Höherer Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten ab dem 1. Juli 2024
Zum 1. Juli 2024 steigen nicht nur die Renten, auch der Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten erhöht sich: Konkret steigt der Freibetrag auf 1.038,05 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2024. Der Zusatzfreibetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind wird ab dem 1. Juli 2024 bei 220,19 Euro liegen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den genannten Freibeträgen um Netto-Freibeträge handelt.