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Rentenanpassung 2026 – Was bleibt eigentlich netto?

Wichtig Infos aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zum 1.7.2026 steigen die Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Bezogen auf den aktuellen Rentenwert – also den Betrag, den man für einen Rentenpunkt an Brutto-Rente erhält – bedeutet dies:

Der aktuelle Rentenwert steigt ab dem 1. Juli 2025 von bisher 40,79 Euro auf dann 42,52 Euro.

Doch was heißt das konkret in Zahlen?

Brutto-Rentenplus eines „Eckrentners“

Jemand, der während seines Erwerbslebens 45 Entgeltpunkte gesammelt hat – der sogenannte Eckrentner -, erhält aktuell eine Brutto-Rente von 1.835,55 Euro.

Zum 1. Juli 2026 steigt diese auf 1.913,40 Euro – also rund 78 Euro mehr an Brutto-Rente pro Monat.

Das Problem: Brutto heißt ja nicht gleich netto. Von der Rente gehen nämlich in den meisten Fällen noch Steuern und Beiträge ab, sodass vom Rentenplus dann doch spürbar weniger übrigbleibt.

Schauen wir uns dies einmal genauer an:

Beiträge zur Krankenversicherung

Zum einen gehen von der Rente die Beiträge zur Krankenversicherung ab:

Der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 17,5 % – zumindest dann, wenn man mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag des Gesundheitsministeriums von 2,9 % rechnet. Bei vielen Krankenkassen liegt der tatsächliche Beitragssatz oberhalb dieser 2,9 %. Für diesen Beitrag bleibe ich aber bei dem amtlichen Wert.

Das Gute ist:

Ihr müsst den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht alleine tragen. Die Hälfte wird von der Rentenversicherung übernommen. Im Durchschnitt verringert sich die Brutto-Rente also um 8,75 % für die Beiträge zu Krankenversicherung. Vom Rentenplus in Höhe von 77,85 Euro gehen also schon einmal 6,81 Euro an die Krankenkasse; verbleiben noch 71,04 Euro.

Mit einer Ausnahme:

Solltet ihr privat krankenversichert sein, wird von der Rente kein Krankenkassenbeitrag abgezogen. Tatsächlich erhaltet ihr in diesem Fall sogar einen Zuschlag in Höhe des Betrags, den die Rentenversicherung bei gesetzlich Versicherten an Krankenkassenbeitrag übernimmt; also in Höhe von 8,75 Prozent. Dieser Zuschlag ist begrenzt auf die Hälfte dessen, was ein Privatversicherter an Beitrag an seine private Krankenversicherung zahlen muss.

Heißt also: Bei Privatversicherten kommen auf die 78 Euro im Regelfall nochmal die 6,81 Euro oben drauf, sodass sich ein Rentenplus von 84,66 ergibt.

Beiträge zur Pflegeversicherung

Neben der Krankenversicherung gibt es zudem aber ja auch noch die Pflegeversicherung, die ebenfalls ihren Anteil von der Rente abhaben will. Und diesen muss der Rentner vollständig alleine zahlen; die Rentenversicherung beteiligt sich hier nicht an der Finanzierung.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt für kinderlose Rentner bei 4,2 %. Rentner, die mindestens ein Kind haben – das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle -, zahlen 3,6 %. Bei mehreren Kindern unter 25 kann sich der Beitragssatz noch weiter verringern.

 Von den 77,85 Euro gehen also neben dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auch noch 2,80 Euro an die Pflegeversicherung beziehungswiese bei Kinderlosen sogar 3,27 Euro.

Nehmen wir an, unser Musterrentner verfügt über mindestens ein Kind, bleiben von den 77,85 Euro nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung also noch 68,24 Euro übrig.

Das wäre dann also das Netto-Rentenplus vor Steuern des Muster-Rentners ab Juli 2026.

Steuern

Es fehlt aber noch das Thema Steuern.

Abhängig von der individuellen finanziellen Situation müssen von der Rente nämlich auch noch Steuern gezahlt werden. Und steigt die Rente, erhöht sich dadurch das zu versteuernde Gesamteinkommen und damit letztlich auch die Steuerbelastung.

Und anders, als beim erstmaligen Rentenbezug, wo abhängig vom Jahr des Rentenbeginns noch ein Teil der Rente steuerfrei bleibt, muss die Rentenanpassung – nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – zu 100 % versteuert werden.

Doch was heißt das in Zahlen?

Anders als bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung lässt sich diese Frage nicht ganz so einfach beantworten. Denn wie hoch der persönliche Steuersatz ist, hängt stark von der individuellen finanziellen Situation ab: Hat man neben der Rente noch weitere Einkünfte? Ist man verheiratet? Wie hoch sind gegebenenfalls die Einkünfte des Ehegatten? Hat man besondere Ausgaben, die man von der Steuer absetzen kann…

Nehmen wir einmal unseren Beispiel-Rentner und gehen davon aus, dass dieser alleinstehend ist, seit 2020 Rente bekommt und über keine anderen zu versteuernden Einkünfte neben seiner Rente verfügt. Ohne Rentenanpassung läge seine jährliche Steuerbelastung vermutlich bei ca. 550 Euro.

Durch die Rentenanpassung steigt die Belastung nun – bezogen auf die sechs Monate von Juli 2026 bis Dezember 2026 – um ca. 80 Euro. Auf die Monate Juli bis Dezember heruntergerechnet, müssen von der zusätzlichen Rente also pro Monat noch 13,33 Euro an Steuern gezahlt werden.

Ergebnis: So viel bleibt von der Rentenanpassung nach Steuern und Beiträgen wirklich

Im Ergebnis bleibt von der Brutto-Rentenanpassung in Höhe von 77,85 Euro nach Abzug von Steuern und Beiträgen pro Monat also noch ein Netto-Rentenplus von 54,91 Euro; also rund 55 Euro.

Natürlich handelt es sich hierbei nur um ein Beispiel:

Gerade wenn es um das Thema Steuern geht, kann das Ergebnis auch ganz anders aussehen: Personen, die weniger Geld in der Tasche haben als der Beispiel-Rentner, werden vom Rentenplus prozentual gesehen weniger an Steuern zahlen müssen. Sollte ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bei der Steuer liegen, müssen auf die Rentenanpassung sogar gar keine Steuern gezahlt werden.

Auf der anderen Seite ist es jedoch auch so: Rentner, die über hohe Einkünfte verfügen und folglich auch über ein hohes zu versteuerndes Einkommen, müssen einen vergleichsweise hohen Anteil der Rentenanpassung an das Finanzamt abdrücken.

Ich hoffe, mit diesem Beitrag konnte ich einige Fragen zur Rentenanpassung beantworten! Habt ihr noch Fragen? Dann schreibt gerne einen Kommentar!

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Biggi

    Werden Kindererziehungszeiten bei der Berechnung einer Familienversicherung mit berechnet?

  2. Juergen

    Hallo Jörg,
    sagen wir es mal so: wer als (gesetzlicher) Rentner prozentual mehr Steuern zahlen muss als die KESt, hat zumindest kein Armutsrisiko und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine lebenslange Basisabsicherung ohne Inflationsrisiko und ohne Entnahmerisiko.
    VG Jürgen

    1. Joerg

      Da stimme ich dir zu Juergen,
      ob es beim „ohne Inflationsrisiko“ bleibt, da bin ich nicht so sicher … wie gesagt, die Inflation ist AUCH ein Hebel, wie man ohne nominale Rentenkuerzung auskommen kann. Und, wer meldet die Inflationshoehe (bestaendig 0,5-1% weniger als tatsaechlich reicht voellig)?
      Richtig! Staatlich bezahlte/beeinflusste Stellen … 😉
      Gibt es dafuer schon Bsp in anderen Laendern/in der Historie? Aber klar!
      Wichtig: das ist keine Kritik, das ist einfach der Weg des geringsten Widerstandes, ein Szenario, welches ich fuer wahrscheinlich halte.
      LG Joerg

  3. Joerg

    Danke Maik/Rentenfuchs!

    Fuer den Eckrentner (1.913,40€/m) bleiben also ca. 54,91€/m netto Erhoehung uebrig (2,87%). Mit etwas Glueck (Energieverteuerung momentan?) koennte das 2026 die Inflation ausgleichen!

    Fuer die RP-Kaeufer und falls deshalb Mehr-als-Eckrentner-Bekommer sowie alle bAV-, Riester-, Ruerup-, privRV-Bezieher wird es wegen der Steuerprogression 2026 evtl schwer, die Kaufkraftverluste auszugleichen?

    Bei solchen Rechnungen freue ich mich stets, pers. mehr auf priv.Vorsorge (ETF-Depot) gesetzt zu haben, als auf AV-Instrumente, die progressiv zuversteuernde Renten erzeugen zT noch mit zusaetzlicher Sozialabgabepflicht (meist bAV). Das kann mir mit Guenstigerpruefung der KESt als Rentner in der KVdR Gott-sei-Dank nicht passieren!

    Aber sind wir ehrlich, fuer den Staat ist es konsequent und der beste (unruhenverhindernde) Weg, kraeftig die Transferzahlungen zu erhoehen, den unteren Einkommen (durch weniger Steuerpflicht) so relativ mehr „uebrigzulassen“ (soziale Komponente) und dagegen durch die Steuerprogression den Bessergestellten relativ mehr abzuknoepfen … so bleibt der soziale Frieden hoffentlich laenger halbwegs bestehen? Oder wer weiss einen besseren Ausweg fuer den Staat?

    LG Joerg

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