Leserfrage: Besondere Bewertung von Fachschulzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Leserin H. fragt: "Lieber Rentenfuchs, zu Beginn meines Erwerbslebens habe ich für drei Jahre eine Krankenpflegeschule besucht - also eine Fachschule. Während dieser Ausbildung habe ich kein Geld verdient und somit auch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich habe nun gehört, dass Fachschulen bei der Rente anders zählen als normale Schul- und Studienzeiten. Stimmt das? Und wenn ja: Wird die Zeit des Fachschulbesuchs bei der Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mitgezählt?