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Eine Pflanze wächst aus einem Geldstapel.

Rentenanpassungen im Zeitverlauf: 11-Jahresrückblick

Zum 1. Juli 2019 wurden in Deutschland die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst beziehungsweise erhöht. Dieser Anlass soll genutzt werden, um zu betrachten, wie sich die Rentenanpassungen in den letzten Jahren entwickelt haben.

Gesetzlich festgeschrieben ist, dass zum 1. Juli eines Jahres zu ermitteln ist, ob und in welcher Höhe die gesetzlichen Renten erhöht werden müssen. Die Anpassung erfolgt dabei nicht nach Gutdünken der Politik, sondern nach einer im Gesetzestext festgeschriebenen Formel. In dieser sind folgende Faktoren zusammengefasst, die einen Einfluss auf die Rentenhöhe haben.

1, Die allgemeine Lohnentwicklung

Am stärksten wird die Rentenanpassung durch die allgemeine Lohnentwicklung beeinflusst. Steigen die Durchschnittslöhne in Deutschland, erhöht sich dadurch auch der aktuelle Rentenwert und damit die Höhe der gesetzlichen Rente.

Beispiel: Der Durchschnittslohn ist von 34.514 € im Jahr 2014 auf 35.363 € im Jahr 2015 gestiegen.

Berücksichtigt wird dieser Anstieg in Höhe von 2,5 % bei der Berechnung der Rentenanpassung des Jahres 2016, da bei der Rentenanpassung immer die Löhne des Vorvorjahres mit denen des Vorjahres verglichen werden.

2. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung

Der zweite, für die Rentenanpassung relevante Faktor ist die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wie bei der allgemeinen Lohnentwicklung wird auch hier die Entwicklung des Beitragssatzes des Vorvorjahres mit der des Vorjahres verglichen.

Wenn sich der Beitragssatz in der Vergangenheit aufgrund hoher Beitragseinnahmen der Rentenversicherung verringert hat, hat sich dieses positiv auf die Rentenanpassung ausgewirkt. Die Renten steigen also stärker als die durchschnittliche Lohnentwicklung.

Musste der Beitragssatz im Vorjahr hingegen erhöht werden, fällt die Rentenanpassung im Folgejahr geringer als die allgemeine Lohnentwicklung aus.

3. Der Nachhaltigkeitsfaktor

Der dritte und letzte Faktor, der die Rentenanpassung beeinflusst, ist der Nachhaltigkeitsfaktor. Der Nachhaltigkeitsfaktor beschreibt das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern.

Verschiebt sich das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern in Richtung der Rentner (Vergleich Vorjahr mit dem Vorvorjahr), führt dieses dazu, dass die Rentenanpassung geringer als das Lohnwachstum ausfällt.

Steigt hingegen die Anzahl der Beitragszahler im Vergleich zu den Rentner, hat dieses einen positiven Einfluss auf die Höhe der Beitragszahlung.

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Rentenformel zwar ziemlich kompliziert ausschaut, die Idee dahinter jedoch durchaus auch für einen Laien verständlich ist.

Im Weiteren werden wir betrachten, wie hoch die Rentenanpassungen in den letzten 11 Jahren gewesen sind, die mithilfe der oben beschriebenen Formel errechnet wurden.

Anmerkung: Es handelt sich bei diesem Beitrag um einen aktualisierten Beitrag, der erstmalig im Jahr 2018 erschienen ist. 2018 habe ich mir die Rentenanpassungen der letzten 10 Jahre angeschaut. Nachdem nun auch die Rentenanpassung 2019 vollzogen wurde, habe ich den Beitrag entsprechend aktualisiert.

Die Rentenanpassungen in den Jahren 2009 – 2019

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Rentenanpassungen in den letzten 11 Jahren, also von 2009 – 2019 ausgefallen sind.

Jahr der RentenanpassungProzentuale Rentensteigerung im WestenProzentuale Rentensteigerung im Osten
20092,41 %3,38 %
20100 %0 %
20110,99 %0,99 %
20122,18 %2,26 %
20130,25 %3,29 %
20141,67 %2,53 %
20152,1 %2,5 %
20164,25 %5,95 %
20171,9 %3,59 %
20183,2 %3,4 %
20193,18 %3,91 %

Die durchschnittliche Rentensteigerung im Westen lag in den letzten 11 Jahren bei 1,83 % und im Osten bei 2,54 %. Die Inflationsrate lag jährlich hingegen nur bei ungefähr 1,3 %. Auch unter Berücksichtigung der Preisentwicklung konnten Rentner sich in den letzten 11 Jahren somit über reale Kaufkraftgewinne freuen.

Besondere Situation in den letzten 11 Jahren

Geringe Inflationsrate

Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die letzten 11 Jahre von besonderen Ereignissen geprägt waren und daher nur begrenzt in die Zukunft fortgeschrieben werden können.

Ein besonderes Ereignis war die Finanzmarktkrise im Jahr 2008, aus der Deutschland zwar relativ glimpflich hervorging, deren Einfluss auf die Inflationsrate jedoch noch heute deutlich zu spüren ist.

Wie lange die Inflationsrate auf dem niedrigen Niveau verbleiben wird, auf dem sie sich aktuell befindet, kann niemand sagen. Die Europäische Zentralbank strebt jedoch langfristig eine Inflationsrate von knapp unter 2 % an. Berücksichtigt man diesen Wert, bleibt von den Rentenanpassungen nur noch ein geringer Kaufkraftgewinn.

Gute wirtschaftliche Entwicklung

Weiterhin hat die gute wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkungen auf den Umfang der Rentenanpassungen. Steigende Löhne führen zum Anstieg des allgemeinen Lohnniveaus, welches sich wiederum direkt auf die Rentenformel auswirkt.

Ein hohes Beschäftigungsniveau verbessert zweitens die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung, was Senkungen des Beitragssatzes zur Folge hat. Wie oben beschrieben wirken sich Beitragssatzsenkungen positiv auf die Rentenanpassungen aus.

An dritter Stelle wird auch der Nachhaltigkeitsfaktor positiv von der wirtschaftlichen Lage beeinflusst. Bei einem Anstieg der Beschäftigungszahlen verschiebt sich das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern in Richtung der Beitragszahler, was ebenfalls Rentensteigerungen zur Folge hat.

Ausblick

Da keiner von uns über eine Glaskugel verfügt und in die Zukunft schauen kann, stellen jegliche Vorhersagen zur zukünftigen Entwicklung der Rentenanpassungen lediglich gut oder weniger gut begründete Mutmaßungen dar.

Die Rentenversicherung selbst weist in ihrer Renteninformation zwei verschiedene zukünftige Szenarien aus. Im eher pessimistischen Szenario geht sie davon aus, dass die Renten jährlich um 1 % steigen. Im eher positiven Szenario liegen die Rentenanpassungen bei 2 %.

Meine persönliche Empfehlung ist, die Rentenanpassung bei der Altersvorsorgeplanung beziehungsweise bei der Planung der zukünftigen finanziellen Verhältnisse gänzlich zu ignorieren. Im Gegenzug kann man dann auch den Aspekt “Inflation” außer Acht lassen.

Beispiel:

Im Jahr 2010 wird eine Rente von 1.500 € gezahlt. Bei einer Rentensteigerung von jährlich 1,5 % liegt die Rentenzahlung nach 5 Jahren, also im Jahr 2015 bei 1.615 €.

Wenn der Preis für eine 3-Zimmer-Wohnung im Jahr 2010 bei 750 € liegt und die Preise sich jährlich um 1,5 % erhöhen (Inflationsrate von 1,5 %), dann muss für die gleiche Wohnung im Jahr 2015 ein Betrag von 808 € aufgebracht werden.

Genauso verhält es sich auch mit allen anderen Kosten, sodass man im Jahr 2015 zwar 1.615 € in der Tasche hat, sich hiermit jedoch die gleichen Dinge kaufen kann, die man im Jahr 2010 für 1.500 € bekommen hat.

Sollte die Rente stärker als die Inflation steigen, kann man sich über den Anstieg der Kaufkraft freuen. Hiermit zu planen, ist jedoch eher ungünstig.

Rentenminderungen ausgeschlossen

Betrachtet man die oben aufgeführten Faktoren, wäre es rein theoretisch denkbar, dass es in einzelnen Jahren auch vorkommen kann, dass die Renten nicht erhöht, sondern gesenkt werden müssen.

Wenn beispielsweise die Durchschnittslöhne sinken, hätte dieses laut Formel entsprechende Rentenminderungen zur Folge.

Hier hat der Gesetzgeber allerdings einen Riegel vorgeschoben:

Selbst wenn die Renten aufgrund der Rentenformel sinken müssten, bleiben sie konstant. Rentensenkungen sind somit gesetzlich ausgeschlossen.

Tritt der Fall ein, dass die Renten laut Formel eigentlich hätten gesenkt werden müssen, hat dieses allerdings Auswirkungen auf die Rentenanpassungen der Folgejahren. Diese fallen dann nämlich etwas geringer aus.

Indirekte Rentenminderungen

Liegen die Rentenanpassungen allerdings niedriger als die Inflationsrate, kommt es zu indirekten Rentenminderungen. Die absolute Rentenhöhe vermindert sich zwar nicht oder steigt sogar an, aufgrund der Inflation können mit der Rente jedoch weniger Produkte erworben werden.

In der Vergangenheit gab es durchaus Jahre, in denen es zu solch indirekten Rentenminderungen gekommen ist. Um in diesem Fall dennoch seinen Lebensstandard halten zu können, sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema Altersvorsorgeplanung beschäftigen und Rücklagen schaffen.

Weitere Informationen zum Thema Altersvorsorgeplanung.

Video: Wie hoch waren die Rentenanpassungen der letzten 10 Jahre?

Wie berücksichtigt ihr die Rentenanpassung bei eurer Altersvorsorgeplanung? Schreibt gerne einen Kommentar!

Dieser Beitrag hat 9 Kommentare

  1. Rolf gronemeye

    Erst EM rentnerjetzt alterstemtner mit den Abschläge des vorzeitigen renteneintritts. Danke!! Meinen Schlaganfall hab ich mir nicht ausgesucht nur die einuahlingsjahre, weil ich gerne gearbeitet habe. Aber selbst nachrechnen kann ich das nicht. EM Rentner sterben wahrscheinlich bevor sie in die Altersrente gehen. Oder wie ist das gemeint??

  2. Alf Ferch

    Eine Mutter mit 3 Söhnen hat folgenden Ablauf; von 1973 bis 1989 voll gearbeitet in DDR, 1972 einen Sohn bekommen,
    1989 nach Westdeutschland geflüchtet, Bis dato immer noch nicht anerkannt! 1990 im Januar 2. Sohn geboren und im Okt. 1991 3. Sohn geboren. in Westdeutschland dann nochmal ca 1 Jahr gearbeitet und ca, 1,5 Jahre Pflegedienst übernommen.
    Also gearbeitet insgesamt ca. 19 Jahre. Anerkannt wurden insgesamt 28 Jahre mit Kindererziehung für die Grundrente.
    Sie bekommt eine Rene seit 2019 in Höhe von 560,00 EUR. Antrag auf Grundrente wurde abgelehnt. Das ist unser soziales Deutschland, die 3 Söhne erbringen einen sehr grossen Steueranteil in die Republik ein. Die Mutter lässt man verhungern!

  3. usala

    Meine Rentenberechnung stimmte von Anfang an nicht .
    Ich war zum Schluss meiner Arbeitszeit, bei einer Westfirma unter Vertrag, habe jedoch für die Firma immer im Osten gearbeitet.
    es wurde die ganzen Jahre eine West Erhöhung Berechnet , was Gesetzlich nicht richtig ist.

  4. Heinrich Kautscher

    mein Kommentar ist eine Frage, habe 28 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, dann wurde ich Selbständig und habe den Mindestbeitrag zur Erhaltung meiner Rente 20 Jahre eingezahlt, bin dann mit 63 Jahren in Rente mit Abschlag gegangen, den ich ja noch zahle bzw. immer noch abgezogen wird, habe ich eine Möglichkeit einen Antrag auf Entfernung oder Minderung, oder gar Rückzahlung zu stellen da es ja inzwischer die Rente mit 63 gibt?
    Eine kurze Auskunft wäre scon O.K.
    Freundlichst
    Heinrich Kautscher

    1. Rentenfuchs

      Lieber Herr Kautscher, ein nachträglicher Wechsel der Rentenart und ein damit theoretisch einhergehender Wegfall der Rentenabschläge ist rein rechtlich leider nicht möglich.

  5. Hans W. HOLLÄNDER

    Die Prozentuale Renten \ Pensionen ist nicht korrekt ! Rentner mit 500 € bekommen bei 1 % Anpassung 5€ mehr ! Pensionäre mit 5000 € bekommen aber 50 € mehr ! Hans,

  6. Thomas Büchler

    Eine Rentenerhöhung in Prozent der jeweiligen Rente ist sozial ungerecht, da die Anwartschaften auf die Rentenhöhe vor dem Eintritt ins Rentenalter erworben wurden und nicht während des Rentnerdaseins. Ergo hat die Rentenerhöhung als für alle gleichhoher Wert stattzufinden, da alle Rentner der gleichen inflationären Entwicklung ausgesetzt sind.

  7. Thomas MARTIN

    ich bekomme eine Rente unter grundsicherung, muss davon als freiwillig in der gegestzlichen Rentenversicherung versicherter bei einem kleinen anteiligen Zuschuss von 55 EURO der Rentenversicherung 190 EURO Krankenversicherung und Pflegeversicherung monatl. bezahlen. Jedes Jahr erhöht die KV die Beiträge um mehr als bestenfalls die Rentenerhöhung und der Zuschuss der RV ausmachen. Das ist ein garantierter Rentenverlust in jedem Jahr. Ich ziehe nun die Reissleine und gehe in ein außereuropäisches Land, das billig ist, um die KV und Renternversicherung zu sparen.
    Dennoch muss/soll ich eine Überbrückungsprämie von 55 EURO an die KV zahlen(einfallsreich im Abzocken sind alle), um an einem eventuellen späteren Zeitpunkt der Rückkehr wieder in die KV augenommen zu werden. Im Ausland fällt dann die Zuzashlung der RV ohnehin weg. Die Ersparnis wird also 80 EURO sein, die aber zumÜberleben gebraucht werden. Vielen Dank Deutschland!!!

  8. Anonymous

    Was ist mit der Kürzung der Witwenrente von 60 % auf 55 % ?
    Und dem herauf setzen der Altersgrenze auch wenn man über 40 b .z .w. dann bei fast 50 Jahren erwerbstätig ist , ach ja man kann ja früher gehen . Mit Abzug !

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