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So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024

Im April 2022 habe ich meinen Beitrag “So teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2023” veröffentlicht, für den ich viel positive Feedback erhalten habe. Im April 2022 war bereits absehbar: Will man im Rahmen der Ausgleichszahlung für Rentenabschläge einen Entgeltpunkt erwerben, wird dessen Preis ab dem Jahr 2023 deutlich ansteigen. Wer darüber nachdenkt, seine Abschläge durch eine zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung tat also gut daran, zumindest einen Teilbetrag bereist zu den günstigen 2022er-Konditionen einzuzahlen.

Auch weiterhin ist die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge für viele Leserinnen und Leser dieses Blogs ein großes Thema. Daher will ich an meinen Beitrag des letzten Jahres anknüpfen und jetzt, wo die Zahlen zur Rentenanpassung 2023 vorliegen, abermals die Prognose wagen: Wie teuer wird die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2024?

Berechnung des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2024:

Um zu bestimmen, wie teuer die Ausgleichszahlung im Jahr 2024 sein wird, muss das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2024 berechnet werden.

Denn für die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge gilt die besondere Regelung: Die Berechnung erfolgt immer anhand des vorläufigen Durchschnittsentgelts. Selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt das endgültige Durchschnittsentgelt bekannt ist, erfolgt keine Neuberechnung.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2024 wird berechnet, indem das endgültige Durchschnittsentgelt des Jahres 2022 um den doppelten Faktor erhöht wird, um den sich das endgültige Durchschnittsentgelt zwischen 2021 und 2022 erhöht hat.

Den Ausgangspunkt für meine Berechnung stellt also der endgültige Durchschnittsverdienst 2021 dar, der sich ganz einfach den offiziellen Zahlen entnehmen lässt und bei 40.463 Euro liegt.

Da der endgültige Durchschnittsverdienst für das Jahr 2022 hingegen noch nicht offiziell feststeht, bediene ich mich hier eines Tricks: Aus den Zahlen zur Rentenanpassung 2023 entnehme ich einfach den Faktor, um den die Entgelte in den westdeutschen Bundesländern zwischen 2021 und 2022 gestiegen sind. Dieser Wert liegt bei 4,5 %.

Für das Jahr 2022 ergibt sich damit ein endgültiger Durchschnittsverdienst in Höhe von 42.284 Euro.

Die Berechnung des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2024 stellt mit diesem Wissen nun auch kein großes Problem mehr dar: Hierfür muss lediglich der endgültige Durchschnittsverdienst 2022 – 42.284 Euro – mit dem Doppelten von 4,5 %, also mit 9 % vervielfältigt werden.

Für das Jahr 2024 komme ich folglich auf einen vorläufigen Durchschnittsverdienst in Höhe von 46.090 Euro.

So teuer wird der Entgeltpunkt im Jahr 2023

Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung aller Voraussicht nach auch im kommenden Jahr bei 18,6 % verbleiben wird, ergibt sich für das Jahr 2024 im Ergebnis ein Preis für einen Entgeltpunkt in Höhe von ca. 8.570 Euro.

Vergleich mit dem Jahr 2023

Die große Frage, die sich nun stellt:

Wie sieht der Vergleich mit dem aktuellen, also dem Jahr 2023 aus?

Werfen wir dazu einfach einen Blick auf die Zahlen:

2023 kostet der Rentenpunkt 8.024,41 Euro, 2024 werden es dann ca. 8.570 Euro sein. Dies entspricht einem Anstieg um 546 Euro pro Rentenpunkt bzw. um 6,8 %.

Jemand, der sieben Rentenpunkte erwerben muss, um seinen Rentenabschlag in Gänze auszugleichen, müsste hierfür im Jahr 2023 rund 56.170 Euro zahlen, 2024 werden es dann um die 59.990 Euro sein – also rund 3.820 Euro mehr.

Schlussfolgerung

Doch welche Schlussfolgerung ist aus diesem Wissen zu ziehen? Sollte man nun – wenn man schon das sehr günstige Jahr 2022 verpasst oder noch Beträge offen sind – seine Rentenabschläge in jedem Fall im Jahr 2023 ausgleichen?

Eine pauschale Empfehlung lässt sich hier meines Erachtens nicht geben: Denn wie so häufig hängt es von der individuellen Situation und insbesondere der individuellen steuerlichen Situation ab, wie die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung am sinnvollsten ausgestaltet wird.

Denn die Ausgleichszahlung ist zwar steuerlich absetzbar, jedoch nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es daher meist sinnvoll, die Ausgleichszahlung über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken und im Gegenzug etwas höhere Preise für einen Rentenpunkt zu zahlen.

Das Gute: Es gibt Möglichkeiten, mit denen man es schafft, dass die Ausgleichszahlung steuerlich dem Jahr 2024 zugerechnet wird, für diese aber noch die günstigen rentenrechtlichen Konditionen des Jahres 2023 gelten:

Entweder man beantragt die besondere Rentenauskunft erst Ende 2023, sodass die Bescheiderteilung durch die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2024 erfolgt. Sofern man die Einzahlung dann innerhalb von drei Monaten nach Bescheiderteilung vornimmt, gelten ausnahmsweise noch die 2023er-Konditionen, steuerlich fällt die Zahlung aber schon ins Jahr 2024, weil hier das sogenannte Abflussprinzip gilt.

Oder: Will man keine (neue) besondere Rentenauskunft beantragen, kann man alternativ die Einzahlung auch innerhalb der ersten Januartage des Jahres 2024 veranlassen. Wie im Beitrag „Ausgleichszahlung für Rentenabschläge – 2021 einzahlen, aber von den 2022er-Konditionen profitieren?“ beschrieben, wird diese dann rentenrechtlich, nicht steuerrechtlich noch dem Vorjahr zugeordnet.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Andi

    Danke ebenfalls für den Beitrag. Ich habe 2022 bereits einen Rentenpunkt „gekauft“. Ich bin allerdings verwundert, dass dieser ebenfalls von der Rentenminderung betroffen ist. Zur Erklärung: Mein Plan ist es 21 Monate früher in Rente zu gehen. Der darauf entfallende Abschlag von 6,3 wird auch auf den gekauften Rentenpunkt angesetzt (lt. aktuellem Rentenbescheid). Möchte ich nun 5 Rentenpunkte (Beispiel) wegen Rentenminderung (21 Monate) ausgleichen, müsste ich 5,35 Rentenpunkte kaufen. Vielleicht kann man diesem Umstand ebenfalls einen Beitrag gönnen bzw. darauf hinweisen. Vielen Dank.

  2. Paul

    Super und vielen Dank für den Beitrag. Nachdem ich 2022 schon doppelt von Ihren Informationen profitieren könnte, werde ich es 2023 machen.

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