Freibetrag in der Grundsicherung wird auf gesetzliche Rente ausgeweitet – jedoch mit einer Einschränkung

Schon jetzt gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche Altersvorsorge, der es ermöglicht, dass Zahlungen aus privater Vorsorge nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dies jedoch nicht. Mit dem Gesetz zur Grundrente will der Gesetzgeber diese gefühlte Gerechtigkeitslücke nun schließen.

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Freibetrag in der Grundsicherung kann bei geringen Renten Vorteile bringen – sofern er richtig genutzt wird

Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge macht Altersvorsorge für Geringverdiener interessant Wer im Alter neben seiner Rente auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist, kann sich im Regelfall keine größeren Ausgaben leisten und muss sehr genau auf sein Geld achten. Stünden 50 € oder 100 € mehr zur Verfügung, ginge hiermit häufig schon eine…

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