Bei Abfindung weniger Steuern zahlen durch die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge
Bei Abfindungen wird regelmäßig vergessen: Bei der vom Arbeitgeber gezahlten Abfindung handelt es sich um einen Brutto-Betrag, der zunächst noch versteuert werden muss. Netto kommt auf dem Konto dann tatsächlich deutlich weniger Geld an - trotz der für Abfindungen geltenden Fünftelregelung. Doch es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, um die Steuerlast zumindest etwas oder sogar zu einem nicht unerheblichen Anteil zu reduzieren. Eine solche Möglichkeit ist die zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen.