Das Bundeskabinett hat heute, am 10. Oktober 2018, beschlossen, den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2019 um 0,5 % anzuheben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird damit ab 2019 bei 3,05 % bzw. bei 3,3 % für kinderlose Personen liegen.
Ist die Beitragserhöhung ein Nullsummenspiel?
Häufig kann man nun das Argument lesen, dass Arbeitnehmer trotz Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung ab 2019 voraussichtlich nicht weniger Netto in der Tasche haben werden. Denn im Gegenzug zur Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 % auf dann 2,5 % abgesenkt werden.
Seltener lesen wird man, dass diese Rechnung für Rentner nicht aufgeht: Denn als Rentner zahlt man keinen Beitrag mehr zur Arbeitslosenversicherung. Man profitiert somit auch nicht von der dortigen Beitragssenkung.
Tatsächlich muss man als Rentner sogar den Beitrag zur Pflegeversicherung vollständig alleine zahlen. Hier verhält es sich anders als bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber eine Hälfte des Beitrags übernimmt. Bei Rentnern gibt es lediglich die Regelung, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags übernimmt. Am Beitrag zur Pflegeversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung hingegen nicht.
Die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung ist für Rentner also kein einfaches Nullsummenspiel.
So ergibt sich beispielsweise bei einer monatlichen Brutto-Rentenhöhe von 1.500 € eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von 90 € pro Jahr.
Oder doch ein Nullsummenspiel?
Als Rentner profitiert man ab 2019 zwar nicht von der Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, jedoch gibt es eine andere Änderung, durch die der Anstieg des Pflegeversicherungsbeitrags mehr oder weniger ausgeglichen werden könnte: Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung meint, dass Rentner den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr alleine zahlen müssen, sondern die gesetzliche Rentenversicherung diesen zur Hälfte übernimmt.
Ergebnis
Inwieweit hierdurch die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,5 % ausgeglichen wird, hängt davon ab, wie hoch der Zusatzbeitrag ist, den eure Krankenversicherung erhebt. Liegt dieser bei 1,0 % oder mehr, habt ihr ab 2019 netto mindestens genauso viel in der Tasche wie 2018. Ist der Zusatzbeitrag hingegen geringer als 1,0 % schlägt die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags stärker zu Buche als der Vorteil durch die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung.
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