Wie sind Schüler, Auszubildende und Studenten im Falle der Erwerbsminderung abgesichert?

Keine fünf Beitragsjahre, keine Absicherung? Gilt das auch für Schüler, Auszubildende und Studenten? Die wenigsten Schüler, Auszubildenden oder Studenten werden bereits zu Beginn ihres Berufslebens fünf Jahre mit Rentenversicherungsbeiträgen aufweisen und damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen. Das Rentenrecht sieht in bestimmten Fällen erleichterte Voraussetzungen vor, damit auch Schüler, Auszubildende und Studenten im Falle der Erwerbsminderung abgesichert sind.

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Das Rentenpaket im Überblick – Teil 1 – Erwerbsminderungsrente

Am 8. November 2018 hat der Deutsche Bundestag den sogenannten Rentenpakt beschlossen, sodass die im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten können. Abweichungen zwischen dem Gesetzesentwurf und dem tatsächlich beschlossenen Gesetz gibt es nicht. Am 13.07.2018 hat Arbeitsminister Hubertus Heil seinen Entwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung…

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