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Verzögerte Auszahlung der Mütterrente 3 – warum Witwen profitieren

Ab 2027 besteht Anspruch auf die sogenannte Mütterrente 3: Für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, gibt es dann zusätzliche Rentenpunkte. Allerdings beginnt die Auszahlung der Mütterrente erst 2028. Das heißt: Die für 2027 zustehenden Beträge werden rückwirkend im Jahr 2028 nachgezahlt.

Rückwirkende Zahlung bringt Vorteil für Witwen und Witwer

Was für die meisten eher ein Ärgernis sein dürfte, bringt für eine Personengruppe aber sogar einen finanziellen Vorteil: Nämlich für Witwen und Witwer.

Denn bei Witwen- und Witwerrenten ist es so, dass eigenes Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

Durch die Mütterrente 3 erhöht sich die eigene Rente. Heißt Das auf die Witwenrente anzurechnende Einkommen steigt.

Und nun kommt der Vorteil durch die verspätete Auszahlung:

Würde die Mütterrente 3 bereits 2027 ausgezahlt, würde das höhere Einkommen regulär ab dem 1. Juli 2027 auf die Witwenrente angerechnet.

Durch die rückwirkende Zahlung verschiebt sich die Anrechnung aber um ein Jahr: Die Mütterrente 3 wirkt sich also erst ab dem 1. Juli 2028 auf die Höhe der Witwenrenten aus. Witwen und Witwer erhalten also dank verspäteter Zahlung 12 Monate lang eine höhere Witwenrente.

Die Nachzahlung zu Beginn des Jahres 2028 hat keinen Einfluss auf die Einkommensanrechnung. Denn:

  1. Das Rentenpaket – also dem Gesetz, mit dem die Mütterrente 3 beschlossen wurde – enthält eine Regelung, die besagt: Der für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 gewährte Zuschlag durch die Mütterrente 3 bleibt bei der Anrechnung von Einkommen auf Witwen- und Witwerrenten bis zum 31. Dezember 2027 unberücksichtigt (§ 114 Absatz 7 SGB IV).
  2. Auch wenn der Anrechnungsausschluss nach § 114 Absatz 7 SGB IV auf den Zeit bis zum 31. Dezember 2027 begrenzt ist, wird die höhere Rente erst ab dem 1.7.2028 auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, da bei der Einkommensanrechnung generell die Regelung gilt: Einkommenserhöhungen – und um eine solche handelt es sich hier – werden immer erst ab dem nächsten 1.7. berücksichtigt.

So groß ist der finanzielle Vorteil

Und wie groß ist nun der Vorteil durch die spätere Anrechnung der Mütterrente 3?

Hier muss man unterscheiden:

Solange die eigene Rente unterhalb des Einkommensfreibetrags liegt, kommt es eh nicht zur Anrechnung – ob mit Mütterrente 3 oder ohne. In dieser Konstellation ergibt sich durch die verzögerte Zahlung also kein Vorteil.

Zwischen dem 1.7.2025 und dem 30.6.2026 kommt es zu keiner Anrechnung, wenn die eigene Brutto-Rente unterhalb von 1.252,17 Euro liegt bzw. bei einem Rentenbeginn vor 2011 unterhalb von 1.237,77 Euro und neben der Rente kein weiteres Einkommen bezogen wird, das anzurechnen wäre.

Bein einer höheren Rente ist dies anders – in diesem Fall profitiert die Witwen von der verspäteten Auszahlung: Nämlich wie folgt:

Je Kind, das vor 1992 geboren wurde, gibt es durch die Mütterrente 3 20,40 Euro mehr an monatlicher Brutto-Rente. Davon würden 34,4 % (bzw. bei einem Rentenbeginn vor 2011 34,8 %) auf die Witwenrente angerechnet – also ziemlich genau 7 Euro.

Das ergibt für den Zeitraum 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2028 einen Vorteil von fast 85 Euro brutto.

Bei mehreren vor 1992 geborenen Kindern fällt der Effekt entsprechend höher aus:
168,50 Euro bei zwei Kindern
252,70 Euro bei drei Kindern
• und so weiter.

Habt ihr Fragen hierzu? Dann schreibt diese gerne in den Kommentarbereich!

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