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Rentenabzüge ausgleichen – Lohnt sich das noch? (2024)

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Personen entschieden, zusätzliches Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ihr Ziel: Rentenabzüge ausgleichen, um dann im Alter eine höhere Rente zu erhalten. Die Frage ist: Lohnt sich die Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen überhaupt bzw. lohnt sie sich im Jahr 2024 noch?

Dieser Frage will ich mit diesem Beitrag beantworten oder mich zumindest der Antwort etwas annähern.

Was ist die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge?

Doch zunächst: Was ist überhaupt die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge und wer kann diese vornehmen?

Die meisten wissen wahrscheinlich: Wenn ich vor dem regulären Rententermin in Rente gehen will, muss ich mit Rentenabzügen rechnen. Bei jemandem, der 1964 oder später geboren wurde, nicht schwerbehindert ist und mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, liegen diese beispielsweise bei 14,4 %.

Die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge eröffnet die Möglichkeit, zusätzliches Geld in die Rentenversicherung einzuzahlen, um diesen Abzug auszugleichen. Nach der Einzahlung ist die Rente mit 63 dann so hoch, wie sie vor Abzug des 14,4-prozentigen Rentenabschlags gewesen wäre. Und das Beste: Auch wenn man die Einzahlung vorgenommen hat, ist man nicht verpflichtet, tatsächlich mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Entscheidet man sich für einen späteren Rentenbeginn, behält man die zusätzlich gekauften Rentenpunkte und bekommt dann zu einem späteren Zeitpunkt eine höhere Rente.

Voraussetzungen

Und wer darf eine solche Einzahlung leisten?

Jeder, der mindestens 50 Jahre alt ist und bis zum Rentenbeginn zumindest theoretisch noch die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen kann.

Praktisch ist dies fast jeder, weil bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit zum Beispiel auch Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr und Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mitzählen.

Die besondere Rentenauskunft

Um zu prüfen, ob man tatsächlich berechtigt ist, zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen, muss man eine sogenannte besondere Rentenauskunft beantragen. Hierzu nutzt man den Antrag V0210.

Sofern man zur Ausgleichszahlung berechtigt ist, wird einem mit der besonderen Rentenauskunft dann auch direkt mitgeteilt, wie viel Geld man maximal in die Rentenkasse einzahlen kann. Individuell ist dies sehr unterschiedlich. Die Kosten für die Ausgleichszahlung sind jedoch nicht zu unterschätzen:

Will man den Abschlag vollständig ausgleichen, ist man schnell bei Beträgen von 50.000, 60.000 oder auch 70.000 Euro. Bei sehr hohen Renten kann man sogar auf Beträge von mehr als 100.000 Euro kommen.

Lohnt sich die Ausgleichszahlung?

Doch lohnt es sich wirklich, so viel Geld in die Rentenversicherung einzuzahlen? Was bekomme ich am Ende wieder raus?

Wie viele Entgeltpunkte für 10.000 Euro?

Im Jahr 2024 ist es so: Zahle ich 10.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerbe ich damit 1,1853 Entgeltpunkte. Pro Entgeltpunkt erhöht sich die Brutto-Rente Stand 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 um 37 Euro und 60 Cent.

Für die 10.000 Euro an Einzahlung erhält man also jeden Monat 44 Euro und 57 Cent mehr an Rente. Pro Jahr ergibt das einen Betrag von 534 Euro und 84 Cent.

Klar ist:

Genauso wie bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist auch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung eine Wette auf ein langes Leben: Je älter man wird und je länger man folglich von der höheren Rente profitieren kann, desto eher lohnt sich auch die Zahlung.

Mit Blick auf die genannten Zahlen könnte man jetzt ganz einfach rechnen:

Wenn ich jedes Jahr rund 535 Euro mehr an Rente bekomme, hätte ich die eingezahlten 10.000 Euro nach 18 Jahren und acht Monaten Rentenbezug wieder raus. Lebe ich länger, mache ich ab diesem Zeitpunkt plus.

Diese Rechnung vernachlässigt jedoch mehrere für die Entscheidung wichtige Punkte:

Rentenabschlag auch auf Ausgleichszahlungs-Entgeltpunkte

Nehmen wir an, jemand geht mit 63 Jahren und einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent in Rente. In diesem Fall erhöht sich die Brutto-Rente durch die eingezahlten 10.000 Euro nicht um jährlich 535 Euro, sondern nur um 458 Euro. Denn auch von den 1,1853 Entgeltpunkten, die man für die 10.000 Euro erhält, werden bei einem Rentenbeginn mit 63 noch 14,4 Prozent abgezogen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Und dann ist der Großteil der Rentnerinnen und Rentner ja auch noch gesetzlich krankenversichert und muss von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies sind ca. 12 Prozent der Rente. Von den 458 Euro bleiben netto – vor Berücksichtigung der Einkommenssteuer – also noch 403 Euro übrig.

Rechnet man mit diesen 403 Euro, würde es fast 25 Jahre (24 Jahre und 10 Monate) dauern, bis die 10.000 Euro wieder zurückgeflossen sind. Ab dem 88. Geburtstag wäre man also im Plus.

So richtig attraktiv klingt das noch nicht. In die Betrachtung müssen aber noch einige weitere Punkte miteinbezogen werden:

Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner

Bleiben wir zunächst noch kurz beim Thema Krankenversicherung:

Für Rentnerinnen und Rentner, die privat krankenversichert sind, ist die Ausgleichszahlung deutlich attraktiver: Bei ihnen gehen von den 458 Euro keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und sie erhalten auf ihre Brutto-Rente zudem noch einen Beitragszuschuss von derzeit 8,15 Prozent (Stand: 2024) ­– begrenzt auf die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung.

Bei 10.000 Euro Einzahlung steigt ihre Rente also jährlich um rund 495 Euro. Damit dauert es nur knapp über 20 Jahre (20 Jahre und 4 Monate), bis sich die Einzahlung amortisiert hat.

Ausgleichszahlung und Steuern

Um die Frage „Lohnt sich die Ausgleichszahlung“ wirklich gut zu beantworten, muss man sich neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch das Thema „Steuern“ genauer ansehen.

Aus steuerlicher Perspektive ist die Bewertung der Ausgleichszahlung nicht ganz einfach: Denn einerseits handelt es sich bei der Einzahlung um Altersvorsorgeaufwendungen. Diese kann man steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt übernimmt also einen Teil der 10.000 Euro.

Andererseits muss man im Alter aber auch mehr Steuern zahlen, wenn man aufgrund der Ausgleichszahlung eine höhere Rente erhält.

Steuerersparnis durch Ausgleichszahlung

Wie hoch die Steuerersparnis durch die Einzahlung genau ausfällt und was man im Alter infolge der Einzahlung mehr an Steuern zahlen muss, hängt ganz stark von der individuellen steuerlichen Situation ab. Verdient man beispielsweise sehr gut und zahlt infolgedessen auch hohe Steuern, ist die Steuerersparnis deutlich höher als bei jemandem mit nur geringem Einkommen.

Hierzu zwei schnelle Beispiele:

Schauen wir uns zunächst eine alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 Euro pro Jahr an. Wenn diese Person 10.000 Euro in die Rentenkasse einzahlt, sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 15.000 Euro. Infolgedessen muss die Person ca. 2.480 Euro weniger an Steuern zahlen. De facto kostet die Ausgleichszahlung für sie also nur 7.520 Euro – und nicht 10.000 Euro.

Bei einer alleinstehenden Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro ist die Steuerersparnis noch deutlich höher. Diese läge nämlich bei rund 4.120 Euro. Der Netto-Preis für die Ausgleichszahlung läge somit lediglich bei 5.880 Euro.

Zur steuerlichen Absetzbarkeit noch ein ganz wichtiger Hinweis: Die zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kann nicht unbegrenzt als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Denn es gibt einen jährlichen Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen. Will man höhere Beträge in die Rentenversicherung einzahlen, ist es daher häufig sinnvoll, diese über mehrere Jahre zu strecken.

Höhere Steuern bei Auszahlung

Neben der Steuerersparnis gibt es aber ja noch die andere Seite:

Von 403 Euro, die man jährlich mehr an Rente erhält, gehen ja auch noch Steuern ab. Wie viel genau, hängt auch hier wieder vom Gesamteinkommen im Alter ab:

Bei einer Person, die eine Brutto-Rente von 1.600 Euro erhält und seit 2024 in Rente ist, dürfte sich die Steuerbelastung aufgrund der höheren Rente um ca. 62 Euro erhöhen. Von den 403 Euro müssen also nochmal 62 Euro abgezogen werden. Es verbleiben noch 341 Euro an Netto-Rentenplus.

Jemand, der 2.000 Euro an Brutto-Rente erhält, müsste aufgrund der Ausgleichszahlung ca. 82 Euro mehr an Steuern zahlen. Von den 403 Euro verbleiben in diesem Fall also noch 321 Euro.

Wann amortisiert sich die Einzahlung – Nach Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und von Steuern?

Widmen wir uns unter Berücksichtigung dieser Informationen nochmals der Frage:

Wie lange muss man Rente beziehen, bis das eingezahlte Geld zurückgeflossen ist?

Konstellation 1:

Von den 10.000 Euro zahlt man nach Berücksichtigung der Steuerersparnis tatsächlich nur 7.520 Euro. Durch die Einzahlung ergibt sich ein jährliches Netto-Rentenplus nach Abzug der Steuern von 341 Euro. In dieser Konstellation würde es ziemlich genau 22 Jahre dauern, bis das eingezahlte Geld zurückgeflossen ist. Besser als 25 Jahre, aber noch immer nicht so richtig gut.

In Konstellation 2 ist die Steuerersparnis durch die Einzahlung deutlich höher: Hier zahlt man tatsächlich nur 5.880 Euro und profitiert von einem Rentenplus nach Steuern in Höhe von 321 Euro pro Jahr. In dieser Konstellation hätte man das eingezahlte Geld nach 18 Jahren und 4 Monaten zurückerhalten.

Diese Beispiele zeigen sehr gut, dass sich die Rentabilität der Ausgleichszahlung abhängig von der individuellen Situation deutlich unterscheiden kann.

Bevor man zusätzliches Geld in die Rentenkasse einzahlt, lohnt es sich also, die eigene steuerliche Situation zu analysieren und sich dann auf dieser Grundlage für oder gegen die Einzahlung zu entscheiden.

Bei der Entscheidung müssen aber auch noch zwei weitere Punkte mitbedacht werden:

Die Rentenanpassung

Punkt 1: Die regelmäßige Rentenanpassung.

Bei den bisherigen Überlegungen habe ich noch nicht berücksichtigt, dass die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Im vergangenen Jahr (2023) wurden die West-Renten beispielsweise um 4,39 Prozent angehoben.

Klar: Aufgrund der hohen Inflation fiel die Rentenanpassung im Jahr 2023 überdurchschnittlich hoch aus, aber auch, wenn die Rente jährlich nur um zwei Prozent angehoben wird, würde man nach 10 Jahren nicht mehr 403 Euro an zusätzlicher Netto-Rente pro Jahr erhalten, sondern rund 490 Euro.

Natürlich könnte man die 10.000 Euro auch anders anlegen. Auch dann würde man Jahr für Jahr Renditen erzielen – bei der richtigen Anlage – zum Beispiel am Aktien- oder Immobilienmarkt ­– dürfte die Rendite sogar spürbar höher sein als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Man darf jedoch auch keine Äpfel mit Birnen vergleichen: Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um ein vergleichsweise sicheres Anlageprodukt, bei dem ein Kapitalverlust quasi ausgeschlossen ist. Ein Investment am Aktien- oder Immobilienmarkt bietet diese Sicherheit nicht.

Für einen fairen Vergleich muss man die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung meiner Meinung nach eher mit privaten Rentenversicherungen vergleichen. Und hier schneidet die gesetzliche Rente gar nicht so schlecht ab.

Rentenanpassung 2024 noch nicht berücksichtigt

Und wo wir gerade beim Thema Rentenanpassung sind:

Die Rentenanpassung 2024 ist den Rentabilitätsberechnung noch nicht berücksichtigt.

Zum 1. Juli 2024 erhöht sich der aktuelle Rentenwert, der Preis für einen Entgeltpunkt bleibt jedoch im gesamten Jahr 2024 gleich.

Daraus folgt: Legt man den ab dem 1. Juli 2024 gültigen aktuellen Rentenwert zugrunde, geht es etwas schneller, bis sich die Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen amortisiert hat.

Sobald die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 vorliegen, werde ich mir die Frage “Wie lange muss man Rente beziehen, bis das eingezahlte Geld zurückgeflossen ist?” daher noch einmal ansehen.

Hinterbliebenenabsicherung

Und es gibt ja noch einen weiteren Punkt, den man berücksichtigen muss: Die Hinterbliebenenabsicherung:

Denn von der Ausgleichszahlung profitiert gegebenenfalls nicht nur der Rentner oder die Rentnerin selbst, sondern auch die Ehegattin bzw. der Ehegatte sowie etwaige Waisen.

Denn verstirbt der Rentner, berechnet sich die Höhe der Witwenrente anhand der zuvor gezahlten Altersrente. Ist diese aufgrund der Ausgleichszahlung höher, fällt auch die Witwenrente höher aus – zumindest dann, wenn das Einkommen der Witwe nicht so hoch ist, dass diese nach Anrechnung des Einkommens gar keine Witwenrente mehr erhält.

Ähnlich wie bei der Steuer muss man also auch beim Punkt „Höhere Witwen- bzw. Witwerrente“ individuell schauen, wie groß der Vorteil durch die Ausgleichszahlung tatsächlich ist.

Keine Ausgleichszahlung bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente

Wo wir gerade beim Thema Einkommensanrechnung sind:

Wer bereits Witwe oder Witwer ist, eine Hinterbliebenenrente erhält und jetzt mit dem Gedanken spielt, seine eigene Rente durch die Ausgleichszahlung zu steigern, sollte dies vorher gut durchdenken. Denn steigt die eigene Rente, reduziert sich voraussichtlich die Witwen- oder Witwerrente, sodass sich die Einzahlung vermutlich eher nicht lohnen wird.

Fazit

Doch kommen wir zum Abschluss nun zurück zur Ausgangsfrage:

Lohnt es sich, zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen?

Nach den dargestellten Berechnungen sollte klar sein, dass sich mit der Ausgleichszahlung sicherlich keine Traumrenditen werden erzielen lassen. Vermutlich ist das aber auch gar nicht das Ziel.

Vielmehr handelt es sich bei der Ausgleichszahlung um eine solide Möglichkeit der Altersvorsorge ohne großes Verlustrisiko. Der große Vorteil der Einzahlung ist, dass man die extra Rentenzahlung bis Lebzeitende erhält. Man sichert sich also gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Anders als bei einer Anlage zum Beispiel am Aktienmarkt kann es nicht vorkommen, dass das Geld nicht bis Lebzeitende reicht. Hinzu kommt der Vorteil, dass die Rentenzahlungen regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst werden und es sich damit bei der Ausgleichszahlung auch um eine relativ inflationssichere Anlageform handelt.

Wer im Alter wenig Aufwand mit seiner Geldanlage haben will und daher ein Produkt sucht mit monatlicher lebenslanger Zahlung, sollte sich meiner Einschätzung nach nicht nur die Angebote der privaten Versicherungen ansehen, sondern zumindest auch einen Blick auf das Angebot der Deutschen Rentenversicherung, auf die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge, werfen.

Wer hingegen sagt: Auch ohne Ausgleichszahlung kann ich mit meiner Rente meinen Lebensunterhalt ganz gut bestreiten. Und meine Ersparnisse möchte ich lieber flexibel verwenden– zum Beispiel für größere Reisen, den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung oder auch zum Vererben: Für den wird die Ausgleichszahlung eher nicht das richtige Produkt sein.

Auf die Frage: “Lohnt sich die Zahlung oder nicht?” gibt es aus meiner Sicht keine allgemeingültige Antwort – kein richtig oder falsch. Vielmehr muss jeder für sich selbst und seine Lebenssituation entscheiden:

Ermöglicht mir die Ausgleichszahlung das, was ich suche? Passt die Zahlung zu meiner Lebenssituation oder mache ich mit meinem Geld besser etwas anderes.

Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Entscheidungsfindung beitragen konnte. Solltet ihr noch Fragen haben, schreibt diese gerne in den Kommentarbereich. Allen, die sich noch weiter mit dem Thema “Ausgleichszahlung für Rentenabschläge” auseinandersetzen möchten, empfehle ich folgende Beiträge:

Rentenabzüge ausgleichen – Zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024 – Werte stehen fest

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Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. Thomas

    Ich habe dieses Jahr am 03.01.2024 einen Rentenbeitrag überwiesen, ca 10 Tage später einen Eingangsbescheid erhalten und am 12.03.2024 die Bescheinigung über die Beitragszahlung. Das finde ich ausreichend flott und bin zufrieden. In den Jahren zuvor hatte es 3-9 Monate gedauert. Es handelt sich um DRV Bund.

    1. Rentenfuchs

      Auch dir vielen Dank für das Teilen.

  2. Michael

    Ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht wie Heike: Auch ich hatte bei der ersten Einzahlung zur RM umgehend die Bestätigung erhalten – dieses mal erst nach zweimaligem Nachhaken vor zwei Wochen. Während die DRV an meinem Rentenkonto “arbeitete” konnte ich an einem Tag, an dem ich testweise eine Renteninformation erzeugen lassen habe festgestellt, dass die DRV das Rentenkonto mit fiktiven Zahlung in den Zukunft gefüllt hatte, die zwei Tage später wieder verschwunden waren. Kurz danach erhielt ich den Bescheid über die Ausgleichszahlung. Ich tippe anhand meiner Beobachtung darauf, dass die Zahlungen “semi-automatisch” verbucht werden müssen, wenn bereits vorherige Zahlungen im Rentenkonto vorliegen

    1. Rentenfuchs

      Vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung!

  3. Jürgen

    Ich habe den Bescheid über Zahlungen zum Ausgleich einer RM dieses Jahr auch erst nach ca. 12 Wochen erhalten, also deutlich später als in den vergangenen Jahren (Bsp. gilt für: DRV Bayern-Süd). Eine zeitnahe schriftliche Bestätigung finde ich allerdings auch wichtig, schließlich kann es sich durchaus um hohe Beträge handeln und diese will man richtig verbucht wissen.

    1. Rentenfuchs

      Vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung!

  4. Heike

    Ich habe 2021 und 2022 bereits Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung geleistet und diese umgehend von der DRV bescheinigt und gutgeschrieben bekommen. Am 15.02.2024 habe ich eine weitere Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung in Höhe von 8.500 € geleistet und trotz mehrfacher Anforderung bei der DRV (Email, telefonisch, Post) keine schriftliche Bestätigung der Zahlung erhalten. Mir wurde gesagt, dass der Betrag eingegangen, aber bisher nicht verbucht worden ist. Keiner kann mir sagen warum und ich werde immer wieder vertröstet. Was kann ich tun?

    1. Rentenfuchs

      Möglicherweise hat die Rentenversicherung ihre Verfahrensweise angepasst. Ich habe von mehreren Personen gehört, dass sie erst im Folgejahr – wenn man die Bescheinigung für die Steuer braucht – von der Rentenversicherung ein entsprechendes Schriftstück erhalten haben. Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Leser, der seine Erfahrung mit uns teilen kann.

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