Rentenversicherungspflicht für weitere Handwerksberufe
Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Für insgesamt zwölf Berufe, in denen man sich bisher auch ohne Meisterprüfung selbstständig machen konnte, wird nun wieder die Meisterpflicht eingeführt. Wer sich in einem dieser Berufe selbstständig machen will, ist zukünftig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.