Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten
Volljährige Waisen erhalten nur dann Waisenrente, wenn Sie sich in Ausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, freiwilligen Dienst leisten oder aufgrund einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? In diesen Fällen soll das zweite Sozialschutzpaket helfen.