You are currently viewing Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024

Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024

Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das Einkommen der Witwe einen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet.

Dieser Freibetrag steigt zum 1.7.2024 bundesweit auf 1.038,05 Euro.

Und auch der zusätzliche Freibetrag für Witwen und Witwer, die Kinder haben, die noch eine Waisenrente erhalten, erhöht sich:

Ab Juli 2024 liegt dieser zusätzliche Freibetrag bei 220,19 Euro pro Kind, das eine Waisenrente erhält.

Wichtiger Hinweis

Wichtig zu wissen, ist, dass es sich bei den genannten Freibeträgen um Netto-Freibeträge handelt. Entscheidend ist also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Beiträgen – zumindest theoretisch. Denn praktisch rechnet die Rentenversicherung nicht mit dem tatsächlichen Netto-Einkommen, sondern errechnet anhand von Pauschalwerten aus dem Brutto-Verdienst ein fiktives Netto-Einkommen.

Abhängig davon, um welche Art von Einkommen es sich handelt, reduziert sie das Brutto-Einkommen um einen im Gesetz festgelegten pauschalen Prozentsatz für Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge.

Beispiel: Anrechnung Arbeitsentgelt

Für reguläres Arbeitsentgelt aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gilt beispielsweise, dass der Brutto-Verdienst pauschal um 40 % gekürzt wird. Bei einem Brutto-Verdienst von 1.500 Euro ergäbe sich somit ein anzurechnendes Netto-Einkommen in Höhe von 900 Euro. Da der Freibetrag bei einem Einkommen von 900 Euro nicht überschritten wird, würde die Witwenrente in diesem Fall neben dem Arbeitsentgelt in voller Höhe gezahlt.

Beispiel: Anrechnung Eigene Rente

Bei Personen, die neben der Witwen- oder Witwerrente noch eine eigene Rente beziehen, hängt die Pauschale davon ab, in welchem Jahr die eigene Rente erstmalig gezahlt wurde:

Bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2011 werden pauschal 13 % von der Brutto-Rente abgezogen.

Bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2011 ist es ein Prozentpunkt mehr: Hier erfolgt ein pauschaler Abzug um 14 %.

Aus einer Brutto-Rente von 1.200 Euro würde somit bei einem Rentenbeginn im Jahr 2011 oder später eine fiktive Netto-Rente von 1.032 Euro. Und auch damit läge man noch knapp unterhalb des ab dem 1. Juli 2024 gültigen Freibetrags von 1.038,05 Euro.

Übersteigt das Einkommen hingegen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Dabei sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen, auf die ich in verschiedenen Beiträgen bereits genauer eingegangen bin:

Schreibe einen Kommentar