Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat auch für Rentner finanzielle Vorteile.
Der Bundestag hat am 18. Oktober 2018 dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für Beitragsentlastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch für Rentner – frei gemacht.
Am 06. Juni 2018 hat Gesundheitsminister Spahn dem Bundestag das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt. Dieses sieht vor, in der gesetzlichen Krankenversicherung zur paritätischen Beitragsfinanzierung – also zur gleichmäßigen Finanzierung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rentenversicherung – zurückzukehren.
Der Bundestag hat dem Gesetz in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2018 zugestimmt. Welche Vorteile das GKV-Versichertenentlestungsgesetz für Rentner mit sich bringt, lest ihr im Weiteren:
Zusatzbeitrag – Rechtslage bis zum 31.12.2018
Seit dem 01.01.2015 können gesetzliche Krankenkassen von ihren Versicherten einen sogenannten Zusatzbeitrag erheben. Dessen Höhe unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse und dient dazu, finanzielle Engpässe bei der jeweiligen Krankenkasse auszugleichen sowie den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu steigern.
Nach der bis zum 31.12.2018 gültigen Rechtslage musste jeder Arbeitnehmer wie auch jeder Rentner den Zusatzbeitrag vollständig alleine zahlen. Am Zusatzbeitrag hat sich sich also weder der Arbeitgeber noch – bei Rentnern – die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse konnte sich aufgrund dieser Regelung finanziell durchaus auszahlen. Ist man beispielsweise von der DAK (Zusatzbeitrag 2018: 1,5 %) zur deutlich günstigeren hkk (Zusatzbeitrag 2018: 0,59 %) gewechselt, hat man hierdurch als Rentner mit einer Brutto-Rente von 2.000 € ca. 18 € im Monat gespart. Auf das Jahr hochgerechnet sind das mehr als 215 €.
Änderung ab dem 01.01.2019
Wie anfangs schon angedeutet, sieht das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vor, dass der Zusatzbeitrag ab dem 01.01.2019 nicht mehr alleine durch den Arbeitnehmer oder Rentner zu zahlen ist, sondern der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger eine Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt. Es wird also wieder eine paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge geben.
Wie hoch ist die Ersparnis für Rentner aufgrund der Neuregelung?
Unstrittig ist, dass Rentner infolge des GKV-Versichertenentlastungsgesetz mehr Geld in der Tasche haben werden. Es stellt sich jedoch die Frage, wie viel mehr es genau sein werden. Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab:
- Der Höhe des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse und
- der individuellen Rentenhöhe.
Auswirkungen der Höhe des Zusatzbeitrags und der individuellen Rentenhöhe
Die Höhe des Zusatzbeitrags ist deshalb entscheidend, weil die gesetzliche Rentenversicherung ab dem 01.01.2019 die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt. Habt ihr im Jahr 2018 einen hohen Zusatzbeitrag gezahlt, wirkt sich die Rechtsänderung stärker auf eure Netto-Rente aus als wenn ihr einen geringen Zusatzbeitrag gezahlt habt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2018 lag bei 1,0 %. Die Rentenversicherung zahlt seit dem Jahr 2019 hiervon die Hälfte, also 0,5 %. Diese 0,5 % spart der jeweilige Rentner.
Um den absoluten finanziellen Vorteil zu bestimmen, ist an dieser Stelle der zweite Faktor, die individuelle Rentenhöhe, von Bedeutung. Erhaltet ihr beispielsweise eine Rente in Höhe von 1.000 € brutto im Monat, habt ihr bei einem Zusatzbeitrag von 1,0 % im Jahr 2018 10 € im Monat als Zusatzbeitrag gezahlt. Da die Rentenversicherung ab 2019 hiervon die Hälfte übernimmt, habt ihr also in jedem Monat 5 € mehr in der Tasche. Liegt eure Rentenhöhe hingegen bei 2.000 € brutto, führt die Neuregelung sogar zu 10 € netto zusätzlich im Monat (2.000 € x 0,5 % = 10 €).
Deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen
Im obigen Beispiel habe ich mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 % gerechnet. Tatsächlich unterscheidet sich die Höhe des Zusatzbeitrags zwischen den Krankenkassen deutlich. So hat im Jahr 2018 beispielsweise die hkk einen Zusatzbeitrag von 0,59 % erhoben, die Techniker Krankenkasse von 0,9 % und die DAK von 1,5 % .
Die nachfolgende Tabelle zeigt für die drei obigen Krankenkassen anhand der im Jahr 2018 gültigen Werte, wie hoch die monatlich Ersparnis durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz ist:
Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Ersparnis bei Brutto-Rente von 1.000 € | Ersparnis bei Brutto-Rente von 1.500 € | Ersparnis bei Brutto-Rente von 2.000 € |
---|---|---|---|---|
hkk | 0,59 % | 2,95 € monatlich | 4,43 € monatlich | 5,90 € monatlich |
TK | 0,9 % | 4,50 € monatlich | 6,75 € monatlich | 9,00 € monatlich |
DAK | 1,5 % | 7,50 € monatlich | 11,25 € monatlich | 15,00 € monatlich |
Jährliche Veränderung der Beitragssätze: Stand 2019
Die in der obigen Tabelle errechnete Ersparnis beruht auf den Beitragssätzen, die von der hkk, der Techniker Krankenkasse und der DAK im Jahr 2018 erhoben wurde.
Die gesetzlichen Krankenkassen passen ihren Zusatzbeitrag regelmäßig an, sodass es hier durchaus zu Veränderungen kommen kann.
Stand 1. November 2019 wurden von den drei oben genannten Krankenkassen folgende Zusatzbeiträge erhoben:
hkk: Zusatzbeitrag in Höhe von 0,39 % – Arbeitnehmeranteil: 0,195 %
Techniker Krankenkasse: 0,7 % – Arbeitnehmeranteil: 0,35 %
DAK: 1,5 % – Arbeitnehmeranteil: 0,75 %.
Teure Krankenkassen bleiben auch mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz teuer
Wechselt ihr zu einer teureren Krankenkasse, werdet ihr auch nach der Gesetzesreform 2019 zwangsläufig einen höheren Beitrag zahlen als jemand, der bei einer günstigeren Krankenkasse versichert ist -der Unterschied wird lediglich nicht mehr ganz so groß sein.
In Ausnahmefällen – wenn das Leistungsspektrum der teureren Krankenkasse deutlich umfangreicher ist – kann der Wechsel zu einer teureren Krankenkasse aber interessant sein, da ihr seit 2019 nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen müsst.
Auch 2019 lässt sich durch einen Krankenkassenwechsel noch Geld sparen
Schaut man sich das Krankenkassenwechsel-Beispiel zu Beginn nochmal an, dass ich im Bereich „Zusatzbeitrag – Aktuelle Rechtslage“ angebracht habe, so zeigt sich, dass man bei einem Wechsel von der DAK zur hkk nach der aktuellen Rechtslage ca. 18 € im Monat sparen kann. Ab 2019 würde man durch den gleichen Wechseln „immer noch“ ca. 9 € im Monat sparen.
Profitieren auch Rentner mit privater Krankenversicherung?
Nun haben wir die gesamte Zeit von gesetzlich krankenversicherten Rentnern gesprochen. Es gibt jedoch auch solche, die privat krankenversichert sind und monatlich durch die Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten. Ergibt sich auch für diese Gruppe durch die Gesetzesreform ein finanzieller Vorteil?
„Ja!“
Bis zum 31. Dezember 2018 wurde die Höhe des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung berechnet , indem die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (ohne Zusatzbeitrag) der gesetzlichen Krankenversicherung mit der individuellen Brutto-Rente multipliziert wurde.
Beispiel:
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Der Zuschuss beträgt demnach 7,3 % der Brutto-Rente (bei einer Brutto-Rente von 1.000 € sind dies 73 €; bei einer Brutto-Rente von 1.500 € 109,50 € Zuschuss).
Ab Januar 2019 erhöht sich der Zuschuss für privat Versicherte um die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung . Wie oben bereits erläutert, lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2018 bei 1,0 %. Im Jahr 2019 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkt auf nun 0,9 % gesenkt. Der Zuschuss für privat Krankenversicherte liegt daher seit 2019 nicht mehr bei 7,3 % (2018), sondern bei 7,75 %.
Habt ihr noch Fragen zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz? Kontaktiert mich gerne oder schreibt einen Kommentar.
…weiß gar nicht wohin mit dieser bombastischen Rentenerhöhung. Vielleicht investiere ich in die neue Beitragserhöhung der Pflegeversicherung oder in einen Rechenschieber für Herrn Spahn !?
In wie weit gilt die Beitragsparität ab 2019 bei der GKV auch für Betriebsrentner, oder werden sie ein weiteres mal benachteiligt.
Auch 2019 müssen die meisten Betriebsrentner weiterhin den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – daran ändert auch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz zunächst nichts. Lediglich bei Personen, die ihre Betriebsrente nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat weitergeführt haben, ist die Erhebung des vollen Krankenversicherungsbeitrags (auf den privat weitergeführten Teil der Betriebsrente) laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtmäßig.
Unabhängig vom GKV-Versichertenentlastungsgesetz soll aber im kommenden Jahr das Thema „Beitragspflicht von Betriebsrentnern“ erneut auf die Agenda kommen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Ich bin 76 Jahre alt und erhalte mtl 823,49 € Rente. Ich habe nur ca 3o Jahre beitragspflichtig
gearbeitet ( incl. einige Jahre arbeitslosengeld ). Dadurch bin ich bei meiner Krankenversiche-
rung als freiwillig angeführt. In der ob. gen. Rentenehöhe ist ein Zuschuß von 56,03 € enthalten.
Meinem Krankenkassenbeitrag wird ein Bemessungsbeitrag von 1.015 € zugrunde gelegt.
das sind 157,88 € Beitrag ( 15,700 )% zuzgl. 25,88 € Pflegeversicherung .
( Ich bin zwar sehr enttäuscht, dass bei meiner Rente von 787,40 € und dem Zuschuss zur
freiwilligen Krankenversicherung 56,03 €) eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.015,00 €
zugrunde gelegt wird ist aber wohl nicht zu ändern.
Meine Frage : Wie wirkt sich die Einführung des paritätischen Sysems auf meine zukünftige
Rente aus ?
Von der Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren auch Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Bisher wird zur Berechnung des Zuschusses lediglich die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zugrunde gelegt. Ab 2019 wird jedoch bei der Berechnung des Zuschusses zudem der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse hälftig berücksichtigt. Sind Sie also beispielsweise bei der DAK krankenversichert, die einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,5 % erhebt, erhöht sich Ihr Zuschuss zur Krankenversicherung um 0,75 % der Rente. In Ihrem Fall wären dies also monatlich knapp über 6 €.
Sofern Sie Kinder haben, könnte es sich übrigens lohnen, erneut prüfen zu lassen, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) weiterhin nicht erfüllen. Voraussetzung für die KVdR ist, dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 % gesetzlich krankenversichert war. Pro Kind werden jedoch seit August 2017 bis zu 3 Jahre zusätzlich gutgeschrieben, in denen man nicht gesetzlich versichert gewesen ist. Durch diese Verbesserung kommen nun auch viele Rentner – sofern Sie einen Antrag stellen – in den Genuss der KVdR, die bei Antragsstellung die Voraussetzungen noch nicht erfüllt hatten.
Ich bin Rentner
Die DAK erhebt einen Zusatzbeitrag
zur KV von 1,5%.
Bisher musste ich diesen Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst tragen.
Ab 1.1.2019 nur 0,75% ??
Ist das so ??
Gilt das auch für Betriebsrenten ?????
Z.B. Für die VBL Betriebsrente ?????
Korrekt, ab 2019 übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Bei Betriebsrenten zahlt man als Rentner den Beitrag zur Krankenversicherung vollständig alleine. Hier gibt es durch die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung also keine Verbesserung.
Leider vergessen die höhere Pflegeversicherung gegenzurechnen!
Informationen zur Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung gibt es hier und hier!