Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
Endet die Altersteilzeit, muss nicht zwingend sofort Rente beantragt werden. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, noch einige Monate mit Arbeitslosengeld I zu überbrücken, um im Anschluss eine Altersrente ohne Abzüge erhalten zu können. Wann genau dies der Fall ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag.