingültige Antwort – kein richtig oder falsch. Vielmehr muss jeder für sich selbst und seine Lebenssituation entscheiden:

Ermöglicht mir die Ausgleichszahlung das, was ich suche? Passt die Zahlung zu meiner Lebenssituation oder mache ich mit meinem Geld besser etwas anderes.

Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Entscheidungsfindung beitragen konnte. Solltet ihr noch Fragen haben, schreibt diese gerne in den Kommentarbereich. Allen, die sich noch weiter mit dem Thema „Ausgleichszahlung für Rentenabschläge“ auseinandersetzen möchten, empfehle ich folgende Beiträge:

Rentenabzüge ausgleichen – Zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024 – Werte stehen fest

Ausgleichszahlung für Rentenabschläge von der Steuer absetzen

Bei Abfindung weniger Steuern zahlen durch die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge

Ausgleichszahlung für Rentenabschläge durch den Arbeitgeber

Dieser Beitrag hat 27 Kommentare

  1. Manuela

    Hallo zusammen, sind nach dem ausschöpfen der Ausgleichszahlung noch weitere Zahlungen in die Rentenkasse möglich,?

    1. Claus Müller

      Hallo Manuela,
      – je nach Alter (ich denke, bis max. 45. LJ) kann man etwas für Schul- und/oder unentgeltliche Ausbildungszeiten nachzahlen.
      – je nach Situation im Rahmen einer Ehescheidung und Versorgungsausgleich, kann man verlorene, also abgegebene Entgeldpunkte, nachzahlen.
      – – jeweils auf Antrag und zum aktuellen Wert, also nicht zum viel günstigeren Wert der Vergangenheit, in dem solche Umstände eingetreten sind.

  2. Helmut

    Hallo,
    toller Artikel!
    Sehr gut und ausführlich erklärt!

    Danke

    Eine Frage habe ich noch zum Thema Abschläge auch auf gekaufte Entgeltpunkte.

    Könnte man den Abzug der gekauften Entgeltpunkte entgehen, wenn man arbeitet und im ersten Rentenjahr z.B. zum 1.11. in Rente ggf Teilrente 99,99% geht und im Dez Rentenpunkte kaufen würde.
    Vermutlich hat man ein höheres (Arbeits-) Brutto sodass die Sonderzahlung einen Effekt hat und der Abschlag wurde bereits für die Rente im Nov bereits abgezogen.

  3. Joerg

    Vielen Dank fuer diese tolle Seite, Maik.

    Ich bekomme dieses Jahr eine kleine Abfindung (Kuendgng) und stehe vor der Frage, diese in Rentenpunkte umzuwandeln (Rente mit 63 angepeilt).

    Ich habe so gerechnet: je 10k€ fuer Rentenpunkterwerb muesste ich netto 5.880€ aufbringen (deine „Konstellation 2“). Dem steht eine (zeitnahe) jaehrliche Netto-Zusatzrente von ca. 321€ gegenueber.
    Fruehester Rentenbeginn ist fuer mich Herbst 2026.

    Annahmen: steuerfreie Entnahme (Sparerpauschbetrag reicht), Anlage in Welt AG (ETF MSCI ACWI o.aehnl.), Rendite-Reihenfolgen-Risiko kann ausgesessen werden
    Bei einem Zeitreihenvergleich bis 2054 (30a) kam heraus:

    Zusaetzl. Rente pa von 2026 bis 2054 steigt auf ca. 369€ netto (0,5% pa reale Rentensteigerung).
    Bei identischer jaehrl. Entnahme aus Depot (5% pa reale Rendite) Endkapital 2054 immer noch 4.664€.

    D.h. man koennte THEORETISCH genauso viel entnehmen (wie Zusatzrente) und haette noch Geld uebrig zum Vererben, Weiterleben, etc

    Lerneffekt: je weiter weg der Rentenpunktkauf vom Renteneintrittstermin liegt, je guenstiger waere eine alternative Anlage der Netto-Investition am Kapitalmarkt, weil die Summe ungestoert (ohne Entnahme) noch weiter anwachsen kann.
    Selbst bei nur ca. zwei Jahren (wie bei mir) bis zum Rentenstart ist der RP-Kauf nicht vorteilhaft 🤷‍♂️

    So richtig gerechnet? Etwas uebersehen? Zu optimistische Annahmen?

    LG Joerg

    1. Anonymous

      Es sind viele Unbekannte bei der Rechnung, oder besser Simulation zu berücksichtigen:
      Welche Rentensteigerungen sind zu erwarten?
      Wie entwickelt sich der Kapitlamarkt?
      und schließlich wie ist die (persönliche) Lebenserwartung
      Letztendlich muss auch jeder selber entscheiden, welches Risiko er mit seiner Investition eingehen will.

      Ich persönlich werde keine weiteren Punkte kaufen. In 2022 und 2023 bei 2022er-Konditionen war es deutlich attraktiver. Auch unter dem Gesichtspunkt der Diversifizierung investiere ich lieber am Kapitalmarkt als weiteres Geld in eine Rentenanwartschaft zu stecken. Da ist schon reichlich Geld von mir und meinem AG reingeflossen und es ist unklar, was die Politik in den nächsten Jahren noch da rumpfuschen wird.

      1. Joerg

        Moin Anonymous,

        zu „Welche Rentensteigerungen sind zu erwarten?“
        in der Vergangenheit (letzten 10-20J) waren es 0,5% pa nach Inflation (Kopplung der Renten an die Produktivitaet der dtsch Wirtschaft). Damit habe ich in meiner Simulation gerechnet = konservativ.
        Persoenlich bezweifle ich, dass die Produktivitaetssteigerung in den naechsten 10-20J genauso hoch sein wird. Fuer wesentlich wahrscheinlicher halte ich auf Grund der unvernuenft. Wirtschaftspolitik und Rentenproblematik (die Regierungen der letzten Jahre haben es versaut) eine zukuenftige Beteiligung der Rentner an der dtsch Produktivitaet mit minus 0-0,5% pa nach Inflation.
        Vermutlich muessen die Renten-Gesetze in der naechsten Legislaturperiode entsprechend geaendert werden (egal wer regiert), weil an allen Ecken und Enden Geld fehlt? Also RentenPunkt(RP)-Kauf ist vermutl. schlecht/unsicher, Selbstanlage in Unternehmensanteile ist eher gut/sicher?

        zu „Wie entwickelt sich der Kapitlamarkt?“.
        Naja, 7% pa (5% nach Inflation) in den vergangenen Dekaden in EUR mit MSCI ACWI ETF oder Vanguard All World ETF ist konservativ gerechnet. Die letzten 15 Jahre waren es mehr, vielleicht die naechsten 15 Jahre etw weniger … aber im langfristigen Durchschnitt sind reale 5% pa nicht enthusiastisch. Ohne ~5% real auf Eigenkapital insgesamt, gibt es keine Anreize fuer Wirtschafts-Unternehmen weiterzumachen. Ohne Unternehmen und ohne Gewinne, bleibt nur Mangelverwaltung (Sozialismus).

        zu „wie ist die (persönliche) Lebenserwartung“.
        Es gibt nur zwei Moeglichkeiten: man lebt sehr lange (>30a Rentenbezug), dann gibt es eine kleine Chance, dass man mit der Rente mehr rausbekommt als durch RP-Kauf aufgewendet (man gehoert dann zu den wenigen gluecklichen Gewinnern der Solidargemeinschaft). Oder man lebt eher kuerzer (<20 a Rentenbezug), dann kann man nur verlieren bei RP-Kauf.
        Also – ich finde – ziemlich einfache Wettbedingungen?!

        LG Joerg

        1. Claus

          Hallo Joerg & Anonymus,
          dazu noch folgender Hinweis: Beachtliche Kräfte wollen die deutschen Rentenwert-Erhöhung von der wirtschaftlichen Entwicklung (Produktivitäts- & Lohnerhöhung) teilweise abkoppeln. Stattdessen soll eine Kombination aus Lohnentwicklung und Inflationsrate ermittelt werden. Nachteilig für zukünftige Rentenbezieher, aber verständlich wegen der zukünftigen Mangellage öffentlicher Kassen -> „Not kennt kein Gebot“
          Daher meine Vermutung: Es macht keinen Sinn mehr, sich Rentenpunkte zu kaufen (außer vielleicht aus steuerlichen Gründen, oder wegen erwartetem Bürgergeldbezug).
          Ganz anders, als in den letzten drei Jahren – die Rentenpunkte waren erstens günstig einzukaufen, und zweitens wurden diese mit erheblichen Rentenwertsteigerungen noch deutlich aufgewertet.
          Ich vermute, mit dem „erstens günstig einkaufen“ und „zweitens deutliche aufwertung“ ist es vorbei. Daher: Kapitalmarkt!

          1. Joerg

            Danke, @Claus, ja, ist wahrscheinlich, dass es so kommt …

            Eine Rueckfrage: was meinst Du mit „vielleicht aus steuerlichen Gruenden“?
            Bei meinem Bsp oben (Rentenannahmen vom Rentenfuchs) war es ja gerade so, dass selbst die besten „steuerlichen Gruende“, i.e. 42% Abzug auf die Abfindung, nicht besser waren in der pers. Simulation. Habe ich etwas uebersehen?

            Oder meinst Du mit „steuerliche Gruende“ = Hauptsache, „die Krake“ wird ausgehungert, auch wenn ich davon keinen finanziellen Vorteil habe? 😂
            Aber ist letztlich der steuernehmende Arm der Krake doch nur ein anderer Arm derselben Krake, die den rentengebenden Arm hat 🤷‍♂️?

            LG Joerg

          2. Juergen

            Die Anlage in ETFs kann durchaus schiefgehen.
            Rückschläge wie kürzlich an der Börse können zum Wertvernichter werden, inbesondere wenn diese während der Auszahlungsphase auftreten und mit einem starkem Kursrutsch und langer Erholungsphase verbunden sind.

            Daher würde ich nicht alles auf ein Pferd setzen, sondern das Risiko streuen. Der Kauf von Rentenpunkten ist eine sinnvolle Möglichkeit, das „Langlebigkeitsrisiko“ abzusichern. Einen „richtigen“ Anlage-Mix gibt es nicht, die gewählte Anlagestrategie hängt nicht zuletzt von der persönlichen Risikoneigung ab.

          3. Joerg

            Moin Juergen,
            danke fuer deinen Einwand.
            Hast du selber langaehrige ETF-Erfahrung?

            zu „Die Anlage in ETFs kann durchaus schiefgehen.“

            IdR spart man fuer die Altersvorsorge ueber Jahrzehnte in verschiedene breit-anlegende ETFs an (MSCI World, MSCI ACWI, Vanguard All World, etc).
            D.h. waehrend der Auszahlungsphase kann man entscheiden (Fifo-Regel durch Depotuebertraege/nacheinander Ansparen in untersch. ETFs), welche ETF-Anteile man verkaufen will.
            Zur Steuerstundung ist es optimal stets die Anteile zu verkaufen, die kaum oder nur soweit im Gewinn stehen, damit nicht zu viel Abgeltungssteuern anfallen (bzw Guenstigerpruefung). Nach „starkem Kursrutsch und langer Erholungsphase“ verkauft man halt die Anteile, die man schon lange hat, die jetzt nicht zu weit im Gewinn sind (und nicht die letzten Anteile, die evtl im Verlust stehen; diese verkauft man erst nach ein paar Jahren, nach Markterholung). Zu Rentenbeginn immer ein Cash(Tagesgeld/Geldmarktfonds)-Polster von ca. 1-2 Verbrauchs Jahren halten.
            Andererseits kann vieles „durchaus schiefgehen“. Der groesste Feind des Anlegers ist stets er selbst (Panikverkaeufe, Kurzschlussreaktionen, Fehlschluesse).

            Von „alles auf ein Pferd setzen“ spricht ja keiner. Fast jeder Angestellte bekommt eine gewisse Rente (fuer Fixkosten).
            Es geht aber um die Real-Rendite von zusaetzlich gekauften Rentenpunkten (also nach Steuer, Sozialversicherung, Inflation) im Vergleich zu alternativer ETF-Anlage.
            Da bin ich sehr skeptisch, ob sich RP-Kauf fuer die meisten rechnen wird. Eher nicht?!

            Klar, man muss sich dann etwas in den Finanzkram/Entnahmeregeln/Steuern einarbeiten.
            Wer das nicht will: Rentenpunkte kaufen und hoffen.
            Man ist dann vielleicht auf der Mehrheitsseite und ist gleich …
            … arm? „Geteiltes Leid, ist halbes Leid“ 🤷‍♂️

            LG Joerg

          4. Jürgen

            Hallo Jörg,
            da die Mehrheit der Leser dieses Artikels über 50 Jahre alt sein dürfte (meine Vermutung, da man Rentenpunkte erst ab dann kaufen kann), kann ein später Einstieg in ETFs durchaus seine Tücken haben.

            Generell halte ich eine Anlage in ETFs für sehr sinnvoll. Allerdings sollte man, gemäß deiner Empfehlung, damit rechtzeitig beginnen und nicht erst kurz vor dem Rentenalter. Es stellt sich natürlich das Problem, am Beginn der Auszahlungsphase einen Auszahlungsplan aufzustellen, der von der eigenen Lebenserwartung abhängt und diese schwer bis gar nicht vorauszusagen ist.

            In einem anderen Beitrag rate ich übrigens davon ab, Rentenpunkte zu früh zu kaufen, da man an das eingezahlte Kapital nicht mehr rankommt und somit auf unvorhergesehene Ereignisse (plötzlicher Kapitalbedarf aus den unterschiedlichsten Gründen) nicht reagieren kann und empfehle eine Anlage in ETFs.

            Die sukzessive Umschichtung von ETFs in RP ab etwa Alter 60 bei gleichzeitig guter Gesundheit und Altersprognose ist meiner Meinung nicht die schlechteste Option.

            LG Jürgen

          5. Joerg

            Danke, Juergen,

            ich will hier nicht den Faden sprengen, einfach signalisieren, falls zu ermuedend …

            zu „Die sukzessive Umschichtung von ETFs in RP ab etwa Alter 60 bei gleichzeitig guter Gesundheit und Altersprognose ist meiner Meinung nicht die schlechteste Option.“

            Bei ungewisser Zukunft, kann es helfen sich die moeglichen Szenarien zurechtzulegen und zu durchdenken/abzuschaetzen:

            Weil zukuenftige Rentenzahlungen (als Beitraege der Einzahler + staatl. Zuschuesse) an der Produktivitaet der Deutschland AG haengt:

            a) es wird besser (wirtschaftl. Reformen, Korrektur der Energiewende, Betonung von Leistung/Eigenverantwortlichkeit, Rueckbau Sozialstaat, Modifikation der Asylpolitik, etc)
            -> RP-Kauf koennte sich lohnen, weil nach stagnierender, deutschlandweiter Produktivitaet (ca. seit 2018/2019 bis heute) wieder 0,5% pa zukuenftige Rentensteigerung nach Inflation moeglich waeren

            b) es bleibt wie es ist (schleichender Wohlstandsverlust, weiteres Rutschen auf der schiefen Ebene)
            -> RP-Kauf kann sich nicht lohnen, weil zukuenftig weniger Rentenerhoehung als die Inflation drin ist; wir haben schon 5-6 J ueber die Verhaeltnisse gelebt, es kann so nicht weiter gehen

            c) es wird schlechter (immer mehr Staat, immer weniger Marktwirtschaft, mehr Ruestungskonsum wegen schlechterer innerer und aeusserer Sicherheit, Zerfall von Infrastruktur, Bildungssystem, Kranken/Pflegeversorgung, etc, Abwanderung von Firmen und Fachkraeften wegen Perspektivlosigkeit)
            -> RP-Kauf war ein schwerer Fehler, weil keinesfalls ein Return-on-Investment erfolgen wird

            Bei weltweiten Index-ETFs umgeht man dieses „Deutschland-Risiko“, die Wertentwicklung nach Inflation haengt an der weltweiten Produktivitaet und die wird – systemimmanent – steigen!

            Was sagst du dazu? Hast du ein „d)“?
            Setzt du auf a)? Mit welcher Begruendung?
            Wuerde mich interessieren!

            LG Joerg

          6. Jürgen

            Hallo Jörg,
            Ob der RP-Kauf ein schwerer Fehler war (oder nicht), wird sich erst in der Zukunft zeigen und kann tatsächlich erst nach Ableben (individuell) bewertet werden.

            Bei einem optimistischen Blick in die Zukunft steigen vielleicht die Produktivität und somit die Löhne auch in DE durch den technischen Fortschritt (KI, erneuerbare Energien, Innovationen bei Energiespeichern, etc.). Es gibt jedenfalls viele Zukunftsaufgaben und somit Raum für Innovationen.

            Wie die Wahrscheinlichkeitsverteilung zwischen den Szenarien ist, wird sich erst in der Zukunft zeigen. Zur Zeit überwiegt gefühlt der Pessimismus. Bei allen Szenarien wirkt sich zudem der demografische Wandel negativ auf unsere Sozialsysteme aus. Und ja, es gilt weiterhin „Kapital schlägt Arbeit“, ein weiterer Grund, ETFs den RP-Punkten vorzuziehen.

            Dennoch ist und bleibt es unmöglich, die eigene Lebenserwartung zu prognostizieren. Ich bleibe daher dabei: zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ist der RP-Kauf geeignet.
            Gegenfragen: Angenommen, der Kapitalstock ist mit Erreichen von Alter 90 aufgefressen und man hat keine solide Grundsicherung durch DRV/Betriebsrente. Wie wirken sich die Geldsorgen dann auf die weitere Lebensfreude/-erwartung aus? Welches erreichbare Lebensalter wählt man zum Zeitpunkt der Festlegung des Auszahlungsplans/Auszahlungshöhe? Das ETF-Portfolio muss gepflegt werden. Bis zu welchem Alter ist man dazu in der Lage? Hat man Vertrauenspersonen, die dies zur Not übernehmen können?

            Auf deine Frage „Setzt du auf a)?“:
            Nein, ich setze auf alle mögliche Szenarien und bin tendenziell sogar eher pessimistisch. ETFs gehören bei mir zur Altersvorsorge dazu, weil ich es mir leisten kann. Bei geringem Vermögen wird man sich aber möglicherweise für den RP-Kauf entscheiden im Sinne von „lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“.

            LG Jürgen

          7. Joerg

            Hallo Juergen,

            gerne antworte ich auf deine Gegenfragen:

            zu „Angenommen, der Kapitalstock ist mit Erreichen von Alter 90 aufgefressen und man hat keine solide Grundsicherung durch DRV/Betriebsrente“.

            – wieso sollte der ETF-Kapitalstock aufgefressen sein? Bei Start mit 3-3,5% Entnahme pa (mit Option, die Entnahmen zB in schlechten Zeiten weniger als die Kaufkraftentwertung zu steigern und wenn es besser laeuft auf 3,5-4,5% anzuheben) wird das nicht passieren?
            In Szenarien, in denen es keine oder keine wachsende Weltwirtschaft mehr gibt (also der ETF-Motor wegfaellt), wird es auch Probleme mit der DRV/Betriebsrente geben?

            zu „Wie wirken sich die Geldsorgen dann auf die weitere Lebensfreude/-erwartung aus?“

            – stets schlecht; egal ob Rentenzahlungen unterhalb der Geldentwertung oder wegen Pflegekosten

            zu „Welches erreichbare Lebensalter wählt man zum Zeitpunkt der Festlegung des Auszahlungsplans/Auszahlungshöhe?“

            – je nach familiaerer/genetischer Disposition 95-105 Jahre. Die meisten werden aber eher max. die langfristige Kapitalmarktrendite verfruehstuecken (ca. 3,5-4,5% real pa), so dass der Kapitalstock nicht dramatisch faellt (Studien und Details auf finanzen-erklaert.de).

            zu „Das ETF-Portfolio muss gepflegt werden.“

            Jain. Einfache Regel fuer meine Frau/Tochter: „Verkauft stets so viel, wie ihr fuer 6-12 Monate braucht aus dem ETF, der am wenigsten weit im Gewinn steht.“

            zu „Bis zu welchem Alter ist man dazu in der Lage? Hat man Vertrauenspersonen, die dies zur Not übernehmen können?“

            Sicher individuell verschieden. Wer im hohen Alter niemand hat, ist daran selten voellig unschuldig (div. Versaeumnisse?).

            LG Joerg

          8. Jürgen

            Hallo Jörg,
            danke für den Einblick. Das sieht nach einem validen Plan aus, der hoffentlich aufgeht, aber rechne nochmal nach!

            Vergleicht man RP-Kauf (nach Steuern) mit ETF-Kauf wenige Jahre vor Rentenbeginn (so wie es z.B. bei einer Umschichtung ETF auf RP nach Alter 60 der Fall wäre), dann kommst du mit einer jährlichen Entnahme von 4,5% nicht auf einen vergleichbaren Lebensstandard. Da müsstest du schon eher 8% p.a. entnehmen (Annahme: auch der RP-Käufer nutzt den Sparerfreibetrag stets vollumfänglich aus und ist vielleicht zudem noch privat krankenversichert). Bei 8% Entnahme wird der Kapitalstock u.U. dann doch angeknabbert.

            Wie sich ETFs und der Arbeitsmarkt d.h. nachgelagert die Rente entwickeln werden, bleibt Spekulation. Es ist absehbar, dass die Rente langsamer steigen wird als die Löhne (Demografie und Nachhaltigkeitsfaktor), das bedeutet aber noch längst nicht, dass die Rentenerhöhungen dauerhaft unter die Inflationsrate sinken werden. Ebenso bleibt bei ETFs das Risiko, dass sich die Bären am Kapitalmarkt hin und wieder durchsetzen werden, und es gibt Jahre, da bleibt es zäh und dann trifft man u.U. trotz eiserner Vorsätze doch eine falsche Entscheidung.
            Wenn die Anlage in ETFs risikofrei wäre und eine Rendite von mindestens 8% p.a. garantiert wäre, dann würde niemand mehr RP kaufen. Tatsächlich sind die RP-Käufe in den letzten Jahren sogar deutlich gestiegen, trotz schlechter Vorzeichen für das Rentensystem. Jetzt sagst du bestimmt „Lemming-Effekt“ und behältst vielleicht sogar recht?!
            Ich sehe auch die Gefahr, dass durch die RP-Käufe das Rentensystem noch stärker unter Druck geraten wird, da künftige Ansprüche generiert werden, zum Einzahlungszeitpunkt aber der Eindruck erweckt wird, die Kassen seien voll. Wieder ein Argument für ETFs. Es ist nicht leicht.

            Wie auch immer, die beste Rendite ist und bleibt: Gesundheit, Glück und Freude am Leben 🙂

            LG Jürgen

          9. Joerg

            Moin Juergen,
            danke fuer deinen versoehnlichen Post (unter der Antwort auf „Claus“ v. 10.08.24). Ich mache mal einen neuen Faden auf.

            zu deiner These „Vergleich RP-Kauf (nach Steuern) mit ETF-Kauf kurz vor Rentenbeginn (nach 60J) …man kommt mit 4,5% pa ETF-Entnahme NICHT auf einen vergleichbaren Lebensstandard aus dem Entgeltpunkt-Kauf. Da müsstest du schon eher 8% p.a. [aus ETF-Depot] entnehmen“

            Hast du dazu eine Bsp-Rechnung? Wie kommst du auf 8%?

            Die Rechnung oben im Blogbeitrag und darunter mein konservatives Szenario (v.15.05.24) sind weit von 8% entfernt (viel geringer, zw. 4-5%)?!

            LG Joerg

            Mir scheint https://www.finanzfluss.de/versicherung/rentenpunkte-kaufen/ sieht es aehnlich wie wir?

          10. Jürgen

            Hallo Jörg,

            das ist jetzt definitiv mein letzter Post (unter der Antwort auf Claus. Sorry, Claus, dass wir deinen Post übernommen haben!).
            Also dann, hier noch die Anwort auf „Wie kommst du auf 8%?“:

            Ich rechne im Vergleich zum Blogbeitrag mit dem aktuellen Rentenwert (39,32€), einer Steuerersparnis von mindestens 30% auf die Einzahlungssumme und einem PKV-Zuschuss von 8% auf den Auszahlungsbetrag. Weiterhin gehe ich von einer optimierten Einzahlung aus d.h. ich erwerbe die RP in den ersten Januartagen zum Vorjahrespreis.
            So komme ich auf eine anfängliche Entnahmequote bzw. Rentenzahlung von knapp 8% bezogen auf den RP-Kaufpreis nach Steuern. Die anfängliche Rentenzahlung ist sogar höher als 8%, falls die Steuerersparnis größer als 30% sein sollte. In den Folgejahren erhöht sich die Entnahmequote/Rentenzahlung (bezogen auf den Einlagewert) entsprechend den Rentenwertsteigerungen.

            Zum Vergleich: Den ETF-Kauf kann man steuerlich nicht absetzen. Hier müsste also zunächst eine Wertsteigerung von > 30% erzielt werden, um auf die gleiche Kapitalbasis zu kommen. Weiterhin erhält man später keinen PKV-Zuschuss (andererseits aber auch keinen GKV-Abschlag).
            Weitere Anmerkungen/Annahmen:
            Wertsteigerungen bis zur ersten Auszahlung sind nicht berücksichtigt. Hier sehe ich aber keinen wesentlichen Vorteil bei ETFs, da man bei diesem kurzen Zeithorizont bereits die Auszahlung vorbereiten muss und dies zu Lasten der Rendite geht. Zudem bleiben die Löhne (und somit die Rentensteigerungen) vorerst noch hoch, da es inflationsbedingt einen Nachholbedarf gibt. Dies ist bereits aus den Tarifabschlüssen 2024 erkennbar, die z.T. bis 2025 wirken.
            Vernachlässigt habe ich steuerliche Aspekte bei der Auszahlung. Hier nehme ich an, dass auch der RP-Käufer den Kapitalsteuerfreibetrag ausnutzen kann/wird und die persönliche Einkommenssteuerrate nicht wesentlich über der Kapitalertragssteuer zzgl. Soli liegen wird. Zudem ist nicht garantiert, dass die Kapitalertragssteuer auch zukünftig bei 25% bleiben wird. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass es politisch gewollt ist, Kapital und Vermögen stärker zu besteuern, wenn die Kassen klamm sind. Ein mögliches weiteres Risiko bei ETFs.

            Mag sein, dass meine Kalkulation schöngerechnet ist (und ja, die o.g. Annahmen treffen nicht auf jede(n) zu), aber die ETF-Befürworterfraktion rechnet sich den Case auch gerne schön und/oder unterschlägt Risiken, wenn man mal ehrlich ist 😉

            Und was lernen wir jetzt daraus?
            Nervenaufreibender und weniger planbar ist in jedem Fall der ETF-Kauf, aber man bleibt interessiert an Wirtschaftsnachrichten und Verkündigungen der großen Notenbanken 🙂
            Eine klare Empfehlung kann ich nicht geben, jede(r) muss für sich selbst die geeignete Vorsorge finden. Im Zweifel kauft man Gold, auch darüber freuen sich die Nachkommen 😉

            LG Jürgen

    2. Thomas

      @Joerg Wenn du für die Rendite der gesetzlichen Rente real 0,5 % p.a. annimmst und für die Rendite der Anlagealternative das Zehnfache, dann brauchst du nicht lange zu rechnen, was vorteilhaft ist. 🙂 Dann dürfte man aber auch keine private Rentenversicherung abschließen oder Bundesanleihen kaufen – beides kommt bei weitem nicht an die langfristige Aktien-Rendite ran. Unter den genannten „sicheren“ Anlagemöglichkeiten schneidet die gesetzliche Rente trotz ihrer Unsicherheiten dagegen ganz gut ab. Daher zahle ich stur meinen Höchstbetrag für den Abschlagsausgleich über die Jahre ein. Einen Aktien-Anteil habe ich auch im Gesamtvermögen. Der ist aber „unverünftig“ klein, weil ich den Vermögensverlust in schlechten Börsenjahren nicht gut ertragen kann. 🙂

      1. Joerg

        Moin @Thomas,

        ja, klar, jeder wie er mag.

        zu „Wenn du für die Rendite der gesetzlichen Rente real 0,5 % p.a. annimmst und für die Rendite der Anlagealternative das Zehnfache, dann brauchst du nicht lange zu rechnen, was vorteilhaft ist“

        So trivial, wie du mutmasst, ist es nicht. Es ist eine falsche Rechnung, nur die Realrendite p.a. zu betrachten! (vgl finanzen-erklaert . de)
        Bei der RentenVERSICHERUNG zahlt man ein, das Geld ist fuer einen unwiederbringlich weg. Ueber das Versicherungskollektiv hofft man, so lange zu leben, um mehr Geld oder wenigstens pari rauszukriegen. Man hofft, dass sich die Regeln beim Rentenbezug (Steuern, Sozialversicherungen, etc) unterwegs nicht zu sehr aendern, als dass es zu nachteilig fuer einen wird.
        Man hofft, dass das Unternehmensschiff „Deutschland“ produktiv ist und nicht strandet oder sinkt.

        Bei der Eigenanlage behaelt man sein Geld und die Verantwortung dafuer selber. Man verzehrt nicht nur die jaehrliche Rendite sondern auch das eigene Kapital. Es gibt ein Rendite-Reihenfolge-Risiko. Es gibt kein Kollektiv, in dem man profitiert, wenn andere frueher sterben (Langlebigkeitsrisiko). Es scheint unsicherer, aber ist vielleicht sicherer?

        zu „Dann dürfte man aber auch keine private Rentenversicherung abschließen oder Bundesanleihen kaufen“
        Ja, genau, aus Renditegesichtspunkten (nach Kosten, Inflation, Steuern, Sozialabgaben) absolut korrekt!

        zu „Unter den genannten “sicheren” Anlagemöglichkeiten schneidet die gesetzliche Rente trotz ihrer Unsicherheiten dagegen ganz gut ab“.
        Ja, im Rueckblick, in Deutschland. Nicht unbedingt in anderen Laendern. (Rentenkuerzungen bei der Griechenlandkrise). Auf die Zukunft bezogen: Hoffentlich keine Truthahnillusion?

        zu „Der ist aber “unverünftig” klein, weil ich den Vermögensverlust in schlechten Börsenjahren nicht gut ertragen kann.“
        Hoffentlich treffen die Oportunitaetsverluste keinen Armen 😉.
        Ja, ja, Verhaltensaenderungen sind schwer, oft hoert man erst nach dem 1. Herzinfarkt auf mit dem Rauchen …
        Bei der Altersvorsorge hat man keine zweite Chance. Wenn alt, zu spaet 🤷‍♂️
        Gegen Schwankungsaengste hilft vielleicht eine Hyposensibilisierung? und die Logik: man braucht ja das Kapital in Gaenze nie zu einem bestimmten Zeitpunkt sondern schneidet sich schmale Scheibchen ueber die Zeit ab?!

        Trotzdem, viel Glueck, vielleicht kommt ja doch keine Renten-steigen-weniger-als-Inflation, Steuer- & Sozialabgabenerhoehung, etc

        Vielleicht wird ja der Staat wieder schlanker, die Buerokratiekosten sinken, die Eigenverantwortlichkeit waechst (keine Fuellhornmentalitaet), die Energie wird wieder so billig, dass der Firmen-Exodus aufhoert und die Produktivitaet von D steigt wieder … dann, ja nur dann, sind alle Renten wieda sichaaa 👍

        LG Joerg

  4. Thomas

    Ich habe dieses Jahr am 03.01.2024 einen Rentenbeitrag überwiesen, ca 10 Tage später einen Eingangsbescheid erhalten und am 12.03.2024 die Bescheinigung über die Beitragszahlung. Das finde ich ausreichend flott und bin zufrieden. In den Jahren zuvor hatte es 3-9 Monate gedauert. Es handelt sich um DRV Bund.

    1. Rentenfuchs

      Auch dir vielen Dank für das Teilen.

  5. Michael

    Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht wie Heike: Auch ich hatte bei der ersten Einzahlung zur RM umgehend die Bestätigung erhalten – dieses mal erst nach zweimaligem Nachhaken vor zwei Wochen. Während die DRV an meinem Rentenkonto „arbeitete“ konnte ich an einem Tag, an dem ich testweise eine Renteninformation erzeugen lassen habe festgestellt, dass die DRV das Rentenkonto mit fiktiven Zahlung in den Zukunft gefüllt hatte, die zwei Tage später wieder verschwunden waren. Kurz danach erhielt ich den Bescheid über die Ausgleichszahlung. Ich tippe anhand meiner Beobachtung darauf, dass die Zahlungen „semi-automatisch“ verbucht werden müssen, wenn bereits vorherige Zahlungen im Rentenkonto vorliegen

    1. Rentenfuchs

      Vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung!

  6. Jürgen

    Ich habe den Bescheid über Zahlungen zum Ausgleich einer RM dieses Jahr auch erst nach ca. 12 Wochen erhalten, also deutlich später als in den vergangenen Jahren (Bsp. gilt für: DRV Bayern-Süd). Eine zeitnahe schriftliche Bestätigung finde ich allerdings auch wichtig, schließlich kann es sich durchaus um hohe Beträge handeln und diese will man richtig verbucht wissen.

    1. Rentenfuchs

      Vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung!

  7. Heike

    Ich habe 2021 und 2022 bereits Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung geleistet und diese umgehend von der DRV bescheinigt und gutgeschrieben bekommen. Am 15.02.2024 habe ich eine weitere Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung in Höhe von 8.500 € geleistet und trotz mehrfacher Anforderung bei der DRV (Email, telefonisch, Post) keine schriftliche Bestätigung der Zahlung erhalten. Mir wurde gesagt, dass der Betrag eingegangen, aber bisher nicht verbucht worden ist. Keiner kann mir sagen warum und ich werde immer wieder vertröstet. Was kann ich tun?

    1. Rentenfuchs

      Möglicherweise hat die Rentenversicherung ihre Verfahrensweise angepasst. Ich habe von mehreren Personen gehört, dass sie erst im Folgejahr – wenn man die Bescheinigung für die Steuer braucht – von der Rentenversicherung ein entsprechendes Schriftstück erhalten haben. Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Leser, der seine Erfahrung mit uns teilen kann.

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