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Rentenanpassung 2024 – Zahlen veröffentlicht!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 veröffentlicht:

Zum 1. Juli 2024 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – zum ersten Mal einheitlich sowohl West- als auch Ost-Renten – um 4,57 Prozent angehoben.

Bezogen auf den aktuellen Rentenwert – also den Betrag, den man für einen Rentenpunkt an Brutto-Rente erhält – bedeutet dies:

Der aktuelle Rentenwert steigt von derzeit 37,60 Euro ab dem 1. Juli 2024 auf 39,32 Euro.

Beispiel-Rechnungen:

Doch was heißt dies konkret in Zahlen?

Jemand, der während seines Erwerbslebens 45 Entgeltpunkt gesammelt hat, erhält aktuell eine Brutto-Rente von 1.692 Euro.

Zum 1. Juli 2024 steigt diese dann auf 1.769,40 Euro – also fast 80 Euro mehr an Brutto-Rente pro Monat.

Und noch ein weiteres Beispiel:

Aus einer Brutto-Rente in Höhe von 1.300 Euro würde zum 1. Juli 2024 eine Brutto-Rente von 1.359,47 Euro. Macht ein Plus von fast 60 Euro pro Monat.

Erläuterungen zur Höhe der Rentenanpassung

Klar ist: Im historischen Vergleich fällt die Rentenanpassung zum 1.7.2024 mit 4,57 Prozent erneut überdurchschnittlich hoch aus. Grund für die hohe Rentenanpassung sind die Lohnsteigerungen im Jahr 2023: Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung lag 2023 nämlich bei 4,72 Prozent.

Und ein kleiner Fun Fact: Auch die im Gesetz festgeschriebene untere Haltelinie wirkt sich minimal positiv auf die Rentenanpassung aus: Laut Rentenanpassungsformel hätte der aktuelle Rentenwert eigentlich nur auf 39 Euro und 31 Cent angehoben werden dürfen. Dann würde die Rente jedoch ganz knapp unterhalb des bis 2025 festgeschriebenen Rentenniveaus von 48 Prozent liegen. Bei einem Cent mehr – also mit 39 Euro und 32 Cent – ist dies hingegen nicht mehr der Fall und die untere Haltelinie für das Rentenniveau wird eingehalten.

Extra Rentenplus für Alt-Erwerbsminderungsrentnerinnen und Alt-Erwerbsminderungsrentner sowie für weitere Personengruppen

Für einen Teil der Rentnerinnen und Rentner ist bei den 4,57 Prozent mehr an Rente zum 1.7.2024 aber auch noch nicht Schluss: Sie erhalten noch einen extra Rentenzuschlag.

Doch um wen geht es?

Es geht um die sogenannten Alt-Erwerbsminderungsrenten: Nämlich jene, bei denen der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 lag.

Und auch Personen, die bereits eine Altersrente erhalten, der nahtlos eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 vorangegangen ist, erhalten den extra Rentenzuschlag zum 1.7.2024.

Und es gibt noch eine dritte Personengruppe: Ebenfalls einen Rentenzuschlag kann es auf Witwen- und Witwerrenten geben. Nämlich unter drei Voraussetzungen:

  1. Der Rentenbeginn der Witwen- oder Witwerrente lag zwischen 2001 und 2018,
  2. die verstorbene Person hat vor ihrem Tod keine Rente bezogen bzw. eine Erwerbsminderungsrente, deren Beginn zwischen 2001 und 2018 lag und
  3. der Verstorbene war zum Todeszeitpunkt jünger als 65 Jahre und 8 Monate.

Die Höhe des Rentenzuschlag ist vom Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängig:

Lag dieser zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014, wird die Rente zusätzlich zur regulären Rentenanpassung um 7,5 % angehoben.

Lag der Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 gibt es einen Extra-Rentenzuschlag von 4,5 %.

Beispiel zum Extra-Rentenplus

Schauen wir uns auch dies nochmal anhand eines Beispiels an:

Angenommen, jemand erhält seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente, die Stand heute bei 1.100 Euro liegt.

Zum 1.7.2024 wird nun zunächst die reguläre Rentenanpassung von 4,57 Prozent berücksichtigt: Hierdurch steigt die Brutto-Rente dann auf 1.150,32 Euro.

Auf dieser Grundlage wird dann in einem nächsten Schritt der zusätzliche Rentenzuschlag berechnet:

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2013 sind dies 7,5 Prozent. Es ergibt sich also ein Brutto-Zuschlag von 86,27 Euro; in Summe käme man also auf eine Brutto-Rente in Höhe von 1.236 Euro und 59 Cent.

Bei der Auszahlung des Rentenzuschlags gibt es bis November 2025 jedoch eine Besonderheit:

Der Zuschlag soll nicht zusammen mit der Rente ausgezahlt werden, sondern gesondert als einzelne Zahlung. Diese Zahlung soll jeweils zwischen dem 10. und 20. des Monats erfolgen. Wundert euch also nicht, wenn ihr neben der regulären Rentenzahlung zwischen dem 10. und 20. von der Rentenversicherung noch eine weitere Zahlung erhaltet. Erst ab Dezember 2025 soll die Zahlung dann regulär in eins erfolgen.

Die konkreten Regelungen zur Auszahlung des Zuschlags werden gerade vom Bundestag diskutiert. Der sperrige Name des Gesetzes: EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz.

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