Immer mehr Rentner entscheiden sich dafür, neben der Rente noch zu arbeiten. Sollten sie aufgrund einer Erkrankung länger ausfallen, gibt es jedoch ein Problem – zwar nicht in den ersten sechs Wochen. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nämlich noch ganz normal fort. Jedoch danach. Denn das Gesetz sagt: Wer eine Altersvollrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
Bei längerer oder wiederkehrender Erkrankung kann es also sein, dass man ab einem gewissen Zeitpunkt seinen Lebensunterhalt nur noch über seine Rente bestreiten muss, obwohl man womöglich das Zusatzeinkommen aus der Beschäftigung fest eingeplant hat.
Die Lösung: Die Beantragung einer Altersteilrente
Es gibt jedoch einen Weg, um dieses Problem zu umschiffen:
Wer nämlich keine Altersvollrente, sondern eine Altersteilrente erhält, hat trotz Rentenbezug im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Krankengeld – und das sogar über die Regelaltersgrenze hinaus.
Und da seit einiger Zeit die Möglichkeit besteht, eine 99,99-prozentige Teilrente zu beantragen, muss man nur auf einen sehr kleinen Teil seiner Rente verzichten – konkret auf 0,01 Prozent –, um sich den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Bei einer monatlichen Brutto-Rente von 1.700 Euro wären es lediglich 17 Cent pro Monat, die man bei der 99,99-prozentigen Teilrente weniger an Rente erhalten würde.
Formlose Antragsstellung ausreichend
Die Beantragung einer Teilrente ist zudem sehr einfach: Es reicht ein formloses Schreiben an die Rentenversicherung, mit dem man ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Zahlung der Rente als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent beantragt. Die Teilrente wird dann ab dem Monat geleistet, der auf den Monat der Antragsstellung folgt – so ist es im Gesetz festgelegt. Stelle ich den Antrag auf die Teilrente zum Beispiel im Oktober, kann ab November die Teilrente gezahlt werden. Der Wechsel zurück in die Vollrente funktioniert genauso einfach.
Wichtig ist: Um einen Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss die Teilrente bereits ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Es reicht nicht aus, erst nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in die Teilrente zu wechseln. Will man sich den Krankengeldanspruch sichern, sollte man also nicht zu lange warten.
Nachteile des Teilrentenbezugs
Man muss sich jedoch bewusst sein: Die Entscheidung für die 99,99-prozentige Teilrente bringt auch Nachteile mit sich – nicht nur, dass man auf 0,01 Prozent seiner Rente verzichtet – hier sprechen wir ja über einen zu vernachlässigenden Betrag. Wer eine Teilrente bezieht, muss von seinem Lohn auch etwas mehr an Beitrag an die Krankenkasse zahlen.
Denn während für Bezieher einer Altersvollrente der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent gilt, müssen Bezieher einer Teilrente den regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen. Von den zusätzlich zu zahlenden 0,6 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, sodass auf den Altersteilrentner eine Mehrbelastung von 0,3 Prozent zukommt.
Bei einem monatlichen Brutto-Verdienst von 3.000 Euro würde man also für den Krankengeldanspruch jeden Monat 9 Euro zusätzlich an die Krankenkasse zahlen.
Letztlich muss jeder für sich individuell entscheiden, ob er die 0,3 Prozent zusätzlich an Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen möchte oder nicht – für die Absicherung im Fall der Fälle ist dies meines Erachtens aber nicht außerordentlich viel Geld.
Wer neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente erhält, sollte vor Beantragung der Teilrente zudem abklären, ob die Zahlung der Teilrente Auswirkungen auf die Betriebsrente hat.
Ich hoffe, dieser Tipp kann dem ein oder anderen weiterhelfen.