Im April 2024 habe ich mir – wie auch in den Jahren zuvor – die Frage gestellt: Wie teuer wird voraussichtlich die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Folgejahr – also im Jahr 2025?
Da der maßgebliche Wert – das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2025 – zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, habe ich mich an einer Schätzung anhand anderer Werte versucht. Wie gut mir dies gelungen ist, wird dieser Beitrag zeigen…
Denn nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zumindest in einer Entwurfsfassung vor. Diese beinhaltet unter anderem auch das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2025 . Gehen wir also rein und schauen:
Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2025 nun wirklich?
Vorläufiger Durchschnittsverdienst 2025
In meiner Schätzung aus April 2024 kam ich für das Jahr 2025 auf einen vorläufigen Durchschnittsverdienst von 48.195 Euro. Bedeutet hätte dies, dass 2025 bei der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge ein Entgeltpunkt ca. 8.960 Euro kosten würde.
Jetzt, wo die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung vorliegt, ist festzustellen: So richtig gut war meine Schätzung leider auch in diesem Jahr nicht. Denn die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 weist für das Jahr 2025 einen vorläufigen Durchschnittsverdienst von 50.493 Euro aus.
Der tatsächliche Wert übersteigt den von mir geschätzten Betrag also um fast 5 %. Bei einer derart starken Abweichung stellt sich mir schon die Frage: Hat meine Schätzung überhaupt einen Wert oder sollte ich in Zukunft nicht besser bis zur Veröffentlichung der Rechengrößen warten? Denn einen Mehrwert bietet es für euch, meine Leserinnen und Leser, vermutlich nicht, wenn meine Schätzung und der tatsächliche Wert so weit auseinandergehen wie es nun in diesem Jahr – und eigentlich auch bereits im vergangen Jahr – der Fall war. Für mich heißt das: Sofern es mir nicht gelingen sollte, eine validere Schätzungsmethode zu entwickeln, wird es in Zukunft keine Schätzungen zu den voraussichtlichen Kosten der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge mehr geben. Ich werde dann die Veröffentlichung der offiziellen Werte abwarten.
Doch kommen wir zurück zum Jahr 2025: Wie teuer wird die Ausgleichszahlung jetzt wirklich?
Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch 2025 unverändert 18,6 % betragen wird, ergibt sich als Preis für einen Entgeltpunkt im Jahr 2025 ein Betrag von 9.391,70 Euro.
Vergleich mit dem Jahr 2024
Vergleichen wir diesen Betrag mit dem aktuell gültigen Wert für das Jahr 2024 kommen wir zu folgendem Ergebnis:
2024 kostet der Entgeltpunkt 8.436,59 Euro, im Jahr 2025 werden es hingegen 9.391,70 Euro sein. Dies entspricht einem Anstieg um 955,11 Euro pro Rentenpunkt bzw. um 11,3 %.
Jemand, der sieben Rentenpunkte erwerben muss, um seinen Rentenabschlag in Gänze auszugleichen, müsste hierfür im Jahr 2024 rund 59.060 Euro zahlen, 2025 werden es dann rund 65.740 Euro sein – also rund 6.680 Euro mehr.
Schlussfolgerung
Fast 1.000 Euro mehr pro Rentenpunkt, den man im Rahmen der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge erwerben will: Das ist ein immenser Anstieg. Jedem, der mit dem Gedanken spielt, zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen, sollte sich dieses starken Anstiegs bewusst sein.
Folgt daraus nun, dass man – so man es denn überhaupt will – seine Rentenabschläge unbedingt im Jahr 2024 ausgleichen sollte, um nicht den deutlich teureren 2025er-Preis zahlen zu müssen? Denn letztlich sichert man sich so ja quasi einen Rabatt von über 11 %.
Wie auch in den vergangenen Jahren gilt:
Eine pauschale Empfehlung lässt sich nicht geben: Wie man die Einzahlung am sinnvollsten ausgestaltet, hängt nämlich stark von der individuellen Situation und insbesondere der individuellen steuerlichen Situation ab.
Denn die Ausgleichszahlung ist zwar steuerlich absetzbar, jedoch nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es daher meist sinnvoll, die Ausgleichszahlung über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken und im Gegenzug etwas höhere Preise für einen Rentenpunkt zu zahlen.
Bei einem derart starken Anstieg wie von 2024 auf 2025 muss man diese Aussage aber gegebenenfalls etwas relativieren: Sofern man über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, könnte es sinnvoll sein, im Jahr 2024 überproportional einzuzahlen – beziehungsweise in den Jahren 2024 und 2025, wenn man 2025 noch zu den 2024er-Konditionen einzahlt. Dazu aber gleich mehr.
Ich persönlich würde bei der Einzahlung aber darauf achten, auf jeden Fall nicht mehr einzuzahlen als ich steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen kann. Mehr zu den steuerlich maximal absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2024 in diesem Beitrag: Rentenbeiträge steuerlich absetzen – Höchstbetrag 2024.
Dabei gilt es zu beachten: Selbst wenn man den Maximalbetrag noch nicht voll ausgeschöpft hat, kann man bei niedrigem Einkommen schnell an den Punkt kommen, ab dem man durch die Ausgleichszahlung steuerlich nur noch geringe oder sogar gar keine finanziellen Vorteile mehr hat:
Liegt das zu versteuernde Einkommen einer Person zum Beispiel bei 20.000 Euro, dürfte eine Einzahlung von mehr als 8.000 Euro keine steuerlichen Vorteile mehr bringen, weil man bei einer noch höheren Einzahlung den Grundfreibetrag in der Steuer von 11.604 Euro bzw. 11.784 Euro, wenn die rückwirkende Erhöhung wie geplant kommt, unterschreiten würde.
2025 einzahlen zu den 2024er-Konditionen
Das Gute: Es gibt Möglichkeiten, mit denen man es schafft, dass die Ausgleichszahlung steuerlich dem Jahr 2025 zugerechnet wird, für diese aber noch die günstigen rentenrechtlichen Konditionen des Jahres 2024 gelten:
Entweder man beantragt die besondere Rentenauskunft erst Ende 2024, sodass die Bescheiderteilung durch die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2025 erfolgt. Sofern man die Einzahlung dann innerhalb von drei Monaten nach Bescheiderteilung vornimmt, gelten ausnahmsweise noch die 2024er-Konditionen, steuerlich fällt die Zahlung aber schon ins Jahr 2025, weil hier das sogenannte Abflussprinzip gilt.
Oder: Will man keine neue besondere Rentenauskunft beantragen, kann man alternativ die Einzahlung auch innerhalb der ersten Januartage des Jahres 2025 veranlassen. Wie im Beitrag „Ausgleichszahlung für Rentenabschläge – 2021 einzahlen, aber von den 2022er-Konditionen profitieren?“ beschrieben, wird diese dann rentenrechtlich, nicht steuerrechtlich noch dem Vorjahr zugeordnet.
Meine Empfehlung: Habt ihr geplant, im Jahr 2025 Rentenabschläge auszugleichen? Dann nutzt auf jeden Fall diesen „Trick“. Dieser spart bares Geld – ganz ohne Nachteile.
Wobei: Nicht ganz ohne Nachteile. Denn statt bereits direkt zu Jahresanfang 10.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, könnte ich das Geld alternativ auch auf ein Tagesgeldkonto legen, bis Jahresende Zinsen kassieren und die Einzahlung dann erst Ende 2025 vornehmen.
Ein Anbieter, bei dem ich Kunde bin und der mit aktuell mit die höchsten Zinsen auf Tagesgeld zahlt, ist Trade Republic*: Bei einem aktuellen Zins von 3,5 % wären aus den 10.000 Euro bis Ende 2025 rund 10.350 Euro geworden – die Gefahr weiter sinkender Zinsen und möglich Kapitalertragssteuer noch nicht berücksichtigt.
2025 brauche ich jedoch 11.132 Euro, um mir die Menge an Entgeltpunkten kaufen zu können, die ich 2024 noch für 10.000 Euro bekommen würde.
Die Sachlage ist also klar: Die Ausgleichszahlung früh im Jahr 2025 zu den 2024er-Konditionen zu leisten ist deutlich lohnenswerter als das Geld zunächst für rund ein Jahr auf ein Tagesgeldkonto zu legen, Zinsen zu kassieren und dann den teureren 20025er-Preis für einen Entgeltpunkt zu zahlen.
Habt ihr Fragen? Schreibt diese gerne in den Kommentarbereich!
Für den Jahreswechsel 2025 – 2026 werde ich wieder rechtzeitig berichten!
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Hallo Jürgen,
die Fragen und Antworten hier lassen darauf schließen, daß es in diesem Blog mehr vernunftbegabte Mitmenschen unterwegs sind als anderswo:-)
Zu meiner Situation / Frage:
ich habe den Ausgleich noch Ende 24 beantragt;
die Höhe beträgt ca. 90T€ gegen 14,4%, zu zahlen bis Anfang April 25;
Rente ab 36, vorzeitig ab 32;
mein jährliches Einkommen liegt aktuell etwas über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze für RV-Beiträge;
an zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen blieben für 25 etwas über 11T€ , die sich steuersparend auswirken;
wäre es sinnvoll, den gesamten Ausgleichsbetrag auf einmal zu zahlen vor dem Hintergrund der doch ziemlich heftig gestiegenen „EP-Preise“ oder eine Verteilung auf die kommenden 8 Jahre vielleicht doch lohnenswerter;
mir ist klar, daß eine Aussage viel Glaskugel beinhaltet…
für eine Antwort wäre ich dennoch dankbar
H. Tetsche
Moin Hr. Tetsche, weil @Juergen noch nicht geantwortet hat, hier ein wenig Wasser in Deinen Wein:
– bis 2032 sind es noch 7 Jahre, bis 2036 noch 11 Jahre
– mit Zahlung von 90k€ bis April machst du eine Wette, dass dieses Geld zukuenfitg eine Rendite +- 0,0% p.a. erzielt. Die Wahrscheinlichkeit, nur diese 90k€ inflationsbereinigt wierder herauszubekommen, ist fast Null (du muesstest seeehr alt werden). Von einer Rendite ganz zu schweigen …
– ueberlege mal: das jetztige Rentensystem crasht so gut wie sicher in den naechsten 3-5 Jahren (Demografie), also zur Rettung:
+ Es muss laenger gearbeitet werden (schon fuer dich spaeterer Renteneintritt?),
+ die Abschlaege bei frueherem Ruhestand muessen steigen (zB 0,4-0,5% p.m.),
+ schlimmstenfalls werden hohe Renten/Pensionen gedeckelt werden muessen als zusaetzliche „Sozial-Komponente“.
Wieso kannst du denken, alles bleibt wie es war und geht immer so weiter? Verstehe ich nicht …
Merksatz: je weiter weg von der Rente, je weniger macht fuer bereits Gut-Versorgte ein RP-Kauf Sinn. Lieber privat vorsorgen (Vanguard All World ETF).
LG Joerg
Hallo Joerg, bei meinem Eintritt ins Berufsleben 1994 hätte ich keinen Pfennig drauf gewettet, dass die gesetzliche Rentenversicherung 2026 noch in der heutigen Form besteht. Inzwischen habe ich gelernt, dass das System doch sehr viel mehr Beharrungsvermögen hat, als ich damals dachte. Heute gehe ich davon aus, dass meine Zwangseinzahlungen der letzten 30 Jahre gar nicht so schlecht investiert waren. MSCI World wäre rentabler gewesen, aber für den Kapitalmarkt hatte ich nie die Nerven (und bei den Zwangsbeiträgen zur GRV ja auch nicht die Wahl). Ich glaube nicht mehr, dass das gesetzliche Rentensystem crasht. Schon gar nicht kurzfristig. Es wird Anpassungen geben müssen. Die Belastungen werden aber m.E. breit verteilt werden (Rentner, Beitragszahler, Steuerzahler, Staatsverschuldung), um niemanden zu sehr zu verärgern. Immerhin sind die Rentner schon jetzt die größte Wählergruppe. Aber wie immer ist die Zukunft unsicher. Es bleibt also spannend.
Moin Thomas,
danke fuer deine Antwort.
Warum hattest du „nie die Nerven fuer den Kapitalmarkt“?
Seit 2004 oder so gibt es in D breite Index-ETF, ein Segen fuer die guenstige Beteiligung an der Weltwirtschaft und ein Mittel, vom alleinigen Produktiv-Wachstums von D (darauf beruht die GKV) weg zu diversifizieren.
Ich glaube auch nicht an einen Crash des Rentensystems, sondern an breite Anpassungen, die du beschrieben hast.
Rein rational betrachtet, sind aber die Aussichten fuer eine zukuenftige Rendite in der GKV ziemlich schlecht.
Wer die Wahl hat, sollte mE lieber weniger (nach Steuern) privat investieren, anstatt Ansprueche zu kaufen (RPs), die kaufkraftbereinigt im Wert zukuenftig fallen?!
Aber klar, man weiss nie genau was kommt (wir finden einen Rohstoffschatz unter D, der uns reicher als die Norweger macht? 😂) Viel Glueck!
LG Joerg
„Man weiss nie genau was kommt“
Hallo Joerg,
Es ist noch kein Monat vergangen und …
… nun verhagelt Donald Trump die ETF Renditen und Friedrich Merz pumpt zusätzliche Milliarden ins deutsche Wirtschaftssystem, was nachgelagert zu höheren Löhnen und folglich zu höheren Renten führen kann. Zudem steigt weltweit das Inflationsrisiko, eher schlecht für ETFs, aber Garant für steigende Löhne.
Es kann sich natürlich alles wieder ändern („Man weiss nie genau was kommt“), aber der Schaden ist erstmal angerichtet und es wird vermutlich eine ganze Weile dauern, bis die ETF Renditen die DRV-Rendite wieder einholt. Jetzt warten wir an der Börse auf die Bodenbildung und dann geht es möglicherweise ja langsam wieder nach oben. Aber der Aufstieg wird diesmal zäher werden und nicht ohne Rückschläge bleiben, solange die Welt von unberechenbaren Autokraten regiert wird. Und auch diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt „Man weiss nie genau was kommt“.
LG Juergen
Noch ein Nachtrag zu „Man weiss nie genau was kommt“:
Wird 2026 der Mindestlohn wie jetzt geplant um ca. 17% auf 15 Euro steigen, dann kann es erneut zu einer höheren Rentenerhöhung kommen. Zudem wächst der Druck auf höhere Lohnabschlüsse in den darüberliegenden Gehaltsklassen.
Moin Juergen,
ja, bleibt da bei, „man weiss nicht was kommt… “
Aber du weisst ja: nicht die nominale Rentenhoehe ist relevant, sondern die reale (kaufkraftbereinigte, steuerbereinigte, sozialversicherungsbereinigte).
Momentan sieht es nicht gut aus. Ob da wirkliche Reformen Richtung Produktivitaetserhoehung in D kommen?
Sicher scheinen: mehr Schulden, fuehrt zu mehr Zinszahlungen auf diese Schulden, fuehrt zu jeglicher Produktivitaetsfortschritt geht dahinein, fuehrt zu niedrigere Real-Renten… (der Kuchen wird kleiner)
Wenn die Bonitaet von D stark sinkt, platzt iwann die Europaeische Union, weil die Suedlaender ihre Schuldverpflichtungen nicht mehr tragen koennen, das kann man noch ein bisschen hinausschieben (EZB kauft Staatsanleihen), das heizt aber die Inflation stark an …, am Ende gibt’s ne Waehrungsreform?!
Naja, nicht so schlimm. NO FEAR.
„Denn auf dieser Erde gibt es keine Stadt, in der wir für immer zu Hause sein können. Sehnsüchtig warten wir auf die Stadt, die im Himmel für uns erbaut ist.“ Hebr. 13,14 HFA
LG Joerg
Da stimme ich Thomas zu, das Rentensystem ist besser als sein Ruf. Ich bin mit der bisherigen Entwicklung des Rentenwertes eher sehr zufrieden, auch wenn wir jetzt in schwierigeres Fahrwasser kommen sollten.
Mein Lohn hat sich in den letzten 10 Jahren um 25,3% erhöht (Metall- und Elektrobranche). Im gleichen Zeitraum ist der Rentenwert um 42,6% gestiegen, so dass meine persönliche Rentenlücke sogar deutlich kleiner geworden ist.
Auch 2025 setzt sich das fort: 2% Lohnerhöhung hat die IG-Metall ausgehandelt, der Rentenwert steigt um 3,74%.
(Zur Wahrheit gehört hier natürlich auch, dass es die IG-Metall nicht geschafft hat, die Löhne so auszuhandeln, dass die Inflation ausgeglichen wird.)
Hallo Hr. Tetsche,
Zunächt einmal: ich bin kein Rentenberater und gebe nur meine subjektive Meinung wieder.
Sofern man keine nennenswerte Steuerersparnis hat, lohnt sich meiner Meinung der Zukauf von Rentenpunkten nicht bzw. wie Joerg schon festgestellt hat, müsste man sehr alt werden und zudem müsste das Rentensystem einigermaßen stabil bleiben. Je länger bis zum Rentenalter (und 2036 ist weit weg), desto höher ist die Gefahr, dass durch eine weitere Rentenreform das Äquivalenzprinzip weiter ausgehebelt wird. Einige politische Parteien z.B. BSW oder auch der Rat der Wirtschaftsweisen haben eine Aufweichung des Äquivalenzprinzips vorgeschlagen. Es könnte dann z.B. sein, das Rentenpunkte ab einer gewissen Schwelle weniger wert sind, und das wäre insbesondere für zugekaufte Rentenpunkte höchst ärgerlich.
Weiterhin zu beachten: in die Rentenkasse eingezahltes Kapital ist nicht mehr verfügbar. Auch deshalb würde ich eher dazu tendieren, vorhandenes Kapital durch eine private Kapitalanlage zu vermehren. Mit breit gestreuten ETFs z.B. MSCI World konnte man in der Vergangenheit gute Renditen erzielen. Ich empfehle, sich in das Thema ETF einzulesen, sich aber auch der Risiken eines Inverstments in ETFs bewusst zu sein. Unter dem Suchwort „Pantoffel-Portfolio“ sind weitere Tipps zu finden. Ab Alter 61 können Sie dann immer noch überlegen, ob eine Einzahlung in die Rentenkasse sinnvoll ist (mit dem dann hoffentlich vermehrten Kapital). Kurz vor Renteneintritt kann man wichitige Parameter zuverlässiger beurteilen, die in die Kauf-Entscheidung einbezogen werden sollten wie z.B. persönlicher Gesundheitszustand, Zustand des Rentensystems, Demographie- und Arbeitsmarkt- Entwicklung.
Dass das Rentensystem crasht, glaube ich übrigens nicht. Aber die Rentenerhöhungen werden im Vergleich zu den Löhnen tendenziell weniger stark steigen.
Hallo Herr Tetsche, wie schon geantwortet wurde, sind Einzahlungen aus versteuertem Einkommen in die gesetzliche Rentenversicherung voraussichtlich in der Regel unrentabel, weil sie die dadurch erworbenen Rentenzahlungen weitgehend versteuern müssen. Wenn Sie noch rund 11 TEUR p.a. steuerlich geltend machen können, dann wird es schon knapp, die 90 TEUR bis zum Renteneintritt steuerfrei einzuzahlen. Wenn Sie vorher noch durch (Alters-)Teilzeit oder Ahnliches ihr Einkommen reduzieren, wird es zudem steuerlich immer weniger attraktiv. Bei mir liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei Ihnen. Im Gegensatz zu Joerg und Juergen habe ich mich für den „Punktekauf“ entschieden. Die Risiken von nachteiligen Änderungen am Rentensystem sind mir bewusst. Ich scheue aber die Risiken am Kapitalmarkt noch mehr und habe außerdem vor, uralt zu werden. Ich zahle „meine 11 TEUR“ jährlich ein, solange ich damit Höchststeuersatz spare. Mal schauen, ob das am Ende rentabel ist / war.
Zitat: „Im Gegensatz zu Joerg und Juergen habe ich mich für den „Punktekauf“ entschieden.“
Hallo Thomas, ich habe nicht gesagt, dass ich mich gegen den Punktekauf entschieden habe.
Aber bezogen auf den Fragesteller d.h. bei einem Rentenbeginn 2036 kann sich noch sehr viel verändern (z.B. Rentenreform, persönlicher Gesundheitszustand, persönliche Wirtschaftslage, etc.), so dass ich dazu raten würde, vorhandene Barmittel so anzulegen, dass sie bei Bedarf flüssig gemacht werden können. Beiträge, die in die GRV eingezahlt wurden, können nicht zurückgeholt werden und stehen nicht mehr zur Verfügung. Steht die Rente jedoch kurz bevor, dann kann im Einzelfall ein Punktekauf durchaus eine gute Option sein, mit der man das Langlebigkeitsrisiko noch etwas komfortabler absichern kann. Für Jörg ist das keine Option, das weiss ich bereits.
„fuer Joerg ist das keine Option“
gilt fuer D. Waere D wie zB CH oder USA mit dem dtsch Rentensystem, wuerde ich vielleicht RP kaufen …
Nur:
– weil ich so pessimistisch bin, dass die zukuenftige (die naechsten 5-10a?) Produktivitaet von D geringer ausfallen wird als die eines Welt-Aktien-Index.
– weil wir ein unloesbares, demografisches Problem in D haben, deshalb koennen die Renten in Zukunft nur geringer steigen als die Kaufkraft
– weil wir im Weltfinanzsystem (Fiat-Geld) einen Verschuldungsgrad erreicht haben, der viell. noch 5-10 Jahre aber nicht 20-30 Jahre so weitergehen kann (und nach Waehrungsreformen gibt’s auch immer einen Hair-Cut auf Rentenangsprueche, oder?)
wuerde ich keine RP kaufen.
LG Joerg
Oh… ich lese diesen Beitrag leider erst jetzt und hatte noch keine Berechnung Ende 2024 angestoßen (aber im April 2024) – habe ich noch irgend eine Chance, die 2024er- „Konditionen“ bei einer Sondereinzahlung zu erhalten, wenn ich die Zahlung nun schnell leiste??
Nein, es gibt keine Möglichkeit mehr, Rentenpunkte zu den 2024er-Konditionen zu erwerben.
Kann man eigentlich auch mehr einzahlen, als sich aus der berechneten Rentenminderung ergibt?
Nehmen wir an das wären bei einem Engeltpunktpreis von 9000 Euro 6 Punkte, also 54.000 Euro. Könnte ich dann auch 7 Punkte kaufen und meine Rente über den maximalen Abschlag von 14,4% hinaus erhöhen?
Nein, mehr als den Maximalbetrag einzuzahlen, ist nicht möglich. Gegebenenfalls kann es aber noch weitere Wege geben, um zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen; zum Beispiel, wenn man sich hat scheiden lassen und im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften an den früheren Ehegatten abgeben musste, kann man diese zurückkaufen.
Auch zu beachten: in 2025 kommt es zu einem Sondereffekt, die Inflationsausgleichsprämien fallen weg. Das führt zu einer weiteren Dämpfung des Durchschnittsentgelts um einige Prozentpunkte. IG-Metall Beschäftigte werden z.B. sogar einen Lohnrückgang verzeichnen, weil die 2% Lohnsteigerung nicht die weggefallene Ausgleichsprämie kompensieren kann.
Spätestens dann wird klar, dass die Inflationsausgleichsprämien nichts als Strohfeuer gewesen waren und wohin die Reise geht: nämlich erstmal wieder bergab. Rentner spüren den Effekt (wie immer) erst im Folgejahr, also 2026.
Hallo Rentenfuchs,
Danke für deine Arbeit!
Ich bezahle jedes Jahr freiwillige Beiträge für meine Frau und RM-Ausgleichszahlungen für mich. Deshalb meine Frage: Freiwillige Beiträge können ja für das Vorjahr bis Ende März bezahlt werden. Zählen diese dann auch im Hinblick auf das Durchschnittsentgelt zum Vorjahr; d.h. ich habe keinen Nachteil durch die Zahlung erst im Q1?
Freiwillige Beiträge und die Ausgleichszahlung sind zwei Paar Schuhe: Bei der Ausgleichszahlung berechnen sich die Entgeltpunkt, die man erwirbt, anhand des vorläufigen Durchschnittsverdienstes – dabei bleibt es auch dann, wenn irgendwann der endgültige Durchschnittsverdienst bekannt ist. Bei freiwilligen Beiträgen ist dies anders: Wie viele Entgeltpunkt man hier mit seiner Zahlung erworben hat, weiß man erst, wenn der endgültige Durchschnittsverdienst bekannt ist. Eine Ausnahme gibt es lediglich für das Jahr des Rentenbeginns und das Vorjahr: In diesen beiden Jahren zählt der vorläufige Durchschnittsverdienst. Nun zurück zu Ihrer Frage: Auch wenn Sie erst Ende März 2025 die freiwilligen Beiträge zahlen, erfolgt die Berechnung der Entgeltpunkt mit dem endgültigen Durchschnittsverdienst des Jahres 2024. Wie hoch dieses sein wird, kann ich aber erst in zwei Jahren sagen.
Herzlichen Dank!
Dann werde ich einen möglichst großen Teil meines Ausgleichsbetrags noch dieses Jahr bezahlen, und den freiwilligen Beitrag für meine Frau im Januar, damit er steuerlich für 2025 zählt.
Hat mir geholfen!
Hallo Rentenfuchs,
zu welchem Zeitpunkt muss die Beantragung von Ausgleichszahlungen erfolgen?
Im Oktober, so dass der Bescheid noch im Beantragungsjahr eingeht und die Zahlung unter Berücksichtigung der drei Monate Frist im Folgejahr erfolgen kann?
Bei mir hat die Bearbeitung des Antrags weniger als eine Woche gedauert (DRV Bayern Süd). Ich kenne aber auch einen Fall, da dauerte die Bearbeitung 10 Wochen (DRV Bund). Ich würde daher empfehlen, den Antrag bereits im Laufe des Oktobers zu stellen.
Hallo Jürgen,
vielen Dank für Info. 🙂
Mein erster Antrag hat ca. 6 Wochen bis zum Bescheid benötigt.
Ich werde genau so vorgehen und den Antrag in den nächsten Tagen stellen .
Übrigens, wer einen Überblick von der Tabelle der Durchschnittsentgelte von 2002 bis 2024 braucht, sowie weiteres, schaut nach bei
–
https://www.hansemerkur.de/altersvorsorge-rente/rentenpunkte
–
z.B. (*Stand Mai 2024 sind diese Werte vorläufig. Ab 2025 Ost & West einheitlich)
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
2024 45.358 EUR* 44.732 EUR*
2023 43.142 EUR* 41.967 EUR*
2022 42.053 EUR 40.358 EUR
2021 40.463 EUR 38.317 EUR
2020 39.167 EUR 36.605 EUR
Da der vorläufige Durchschnittsverdienst 2025 (50.493 €) mit hoher Wahrscheinlichkeit über dem tatsächlichen Durchschnittsverdienst liegen wird, ist die Ausgleichszahlung 2025 auch aus diesem Grund verhältnismäßig teuer, sofern man nicht in den ersten Januartagen zum 2024er Kurs einzahlt.
Überlegung zu meiner These oben: Der tatsächliche Durchschnittsverdienst 2025 wird nur dann über dem vorläufigen Wert liegen, wenn die Löhne in 2024 um mehr als 6,5% steigen. D.h. in den kommenden Quartalen müsste die Lohnerhöhung bei mindestens 7% liegen, um auf einen Schnitt von 6,5% zu kommen. Da müsste dann z.B. auch die IG-Metall ihre Maximalforderung durchbekommen, was eher unwahrscheinlich ist.
Ein sehr vernünftiger Kommentar von Jürgen.
Dazu ergänze ich (habe ich abgeschrieben/kopiert):
–
„Auf der Basis der beiden Vorjahre wird ein voraussichtlicher Durchschnittslohn, das sogenannte „vorläufige Durchschnittsentgelt“, berechnet. Das Vorgehen zur Berechnung des vorläufigen Durchschnittsentgelts ist in § 69 SGB VI so festgelegt: Endgültiges Durchschnittsentgelt Vorjahr mal !doppelte!! Veränderung des endgültiges Durchschnittsentgelts aus dem Vorjahr zum Vorvorjahr. Man geht also am Ende eines Jahres davon aus, dass sich die Löhne im kommenden Jahr genauso weiterentwickeln werden, wie sie sich vom vorletzten auf das letzte Jahr verändert haben.“
–
Diese enorme Steigerung, „2024 kostet der Entgeltpunkt 8.436,59 Euro, im Jahr 2025 werden es hingegen 9.391,70 Euro sein. Dies entspricht einem Anstieg um 955,11 Euro pro Rentenpunkt bzw. um 11,3 %“ stammt also aus der angenommenen Verdoppelung der tatsächlichen Lohnsteigerung von 2022 auf 2023 in Höhe von (nur) ca 5,5%.
Wie vermutet erhalten die ca. 3,9 Mio Beschäftigten der IG-Metall nicht annähernd einen Ausgleich für die hohe Inflation der letzten Jahre und ziehen den tatsächlichen Durchschnittslohn für 2024 und 2025 kräftig nach unten.
Mein Fazit: Ausgleichzahlungen sind in 2025 verhältnismäßig viel zu teuer und lohnen sich nicht.
Auch dürfte die Rentenwert-Steigerung in den kommenden Jahren wieder deutlich geringer ausfallen.