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Blick in die Unfallversicherung – Wie berechnet sich die Höhe einer Unfallrente?

Beim Thema “Rente” denkt man vermutlich zunächst an die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch die Unfallversicherung zahlt monatliche Renten, wenn es zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsunfalls längerfristig zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit kommt. Die Frage, die nun in diesem Zusammenhang beantwortet werden soll, ist:

“Wie berechnet sich die Höhe einer Unfallrente?”


Wann wird überhaupt eine Unfallrente gezahlt?

Unfallrenten werden immer dann geleistet, wenn ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit dazu geführt hat, dass man auf längere Zeit oder auf Dauer unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leiden hat.

Unter dem Begriff “auf längere Zeit” versteht der Gesetzgeber, dass die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus – also länger als ein halbes Jahr – um mindestens 20 von 100 gemindert ist.

Was meint “Minderung der Erwerbsfähigkeit”?

Bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird eine Skala von 0 bis 100 genutzt. “0” entspricht dabei einem gesunden Versicherten. Bei einem Wert von “100” kann der Versicherte aus objektiver Sicht keiner Erwerbsfähigkeit mehr nachgehen.

Wird der gesundheitliche Zustand eines Versicherten durch einen Versicherungsfall längerfristig beeinträchtigt, wird im Regelfall in 10er-Schritten eingeschätzt, wie groß die Beeinträchtigung im Vergleich zu einem gesunden Arbeitnehmer ist. Unerheblich ist hierbei, ob durch den Versicherungsfall auch tatsächlich Einkommenseinbußen entstehen. Es geht lediglich darum, die Minderung der Erwerbsfähigkeit angemessen auszugleichen und nicht darum, die mit der Einschränkung möglicherweise einhergehenden Einkommenseinbußen zu kompensieren.

Beispiele:

Um besser einschätzen zu können, wie die Minderung der Erwerbsfähigkeit bestimmt wird, habe ich nachfolgend einige Beispiele aufgeführt:

Bei einem vollständigen Verlust beider Daumen wird im Regelfall von einem MdE in Höhe von 40 ausgegangen.

Mit dem Verlust eines Arms im Unterarm geht grundsätzlich ein MdE von 50 einher.

Ein Verlust beider Arme/Hände oder eines Arms sowie eines Beins bedeutet einen MdE von 100.

Zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit können aber nicht allein körperliche Leiden führen,sondern ebenso psychische Beeinträchtigungen.

Eine Konzentrationsstörung mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten führt meist zu einem MdE zwischen 30 und 40.

Wie berechnet sich eine Unfallrente?

Für die Berechnung einer Unfallrente sind konkret zwei Faktoren von Bedeutung:

  1. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit und
  2. die Höhe des Verdienstes vor dem Unfall bzw. vor dem Eintritt der Berufskrankheit

Berechnung der Rente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100:

Bei einem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit, also einem MdE von 100, hat der Versicherte einen Anspruch auf die Zahlung der Vollrente, deren Höhe 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes beträgt.

Der Jahresarbeitsverdienst:

Unter dem Begriff “Jahresarbeitsverdienst (JAV)” versteht man das Arbeitsentgelt, welches ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat erhalten hat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.

Beispiel:

Herr Unglück verliert aufgrund eines Arbeitsunfalls am 15.08.2017 beide Arme und hat daher Anspruch auf die Zahlung einer Vollrente durch die Unfallversicherung.

Der Zeitraum zur Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes beginnt am 01.08.2016 und endet am 31.07.2017.

Bei einem monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 3.000 € im Jahr 2016 sowie 3.500 € in 2017 ergibt sich ein JAV in Höhe von 39.500 € (5 Monate x 3.000,00 € + 7 Monate x 3.500 €).

Hochrechnung auf 12 Monate

Wurde in einzelnen Monaten im 12-Monatszeitraum kein Arbeitsentgelt erzielt, weil man zum Beispiel unbezahlten Urlaub hatte, wird für diese Monate der durchschnittliche Verdienst aller Monate mit Arbeitsentgelt berücksichtigt.

Beispiel:

Herr Unglück aus dem obigen Beispiel hatte im Januar und Februar 2017 unbezahlten Urlaub. Sein Gesamteinkommen im 12-Monatszeitraum liegt somit lediglich bei 32.500 €.

Da Herr Unglück in zwei Monaten kein Arbeitsentgelt verdient hat, ist für diese beiden Monate der Durchschnittsverdienst aus den anderen 10 Monaten zugrunde zu legen. Der Durchschnitt beträgt: 3.250 € (32.500 € / 10 Monate).

Somit ergibt sich schlussendlich ein Jahresarbeitsverdienst in Höhe von: 32.500 €+ 6.500 € = 39.000 €.

Besonderheiten für Selbstständige

Sofern Selbstständige in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, ist deren Arbeitseinkommen zur Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes heranzuziehen.

Wenn gleichzeitig eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden, werden Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen sogar zusammengerechnet.

Das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit wird selbst dann berücksichtigt, wenn der Verunfallte in der selbstständigen Tätigkeit nicht unfallversichert gewesen ist, den Arbeitsunfall jedoch in der abhängigen Beschäftigung erlitten hat.

Höchstbetrag Unfallrente

Der Gesetzgeber hat für die Zahlung von Unfallrenten einen Maximalbetrag festgesetzt. Der Jahresarbeitsverdienst darf höchstens das Zweifache der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblichen Bezugsgröße betragen.

Die Bezugsgröße liegt aktuell (2019) bei 37.380 € in den alten und 34.440 € in den neuen Bundesländern. Das Zweifache der Bezugsgröße liegt entsprechend bei 74.760 € in den alten und 68.880 € in den neuen Bundesländern. Die maximale monatliche Rente liegt damit in Westdeutschland bei 4.153,33 € und in Ostdeutschland bei 3.826,67 €.

Diese Höchstgrenze kann durch die einzelnen Unfallversicherungsträger weiter angehoben werden, wenn sie dieses in ihrer Satzung explizit festlegen.

Mindestbetrag Unfallrente

Es gibt allerdings nicht nur einen Maximalbetrag für den Jahresarbeitsverdienst, sondern auch einen Mindestbetrag. Dieser liegt für Versicherte, die bereits 30 Jahre oder älter sind, bei 60 % der Bezugsgröße. 60 % der Bezugsgröße sind im Jahr 2019 in den alten Bundesländer 22.428 € und in den neuen Bundesländern 20.664 €.

Bei jüngeren Personen hängt die Höhe des Mindestjahresarbeitsverdienstes vom Alter ab. Wie hoch der Mindestjahresarbeitsverdienst in diesen Fällen genau ausfällt und wann er angepasst wird, habe ich in diesem Beitrag beschrieben: Mindestjahresarbeitsverdienst bei Unfallrente neu geregelt.

Mit diesem Wissen ausgerüstet, fällt die Berechnung der Unfallrente nicht mehr besonders schwer.

Berechnung der (Jahres-)Vollrente – Beispiel Herr Unglück

Wie oben bereits beschrieben beträgt die (Jahres-)Vollrente 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 100 liegt.

Für Herrn Unglück mit einem Jahresarbeitsverdienst von 39.500 € ergibt sich somit eine Jahres-Unfallrente in Höhe von 26.333,33 €. Auf den Monat heruntergerechnet erhält Herr Unglück somit 2.194,44 .

Berechnung der Unfallrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit geringer als 100

Für Personen, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit geringer als 100 ist, reduziert sich die Rente entsprechend des Verhältnisses zwischen 100 und ihrer Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Beispiel:

Geht man davon aus, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit von Herrn Unglück nicht bei 100, sondern nur bei 30 liegt, würde sich seine Unfallrente wie folgt berechnen:

Die Vollrente würde in Höhe von jährlich 26.333,33 € gezahlt.

Aufgrund der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 erhält Herr Unglück eine Rente in Höhe von 30 % der Vollrente (30/100).

Die jährliche Rente liegt damit bei 7.900 € und die monatliche Unfallrente bei 658,33 €.

Erhöhung der Unfallrente in schweren Fällen:

Die Unfallrente kann in speziellen Fällen um 10 % erhöht werden. Hierzu müssen alle nachfolgend genannten Punkte erfüllt sein:

  1. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt mindestens 50 und
  2. der Versicherte kann aufgrund des Versicherungsfalls keiner Erwerbsfähigkeit mehr nachgehen und 
  3. hat keinen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Erhöhung der Unfallrente bei Arbeitslosigkeit:

Im Falle der Arbeitslosigkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Verletztenrente zu erhöhen. Hierzu müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Versicherte erhält infolge des Versicherungsfalls kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und
  2. die Summe aus Unfallrente und Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II ist geringer als das Übergangsgeld, das nach § 46 Abs. 1 SGB IX zu zahlen wäre.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Verletztenrente für maximal zwei Jahre so erhöht, dass er – Verletztenrente und Arbeitslosengeld zusammengerechnet – so viel Geld erhält, wie er auch als Übergangsgeld erhalten würde.

Erhöhung der Unfallrente während des Bezugs von Arbeitslosengeld II

Wichtig für die Bezieher einer Unfallrente, die auch Arbeitslosengeld II erhalten, ist, dass die Erhöhung der Unfallrente nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeld II führt. Für einen Zeitraum von längstens zwei Jahren hat der Versicherte somit monatlich den Betrag zur Verfügung, der ihm zum Beispiel auch zustünde, wenn er an einer Umschulungsmaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung teilnähme.

Kann man mehrere Unfallrenten erhalten?

Ein Versicherter kann auch mehr als eine Unfallrente erhalten. Diese Möglichkeit besteht, sofern die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten aufgrund von unterschiedlichen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mehrfach gemindert worden ist.

Beispiel:

Verliert ein Versicherter bei einem Arbeitsunfall im Jahr 2015 alle Zehen am rechten Fuß, erhält er eine Unfallrente berechnet auf Grundlage einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20.  Bei einem Verlust des Unterarms im Jahr 2018 wird eine zweite Unfallrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 berechnet.

Für jeden Versicherungsfall wird in diesem Fall ein neuer Jahresarbeitsverdienst ermittelt. Sofern der Jahresarbeitsverdienst beim ersten Arbeitsunfall deutlich höher als beim zweiten war, könnte die Unfallrente aus 2015 somit theoretisch trotz der geringeren Minderung der Erwerbsfähigkeit höher ausfallen als die aus 2018.

Höchstbetrag bei mehreren Unfallrenten

Um zu verhindern, dass ein jemand mit mehreren kleineren Arbeitsunfällen besser gestellt ist, als jemand, der seine volle Erwerbsfähigkeit aufgrund eines einzelnen Arbeitsunfalls verloren hat, gibt es einen Höchstbetrag für die Zahlung mehrerer Unfallrenten.

Zusammengerechnet darf der Zahlbetrag der Unfallrenten 2/3 des ihnen zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen.

Da bei mehreren Verletztenrenten meist auch unterschiedliche Jahresarbeitsverdienste berücksichtigt wurden, ist für die 2/3-Begrenzung immer der höchste JAV maßgeblich.

Anpassung der Unfallrente

Immer wenn die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden, werden auch die Unfallrenten angepasst. Die Anpassung erfolgt nicht nur zum gleichen Zeitpunkt, sondern auch in gleicher Höhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das heißt: Die Unfallrenten werden jährlich zum 1. Juli um den gleichen Prozentsatz angepasst, wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Anpassung erfolgt dabei über die Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes. Steigen die Renten beispielsweise um 2 %, wird auch der Jahresarbeitsverdienst um 2 % erhöht. Hiermit erhöht sich schlussendlich auch die Unfallrente um 2 %.


Habt ihr noch Fragen zur Berechnung einer Unfallrente?

Schreibt mir gerne eine E-Mail an rentenfuchs@gmx.de oder lasst einen Kommentar da!

Dieser Beitrag hat 23 Kommentare

  1. Marco Sörensen

    Hallo Rentenfuchs, wie ist das mit Unfallrente, wenn man einen Hauptjob hatte, einen Minijob und selbstständig war?

    Ich war an einer Tankstelle beschäftigt, am 02.02.2022 Arbeitunfall, bin da am klagen auf Anerkennung meines Arbeitsunfalls gegen die BGHW, die Sache ist mittlerweile beim Sozialgericht. Nun habe ich auch Klge gegen Ex-Chef, da dieser mich kurz vor dem Ende meiner Probezeit zwangsumgesetzt hat vom Verkäufer einfach in die Waschstraße gesteckt.
    Es gab keine Gefährdungsbeurteilung, keine Ersteinweisung, keine Schutzmaßnahmen gegen Corona, keine Masken und nur 5 schnelltests, auch keine Aufklärung zu Corona und Gefahrenquellen auf der Arbeit.
    Zudem betrug meine Arbeitszeit 12 Stunden ohne eine Pause machen zu dürfen, wobei 30 Minuten von der Arbeitszeit abgezogen wurden für Vorarbeiten und 30 Minuten für Nacharbeiten. Es waren kurz bevor ich Corona bekam 5 andere am Corona erkrankt, also mit mir 50% der gesamten Belegschaft.
    Ich kann Gott sei Dank alles belegen.
    Ich habe eine Einzelfallhilfe bekommen, die einmal bis zeimal die Woche zu mir nach Hause kommt.
    Feststellung des Grades einer Behinderung steht noch aus, ist auch schon seit 5.2022 beantragt und Wiederspruch eingelegt.
    Ich musste Krankheitsbedingt meinen Minijob aufgeben und auch meine Selbstständigkeit ruht schon lange.
    Ich habe Langzeitfolgen vom Corona, wie z.B. Diabetes Typ II, Herzmuskelentzündung, Herzinfarkt, mittelschwere Depression, 4 stellen im Gehirn die eine beginnende Verkalkung sein könnten, Burnout, Fatigue usw.

    Beste Grüße aus Berlin

  2. Kraemer

    Guten Tag,naach einem schweren Unfall bekomme ich 50Pro.Unfallrente,von der BG Bau,seit 2017.Ich arbeitete wieder weiter aber ich habe Job schon gewechsel,ist etwas leichter,hat aber kaum was gebracht.
    leider klappt es nun nicht mehr Vollzeitarbeir….Mein Arzt sagt Teilerwerbsmminderungsrente .
    beantragen,ok ..
    Ich dürfte 36000 pro Jahr dazu verdienen aber ich habe eine hohe Undallrente(ca 1400 Monat)von der BG Bau und das wird ja auch angerechnet .
    Haupträder ;wie viel wird mir davon denn ungefaehr angerechnet bzw abgezogen…und was darf ich denn doch dazu verdienen ..
    bei einer Teilerwebsminderung!!!!!??
    Danke sehr F.Krämer

  3. „Möchte anonym bleiben“

    Hallo Rentenfuchs,
    Vielen Dank für diese gut nachvollziehbare Darlegung.
    Ich habe eine Frage oder auch mehrere zu meiner Situation:
    Ich habe die ersten 20Jahre meines Berufslebens als Pflegekraft gearbeitet und entsprechend geringe „Rentenpunkte“ erwirtschaftet. Nach einem Aufbau-Studium mit neuer Stelle und nahezu doppeltem Gehalt habe ich eine Berufskrankheit bekommen. Mittlerweile befinde ich mich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung im Arbeitslosengeld 1.

    Der DRV Bund prüft meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
    Meine Frage :
    Wie wird meine EM Rente berechnet, wenn doch mein Verdienst soviel höher war zum Zeitpunkt der Erkrankung als all die Jahre vorher? Oder wird einfach nach Rentenpunkten berechnet? Oder gibt es einen „Ausgleich“?

    Sollte ich eine volle EM Rente (befristet) erhalten, ist dann nicht auch eine befristete Unfallrente mit MDE von 100% nur logisch! Oder kann die Unfallversicherung das anders sehen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
    Herzliche Grüße

    1. Rentenfuchs

      Wie sich die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet, habe ich in diesem Video genauer erklärt: Wie berechnet sich eine Erwerbsminderungsrente?

      Was die Unfallrente betrifft: MdE und Erwerbsminderung stehen erst einmal nicht in einem direkten Zusammenhang. Wenn sich Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung im Vergleich zur Feststellung des MdE verschlimmert hat, kann im Rahmen eines Verschlimmerungsantrags ggf. eine höhere MdE festgestellt werden.

  4. thomas klingshirn

    Danke für die Ausführungen.

    Somit haben wir dann für “alte JVA” nur 60 Prozent vom Mindestsatz und damit im Zeitablauf eine schlechter Stellung dieser – spez. wenn ich 120 Prozent bei Studium oder Hochschulreife nach Unfall lese. Haben Sie hier Information ob eine später Anpassung für die alten Fälle kommt??

    Danke

  5. Lou

    Hallo,
    meine Frau erhält seit den 80er Jahren eine 100% Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer. Zusätzlich erhält sie eine 30% Unfallrente der BG, ebenfalls seit den 80er Jahren.
    Wenn ich die derzeitige Gesetzgebung richtig auslege, dann hat sie Anspruch auf eine weit höhere Unfallrente. Ist das richtig?
    Ganz lieben Dank im voraus

  6. Konrad

    Hallo, ich bin 60 Jahre und laut meiner aktuellen Renteninformation wird die Höhe der EU-Rente ausgewiesen mit einer Zurechnungszeit bis 66 Jahre abzüglich Abschlag in Höhe von 10,8 %. Auf der Basis dieses Rentenanspruches werden in ca. 1,5 Jahren meine Beurlaubungsbezüge von meiner Firma berechnet. Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diesen Wert bis 12/23 durch freiwillige Einzahlungen zu erhöhen bzw. mit welcher Erhöhung der EU-Rente kann ich noch ohne Einzahlungen rechnen (RV-Beiträge werden in Höhe der Bemessungsgrenze bis dahin noch weiterbezahlt). Herzlichen Dank für Ihre Antwort,

  7. Sylvia

    Hatte 10/2010 einen Arbeitsunfall – folge Diagnose CRPS linkes Handgelenk
    Lt. BG Unfallrente ab 2012 / 20%
    Arbeite in einem Pflegeheim als examinierte Altenpflegerin 100%
    Seit dem Unfall Dauerschmerzen mit BTM eingestellt /Schmerzarzt
    Frage: kann man die Dauerschmerzen von, derzeit 20% auf 30% Unfallrente anpassen lassen

    1. Anonymous

      Du mußt einen Verschlimmerungsantrag bei der BG stellen, ein neues Gutachten wird dann erstellt.

  8. Anonym

    Hallo, ich hatte letztes Jahr im Juni einen Arbeitsunfall, wobei ich mir beide Beine gebrochen hatte. Die Bg hat mich zum Gutachter geschickt (da über 26.Wochen) dort wurde eine mde von 20 für über 1 Jahr festgestellt. Der Bescheid wurde von der Abgelehnt, mit der Begründung ist da ich meine Tätigkeit wieder aufgenommen habe. Ist das rechtens?

  9. Krawczik Ulrich

    Hallo Herr Mike Bäker,
    Herzlichen Dank für Ihre Mühen.
    Ich hätte eine Frage zu meiner Unfallrente (MdE = 90%). Diese Unfallrente erhalte ich seit 2014. Jetzt steht bei mir ein erheblicher operativer Eingriff an, der Folge meiner Unfallverletzungen ist. Folglich denke ich darüber nach, dass ich möglicherweise die OP nicht überlebe.
    Meine Frage: Erhält meine Frau aus der Unfallrente eine dauerhafte Witwenrente ?

    1. Rentenfuchs

      Guten Tag,

      die Unfallversicherung zahlt Hinterbliebenenrenten, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfall eingetreten ist. Da dies laut Ihren Angaben der Fall wäre, dürfte auch Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Dauerhaft gezahlt würde diese, wenn Ihre Frau mindestens 47 Jahre alt ist, Kinder erzieht, die eine Waisenrente erhalten, oder erwerbsgemindert ist.

      Ich wünsche Ihnen alles Gute! Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.

  10. Bastian

    Guten Tag, erstmal vielen Dank für die tolle Erklärung und die Unterstützung bei Fragen. Leider hab ich mein Anliegen hier nicht gefunden daher probiert ich mein Glück mal hier 🙂 Ich hatte 2011 einen Wegeunfall (Schule) und beziehe seit 2015 (Abschluss meiner Ausbildung) 20 % MdE. Jetzt sind die Beschwerden mittlerweile schlimmer geworden, sowohl der Schmerz als auch die Belastbarkeit haben zu bzw. abgenommen. Wenn ich ehrlich bin leide ich auch ein wenig psychisch darunter, aber das ist nicht ganz so wild wie die Schmerzen und das nachlassen der Belastbarkeit. Ist es möglich den festgesetzten Prozentsatz (MdE) durch eine erneute Begutachtung zu erhöhen und falls ja, wie funktioniert das ?

    1. Rentenfuchs

      Guten Tag, meines Wissens nach schon, das genaue Prozedere sollten Sie jedoch mit der zuständigen Unfallversicherung besprechen.

  11. Holger

    Hallo,
    ich habe von 210-2018 eine Erwerbsunfähigkeitsrrente bekommen., auf Grund eines schweren Autounfall 1989. 2019 wurde diese gestrichen auf Grund eines Gutachtens, was bis heute niemand nachvollziehen kann. Dann habe ich zwei Jahre Arbeitslosengeld bezogen, was im Juni dieses Jahres auslief. Nun kann ich vorzeitig mit 61 und 5 Monaten also ab 01.03.22 mit 10,8 % Abzüge , das mache ich nur damit ich kein Hartz 4 beantragen muss und will. Aber ich bekomme seid 1990 eine BG Rente wird mir diese an meiner Rente angerechnet ?
    Das wäre meine frage

    Mit freundlichen Grüßen
    Holger

    1. Rentenfuchs

      Das hängt von der Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der Unfallversicherung ab. Ergänzend zu diesem Beitrag hab ich auch noch ein Video auf meinem YouTube-Kanal veröffentlich, in dem ich dies beispielhaft durchgerechnet habe: Anrechnung Unfallrente auf gesetzliche Rente erklärt!

  12. Lothar

    Hallo,
    zum Zeitpunkt meines Arbeitsunfalles hatte ich ca. 100 Überstunden auf einem Ausgleichskonto angespart. Diese Überstunden werden bei meinem Arbeitgeber in Freizeit abgegolten.
    Während ausbezahlte Überstunden in die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes einfliessen, fanden meine angesparten Überstunden keine Berücksichtigung obwohl die Leistung ja erbracht war und somit der Mehrverdienst ja zu berechnen gewesen wäre. Ist das im Sinne der korrekten Berechnung des JAV?

  13. Erich Neumann

    Hallo,
    meine Unfallfolgen haben sich verschlimmert und ein Teil-MdE (15%) hat die Gesamt MdE von 25% auf 30% angehoben und wurde auch mit Bescheid der BG festgesetzt. Jedoch erst 12 Jahre später hat die BG die festgesetzte Erhöhung (5%) gezahlt. Und die Zinsen wurden mir Verweigert. Damit hat das SG und die BG eine Schlichtung vorspiegeln und den Irrtum erregt, sämtliche Ansprüche aus meinem Arbeitsunfall wären abgegolten. Wahrhaftig hat die BG aber weitere Unfallfolgen noch nicht einmal im Bescheid aufgeführt.

    .

    1. Rentenfuchs

      Das hört sich ja ziemlich kurios an. Hast du in Betracht gezogen, gegen das SG-Urteil in Revision zu gehen?

  14. Anonymous

    Ich erhalte eine Verletztenrente (30 %) auf unbestimmte Zeit. Da mein Verdienst zum Unfallzeitpunkt über der JAV-Grenze lag, wurde die Höhe anhand des maximalen JAV berechnet. Wie ist das nun mit jährlichen Anpassungen? Fallen die für mich aus, da sich der maximale JAV seither nicht erhöht hat, oder muss mir meine BG trotzdem die jährliche Anpassung gewähren?

  15. Rudolf Fehren

    Vielen Dank für die umfassende Informationen zur Unfallrente, hatte im Jahre 2019 einen sehr schweren Arbeitsunfall innerhalb einer Massnahme,Trümmerbruch Sprunggelenk, Unterschenkelbruch mehrfach, Mittelfussbruch, Wadenbein angebrochen, damit einhergehend Kompartmentsyndrom sowie postoperatives Ödem und bin bis dato noch vorstellig beim Durchgangsarzt lief bis vor 4 Wochen noch mit Krücken nun weiß wenigstens Bescheid.. Warte nun noch auf den Begutachtungstermin bei der BGU jetzt weis ich dann das ich nicht ganz mittellos dann darstehe .. Vielen Dank nochmals

    1. Rentenfuchs

      Sehr gerne! Wünsche alles Gute für die Genesung!

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