Wann ist die Rentenversicherung für Reha-Leistungen zuständig?
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in Deutschland nicht nur durch die Rentenversicherung erbracht. Auch die Krankenkassen und die Unfallversicherungen sowie die Träger der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Kriegsopferfürsorge sind - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - für die Durchführung einer Reha zuständig. Doch an wen wende ich mich wann?