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Erhöhung der Riester-Grundzulage 2018

Eine der vielen Neuregelungen des am 01.01.2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist die Anhebung der Riester-Grundzulage. Diese lag bis 2017 bei 154 € und wird ab dem Jahr 2018 um 21 € auf 175 € jährlich angehoben.

Steigt damit die Attraktivität der Riester-Rente? Wer erhält überhaupt die Grundzulage und wer profitiert konkret von der Anhebung? Auf diese Fragen findet ihr im Folgenden Antworten.


Zur ersten Frage:

“Wer erhält die Riester-Grundzulage?”

Um die Riester-Grundzulage zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Man muss zum unmittelbar oder mittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören. 

Unmittelbar förderberechtigt sind alle Personen, die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Darüberhinaus gehören Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Personen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis.

Mittelbar förderberechtigt ist der Ehepartner einer unmittelbar förderberechtigten Person.

2. Es muss mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag eingezahlt werden.

Die volle Zulage wird nur an denjenigen ausgezahlt, der mindestens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Abgezogen werden kann von dem so errechneten Beitrag die staatliche Zulage.

Wird ein geringer Beitrag eingezahlt, verringert sich die staatliche Zulage prozentual.

Beispiel:

Liegt das rentenversicherungspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt bei monatlich 3.000 € (36.000 € im Jahr) müssen jährlich 1.440 € in den Riester-Vertrag fließen. Hiervon ist die staatliche Zulage von 175 € abzuziehen, sodass ein Betrag von 1.265 € verbleibt, der pro Jahr vom Anleger eingezahlt werden muss. Wird dieser Betrag nicht in Gänze eingezahlt, wird die Zulage prozentual gekürzt.

Der jährliche Mindestbeitrag für Personen mit sehr geringem Einkommen oder solche, die nur mittelbar förderberechtigt sind, liegt bei 60 €.

Ist ein Ehepartner nur mittelbar förderberechtigt, kann der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner von dem einzuzahlenden Betrag die staatliche Zulage sogar zweimal abziehen.

Im obigen Beispiel müsste dann lediglich eine Betrag von 1.090 € eingezahlt werden.

Zur zweiten Frage:

“Wer profitiert überhaupt von der Erhöhung der Riester-Zulage?”

Die Besonderheit bei der Riester-Rente liegt darin, dass zwei Arten der staatlichen Förderung existieren:

Einerseits das oben beschriebene Zulagensystem, bei dem neben der Grundzulage für kindergeldberechtigte Kinder auch noch eine oder mehrere Kinderzulagen gewährt werden.

Die Höhe der Kinderzulagen hat sich übrigens zum Jahreswechsel nicht verändert und verbleibt bei 185 € für vor 2008 geborene Kinder und 300 € für jüngere Kinder.

Andererseits können die Beiträge zu einer Riester-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sodass man sich nach Abgabe der Steuererklärung gegebenenfalls über eine Steuererstattung freuen kann.

Ein Riester-Sparer erhält jedoch nicht beide der oben genannten Arten der Förderung, sondern nur die, die für ihn günstiger ist.

Wer aufgrund seiner Steuerbelastung durch den Sonderausgabenabzug mehr als 175 € einspart, erhält somit (nach Verrechnung mit der staatlichen Zulage) lediglich die Steuererstattung. Diese Personengruppe profitiert schlussendlich nicht von der Erhöhung der Riester-Zulage.

Erhöhung der Riester-Zulage kommt vorrangig den kleinen und mittleren Einkommen zugute

Die Erhöhung der Riester-Zulage kommt daher vorrangig den unteren und mittleren Einkommen zugute.

Diese müssen nämlich 21 € weniger in ihren Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen.

Höhere Zulage heißt nicht, dass mehr Geld gespart wird

Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass hierdurch mehr Geld für das Alter angespart wird. Denn die Mindesteinzahlung von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens hat sich durch die Anpassung nicht verändert.

Wer 2017 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 36.000 € hatte, hat auch schon im Jahr 2017 1.440 € in seinen Riester-Vertrag eingezahlt. Der Unterschied zu 2018 liegt lediglich darin, dass im Jahr 2017 der Sparer 1.286 € (und nicht wie 2018: 1.265 €) davon selber getragen hat.

Sofern die eingesparten 21€ nicht in irgendeiner Form für die Altersvorsorge aufgewandt werden, hat die Anpassung der Riester-Grundzulage somit lediglich das aktuell zur Verfügung stehende Einkommen erhöht.

Eine Ausnahme stellen lediglich die Personen dar, die den jährlichen Mindestbeitrag von 60 € in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Diese Personengruppe hat vor 2018 jährlich 214 € für die Altersvorsorge angespart (60 € Eigenbeitrag + 156 € Zulage). Seit 2018 sind es nun 235 € (60 € Eigenbeitrag + 175 € Zulage).

Zur dritten Frage:

“Sollte man nun eine Riester-Rente abschließen? Lohnt sich eine Riester-Rente durch die Erhöhung der Zulage mehr?”

Ich gehe davon aus, dass die Kritik an der Riester-Rente jedem schon in der ein oder anderen Form einmal begegnet ist:

Die Abschlussgebühren und Verwaltungskosten für Riester-Verträge sind überdurchschnittlich hoch und kosten dem Sparer häufig die gesamte Zulage.

Die Versicherungen kalkulieren in ihren Sterbetafeln mit unrealistisch hohen Lebenserwartungen, sodass man sehr alt werden muss, um überhaupt die eingezahlten Beiträge und Zulagen zurückzuerhalten.

Die Riester-Regelungen sind so kompliziert, dass man als Nicht-Experte häufig Zulagen verschenkt und dadurch Verträge noch unattraktiver werden.

Letztendlich wird Riester nur von den Personen in Anspruch genommen, die sich bereits mit Altersvorsorge auseinandergesetzt haben und hierfür nicht noch einer staatlichen Zulage bedürften. Die eigentliche Zielgruppe der Geringverdiener wird hingegen nicht erreicht.

Diese und weitere Kritikpunkte kommen nicht von ungefähr und sind sicher auch in der ein oder anderen Form berechtigt. Es würde jedoch den Rahmen dieses Beitrags sprengen, jeden der genannten Punkte eingehender zu untersuchen. Ganz grob zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Riester-Rente ist für viele Personen sicher nicht das beste Altersvorsorgeprodukt. Daran ändert auch die Erhöhung der staatlichen Zulage um 21 € nichts.

Innerhalb der Riester-Produktlandschaft gibt es jedoch in Bezug auf Kosten und Qualität der Riester-Produkte gewaltige Unterschiede. Hält man für sich persönliche einen Riester-Vertrag als geeignete Ergänzung des Altersvorsorgeportfolios, sollte man daher unbedingt die verschiedenen Riester-Produktarten und Riester-Verträge miteinander vergleichen und keine überstürzte Entscheidung fällen.

Wem empfehle ich Riester?

Unabhängig von meiner grundsätzlich eher kritischen Sicht auf die Riester-Reform, kann ich bei bestimmten Personengruppen (auch bereits vor der Erhöhung der Zulage) den Abschluss eines guten Riester-Vertrags bedenkenlos empfehlen :

1. Riester-Empfehlung für Geringverdiener:

Liegt das rentenversicherungspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt im Jahr bei maximal 5875 €, muss der Riester-Sparer lediglich den Mindestbeitrag von 60 € in den Riester-Vertrag einzahlen und erhält vom Staat eine Grundzulage von 175 €. Insgesamt fließen somit 235 € in den Riester-Vertrag.

Selbst wenn man eine Verzinsung von 0 % annimmt, stehen nach 10 Jahren sicher 2.350 € zur Verfügung, obwohl man selbst nur 600 € eingezahlt hat. Das Kapital muss zwar noch verrentet und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, jedoch bleiben selbst dann noch deutlich mehr Geld als wenn man für 600 € eine ungeförderte, lebenslängliche Rentenzahlung erworben hätte.

Beispiel:

Hätte man die 60 € in anderer Form angelegt, unter Annahme einer dreiprozentigen Verzinsung nach Steuern und ohne Erhalt einer staatlichen Zulage, läge das Endkapital nach 10 Jahren lediglich bei 687 €.

Bei einem Jahreseinkommen von 18.000 € zeigt sich im Vergleich zu einem ungeförderten Produkt zwar vor Steuern weiterhin ein Unterschied, der jedoch durch die nachgelagerte Besteuerung (in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz) relativiert werden könnte:

Der Stand des Riester-Vertrags läge ohne angenommene Verzinsung nach 10 Jahren bei 7.200 €. Ein ungefördertes Produkt mit dreiprozentiger Verzinsung hätte nach 10 Jahren einen Wert von 6.247 €.

Je geringer der Betrag ist, den man selbst zum Erhalt der Zulage einzahlen muss, desto eher würde ich zum Abschluss eines Riester-Vertrags raten.

Man muss sich jedoch bewusst sein, dass bei den geringen Beträgen keine ernsthafte Altersvorsorge betrieben wird. Es handelt sich allerhöchstens um ein kleines Zubrot.

Selbst bei einem einigermaßen vernünftigen Verrentungsfaktor darf man bei einem Endkapital von 2.350 € im Alter nicht mehr als eine monatliche Auszahlung von ca. 8 – 10 € erwarten. Die eingezahlten 600 € hätte man jedoch trotz der geringen Rentenhöhe nach ca. 5 – 7 Jahren wieder raus.

2. Riester-Empfehlung für Personen, die eine oder mehrere Kinderzulagen erhalten können:

Personen, die eine oder mehrere Kinderzulagen erhalten können, profitieren in vergleichbarer Form von der Riester-Rente wie Geringverdiener.

Die Kinderzulage wird gezahlt, wenn ein Riester-Sparer über ein oder mehrere kindergeldberechtigte Kinder verfügt. Die Zulage berechnet sich pro Kind und wir nur an einen Elternteil gezahlt. Für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder gibt es eine jährliche Kinderzulage von 185 €. Für später geborene Kinder werden sogar jährlich 300 € gezahlt.

Wie auch die Grundzulage können Kinderzulagen vom zu zahlenden Eigenbeitrag abgezogen werden.

Beispiel:

Ändert man das obige Beispiel des Versicherten, der jährlich 36.000 € verdient so ab, dass dieser noch 3 kindergeldberechtigte Kinder hat (geboren in den Jahren 2005, 2008 und 2011) ändert sich die Betrachtung deutlich.

Vom Gesamtbeitrag in Höhe von 1.440 € ist jetzt nicht allein die Grundzulage von 175 € abzuziehen, sondern auch eine Kinderzulage von 185 € sowie zwei mal 300 €. Der Eigenbeitrag des Sparers liegt somit nur noch bei 480 €. Dazu erhält er einen staatlichen Zuschuss von 960 €.

Nach 10 Jahren ohne angenommene Verzinsung liegt das Gesamtkapital bei 14.440 €, obwohl der Versicherte selbst lediglich 4.800 € eingezahlt hat.

Sobald für die Kinder kein Kindergeld mehr gezahlt wird, besteht immer noch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen (nicht kündigen!) und anderweitig vorzusorgen, sofern man Riester allein mit der Grundzulage nicht mehr als attraktiv beurteilt.

Riester ist flexibel!

Ein Vorteil an Riester-Verträgen neben der staatlichen Zulage ist nämlich die Flexibilität in der Beitragszahlung: Die Beitragshöhe kann jederzeit angepasst und sogar auf 0 € reduziert werden.

Will der Gesetzgeber tatsächlich die Alterseinkommen – sei es über gesetzliche oder private Vorsorge – signifikant steigern, ist es sicher nicht erfolgsversprechend, die Zulage für ein stark kritisiertes System um 21 € zu erhöhen. Hier bedarf es deutlich weitreichenderer Reformen.

Wenn man einen Riester-Vertrag besitzt, kann man sich aber darüber freuen, dass man jetzt zumindest 21 € weniger einzahlen muss…

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Vera

    Wie der Artikel zu Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten ist dies auch ein sehr informativer, höchst aufklärerischer Beitrag zu den Bedingungen und Fallstricken unseres komplizierten Systems der Altersvorsorge. Es werden absolut notwendige Details erläutert und an Beispielen verständlich und sinnfällig in ihren Auswirkungen dargestellt. Der Rentenfuchs schließt eine notwendige Lücke in der Beratung.

  2. Roman

    Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Die Meinungen in diesem Bereich sind jedoch sehr unterschiedlich. Diesbezüglich sollte es einfach viel mehr Aufklärung geben, damit die Menschen auch wieder wissen, was ihnen das ganze am Ende auch bringt. Dieser Artikel wird dem ein oder anderen sicherlich aber ein ganzes Stück weiterhelfen.

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