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Rentenanpassung zum 01.07.2018: Konkrete Zahlen

Nachdem Deutschland nun seit einigen Tagen wieder über eine handlungsfähige Regierung verfügt, gibt es auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Veränderungen bzw. Informationen zu verkünden:

Die Höhe der Rentenanpassung.

Am gestrigen Tag hat der neue Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil mitgeteilt, dass er über alle notwendigen Zahlen verfügt, um die Höhe der Rentenanpassung zum 01.07.2018 zu beziffern.

Die Höhe der Rentenanpassung wird nämlich nicht willkürlich von der Regierung festgelegt, sondern anhand einer im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Formel berechnet.

Der wichtigste Faktor in der Formel zur Berechnung der Rentenanpassung ist die Entwicklung der Durchschnittslöhne in Deutschland. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die Renten aufgrund der aktuell sehr positiven Lage am Arbeitsmarkt überdurchschnittlich stark steigen.

Die Höhe der Rentenanpassung

In Zahlen ausgedrückt:

Wer in Westdeutschland gearbeitet und damit Rentenpunkte (West) erworben hat, kann sich über eine Erhöhung seiner Rente um 3,22 % freuen. Der aktuelle Rentenwert (West) steigt zum 01.07.2018 nämlich von aktuell 31,03 € auf dann 32,03 €.

Hat man beispielsweise im Laufe seines Erwerbslebens 45 Rentenpunkte (West) gesammelt, beziffert sich die Brutto-Rente bis zum 30.06.2017 auf 1.396,35 € (45 x 31,03 €). Ab dem 01.07.2018 steigt die Rente exakt um 45 € auf dann 1.441,35 € brutto (45 x 32,03 €).

Etwas höher fällt die Rentenanpassung für Personen aus, die in Ostdeutschland gearbeitet haben und daher über Rentenpunkte (Ost) verfügen. Ein Rentenpunkt (Ost) hat bisher einen Wert von 29,69 €. Ab dem 01.07.2018 wird der Wert bei 30,69 € liegen, was einer Steigerung um 3,37 % entspricht.

Die Höhe einer Ost-Rente mit 45 Rentenpunkten (Ost) steigt damit zum 01.07.2018 von bisher 1.336,05 € auf dann 1.381,05 € brutto. Die Rente (Ost) steigt also in diesem Beispiel exakt wie die Rente (West) um 45 €.

Für wen gelten welche Werte/Rentenpunkte?

Es stellt sich nun die Frage, wer überhaupt über Rentenpunkte (West) und wer über Rentenpunkte (Ost) verfügt.

Ob im Versicherungskonto Entgeltpunkte (West) oder Entgeltpunkte (Ost) vermerkt sind, hängt nicht vom eigenen Wohnort ab, sondern nur davon, ob der Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort in West- oder Ostdeutschland lag.

Hat man sein Leben lang nur im Westen oder nur im Osten gearbeitet, sind alle Rentenpunkte, die man im Laufe seines Lebens gesammelt hat entweder Rentenpunkte (West) oder Rentenpunkte (Ost). Entsprechend steigen die Renten entweder um 3,22 % oder um 3,37 %.

Hat man in seinem Erwerbsleben sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland gearbeitet, hat man sowohl die einen als auch die anderen Rentenpunkte erworben.

Die Rentenanpassung bei jemandem, der sowohl Rentenpunkte (West) als auch Rentenpunkte (Ost) erworben hat, liegt dann irgendwo zwischen 3,22 % und 3,37 % in Abhängigkeit vom individuellen Verhältnis zwischen Entgeltpunkten West und Ost.

Ab dem 01.07.2024 wird es die Unterscheidung zwischen Rentenpunkten (West) und Rentenpunkten (Ost) übrigens nicht mehr geben. Ab diesem Zeitpunkt wird ein einheitlicher Wert existieren, unabhängig davon, an welchem Ort man gearbeitet hat. Von da an wird auch die Rentenanpassung einheitlich erfolgen.

Wer profitiert von der Rentenanpassung?

Kurze Antwort: In gewisser Weise jeder!

All jene, die bereits eine Rente erhalten, profitieren direkt. Sie können am kurz vor dem 01.07.2018 versandten Rentenanpassungsbescheid sehen, wie viel Geld sie ab Juli 2018 jeden Monat zusätzlich in der Tasche haben werden.

Aber auch Personen, die zurzeit noch keine Rente erhalten, können sich freuen. Anhand der regelmäßig übersandten Renteninformation werden sie erkennen, dass die Höhe ihrer zukünftigen Rente von der Anpassung beeinflusst wird. Denn auch ihre Rente berechnet sich, indem alle während des Erwerbslebens gesammelten Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Steigt der aktuelle Rentenwert, steigt somit auch die zu erwartende Altersrente.

Weiteres Verfahren

Abschließend gilt es noch anzumerken, dass zur Umsetzung der Rentenanpassung zunächst noch eine Verordnung erlassen werden muss, die sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat zu verabschieden ist. Hierbei handelt es sich jedoch eher um eine Formsache. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass es von Seiten des Bundestags oder des Bundesrats Einwände gegen die per Formel ermittelte Rentenanpassung geben wird.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Schmidt

    Mütterrenten-Punkt 0,5. für ein Kind.Das macht so um 13€ mehr im
    Monat. Das ist schäbig für viele Jahre Mühe u. Arbeit.Wer da mit Politik
    macht sollte nie gewählt werden. Inge Schmidt

    1. Rentenfuchs

      Aus meiner Sicht muss man hier etwas weiter ausholen: Welche stattlichen Leistungen gehen mit der Erziehung eines Kindes (allein in der gesetzlichen Rentenversicherung) einher?
      1. Bei vor 1992 geborenen Kindern gibt es 2,5 Jahre an Kindererziehungszeit. Hierdurch ergibt sich eine monatliche Rentensteigerung in Höhe von ca. 70 €. Diese Rentensteigerung hat einen Wert von mehr als 17.500 €.
      2. Weitere Rentensteigerungen können sich aufgrund der sogenannten Kinderberücksichtigungszeit ergeben. Hierdurch kann es aber durchaus auch noch einen Bonus von 0,5 – 1,5 Entgeltpunkten geben – also einer zusätzlichen Rentensteigerung von ca. 16 € – 50 € (Wert von 3.500 € – 11.000 €).
      3. Entgeltpunkte für die Zeit des Schwanger- und Mutterschutzes.
      4. Berücksichtigung der 10-jährigen Berücksichtigungszeit bei allen! für einen vorzeitigen Rentenbeginn relevanten Mindestversicherungszeiten.

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