Rentenpaket Teil 2.1 – Änderungen bei der Ausweitung der Kindererziehungszeit
Am 8. November 2018 hat der Deutsche Bundestag den sogenannten Rentenpakt beschlossen, sodass die im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten können. Abweichungen zwischen dem Gesetzesentwurf und dem tatsächlich beschlossenen Gesetz gibt es nicht. Seit dem letzten Beitrag zur Ausweitung der Kindererziehungszeit ("Mütterrente 2") haben sich…