Alles zur Beitragserstattung
Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung dienen eigentlich dem Zweck, hierdurch einen Rentenanspruch zu erwerben, um nach dem Ende der Erwerbstätigkeit finanziell abgesichert zu sein. In Ausnahmefällen erlaubt die gesetzliche Rentenversicherung jedoch auch eine Erstattung der eingezahlten Beiträge und infolgedessen eine Auflösung des Versicherungsverhältnisses. Doch wer kann sich überhaupt seine Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen? Wie hoch fällt die Beitragserstattung aus? Und welche Folgen hat dies für mein Versicherungsverhältnis?