So viel müssen Selbstständige 2026 an Rentenbeiträgen zahlen

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige - anders als Arbeitnehmer - zwischen zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden wählen. Und zumindest bei einer Methode ist es so, dass im Jahr 2026 höhere Beiträge fällig werden. Nämlich dann, wenn man den einkommensunabhängigen Pauschalbeitrag zahlt: Die Höhe des Pauschalbeitrags berechnet sich nämlich anhand des aktuellen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung (2026: 18,6 %) sowie der Bezugsgröße. Und Letztere steigt 2026.

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8,1 %: Pauschalbeitrag für Selbstständige zur Rentenversicherung steigt deutlich!

Um 8,1 %: So stark hat sich zum Jahreswechsel der Beitrag von Selbständigen zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Zumindest von den Selbstständigen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen beziehungsweise zahlen müssen und sich für die Zahlung des Pauschalbeitrags entschieden haben.

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Freibetrag in der Grundsicherung wird auf gesetzliche Rente ausgeweitet – jedoch mit einer Einschränkung

Schon jetzt gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche Altersvorsorge, der es ermöglicht, dass Zahlungen aus privater Vorsorge nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dies jedoch nicht. Mit dem Gesetz zur Grundrente will der Gesetzgeber diese gefühlte Gerechtigkeitslücke nun schließen.

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Rentenversicherungspflicht für weitere Handwerksberufe

Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Für insgesamt zwölf Berufe, in denen man sich bisher auch ohne Meisterprüfung selbstständig machen konnte, wird nun wieder die Meisterpflicht eingeführt. Wer sich in einem dieser Berufe selbstständig machen will, ist zukünftig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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