Achtung: Dieser Beitrag ist veraltet. Zum 1. Januar 2023 wurden bei Altersrenten die Hinzuverdienstgrenzen vollständig abgeschafft. Seitdem kann man neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Die Regelungen zur Flexi-Rente sind seitdem nicht mehr relevant.
Auch wenn das Kapitel „Arbeiten“ mit Beginn der Rente für den ein oder anderen endgültig abgeschlossen ist, gibt es doch viele, die aus finanziellen Gründen oder aus Spaß an der Arbeit neben der Rente einer Erwerbstätigkeit – möglicherweise im reduzierten Rahmen – nachgehen möchten.
Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass das zusätzlich neben der Rente erzielte Arbeitsentgelt unter Umständen zum Teil oder gänzlich auf die Rente angerechnet wird.
Wer die Regelungen zur Einkommensanrechnung zu beachten hat und wie die Rente durch das zusätzliche Einkommen gekürzt wird, erklärt euch dieser Beitrag.
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