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Corona-Prämie wird nicht auf Rente angerechnet

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  • Beitrag zuletzt geändert am:24. Februar 2021
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles
  • Beitrags-Kommentare:24 Kommentare

Dieser Beitrag wurde in leicht abgeänderter Form auch auf YouTube veröffentlicht: Wird der Corona-Bonus auf meine Rente angerechnet?

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Beschäftigte und Betriebe sind ganz unterschiedlich: Während auf der einen Seite Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt werden, weil es an Aufträgen mangelt oder Dienstleistungen schlicht und ergreifend nicht angeboten werden dürfen, gibt es auf der anderen Seite Beschäftigte –zum Beispiel in der Pflege und im Gesundheitsbereich –, die deutlich mehr arbeiten und zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind.

Um die besonderen Leistungen dieser Personen auch finanziell zu honorieren, können Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt einen Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 € zahlen. Das Gute an dieser Prämie ist, dass hiervon weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, sofern die Auszahlung zwischen März 2020 und Juni 2021 erfolgt. Dabei ist es egal, ob der Bonus in einer Summe oder über mehrere Monate verteilt ausgezahlt wird.

Und die Grenze von 1.500 € gilt übrigens unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit: Auch jemand, der nur in Teilzeit beschäftigt ist oder im Rahmen eines Minijobs, kann die volle Corona-Prämie in Höhe von 1.500 € erhalten.

Es ist also möglich, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die neben dem Rentenbezug noch erwerbstätig sind, in einer Branche arbeiten, in der ein Corona-Bonus gezahlt wird. Was die Frage aufwirft: Welche Auswirkungen hat die Zahlung einer Corona-Prämie auf die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente oder die Witwenrente?

Anrechnung Corona-Bonus auf Altersrente?

Da die für Altersrenten geltenden Hinzuverdienstgrenzen sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2021 deutlich angehoben wurden, mag die Frage der Anrechnung für die Gruppe der Altersrentner wohl weniger relevant sein:

Solange der Jahresverdienst neben der Rente im Jahr 2021 nicht oberhalb von 46.060 € liegt, wird die Altersrente so oder so in voller Höhe gezahlt – egal, ob die Corona-Prämie als Einkommen berücksichtigt wird oder nicht.

Rein rechtlich ist es so, dass die Corona-Prämie steuer- und beitragsfrei ist und damit bei der Altersrente nicht als anzurechnendes Einkommen zählt.

Das heißt: Wer neben seiner Rente im Jahr 2021 46.060 Euro verdient, kann zusätzlich noch eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 € erhalten, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.

Anrechnung Corona-Bonus auf Erwerbsminderungsrente?

Doch wie ist die Regelung für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente? Für sie gelten ja auch im Jahr 2020 und 2021 die regulären Hinzuverdienstgrenzen; eine Corona-bedingte Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen gab es hier nämlich nicht.

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, darf daher auch 2020 und 2021 maximal 6.300 € neben der Rente hinzuverdienen. Bei einem höheren Verdienst würde die Erwerbsminderungsrente gekürzt.

Und noch ein kurzer Hinweis in diesem Zusammenhang: Liegt die tägliche Arbeitszeit bei 3 oder mehr Stunden, kann die Erwerbsminderungsrente auch vollständig wegfallen, da eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur gezahlt wird, wenn man aus gesundheitlichen Gründen keine drei Stunden pro Tag mehr arbeiten kann.

Die Corona-Prämie hat auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente jedoch keine Auswirkungen: Denn auch bei Erwerbsminderungsrenten gilt, dass der Corona-Bonus nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt wird. Er wird also auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Da die Corona-Prämie immer zusätzlich zum regulär geschuldeten Verdienst gezahlt werden muss, besteht auch nicht die Gefahr, dass die Erwerbsminderungsrente aufgrund der Bonuszahlung vollständig wegfällt. Hat man regulär weniger als drei Stunden am Tag gearbeitet und bekommt zusätzlich noch den Corona-Bonus, heißt das ja nicht, dass man infolgedessen mehr gearbeitet hat. (Es ist nicht möglich, auf einen Teil seines Verdienstes zu verzichten und dafür dann die Corona-Prämie zu bekommen; diese muss immer zusätzlich gezahlt werden.)

Wichtige Hinweise zur Corona-Prämie für weitere Personengruppen: Minijobber, Witwen und Witwer sowie Bezieher von Grundsicherungsleistungen

Minijobber

Was für Minijobber noch ganz interessant ist: Durch die Zahlung einer Corona-Prämie wird die 450-Euro-Grenze nicht überschritten. Der Minijob bleibt auch dann ein Minijob, wenn zu den 450 Euro noch eine Corona-Prämie von bis zu 1.500 € hinzukommt.

Witwen und Witwer

Wie man sich vermutlich bereits denken konnte, gilt auch bei der Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten, dass der Corona-Bonus nicht als Einkommen berücksichtigt wird; auch hier also keine Auswirkungen.

Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Spannend ist, dass die Nicht-Anrechnung der Corona-Prämie sogar für Personen gilt, die ergänzend zu ihrem monatlichen Verdienst noch Grundsicherungsleistungen erhalten.

Im § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung findet sich nämlich unter Nummer 10 nämlich der Passus, dass vom Arbeitgeber gezahlte Unterstützungsleistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie in Höhe von bis zu 1.500 Euro nicht als Einkommen berücksichtigt und damit auch nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

Dass auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keine Anrechnung des Corona-Bonus erfolgt, ergibt sich nicht aus der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, sondern aus einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 4. Juni 2020 an die Landessozialbehörden versandten Rundschreiben. Hier findet sich der Hinweis, dass Leistungsberechtigten nach dem SGB XII der Corona-Bonus auch tatsächlich zugutekommen soll und die Zahlung daher nicht angerechnet werden soll.

Dieser Beitrag hat 24 Kommentare

  1. Milllhagen

    Sehr guter Artikel,, so erlebe ich es seit vielen Jahren als Erberbsunfähigkeitsrentnerin, nur weil man ein paar Euro über den Satz bekommt und wirklich ein paar Euro, ist man GEZ pflichtig und so viele Dinge zu beantragen, stehen außen vor. Diese Menschen werden wirklich vergessen, so ist es schon seit langer Zeit und das ist wirklich ungerecht und unsozial

  2. Carola Baque

    Ich habe 750€rente bekomme ich auch corona Hilfe

  3. Andreas

    Nur tote Rentner sind gute Rentner ,nur die Rentner haben Deutschland zu dem gemacht was es aus macht. Und sie haben dar für gearbeitet dar mit man später in Armut lebt. Schönes Deutschland.

    1. Anonymous

      DANKE…..LG…..😔

  4. Heike

    Hallo, bin EM Rentnerin, hab noch einen 450 € Job…darf ich von meinem Arbeitgeber die 1,500 € Corona Bonus annehmen ohne Abzüge meiner EM Rente zubefürchten?
    Danke, für ihre Antwort/Mühe

  5. Friedhelm Engels

    Hallo,
    seit dem 1.4.21 bin ich Rentner. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat dieses Jahr nachträglich 500€ corona Bonus für 2021ausgezahlt. Habe ich Anrecht auf eineanteilige Auszahlung? Lt. Arbeitgeber nicht, da ich nicht bis Ende 2021 beschäftigt war.

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      da es sich hierbei um eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage handelt, kann ich Ihnen diesbezüglich leider nicht weiterhelfen.

  6. Adibaer

    Hallo
    Weis jemand ob schon ein Urteil gefallen ist wegen der Klage ( EM Renten bis Dez. 2018 berechnet mit 62 Jahren /ab Jan. 2019 Berechnet mit 65 Jahren ) Frechheit von den Rentenkassen ältere die wegen Krankheiten früher in Rente gehen müssen mit weniger Geld abspeisen wollen . Kläger ist VDK und Gewerkschaften vorm ” Bis zur letzten Instanz Erwerbsminderungsrentner einen Der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben im Kampf für gleiche Rechte aller Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Verbände klagen gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern jetzt vor dem Bundessozialgericht (Az.: B13R100/20B).

    Grundlage für diesen wichtigen Schritt sind zwei entsprechende Urteile der Vorinstanzen, nämlich des Sozialgerichts Duisburg und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Lehnen die Kasseler Richter ebenfalls ab, dann ist der Weg frei für ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Ziel des Justizmarathons.

    Klage läuft
    VdK und SoVD wollen in Karlsruhe klären lassen, ob die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern gegen die Verfassung verstößt. So wie im Fall eines 64-jährigen Mannes, der wegen dieser Benachteiligung mit Unterstützung von VdK und SoVD klagt. Sowohl das Sozialgericht Duisburg als auch das Landes-sozialgericht Nordrhein-Westfalen sahen eine Benachteiligung des Bestandserwerbsminderungsrentners als nicht gegeben. „Jetzt sind wir gut gerüstet, um die nächste Instanz in Angriff zu nehmen“, so Jörg Ungerer, Leiter der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.Schritt weiter “.Noch in diesem Jahr erwartet der VdK die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel.

  7. Anonymous

    voll der beschiss,wenn man rentner ist

  8. Ingeborg

    Ich bin auch ein Rentnerin bekomme eine Kleine Rente ob wohl ich immer gearbeitet habe .Warum bekommen wir kein Pantomime Geld wir sind auch jeden Tag denn Corona ausgesetzt. Finde es nicht gut von Deutschland Sohne unterschiede zu machen. LG I.H

    1. Anonymous

      Ich habe auch nur 450 Euro Rente und immer reicht das Geld nicht davon zahle ich Strom was soll ich essen

  9. Edeltraud

    Guten Tag, ich möchte gerne wissen, ob die Corona Prämie als Einkommen dazu zählt. Es geht mir hierbei um die Krankenkasse.Ich Erwerbsunfähigkeitsrenten habe einen 400 Euro Job und habe 2020 von meinem Arbeitgeber ein Corona Pramie von 2x 150 Euro bekommen. Bei meinem Antrag auf Zurückerstattung der Krankenkassenbeiträge (Zuzahlung) wurde diese Pämie mit angerecht als zur Verfügung stehendes Einkommen. Ist das Richtig? Bei allen Sozialleistungen wird sie nicht angerechnet. Danke für Ihre Antwort.

  10. Huhu

    Das ist echt frech alle bekommen wir solln schaun wie wir klar kommen tolles deutschland

  11. Iris Dahlinger

    Guten Tag,
    Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente und vom Sozialamt Leistungen nach SGB Xll .
    Bekomme ich Corona – Hilfe?
    Vielen Dank für ihre Antwort

    1. Rentenfuchs

      Den Corona-Bonus können Arbeitgeber für besondere Leistungen und Belastungen während der Corona-Pandemie zahlen. Rentnerinnen und Rentner erhalten von der Rentenversicherung keinen Corona-Bonus. Meines Wissens nach sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Hiervon müssten dann vermutlich auch Sie profitieren.

  12. Sonja Gscheidle

    Ja das stimmt ich kenne jemanden der hat nicht
    Mal 500 Euro EM Rente und hat sich durch einen Minijob etwas dazu verdient, nun ist das auch weg gastronomie, und nun heißt es Vogel friss oder stirb. Man hat für jeden und alle Geld, nur für die eigenen nicht traurig.

  13. Karin Ritter

    Hallo ich bin seit juli 2020 rentnerin und bekomme grundsicherung bekomme ich auch die hilfe

    1. Rentenfuchs

      Den Corona-Bonus können Arbeitgeber für besondere Leistungen und Belastungen während der Corona-Pandemie zahlen. Rentnerinnen und Rentner erhalten von der Rentenversicherung keinen Corona-Bonus.

  14. V. Hermann

    Wieso bekommen normale Rentner keine Pandemie Geld?
    Harzvierempfänger, Grundsicherungempfänger und Sozialempfänger – alle bekommen Pandemie Geld und Rentner -keine.
    Sind wir keine Menschen?

    1. Alexander

      Die Corona-Prämie ist keine staatliche Leistung, sondern eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können, wenn Sie wollen. Das gilt so auch für Rentner, die nebenher arbeiten.

      Wer allerdings keinen Arbeitgeber hat, der bekommt auch keine Corona-Prämie, und zwar genauso, wie er auch kein Urlaubsgeld bekommt. Das hat alles nichts mit der Frage zu tun, ob man Rentner ist oder nicht.

      1. Adolf S.

        Hallo
        wer ist den der Arbeitgeber von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ????,
        die bekommen Corona Sonderzahlung in höhe von 1300.- Steuer und abgabe frei .
        Mfg
        Adibaer

  15. Veronika Gesthuisen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Ehefrau,Frau Veronika Gesthuisen, ist seit dem 01.12.2020 offiziell Rentnerin !
    Sie bezieht monatlich derzeit 433,00 EUR nezzo monatlich !
    Obwohl ich als Ehemann beruflich noch tätig bin,stellt sich mir die Frage ob meine Ehefrau auch Bezugsberechtigt ist !

    Ferner hat Sie nachweislich 50% Schwerbehindertengrad (unbefristet) !

    Bitte um entsprechende schriftliche Benachrichtigung.

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich herzlichst im voraus,und verbleibe in der Hoffnung einer positver Benachrichtigung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Veronika Gesthuisen

    1. Rentenfuchs

      Guten Tag, den Corona-Bonus können Arbeitgeber für besondere Leistungen und Belastungen während der Corona-Pandemie zahlen. Rentnerinnen und Rentner erhalten von der Rentenversicherung keinen Corona-Bonus.

  16. Neugebauer

    Warum werden EM Rentner vom Corona Bonus aussen vor gelassen. Viele EM Rentner sind gerade Mal so über dem Limit, um soziale Hilfe zu bekommen. Trotzdem sind sie nach allen Abzügen ( Versicherung, Miete usw.) Finanziell schlechter dran, als Hartz 4- Empfänger. Diese werden einfach totgeschwiegen. Hoch lebe die soziale Gleichstellung, oder sind es wieder Mal politische Schachzüge, in Richtung Wahl. Warum wird dieser Bonus gerade kurz vor der Wahl ausgezahlt?

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