Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 steigen nicht nur die Renten, auch der Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten erhöht sich: Konkret steigt der Freibetrag auf 1.038,05 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2024. Der Zusatzfreibetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind wird ab dem 1. Juli 2024 bei 220,19 Euro liegen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den genannten Freibeträgen um Netto-Freibeträge handelt.

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet. Konkret steigt der Freibetrag zum 1.7.2023 auf 992,64 Euro. Anders als in den vergangenen Jahren gilt dieser Freibetrag dann in gleicher Höhe sowohl für Personen mit Wohnsitz in den alten als auch für Personen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern.

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Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2022

um 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten um 5,35 % im Westen und 6,12 % im Osten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten so wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens ist abhängig davon, ob der Wohnsitz der oder des Hinterbliebenen in den westdeutschen oder in den ostdeutschen Bundesländern liegt sowie davon, ob ein zusätzlicher Freibetrag wegen der Erziehung waisenenrentenberechtigter Kinder zu gewähren ist.

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Corona-Prämie wird nicht auf Rente angerechnet

Viele Beschäftigte sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die besonderen Leistungen der Arbeitnehmer mit einer steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € zu honorieren. Auch Rentner, die nebenher noch erwerbstätig sind, können einen solchen Corona-Bonus erhalten. Doch welche Auswirkungen hat der Corona-Bonus auf die Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder auch eine Witwen- oder Witwerrente? Wird die Corona-Prämie als Einkommen auf die Rente angerechnet?

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Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten

Volljährige Waisen erhalten nur dann Waisenrente, wenn Sie sich in Ausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, freiwilligen Dienst leisten oder aufgrund einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? In diesen Fällen soll das zweite Sozialschutzpaket helfen.

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Werden Mieteinkünfte auf Witwen- und Witwerrenten angerechnet?

Werden Mieteinkünfte auf Witwen- oder Witwerrente angerechnet? Das hängt davon ab: Nämlich davon, ob altes oder neues Recht gilt und wie hoch die Mieterträge ausfallen. In diesem Beitrag erfahrt ihr, in welchen Fällen es zur Anrechnung kommt und in welchem Umfang Mieteinkünfte auf Hinterbliebenenrenten angerechnet werden.

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Rentenabfindung bei Wiederheirat – Wie hoch fällt sie aus?

Rente kennt jeder! Aber die gesetzliche Rentenversicherung erbringt auch Leistungen, die in der Öffentlichkeit weit weniger bekannt sind. Eine solche Leistung ist die sogenannte Rentenabfindung bei Wiederheirat. Wer kann eine Rentenabfindung bei Wiederheirat erhalten, wie hoch fällt diese aus und was ist eigentlich die Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten?

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Wird meine eigene Rente auf meine Witwen- oder Witwerrente angerechnet?

Beim Tod des Ehegatten zahlt die Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Aber Achtung: Das eigene Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Die Einkommensanrechnung ist aber durchaus komplex, weshalb ich mir den häufigsten Fall genauer angesehen haben: Eigene Rente + Witwen- oder Witwerrente.

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