Freibetrag in der Grundsicherung wird auf gesetzliche Rente ausgeweitet – jedoch mit einer Einschränkung

Schon jetzt gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche Altersvorsorge, der es ermöglicht, dass Zahlungen aus privater Vorsorge nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dies jedoch nicht. Mit dem Gesetz zur Grundrente will der Gesetzgeber diese gefühlte Gerechtigkeitslücke nun schließen.

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Rente zum 1. Dezember beantragen und bis Lebzeitende Steuern sparen!

Wer tut es nicht gern - Steuern sparen?! Auch durch einen geschickt gewählten Rentenbeginn lassen sich - gegebenenfalls bis Lebzeitende - Steuern sparen. Bei vielen Personen steht der Tag des Rentenbeginns exakt fest: Sei es, weil sie erst ab einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen zum Erhalt einer Altersrente erfüllen, sei…

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