Wie sind Schüler, Auszubildende und Studenten im Falle der Erwerbsminderung abgesichert?

Keine fünf Beitragsjahre, keine Absicherung? Gilt das auch für Schüler, Auszubildende und Studenten? Die wenigsten Schüler, Auszubildenden oder Studenten werden bereits zu Beginn ihres Berufslebens fünf Jahre mit Rentenversicherungsbeiträgen aufweisen und damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen. Das Rentenrecht sieht in bestimmten Fällen erleichterte Voraussetzungen vor, damit auch Schüler, Auszubildende und Studenten im Falle der Erwerbsminderung abgesichert sind.

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