Auch 2022 nahezu unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen: Hinzuverdienstgrenze weiterhin bei 46.060 Euro

Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück - stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Doch wer genau profitiert von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze?

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Kann bzw. muss ich trotz Rentenbezugs Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?

Sei es aus Freude an der Arbeit, sei es aus finanziellen Gründen: Viele Rentner in Deutschland beziehen Rente und müssen oder wollen daneben arbeiten. Doch müssen oder können sie trotz Rentenbezugs weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen?

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Rentenbeginn aufschieben, um die Rente zu erhöhen? – Lohnt sich das?

Allgemein bekannt ist die Möglichkeit, Rentenabschläge in Kauf zu nehmen, um früher in Rente zu gehen. Es gibt jedoch auch die entgegengesetzte Option: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber noch einige Monate oder Jahre auf seinen Rentenantrag verzichtet, erhält dafür einen prozentualen Zuschlag auf seine Rente.

Ob und für wen sich ein Aufschieben des Rentenbeginns lohnen kann, lest ihr im Weiteren. (mehr …)

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Rente und Einkommen – Die „Flexi-Rente“

Achtung: Dieser Beitrag ist veraltet. Zum 1. Januar 2023 wurden bei Altersrenten die Hinzuverdienstgrenzen vollständig abgeschafft. Seitdem kann man neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Die Regelungen zur Flexi-Rente sind seitdem nicht mehr relevant. 

Auch wenn das Kapitel „Arbeiten“ mit Beginn der Rente für den ein oder anderen endgültig abgeschlossen ist, gibt es doch viele, die aus finanziellen Gründen oder aus Spaß an der Arbeit neben der Rente einer Erwerbstätigkeit – möglicherweise im reduzierten Rahmen – nachgehen möchten.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass das zusätzlich neben der Rente erzielte Arbeitsentgelt unter Umständen zum Teil oder gänzlich auf die Rente angerechnet wird.

Wer die Regelungen zur Einkommensanrechnung zu beachten hat und wie die Rente durch das zusätzliche Einkommen gekürzt wird, erklärt euch dieser Beitrag.

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Früher in Rente ohne Abschlag – Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Altersrente für besonders langjährig Versicherte - früher in Rente ohne Abzüge. In diesem Beitrag wird die Frage beantwortet, ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte tatsächlich mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann und welche Voraussetzungen zum Erhalt zu erfüllen sind.

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