Börse und Altersvorsorge – mit diesen drei Punkten gelingt der Start auf dem Parkett

Wer (gut) für das Alter vorsorgen möchte, kommt an Aktien und Fonds meist schwer vorbei. Zumindest dann nicht, wenn man auf der Suche nach einem Produkt mit einer Rendite oberhalb der Inflationsrate ist, man noch einige Jahre oder Jahrzehnte bis zum Rentenbeginn hat und zudem nicht ganz risikoscheu ist. Doch gerade die deutsche Bevölkerung ist beim Thema "Börse" besonders vorsichtig. In diesem Beitrag findet ihr drei Tipps zum Einstieg in das Thema "Börse und Altersvorsorge" sowie drei weitere Fragen, die ihr für euch beantworten solltet, bevor ihr mit dem Börseninvestment beginnt.

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Wie sind Schüler, Auszubildende und Studenten im Falle der Erwerbsminderung abgesichert?

Keine fünf Beitragsjahre, keine Absicherung? Gilt das auch für Schüler, Auszubildende und Studenten? Die wenigsten Schüler, Auszubildenden oder Studenten werden bereits zu Beginn ihres Berufslebens fünf Jahre mit Rentenversicherungsbeiträgen aufweisen und damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen. Das Rentenrecht sieht in bestimmten Fällen erleichterte Voraussetzungen vor, damit auch Schüler, Auszubildende und Studenten im Falle der Erwerbsminderung abgesichert sind.

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