Vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen – Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wer unter gesundheitlichen Beschwerden leidet, kann unter Umständen nicht bis zum 63. Lebensjahr, geschweige denn bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Aus diesem Grund gibt es im Rentenrecht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die früher als andere Rentenarten gezahlt werden kann und häufig auch höher ausfällt.