Wegen Grundrente: Zahlung von Minijob-Beiträgen kann Rente reduzieren

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eigentlich: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr an Rente wieder raus. Durch die Einführung der Grundrente gab es hier jedoch die ein oder andere Verschiebung. Besonders deutlich wird dies, wenn jemand neben seiner Hauptbeschäftigung noch einem 450-Euro-Job nachgeht. In diesem Fall kann es sein, dass man sich bei einem Verzicht auf die Versicherungspflicht nicht nur den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung spart - also weniger einzahlt-, sondern trotz geringerer Beiträge dennoch die spätere Rentenzahlung höher ausfällt.

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Rentenversicherungspflicht für weitere Handwerksberufe

Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Für insgesamt zwölf Berufe, in denen man sich bisher auch ohne Meisterprüfung selbstständig machen konnte, wird nun wieder die Meisterpflicht eingeführt. Wer sich in einem dieser Berufe selbstständig machen will, ist zukünftig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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