Corona-Prämie wird nicht auf Rente angerechnet

Viele Beschäftigte sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die besonderen Leistungen der Arbeitnehmer mit einer steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € zu honorieren. Auch Rentner, die nebenher noch erwerbstätig sind, können einen solchen Corona-Bonus erhalten. Doch welche Auswirkungen hat der Corona-Bonus auf die Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder auch eine Witwen- oder Witwerrente? Wird die Corona-Prämie als Einkommen auf die Rente angerechnet?

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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge wegen Corona lieber auf das nächste Jahr verschieben?

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, dies jedoch nicht mit einer dauerhaften Rentenkürzung bezahlen will, kann alternativ den Rentenabschlag durch eine Extra-Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Doch im Zuge der Corona-Pandemie stellt sich da die Frage: "Lohnt es sich, die Ausgleichszahlung aufgrund der Corona-Pandemie aufzuschieben, weil es in Zukunft unter Umständen mehr Rentenpunkte für das gleiche Geld gibt? Oder ist vielleicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Ausgleichszahlung zu leisten?"

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Trotz Corona – Ost-Renten werden auch 2021 steigen!

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 wird es trotz Corona-Pandemie zum 1. Juli 2020 eine üppige Rentenanpassung geben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die deutschen Rentner hingegen erst etwas verspätet, nämlich zum 1. Juli 2021 zu spüren bekommen. Auch eine Nullrunde ist für das Jahr 2021 nicht auszuschließen - zumindest für West-Rentner. Im Rahmen der Anpassung der Ost-Renten ist hingegen ein Faktor zu berücksichtigen, durch den für das Jahr 2021 und auch für die Folgejahre eine (kleine) Rentenanpassung garantiert wird.

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Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten

Volljährige Waisen erhalten nur dann Waisenrente, wenn Sie sich in Ausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, freiwilligen Dienst leisten oder aufgrund einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? In diesen Fällen soll das zweite Sozialschutzpaket helfen.

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