Immer mehr Rentner entscheiden sich dafür, neben der Rente noch zu arbeiten. Sollten sie aufgrund einer Erkrankung länger ausfallen, gibt es jedoch ein Problem – zwar nicht in den ersten sechs Wochen. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nämlich noch ganz normal fort. Jedoch danach. Denn das Gesetz sagt: Wer eine Altersvollrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
Bei längerer oder wiederkehrender Erkrankung kann es also sein, dass man ab einem gewissen Zeitpunkt seinen Lebensunterhalt nur noch über seine Rente bestreiten muss, obwohl man womöglich das Zusatzeinkommen aus der Beschäftigung fest eingeplant hat.
Die Lösung: Die Beantragung einer Altersteilrente
Es gibt jedoch einen Weg, um dieses Problem zu umschiffen:
Wer nämlich keine Altersvollrente, sondern eine Altersteilrente erhält, hat trotz Rentenbezug im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Krankengeld – und das sogar über die Regelaltersgrenze hinaus.
Und da seit einiger Zeit die Möglichkeit besteht, eine 99,99-prozentige Teilrente zu beantragen, muss man nur auf einen sehr kleinen Teil seiner Rente verzichten – konkret auf 0,01 Prozent –, um sich den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Bei einer monatlichen Brutto-Rente von 1.700 Euro wären es lediglich 17 Cent pro Monat, die man bei der 99,99-prozentigen Teilrente weniger an Rente erhalten würde.
Formlose Antragsstellung ausreichend
Die Beantragung einer Teilrente ist zudem sehr einfach: Es reicht ein formloses Schreiben an die Rentenversicherung, mit dem man ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Zahlung der Rente als Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent beantragt. Die Teilrente wird dann ab dem Monat geleistet, der auf den Monat der Antragsstellung folgt – so ist es im Gesetz festgelegt. Stelle ich den Antrag auf die Teilrente zum Beispiel im Oktober, kann ab November die Teilrente gezahlt werden. Der Wechsel zurück in die Vollrente funktioniert genauso einfach.
Wichtig ist: Um einen Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss die Teilrente bereits ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Es reicht nicht aus, erst nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in die Teilrente zu wechseln. Will man sich den Krankengeldanspruch sichern, sollte man also nicht zu lange warten.
Nachteile des Teilrentenbezugs
Man muss sich jedoch bewusst sein: Die Entscheidung für die 99,99-prozentige Teilrente bringt auch Nachteile mit sich – nicht nur, dass man auf 0,01 Prozent seiner Rente verzichtet – hier sprechen wir ja über einen zu vernachlässigenden Betrag. Wer eine Teilrente bezieht, muss von seinem Lohn auch etwas mehr an Beitrag an die Krankenkasse zahlen.
Denn während für Bezieher einer Altersvollrente der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent gilt, müssen Bezieher einer Teilrente den regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen. Von den zusätzlich zu zahlenden 0,6 Prozent übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, sodass auf den Altersteilrentner eine Mehrbelastung von 0,3 Prozent zukommt.
Bei einem monatlichen Brutto-Verdienst von 3.000 Euro würde man also für den Krankengeldanspruch jeden Monat 9 Euro zusätzlich an die Krankenkasse zahlen.
Letztlich muss jeder für sich individuell entscheiden, ob er die 0,3 Prozent zusätzlich an Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen möchte oder nicht – für die Absicherung im Fall der Fälle ist dies meines Erachtens aber nicht außerordentlich viel Geld.
Wer neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente erhält, sollte vor Beantragung der Teilrente zudem abklären, ob die Zahlung der Teilrente Auswirkungen auf die Betriebsrente hat.
Ich hoffe, dieser Tipp kann dem ein oder anderen weiterhelfen.
heute wurde vom Kabinett der entwurf zum Thema Aktivrente verabschiedet. d.h. es wird das Thema rente + Sozialabgaben, Steuern , Freibeträge neubeleuchtet werden. Mir fallen da bereits Fragen zu Abgaben ein, Aktivrente und Krankengeld bei GKV, Progressionsvorbehalt, Arbeitslsenversicherung und -geld, Welche Beiträge zahlt der AG welche der AN. Sind das alles Sonderausgaben, etc. Gibt es einen automatischen wechsel von Flexirente mit zuverdienst in die Aktivrente, Was muss mit AG, GKV , DRv geklärt werden. Aktivrente oder rente mit minjob lukrativer . Ich freue mich schon auf die Tipps
@Ralf: Das gehoert in die Kategorie: „Tarnen und Taeuschen“:
Tarnen, weil: Wir tun so als ob und machen was, damit die Buerger denken, wir machen etwas.
Taeuschen, weil: Wir verabschieden ein Gesetz, dass ziemlich sicher nicht verfassungsmaessigen Bestand haben wird, aber weil es dauert, bis es alle merken, koennen wir die Dose noch ein bisschen weiter die Strasse runterkicken …
Das sagt dir jede KI (aka die Digital-Spatzen pfeifen es von den Daechern):
„Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz zur Aktivrente erlaubt Rentnerinnen und Rentnern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazu zu verdienen. Diese Regelung soll den Arbeitsmarkt entlasten und die Erwerbstätigkeit im Alter fördern, tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Rentenalter, nicht aber Selbstständige oder Beamte.
Zum Thema Verfassungsmäßigkeit ist die Lage komplex: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags weist darauf hin, dass das Gesetz eine deutliche Ungleichbehandlung nach dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes darstellt, da nur Menschen ab der Regelaltersgrenze und nur abhängig Beschäftigte diese Steuerbegünstigung erhalten. Diese Ungleichbehandlung stellt eine erhebliche Abweichung von der allgemeinen Steuerlastverteilung dar. Ob dies verfassungswidrig ist, hängt davon ab, ob die Bundesregierung die Benachteiligung durch überragende Gemeinwohlinteressen (Fachkräftemangelbekämpfung, Stärkung der Sozialversicherungssysteme) überzeugend begründen kann. Bisher ist diese Frage nicht abschließend gerichtlich geklärt, Klagen gegen die Aktivrente gelten als wahrscheinlich.
Zusammengefasst:
Die Aktivrente wurde beschlossen und ermöglicht Rentnern steuerfreie Hinzuverdienste bis 2.000 Euro monatlich.
Verfassungsrechtlich ist das Gesetz umstritten wegen Ungleichbehandlung nach Alter und Art der Beschäftigung.
Ob es verfassungswidrig ist, hängt von zukünftigen gerichtlichen Prüfungen ab, Klagen werden erwartet.“
LG Joerg
PS: Einfach immer weiter die Blockparteien waehlen, dann wird schon alles gut …
Warum muss ich überhaupt KV Beiträge als Vollrentner zahlen, wenn ich absolut keinen Mehrwert daraus habe. Ich zahle von meiner Rente bereits KV Beiträge. Ich werde jetzt meine Rente erst mal ändern.
Weil auf sämtliches Einkommen KV fällig wird. Wenn deine Rente doppelt so hoch wäre, müsstest du das genauso bezahlen
Ich glaube ich habe das mit der Teilrente und dem Antragszeitpunkt nicht so wirklich verstanden.
Wenn ich also einen Antrag auf Teilrente stelle während ich Arbeitsunfähig bin dann erhalte ich kein Krankengeld auf diese Arbeitsunfähigkeit, richtig?
Muss ich den Antrag denn dann noch mal stellen wenn diese AU abgelaufen ist, damit ich für folgende Arbeitsunfähigkeiten Krankengeld erhalte oder geht das dann automatisch?
Hallo, ich bekomme
Erwerbsminderungsrente, kann man dann auch die 99,99% Teilrente beantragen?
Freundlich Grüße Yvonne
Sorry, neben der Erwerbsminderungsrente arbeite ich noch ca. 24 Std/Woche in Teilzeit.
Eine Teilrente kann nur bei der „Rente wegen Alters“ gewählt werden (siehe § 42 SGB VI), und nicht bei der „Rente wegen Erwerbsminderung“.
Danke für die Antwort und Angabe der Quelle!
Seit 2017 bezieh ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente neben meiner Teilzeittätigkeit.
Im November 2024 bin ich von der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf die Möglichkeit der Umwandlung in die vorgezogene Altersrente mit Schwerbehinderung informiert worden. Nach reichlicher Überlegung habe ich mich dafür entschieden, rückwirkend die Teilrente ( 99,99%) zu beantragen. Meine Teilzeittätigkeit übe ich auch weiterhin aus. Da meine Antragsstellung rückwirkend, zum frühesten Termin erfolgte, wurde aus Unkenntnis nicht beachtet, dass zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit bestand.
nun fordert meine Krankenversicherung das gezahlte Krankengeld von mir zurück. Ich war mir sicher, mit der Teilrente alles richtig gemacht zu haben, und bin von der Rentenberaterin auch nicht auf solche Eventualitäten hingewiesen worden.
Ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt und hoffe auf hilfreiche Informationen um diese Rückzahlung nicht tätigen zu müssen.
Mein Mann ist 2022 in reguläre Altersvollrente gegangen, arbeitet aber als freiwillig versicherter Selbstständiger weiter. Ein Krankengeldanspruch besteht aktuell nicht. Anderer Versicherungen sind ausgelaufen. Bisher ist es aber gutgegangen, trotz schwerwiegender Erkrankungen. Gilt das mit dem Zurückgehen in Teilrente und Wiedererwerben des KG- Anspruchs auch für freiwillig Versicherte in der GKV? Er ist 69 Jahre alt. Wir wurden damals von der Krankenkasse krass falsch beraten, uns wurde diese Möglichkeit verschwiegen.
Ich bin Vollrentnerin, wenn ich jetzt Teilrente beantrage, wie wird der Beitragssatz dann verrechnet. Ich mache nur einen Minijob, der nicht versteuert wird.
Ganz habe ich es nicht verstanden: als Teilrentner zahle ich und die DRV zusammen 14%. Auf meine weiteren Einkünfte sind 14,6% (vom Teilrenter und Arbitgeber) abzuführen? Oder werden auch auf meine Teilrentenbezüge 14,6% fällig?
Teilrente vor 67 = KV 14,6 %
Vollrente vor 67J. = KV 14,6 %
Teilrente ab 67J. = KV 14,6 %
Vollrente ab 67J. = KV 14 %
Es gibt noch Menschen bis 31.12.1964 geboren, die können früher in Regelaltersrente gehen (z.B. Altersrente mit ca. 66 Jahren wenn 1961 geboren), für die gilt lt. Beispiel 66 Jahre = 67 Jahre.
14%, das nennt sich Krankenversicherung der Rentner (KvdR)
Sorry, wer hat denn den Text verfasst.
Man hat keinen Anspruch auf die Regelaltersgrenze, sondern auf Anspruch auf Regelaltersrente wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Teilrente kann kann nur beantragen, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Also fehlt bei ihrer Frage die Angabe des Geburtsdatums.
Und weiter: haben Sie bereits 35 Jahre an Versicherungszeiten zurückgelegt?
(Dies ist kein Rechtsrat, ich teile nur meine Erfahrungen.)
Folgendes steht im Arbeitsvertrag:
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tag vor Beginn des Bezugs von Altersruhegeld, spätestens jedoch mit Ablauf des Kalendermonats in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersgrenze hat.
Was bedeutet das genau? Muss ich meinem Arbeitgeber meine Teilrente mit 64 mitteilen und endet dann mein Vertrag?
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tag vor Beginn des Bezugs von Altersruhegeld, spätestens jedoch mit Ablauf des Kalendermonats in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersgrenze hat.
Sorry, wer hat denn denn Text verfasst.
Man hat keinen Anspruch auf die Regelaltersgrenze, sondern auf Regelaltersrente.
Hier würde das Arbeitsverhältnis laut Text 1. Tag vor Beginn der Teilrente enden, denn das ist mit „Bezug von Altersruhegeld“ gesagt= Rente ist Altersruhegeld.
Das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, bevor man Teilrente beantragt. Denn durch den Antrag kann sich eine Änderung der Beitragsgruppe ergeben, was der Fall ist, wenn der Arbeitgeber weniger Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen muss, Auch die Deutsche Rentenversicherung fordert bei der Berechnung der Rente indirekt Informationen vom Arbeitgeber an, was zu einer Information führt, auch wenn Sie dies nicht proaktiv tun.
Vielleicht unterstützt Sie ihr Arbeitgeber bei ihrem Teilzeitwunsch! Viel Erfolg!
(Dies ist kein Rechtsrat, ich teile nur meine Erfahrungen.)
Ich kann als besonders langjährige Versicherte am 01.02.2026 Rente ohne Abschäge beziehen, würde dann gerne die Teilrente von 99,99 % in Anspruch nehmen. Wie lange vorher sollte ich den Antrag stellen? Bzw. Reicht auch hier ein einfaches Schreiben an die Rentenversicherung?
Den Rentenantrag sollten Sie ca. drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen. Im Rentenantrag können Sie dann auch direkt angeben, dass Sie die Rente als 99,99 %-Teilrente beantragen.
Guten Tag. Ich beziehe ab November 24 Krankengeld. Ab 1.11.25 habe ich die Möglichkeit eine Teilrente zu beantragen.
Kann ich neben der Rente weiterhin Krankengeld bekommen?
Ich habe eine frage mein Mann ist vollrentner ,ist jetzt die 2 Woche krank geschrieben mein Mann würde nach 6 Wochen kein Krankengeld bekommen. Aber jetzt geht mein Mann ab dem 1 August auf Teilrente 99,99,9 % wie sieht es dann aus. Dann müsste mein Mann wieder arbeiten gehen bevor die 6 Wochen um sind. Da die Teilrente erst ab dem 1 August laüft. Danke im voraus
Korrekt. Anspruch auf Krankengeld besteht nur dann, wenn man zu dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, bereits eine Teilrente bezogen hat. Wechselt man erst nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit von der Voll- in die Teilrente, wird (leider) kein Krankengeld gezahlt.
Frage.Kann an die Teilrente,auch wieder auf volle Rente umwandeln?Weil ich möchte. Noch 2 Jahre weiter arbeiten bis meine. Frau in Rente geht
Ja, ein Wechsel zurück von der Teil- in die Vollrente ist problemlos möglich. Hierzu reicht ein einfaches Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung. Vorlaufzeit ist ein Monat. Im Juli 2025 könnten Sie beispielsweise beantragen, dass ab August 2025 die Rente wieder als Vollrente gezahlt werden soll.
Was passiert, wenn ich während Krankengeldbezug und Teilrentenbezug zu arbeiten aufhöre?
Das würde mich auch sehr interessieren,
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Für gesetzliche Renten sowie Versorgungsbezüge gilt der allgemeine Beitragssatz.
Korrekt. Habe ich im Beitrag etwas Gegenteiliges behauptet?
Und um den Beitrag von Pascal, der die 14,0% als ermäßigten Beitragssatz ganz besonders hervorhebt, abzurunden: Egal ob allgemeiner oder ermäßigter Beitragssatz, obendrauf kommt immer noch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz von ca. 2,5%(Prozentpunkte). (warum also wegen 14,0% oder 14,6% intervenieren?)
Das gilt aber nur für Leute die noch keine Regelaltersgrenze erreicht haben, oder ?
Achtung wer in Teilrente geht, hat auch von seinem Bruttoarbeitseinkommen den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung zu zahlen