Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 steigen nicht nur die Renten, auch der Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten erhöht sich: Konkret steigt der Freibetrag auf 1.038,05 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2024. Der Zusatzfreibetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind wird ab dem 1. Juli 2024 bei 220,19 Euro liegen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den genannten Freibeträgen um Netto-Freibeträge handelt.

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Rentenanpassung 2024 – Zahlen veröffentlicht!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die offiziellen Zahlen zur Rentenanpassung 2024 veröffentlicht: Zum 1. Juli 2024 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 4,57 Prozent angehoben. Bezogen auf den aktuellen Rentenwert – also den Betrag, den man für einen Rentenpunkt an Brutto-Rente erhält - bedeutet dies: Der aktuelle Rentenwert steigt von derzeit 37,60 Euro ab dem 1. Juli 2024 auf 39,32 Euro. Doch was heißt das konkret in Zahlen?

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet. Konkret steigt der Freibetrag zum 1.7.2023 auf 992,64 Euro. Anders als in den vergangenen Jahren gilt dieser Freibetrag dann in gleicher Höhe sowohl für Personen mit Wohnsitz in den alten als auch für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern.

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Trotz Corona – Ost-Renten werden auch 2021 steigen!

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 wird es trotz Corona-Pandemie zum 1. Juli 2020 eine üppige Rentenanpassung geben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die deutschen Rentner hingegen erst etwas verspätet, nämlich zum 1. Juli 2021 zu spüren bekommen. Auch eine Nullrunde ist für das Jahr 2021 nicht auszuschließen - zumindest für West-Rentner. Im Rahmen der Anpassung der Ost-Renten ist hingegen ein Faktor zu berücksichtigen, durch den für das Jahr 2021 und auch für die Folgejahre eine (kleine) Rentenanpassung garantiert wird.

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Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten

Volljährige Waisen erhalten nur dann Waisenrente, wenn Sie sich in Ausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, freiwilligen Dienst leisten oder aufgrund einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? In diesen Fällen soll das zweite Sozialschutzpaket helfen.

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Werden Mieteinkünfte auf Witwen- und Witwerrenten angerechnet?

Werden Mieteinkünfte auf Witwen- oder Witwerrente angerechnet? Das hängt davon ab: Nämlich davon, ob altes oder neues Recht gilt und wie hoch die Mieterträge ausfallen. In diesem Beitrag erfahrt ihr, in welchen Fällen es zur Anrechnung kommt und in welchem Umfang Mieteinkünfte auf Hinterbliebenenrenten angerechnet werden.

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Rentenabfindung bei Wiederheirat – Wie hoch fällt sie aus?

Rente kennt jeder! Aber die gesetzliche Rentenversicherung erbringt auch Leistungen, die in der Öffentlichkeit weit weniger bekannt sind. Eine solche Leistung ist die sogenannte Rentenabfindung bei Wiederheirat. Wer kann eine Rentenabfindung bei Wiederheirat erhalten, wie hoch fällt diese aus und was ist eigentlich die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten?

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Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet?

Beim Tod des Ehegatten zahlt die Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Aber Achtung: Das eigene Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Die Einkommensanrechnung ist aber durchaus komplex, weshalb ich mir den häufigsten Fall genauer angesehen haben: Eigene Rente + Witwen- oder Witwerrente.

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